Störung der Totenstille

Ja da stört doch einer die sonst allseits geachtete Totenstille just vor der Verhandlung des Schiedsgerichts! Mensch KVB, was habt Ihr Euch denn dabei gedacht? Was heißt da “was gedacht”, besser formuliert: Habt Ihr überhaupt gedacht?

Wir hatten uns bei einer Konferenz der Fachexperten am 21.2. in München mit komplett anwesender KVB-Spitze (samt Begleitmannschaft) zusammen mit dem Landesbeauftragten der ÄLRDs einstimmig auf folgendes Statement geeinigt: “Aufgrund des Urteils des Bay. Landessozialgerichts kommt es zu großen Problemen bei der Sicherstellung des Notarztdienstes. Statt der bisherigen, unkompliziert ausgesprochenen Berechtigungen zur Teilnahme am Notarztdienst ist nach geltender Rechtsauffassung in Zukunft auch für Notärzte eine formale Ermächtigung durch den Zulassungsausschuss erforderlich. In letzter Konsequenz führt dies nicht nur zu einem hohen, zögerlichen und kostenintensiven administrativen Aufwand, sondern bedroht insbesondere die Notarztversorgung im ländlichen Bereich. Trotz intensiver Diskussion zwi¬schen KVB, Fachjuristen und Fachexperten Notarztdienst, in die auch der Landesbeauftragte der ÄLRDs Bayern eingebunden war, konnten die Beteiligten keine geeignete Lösung des vorgenannten Problems erarbeiten. Aktuell ist selbst bei höchster Kompromissbereitschaft kein Weg erkennbar, der unter Beachtung der juristischen Vorgaben geeignet erscheint, zukünftig die Teilnahme am Notarztdienst in einer praxisnahen Regelung umzusetzen”.

Das ist klar verständlich, das ist eindeutig und das ist der Stand der Dinge.

Rechtzeitig drei Tage vor dem Schiedsgerichtsverfahren haben nun offenbar ein paar eifrig-brave Mitarbeiter der KVB, das Problem – entgegen aller Beratung, entgegen der klaren Vorgabe des Vorstandes, entgegen der Interessen von Patienten und Notärzten und entgegen der Funktionsfähigkeit des Systems – einfach mal so nach dem unumsetzbaren Buchstaben des Gesetzes mit der Brechstange des Entsetzens gelöst. Wir machen einfach genau was der Gesetzgeber sagt und wenn das System dabei an die Wand fährt schimpfen wir die Wand.

Das Tollste daran: weil es so schön ist werden nicht nur wie bisher vermutet alleine die Notarztaspiranten aus dem Zwang des Nachwuchsmangels bedrängt, ab sofort alle zwei Jahre 520€ Einstiegsprämie pro Standort zu berappen. Nein: Es werden im gleichen Aufwasch auch mal die Notärzte, die noch laufende Berechtigungen haben mit eingeseift. Fehlt nur noch das Kleingedruckte: Bitte haben Sie Verständnis, dass jeder Notarzt-Einsatz bis zur Überweisung der Teilnahmegebühr unser Eigentum bleibt.

Wir brauchen Patienten, die Geduld haben, bis der Zulassungsausschuss tagt und einen Notarzt schickt. Wir brauchen Notärzte, die retten ohne zu fragen wofür, denn Geld macht sowieso nur unglücklich. Wir brauchen Patienten, die gesund genug sind um jede neue Gesetzesvorschrift zu überstehen. Wir brauchen Notärzte, die durch nichts zu verunsichern sind, auch nicht durch die KVB. Ja so stählt uns der immer wieder einfällig innovative Gesetzgeber, die geizende Güte der Kassen und der abenteuernde KVB-Verwaltungsapparat für unsere potenziellen Heldentaten im Bannstrahl des Blaulichts.

Nun glaube ja ich gerne… will ich glauben, weil ich sonst verzweifle… dass diese – nennen wir es – Ungeschicklichkeit erfolgt ist, ohne dass der arme KVB-Vorstand, der sich jetzt ein weiteres Mal um Schadensbegrenzung bemühen darf, davon wusste. ABER die Nachfrage muss erlaubt sein: passiert so ein bayernweit verbriefter Blödsinn aus Unwissen, Dummheit oder Absicht? Versteht da ein Verwaltungsapparat nicht, was er anrichtet, gibt es da eine Sprach- oder Denkbarriere? Ist da jemand gut meinend aber im Abschluss etwas unglücklich, gerade so wie Greuther-Fürth? Oder will da jemand bewusst Sand ins Getriebe werfen, will da jemand bewusst der KVB schaden? Müssen uns sorgen, dass – wenn Ihr so weiter macht – der Vorstand der KVB demnächst gemeuchelt in der Elsenheimer Straße aufgefunden wird? Der Zeitpunkt für ein solches Desaster unmittelbar vor dem Schiedsgerichtstermin gibt Nahrung für wilde Spekulationen.

Nein, nein, das ist alles nur ein ganz großes Missverständnis. Sind wir nicht alle ein bisschen Bluna? Die agbn hat eine tröstende Presseerklärung zum Thema verfasst. Mensch KVB, Du Speerspitze der Bayerischen Ärzte, du hast vor nix Angst, außer dass Dir der Himmel auf den Kopf fällt. Wenn Ihr so weiter macht schafft ihr das auch noch.

Totenstille

Am 15.4. ist die Verhandlung vor dem Schiedsgericht. Zugegebenermaßen ist ein Fiasko in Anbetracht des bisherigen Verlaufs nicht auszuschließen. Es ist aber sicher sehr unklug, vorher lautstark zu agieren, sonst heißt es am Ende noch, wir seien “selber schuld”.

Bis dahin sind wir neben unserem regen Interesse am Ausgang der Schiedsrichterei natürlich auch alle gespannt auf den Datenabgleich mit der ZAST (demnächst müssen ja Zahlen zur Konkordanz vorliegen, denn wir tragen ja fleißig die Patientennummer in emDoc ein). Dann wissen wir, ob das mit der ZAST so klappen kann, wie das Innenministerium es vergesetzlicht hat.

Wir sind zudem auch gespannt, wie die Politik ihre anderen gefällten bzw. unterbliebenen Entscheidungen zum BayRDG begründet und warum jetzt auch noch die Ausführungsverordnung – ohne uns auch nur einen Monat Zeit einzuräumen, darauf zu reagieren – durchgepeitscht werden soll.

Vielleicht werden wir im Verlauf erkennen dürfen, was wirklich hinter dem ganzen steckt? Wer will da eigentlich was erreichen? Vielleicht entpuppt sich die ganze Entwicklung als von uns völlig fehleingeschätzt. Vielleicht wird ja alles ganz ganz toll, die Notärzte erhalten Anerkennung, faire Entlohnung, ein kluges Zulassungsverfahren und unsere Patienten kriegen weiterhin Notarzt wenn sie Notarzt brauchen. Das Ergebnis des Schiedsgerichtsverfahrens wird einen ersten Einblick in die zu erwartende Entwicklung geben. Bitte straft uns ewig unkenden Kassandra-Rufer lügen – Bitte!

ALSO: Warten wir auf den 15.4. – wir sind es ja gewöhnt Brandwache zu spielen und dabei trotz lodernder Flammen stets zu hoffen, dass trotzdem alle heil rauskommen. Wenn nicht… werden wir aktiv.

am 20.3. …

…findet die 2. Lesung des BayRDG im Landtag statt (siehe: http://www1.bayern.landtag.de/lisp/anzeigen#TOP16173).

Interessant dabei ist die Hin-und-Zurück Metamorphose der ZAST-Zuständigkeit für die Abrechnung des Notarztdienstes. In Artikel 35 Abs. 4 Satz 1 hieß es im “alten” BayRDG:

“Die Benutzungsentgelte für die Mitwirkung von Ärzten in der Notfallrettung werden von der Zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst in Bayern zusammen mit den Benutzungsentgelten für die am Notarzteinsatz beteiligten Rettungsmittel gegenüber den Kostenpflichtigen geltend gemacht.”

Im Referentenentwurf zur Verbandsanhörung war dieser Satz 1 gestrichen. Damit wäre die KVB in der Lage gewesen – wie früher – direkt mit den Kassen abzurechnen. Im zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf ist der alte Artikel 35 Abs. 4 Satz 1 nach der Verbandsanhörung auf Wunsch von Kassen, Rettungsdienstorganistationen und ZAST selbst wieder drin.

Dass man sich im Innenministerium mit der Thematik nur aktuell nicht beschäftigen wollte ist nicht der Fall, denn eine Änderung in Artikel 35 wird dennoch erfolgen. Früher hieß es in Artikel 35 Abs. 4 Satz 3:

“Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns erstellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Bericht über den Vollzug der Entgeltvereinbarung für die Mitwirkung von Ärzten in der Notfallrettung und übermittelt diesen den Sozialversicherungsträgern und der obersten Rettungsdienstbehörde.”

Dieser Satz wurde erweitert und heißt jetzt:

“Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns erstellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Bericht über den Vollzug der Entgeltvereinbarung für die Mitwirkung von Ärzten in der Notfallrettung und übermittelt diesen den Sozialversicherungsträgern, der zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst und der obersten Rettungsdienstbehörde.”

Die KVB als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist also fortan auch der privatwirtschaftlichen ZAST GmbH berichtspflichtig über das was nicht klappt. Ein DeZASTer und nix anderes die typisch bayerische Spezlwirtschaft… auf dem Rücken der Notärzte und unserer Patienten.

Alte Anfrage, neu nachgehakt

Liebe Kollegen,

Frau Dittmar hatte ja eine schriftliche Anfrage im Landtag gestellt (siehe hier im BLOG).

Die ZAST war im Gesetzentwurf wieder als Zwischenstation unserer notärztlichen Abrechnung herausgenommen und wurde nach Verbandsanhörungen wieder hereingenommen. Ich hatte Frau Kollegin Dittmar, MdL gebeten, nachzuhaken, warum und wer das wollte. Ein Dankeschön an dieser Stelle an die Kollegin Frau Dr. Dittmar. Hier die Antwort des Innenministers:

Die ZAST wieder herein wollten:

  • die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern
  • die Landesvereinigung der privaten Rettungsdienste in Bayern
  • das Bayerische Rote Kreuz sowie
  • die ZAST GmbH.

Die  Begründung ist:

  • ohne ZAST gebe es kaum abschätzbaren Folgewirkungen,
  • ohne ZAST gebe es erhebliche Kostensteigerungen,
  • ohne ZAST sei es ineffizient
  • ohne ZAST sei es intransparent,
  • ohne ZAST befürchte man erhebliche Auswirkungen auf die Grundstrukturen der kassenärztlichen Abrechnungssystematik
  • mit ZAST würde es einfacher, transparenter, effektiver

Vielleicht kann mir ein Kollege erklären, warum es transparenter, effektiver und billiger ist, wenn man eine zusätzliche Abrechnungsstelle zwischenschaltet und wieso es ohne ZAST zu nicht abschätzbaren Kostensteigerungen kommen muß und wieso die Grundstrukturen der kassenärztlichen Abrechnungssystematik erschüttert werden. Seltsamerweise wäre das ja nur in Bayern so.

21.01.2013: KVB-Sitzung mit Fachexperten Notarztdienst

 

Zeit: ca. 17.00 Uhr bis 21.30 Uhr. Anwesend: 3 KVB-Vorstände, KVB-Abteilungsvertreter, Regionalvertreter Notärzte, agbn-Vertreter, Bereitschaftsdienstausschussvertreter, Landesbeauftragter ÄLRD (bis Thema “Notarztvergütung”), ärztl. KVB-Vorstandsbeauftragter
Umstellung auf Ermächtigungen – gegenwärtiger Termin 01.07.2013
Die Fachexperten sehen unter den gegebenen Umständen keine für die Notärzte zumutbare Lösung bzgl. Kosten für (neue) Ermächtigungen. Die Gebührenordnung der Zulassungsausschüsse unterliegt Bundesrecht, kann daher regional nicht verändert werden. Zudem wäre mit dem neuen Verfahren nahezu keine Flexibilität bei z.B. Dienstausfällen an kleineren Standorten gegeben. Das Problem ist unter der aktuellen Gesetzeslage nach Ansicht der Fachexperten nicht nachhaltig lösbar.
Sachstand NADO
Die Fachexperten empfehlen, eine Neuversion zu veröffentlichen unter Ausschluss der mit Ermächtigung assoziierten Punkte.
Austausch mit dem Landesbeauftragten der ÄLRD in Bayern
Themen waren u.a. Rahmenvereinbarungen btr. Herzinfarktnetz und Ausrückzeiten im NAD. Der Landesbeauftragte wünscht email-Adresse der bayer. Notärzte von der KVB zur besseren Information der Notärzte durch ÄLRDs. Eine datenschutzkonforme Lösung wird erarbeitet (Sammel-e-mail-Adresse jeweils einer NA-Gruppe mit individueller Weiterleitung an Notärzte).
Notarztvergütung
– Schiedsstellenverfahren 2012
Von der KVB wurde es für Ende Februar erwartet; entgegen der Erwartung der KVB wurde es noch nicht angesetzt.
– Sachstand Benutzungsentgeltvereinbarung 2013
Benutzungsentgeltvereinbarungen für 2013 können laut KVB erst sinnvollerweise nach erfolgtem Schiedsstellenverfahren 2012 angesetzt werden. Die Situation ab 01.04.2013 wird von allen als sehr kritisch gesehen – die KVB bemüht sich (glaubhaft) intensiv weiter um eine tragfähige Zwischenlösung, die Fachexperten verweisen darauf, dass eine ähnliche Situation wie vor Weihnachten 2012 unbedingt vermieden werden muss.
– Neues Vergütungsmodell
Die Vergütung der Notärzte war in den letzten Jahren regelmäßig mit Realverlust verbunden. Die Fachexperten formulierten ein Berechnungsmodell, das vorgestellt wird. Nach Bearbeitung ist geplant, es in der Notärzteschaft als Diskussionsgrundlage zu verteilen. Die Fachexperten erwarten eine Verhandlung auf dann diskutabler Basis für das Jahr 2014. Eine frühere Umsetzung wird als unrealistisch angesehen.
QM im Notarztdienst
Die Ergebnisse des RTQN werden vorgestellt. Aktuell stehen zur Zeit letzte Abstimmungen mit dem Bayer. Landesbeauftragten für Datenschutz an.
Beschwerdemanagement
An die KVB gerichtete Beschwerden über Notärzte sollen fortan vor Weitergabe an die zuständigen Stellen (ÄLRD, ÄKV) zusammen mit der Expertenkommission vertraulich vorbesprochen werden.
Sonstiges
Probleme mit Abrechnungslauf und emdoc werden diskutiert, Abhilfe wird nach weiterer Ausarbeitung von KVB-Mitarbeitern zusammen mit Fachexperten

Transparenz und Zensur im Blog

Dieser Blog hat als Ziel die Transparenz bei der Kommunikation berufspolitischer Themen, die die bayerischen Notärzte betreffen. Dabei entsteht natürlich immer ein Spagat zwischen “Klartext schreiben”, “Dampf ablassen” und “Beleidigung”, zwischen “Bericht”, “Geschichte” und “Gerücht”. Wir, die Redakteure dieses Blogs (siehe bayerische-notaerzte.de), möchten keinerlei Zensur ausüben und greifen daher nur ungern reglementierend ein. Glücklicherweise ist dies auch nur selten erforderlich.

Dennoch lassen wir natürlich diffamierende und beleidigende Äußerungen nicht zu – oder wenn dann nur mit einem moderierenden Kommentar versehen. So halten wir Behauptungen, dass Kollegen an einsatzstarken Standorten aus Zeitmangel “ein Polytrauma mit Tramal/ Novalgin ohne Arztbegleitung ins Klinikum” schicken für ehrenrührig. Die Unterstellung, dass Notärzte – egal wo – derartig unqualifiziert versorgen ist dabei ebenso unerträglich wie die von anderer Seite vorgetragene, abschätzige Formulierung über “Freizeitnotärzte im Bayerischen Wald”. Dementsprechend haben unbelegte “Berichte” über unkollegiale Vorteilsnahme, Gerüchte über Betrug oder Unterschlagung und Geschichten vom Hörensagen in diesem Blog so lange nichts zu suchen, so lange für die vorgetragenen Anschuldigungen keine Belege existieren.

Wie vorsichtig bzw. freizügig gehen wir mit der “Zensur” um? Auch das möchten wir hiermit transparent machen: Trifft ein unglücklich wirkender Kommentar bei uns ein, so treten wir zunächst in Mail-Kontakt mit dem Autor. Akzeptiert dieser eine Kürzung um die beanstandete Äußerung bzw. akzeptiert die Rücknahme des Kommentars, so erfolgen keine weiteren Schritte. Besteht der Autor eines Kommentars nach Rücksprache auf unveränderte Wiedergabe, so tritt die Redaktionskonferenz zusammen. Wir wägen dabei ab, ob der strittige Kommentar auf ausdrücklichen Wunsch des Autors doch publiziert und ob wir den Kommentar ggf. mit einer ergänzenden Moderation durch die Redaktion versehen.

Nach Wegnahme der inhaltsfreien Beschimpfungen (4) und der Spam-Kommentare (7) wurden bisher alle erbetenen (2) Kommentar-Modifikationen akzeptiert. Mit Ausnahme von 3 Fake-Accounts (jeweils von polnischen Servern beantragt) wurden alle angemeldeten Benutzer zugelassen. In einem Fall hat sich der betreffende Kollege sogar für die “Mäßigung” bedankt, da er erkannte, sich wohl doch etwas im Ton vergriffen zu haben. Nur in einem Fall hat – ob der erfolgten Moderation – ein Kollege voller Zorn auf die Löschung aller seiner Beiträge bestanden, die mit Befremden erfolgt ist (die Beiträge sind jetzt dem Autor N.N. zugeschrieben, die inakzeptable Passage wurde entfernt).

Wir haben aktuell (seit Januar 2013) 19 Artikel mit 103 Kommentaren und 78 eingetragene Benutzer. Wir verzeichnen (nach Abzug der Suchmaschinen) bis zu 232 Aufrufe pro Tag. Darüber freuen wir uns. Dem unserem Blog entgegengebrachten Vertrauen und Interesse wollen wir dauerhaft gerecht werden und bleiben. Wir bitten aber um Verständnis. Eine Moderation dieses Blogs ist unvermeidbar, alleine um Spam auszublenden. Ebenso ist eine Moderation unvermeidlich, weil Impressum und Nutzungsbedingungen die Verantwortung des einzelnen Autors für seine Beiträge klarstellt und wir keinen Kollegen ungeschützt in Konflikt mit §29 der Berufsordnung für Ärzte in Bayern (Kollegiale Zusammenarbeit) oder anderen juristischen Fallstricken treten lassen wollen.

Wir werden auch weiter alle Äußerungen so weit wie irgend möglich uneingeschränkt zulassen, auch wenn uns die eine oder andere vorgetragene Meinung keineswegs entspricht. Kollegialität steht für uns aber an erster Stelle, Unkollegialität werden wir nicht unterstützen.

BayNA-Kalender

Auf vielfachen Wunsch stellt unsere Site für die Bayerischen Notärzte ab sofort einen Veranstaltungskalender zur Verfügung. Wir geben unseren Kolleginnen und Kollegen sowie den assoziierten Organisationen die Möglichkeit, Treffen von Notarztgruppen, Fortbildungsveranstaltungen und andere Termine, die für die Bayerischen Notärzte interessant sein können hier (natürlich kostenlos) zu veröffentlichen.

Einen neuen Termin können Sie anmelden, indem Sie im Menue [BayNA-Kalender] den Punkt [Kalendereintrag anmelden] wählen oder hier klicken.

Brief an den Innenminister

Herr Kollege Büttner aus Sulzbach-Rosenberg hat am 13.2. einen Brief an den Innenminister des Freistaates Bayern, Herrn Minister Hermann geschickt, in dem er ihn bittet, sich mit der Honorarsituation der Notärzte zu befassen. Der Brief wurde zwar in der Anschrift mit dem Vermerk – persönlich – versehen, ist zwischenzeitlich aber in Notarztkreisen umfassend verteilt. Wir erlauben uns daher, hier zusammenfassend über den Inhalt zu berichten:

Herr Kollege Büttner führt aus, dass aus seiner Sicht von den Kassen geforderte Pflicht zum Datenabgleich zwischen KVB und ZAST einem “Honorierungsverbot” gleichkomme. Eine Interpretation des BayRDG im Sinne “nur wenn der Rettungsdienst einen Einsatz abrechnet, bekommt auch der Notarzt etwas” sei nicht nachvollziehbar. In Ergänzung problematisiert Herr Büttner detailliert die nur wenig erfolgversprechende Zusammenarbeit zwischen KVB und ZAST.

Abschließend werden dem Minister Fragen gestellt, die insbesondere das vermeintliche bzw. erwünschte Honorierungsverbot diskutieren und um Benennung des korerekten Rechnungsempfängers für notärztliche Leistungen bitten. Zusammenfassend fordert Herr Kollege Büttner den Minister auf, die Diskussion über den Datenabgleich KVB-ZAST zu beenden und geeignete Schritte zu ergreifen, die Abrechnungssituation im bayerischen Notarztdienst dauerhaft zu klären.

Der Brief bereitet die komplexe Materie – an einigen Stellen aus ungewöhnlicher Sicht – auf, ist klar und ausführlich begründet sowie moderat formuliert. Gespannt warten daher auch wir auf die Antwort des Ministers.

ZAST

Liebe Kollegen,

hier finden sich im Handbuch Rettungsdienst zur Landrettung die Abrechnungskriterien, nach denen die RTW Besatzung Notarzteinsätze abrechnen kann.

Also 1-60 : abrechenbarer Notarzteinsatz Verkehrsunfall, 1-65 abrechenbarer Notarzteinsatz – internistischer Einsatz, etc. 1-67 abrechenbarer Notarzteinsatz internistisch ohne Transport.

Ich zitiere aus einer Mail des BRK: (Bezirk Schwaben)

Es existieren klare Abrechnungsrichtlinien der ZAST GmbH, an die wir uns ausnahmslos halten. Einsätze, bei denen ein Patienten angetroffen wird und an dem notärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, werden (sofern kein Transport stattfindet) als „Notarztversorgung“, Tarifzimmer 1/67 abgerechnet. Wenn aber kein Patient angetroffen wird, ist dies ein klarer „Fehlalarm“, der von unseren Besatzungen auch so dokumentiert werden muss (Einsatzart 9) – wenn hingegen ein Patient angetroffen wird, aber keine entsprechenden Maßnahmen durchgeführt werden, die eine Abrechnung zulassen, wird dieser Einsatz als 8/67 „Hilfeleistung ohne Abrechnung“ dokumentiert. ”

Auch Einsätze ohne Transport können z.B. als 1-67 (internistisch) oder 1-68 (chirurgisch) vom Rettungsdienst abgerechnet werden und werden dann auch von den Kassen über die ZAST an die KVB bezahlt.

NAD Fachexperten Skypekonferenz

Am 05.02.13 wurden von den anwesenden Regionalvertretern (Jarausch; Baier; Kratzer; Heuschmid; Goller) folgende Themen besprochen:

Vorstellungen der Notärzte bezüglich Honorarentwicklung am besten im Rahmen der agbn Jahrestagung im Oktober
Ziel: im Rahmen dieser Tagung Lösungsvorschläge zur Zukunft des Notarztdienstes in Bayern und zur Honorarfrage zu verabschieden (Rechentool; gemeinsame Aussage der Notärzte)
Themenkreis Notfallsanitäter
Aktuelle Problematik: auslaufende Vereinbarung KVB mit Kassen Ende März 2013 zur Finanzierung des Notarztdienstes: Vermeiden einer Lösung in letzter Minute kurz vor Ostern 2013
Problematik Ermächtigungen

 

05.02.13; 21:00 bis 22:20: Teilnehmer: B. Baier, C. Heuschmid, K. Kratzer, M. Reng (agbn), H.-J. Goller
In der wöchentlichen Skypekonferenz wurden vorwiegend folgende Themen behandelt:
Abrechnungsmodalitäten ZAST, KVB
Vergütungsmodell Notärzte (Grundlagen, Möglichkeiten) als Vorbereitung auf nächstes Fachexpertentreffen 21.02.13 KVB München
QM/ RTQN
NADO
Genossenschaft deutscher Notärzte eG i. G.

Entwurf eines Antwortschreibens an KVB sowie Verteilung von Arbeitsaufträgen an die Beteiligten zu den genannten Themen.