Der Digitalfunk und die Leit(d)enden Notärzte

Vorweg: es gibt LNAs, die bekommen erst gar keine Blaulichtgenehmigung – weil ja ein strenger Maßstab anzulegen ist bei der Zulassung der Blaulichter – auch wenn mehr als 6 LNA im Bereich bestellt sind, bekommen nur maximal 6 davon eine “Blaulichtgenehmigung”.

Es gibt unter den magischen 6 nicht wenige LNAs, die sich damals neben dem selbstfinanzierten Blaulicht auch ein selbstfinanziertes analoges BOS-Funkgerät gekauft haben und beider Einbau ins Privat-KFZ selbst finanziert und organisiert oder sogar selbst durchgeführt haben.

Aber es gibt auch LNA, die haben außer gelber Weste und Melder (der hoffentlich noch funktioniert) nichts.

Die Zuständigkeit zur Materialbeschaffung wurde der KVB aufs Auge gedrückt, die Kassen mußten plötzlich auch Kosten übernehmen, für die vorher Zweckverbände und/oder Landkreise zuständig waren. Nun droht unaufhaltsam der Digitalfunk, und die KVB – nicht der einzelne LNA – wurde berechtigt, für die LNAs die staatliche Förderungen zur Anschaffung der Digitalfunkgeräte zu beantragen. Der Freistaat Bayern bezahlt 85% des Digitalfunkgerätes. Inzwischen nach langem Verhandeln hat es die KVB geschafft, die Kassen zu überzeugen, die fehlenden 15% des Beschaffungspreises zu finanzieren. An dieser Stelle sage ich ganz ehrlich: Danke an KVB und an die Krankenkassen!

Dann kam der G7 Gipfel und die Oberland-LNA bekamen ganz schnell ein Digitalfunkgerät – so ganz ohne Einbau und Koffer. Und jetzt soll der Rest Bayerns eins bekommen. Doch halt, was steht in der Förderrichtlinie? Ist da gar kein Einbau dabei und ohne Einbau oder Kofferlösung gibts nicht nur keine Förderung sondern auch kein Funkgerät? So langsam verstreicht die Frist der Förderung und da niemand den Einbau oder eine Kofferlösung bezahlen möchte, soll das der einzelne LNA machen.

Es wurde also von der KVB ein Schreiben an die “Blaulicht-LNAs” und die NAs entsendet, die über eine Blaulichtgenehmigung verfügen, um das Digitalfunkgerät inclusive des kostenpflichtigen Einbaues durch eine bestimmten Firma zu bestellen. Ein Funkgerät bzw. Handfunkgerät ohne Einbau kann nicht bestellt werden.

Danke an dieser Stelle an die agbn, in derem Newsletter 2016/8 die Thematik ebenfalls recht klar dargestellt wird.

Da ich befürchte, daß ein LNA ohne Funk auf der Fahrt zu Großschadensereignissen oder besonderen Lagen auch blind – pardon – taub ins Verderben fahren könnte, ist es sicherlich sonnvoll, über ein solches Funkgerät im Alarmfall nicht erst am Ensatzort zu verfügen. Darum soll jeder LNA bei der KVB eines bestellen. Ich rate allerdings allen LNA, der KVB analog des veränderten Formulars (Kostenübernahme Seite1 und Seite2) den Antrag höflich zukommen zu lassen. Die KVB soll unsere Antworten als Argumentationshilfe verstehen, nicht als Beschimpfungen.

Für Anregungen an ein Schreiben an die Politik wäre ich an dieser Stelle dankbar.

An Forderungen könnte ich mir z.B. vorstellen: Jeder bestellte LNA soll eine Blaulichtgenehmigung und somit ein Funkgerät erhalten. Eine Zwei- oder Mehrklassen LNA Unterscheidung darf es nicht mehr geben, eine Begrenzung auf eine niedrigere Zahl als die Anzahl der bestellten LNAs ist unsinnig. Da der LNA den Bereitschaftsdienst völlig ehrenamtlich übernimmt, ist es außerdem nur recht, daß dieser sein Arbeitsgerät (Funk) kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt, z.B. in Gestalt einer Kofferlösung.

Ich danke jetzt schon für zahlreiche Rückmeldungen!

 

 

 

Bayerisches Innenministerium nimmt Stellung: Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter

Mit Schreiben vom 16.9.2016 nimmt das bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr Stellung zur Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter.

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Seite 2

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meine persönlichen Gedanken dazu:

“…aus gegebenem Anlass…” – gibt es dazu einen konkreten Vorfall?

Es werden individuelle Kompetenzen des einzelnen NFS beschrieben, und er dürfe nur das durchführen, was er tatsächlich persönlich beherrsche.

Der ÄLRD ist für die Delegation zuständig und verantwortlich und soll eine etwaige unterschiedliche Qualität des einzelnen NFS berücksichtigen.

Außerhalb des Rettungsdienstes darf der NFS keine heilkundlichen Maßnahmen ergreifen.

Bei Durchführung einer heilkundlichen Maßnahme ist grundsätzlich ein NA nachzufordern.

Ich verstand Delegation immer so: Ich kenne RA und Patient und übergebe/delegiere dem RA die Durchführung einer durch mich veranlaßten individuellen Maßnahme. Ich habe dadurch die Verantwortung übernommen.

Das Innenministerium plant aber anders: der ÄLRD kennt den Patienten nicht und überläßt die Diagnosefindung bzw. die Indikationsstellung dem NFS, der dann die Maßnahme selbst veranlaßt und durchführt. Der ÄLRD trägt trotzdem die gleiche Verantwortung/Haftung wie der NA, der vor Ort war und NFS und Patient persönlich kennt?

Gibt es eine juristische Definition der Delegation ärztlicher Maßnahmen an Nichtärzte?

geplante Änderungen zum BayRDG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Donnerstag, 12.11.2015  findet im Landtag die erste Lesung der geplanten Gesetzesänderung zum BayRDG statt. Drucksache 17/7338

Da ich die Änderungen so nicht übersichtlich fand, habe ich mir die Mühe gemacht, die Gesetzestexte in den kompletten Gesetzestext einzuarbeiten und alt versus neu zu vergleichen. Die Änderungen sind in der rechten Spalte rot hervorgehoben

Interessant sind die Begründungen zur Notwendigkeit der Gesetzesänderung und das, was dabei herauskommt. Es mag sich jeder sein eigenes Bild machen, ob wirklich nur das geändert wird, was in der Begründung steht.

Die erste gemeinsame Reaktion von agbn, Regionalvertretern in Abstimmung mit Ärztekammer und KVB steht hier und ist ein Brief an die Autoren der Gesetzesänderung. Es ist sicherlich einzigartig, daß nach Bekanntwerden der Gesetzesänderungsabsicht Notärzte, Ärztekammer und KVB so schnell (Ich bekam die Änderung am Samstag abend erstmalig zu lesen) und so einstimmig einer Meinung sind!

Gerne darf jeder, der möchte, am Donnerstag live das Plenum beobachten. Wer da keine Zeit hatte, kann das Archiv bemühen.

An seinen jeweiligen Abgeordneten wenden kann man sich hier, dort sind die Adressen aufgeführt. Die Autorenliste des Gesetzes findet sich hier. Ich bitte dringend, die Nettiquette bei eventuellen Anschreiben an den jeweiligen Landtagsabgeordneten zu bewahren, wir wollen nicht verärgern, wir wollen ändern!