geplante Änderungen zum BayRDG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Donnerstag, 12.11.2015  findet im Landtag die erste Lesung der geplanten Gesetzesänderung zum BayRDG statt. Drucksache 17/7338

Da ich die Änderungen so nicht übersichtlich fand, habe ich mir die Mühe gemacht, die Gesetzestexte in den kompletten Gesetzestext einzuarbeiten und alt versus neu zu vergleichen. Die Änderungen sind in der rechten Spalte rot hervorgehoben

Interessant sind die Begründungen zur Notwendigkeit der Gesetzesänderung und das, was dabei herauskommt. Es mag sich jeder sein eigenes Bild machen, ob wirklich nur das geändert wird, was in der Begründung steht.

Die erste gemeinsame Reaktion von agbn, Regionalvertretern in Abstimmung mit Ärztekammer und KVB steht hier und ist ein Brief an die Autoren der Gesetzesänderung. Es ist sicherlich einzigartig, daß nach Bekanntwerden der Gesetzesänderungsabsicht Notärzte, Ärztekammer und KVB so schnell (Ich bekam die Änderung am Samstag abend erstmalig zu lesen) und so einstimmig einer Meinung sind!

Gerne darf jeder, der möchte, am Donnerstag live das Plenum beobachten. Wer da keine Zeit hatte, kann das Archiv bemühen.

An seinen jeweiligen Abgeordneten wenden kann man sich hier, dort sind die Adressen aufgeführt. Die Autorenliste des Gesetzes findet sich hier. Ich bitte dringend, die Nettiquette bei eventuellen Anschreiben an den jeweiligen Landtagsabgeordneten zu bewahren, wir wollen nicht verärgern, wir wollen ändern!

3 Gedanken zu „geplante Änderungen zum BayRDG

  1. Neben dem Angriff auf die Freiberuflichkeit mit Dienstanweisung von oben und fachlicher Weisungsbefugnis der ÄLRD gegenüber den Notärzten sind mir die massiven Einschränkungen der Handlungsfreiheit der ÄLRD erst bei mehrmaligem Lesen wirklich deutlich geworden.

    Die CSU will auch weniger Notarzteinsätze. Warum verrät sie nicht. Ich bezweifle, dass die Kassen damit tatsächlich Geld sparen, wenn Notfallsanitäter auch Patienten in die Klinik bringen, die ein Notarzt vor Ort behandelt hätte. Sollte es weniger direkte Notarztalarmierungen geben, wird hoffentlich nicht der Notarzt häufiger zu spät kommen.

    Mehr dazu hier

  2. Immerhin wird jetzt nach der ersten Lesung eine versäumte Verbandsanhörung gestartet. Interessant, daß ein Abgeordneter meinte, das Gesetz trage die Handschrift des Innenministeriums.

    Wer da wohl der/die Federführende ist?

    Cui bono?

    Jedenfalls müssen wir konstruktiv unsere Angeordneten aufklären, was mit diesem Gesetz angerichtet wird, sonst wird es unter dem Vorwand: “Wir Ärzte würden diesen juristischen Text ja nur mißverstehen und wollen Pfründe sichern” durchgewunken…

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