Ich bin dann mal… auf dem Weg

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie ich bereits erwartet und unter Freunden angekündigt hatte, bin ich seit 27.11. nicht mehr Mitglied des Vorstands der agbn.

In die beratende Vorstandskommission der KVB wurde ich – auf der Basis einer Empfehlung des ehemaligen Vorstands der agbn – erst kürzlich wieder berufen. Ich  glaube aber nicht, dass ich die neue Vorstandsebene der agbn weiterhin adäquat repräsentiere, weshalb ich konsequenterweise nicht mehr für die agbn sprechen will, kann, darf und werde. Ich habe daher mein Mandat in der o.g. Vorstandskommission an die KVB zurückgegeben und um Berufung eines neuen Repräsentanten der agbn gebeten.

Damit einhergehend nehme ich meine Mitgliedschaft in das Beratergremium zum Telenotarzt Bayern, wie auch meine Mitgliedschaft im CIRS-Bayern Team nur noch so lange wahr, bis von der beratenden Vorstandskommission ein Nachfolger bestimmt wurde.

Berufspolitisch fokussierte Mail-Anfragen an die agbn (in der Summe waren es über 600) werden zukünftig vom neuen Vorstand beantwortet. Natürlich werde ich mich weiterhin bemühen, jede direkt an mich gerichtete Anfrage (michael.reng@medicdat.de) nach Möglichkeit wie bisher rasch und kompetent zu beantworten.

Aus dem von mir auf dem agbn-Kongress angekündigten, aus eigenen Mitteln finanzierten Privat-Abrechnungs-Makro werde ich in den nächsten Tagen aus Gründen der technischen und formalen Haftung das agbn-Branding entfernen. Anschließend wird das Makro samt Bedienungsanleitung über diese Site zum Download bereitgestellt, technisch und formal verantwortlich bin dann ich selbst.

Abschließend ist es an der Zeit, mich für das im Lauf meiner „Amtszeit“ für das allzeit vorhandene Engagement der KVB für die Bayerischen Notärzte, für Ihr Entgegenkommen, Ihre Kompromissbereitschaft und nicht zuletzt für die stets respektvoll-freundschaftlich Zusammenarbeit zu bedanken. Auch möchte ich mich für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit mit BLÄK, ÄLRDs, Kostenträgern, Rettungsdienst, Innenausschuss des Landtags und den vielen anderen, die ich im Rahmen meines Amtes kennen und schätzen lernen durfte herzlich bedanken.

Ich bedanke mich besonders bei den Mitgliedern der beratenden Vorstandskommission Qualität im Notarztdienst der KVB. Engagement ist heutzutage nicht mehr selbstverständlich. In der Vorstandskommission fanden und  finden sich einige der engagiertesten und kompetentesten Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich je zusammenarbeiten durfte. All denen gilt mein Respekt. Ich wünsche ihnen weiter ein gutes Händchen bei Beratung und wenn möglich sogar Steuerung der notärztlichen Geschicke in Bayern.

Dass ich noch genug Ideen und Ziele für die nächsten Jahre habe, werden alle wissen, die mich kennen. Insofern hoffe ich, dass die mir verliehene Ehrenmitgliedschaft der agbn nicht als Zeichen des Zurückziehens aus dem Tagesgeschäft missverstanden und dass mir noch viel Zeit gegeben wird.

Ich werde unserem wundervollen Beruf als Notarzt so lange nachgehen, wie es mir gesundheitlich möglich ist und solange es ich das kann, werde ich mich auch bemühen weiterhin berufspolitisch Einfluss zu nehmen.

Ich bin dann mal noch nicht weg… ich bleibe auf meinem Weg

Herzlich

Euer Michael Reng

Der Digitalfunk und die Leit(d)enden Notärzte

Vorweg: es gibt LNAs, die bekommen erst gar keine Blaulichtgenehmigung – weil ja ein strenger Maßstab anzulegen ist bei der Zulassung der Blaulichter – auch wenn mehr als 6 LNA im Bereich bestellt sind, bekommen nur maximal 6 davon eine “Blaulichtgenehmigung”.

Es gibt unter den magischen 6 nicht wenige LNAs, die sich damals neben dem selbstfinanzierten Blaulicht auch ein selbstfinanziertes analoges BOS-Funkgerät gekauft haben und beider Einbau ins Privat-KFZ selbst finanziert und organisiert oder sogar selbst durchgeführt haben.

Aber es gibt auch LNA, die haben außer gelber Weste und Melder (der hoffentlich noch funktioniert) nichts.

Die Zuständigkeit zur Materialbeschaffung wurde der KVB aufs Auge gedrückt, die Kassen mußten plötzlich auch Kosten übernehmen, für die vorher Zweckverbände und/oder Landkreise zuständig waren. Nun droht unaufhaltsam der Digitalfunk, und die KVB – nicht der einzelne LNA – wurde berechtigt, für die LNAs die staatliche Förderungen zur Anschaffung der Digitalfunkgeräte zu beantragen. Der Freistaat Bayern bezahlt 85% des Digitalfunkgerätes. Inzwischen nach langem Verhandeln hat es die KVB geschafft, die Kassen zu überzeugen, die fehlenden 15% des Beschaffungspreises zu finanzieren. An dieser Stelle sage ich ganz ehrlich: Danke an KVB und an die Krankenkassen!

Dann kam der G7 Gipfel und die Oberland-LNA bekamen ganz schnell ein Digitalfunkgerät – so ganz ohne Einbau und Koffer. Und jetzt soll der Rest Bayerns eins bekommen. Doch halt, was steht in der Förderrichtlinie? Ist da gar kein Einbau dabei und ohne Einbau oder Kofferlösung gibts nicht nur keine Förderung sondern auch kein Funkgerät? So langsam verstreicht die Frist der Förderung und da niemand den Einbau oder eine Kofferlösung bezahlen möchte, soll das der einzelne LNA machen.

Es wurde also von der KVB ein Schreiben an die “Blaulicht-LNAs” und die NAs entsendet, die über eine Blaulichtgenehmigung verfügen, um das Digitalfunkgerät inclusive des kostenpflichtigen Einbaues durch eine bestimmten Firma zu bestellen. Ein Funkgerät bzw. Handfunkgerät ohne Einbau kann nicht bestellt werden.

Danke an dieser Stelle an die agbn, in derem Newsletter 2016/8 die Thematik ebenfalls recht klar dargestellt wird.

Da ich befürchte, daß ein LNA ohne Funk auf der Fahrt zu Großschadensereignissen oder besonderen Lagen auch blind – pardon – taub ins Verderben fahren könnte, ist es sicherlich sonnvoll, über ein solches Funkgerät im Alarmfall nicht erst am Ensatzort zu verfügen. Darum soll jeder LNA bei der KVB eines bestellen. Ich rate allerdings allen LNA, der KVB analog des veränderten Formulars (Kostenübernahme Seite1 und Seite2) den Antrag höflich zukommen zu lassen. Die KVB soll unsere Antworten als Argumentationshilfe verstehen, nicht als Beschimpfungen.

Für Anregungen an ein Schreiben an die Politik wäre ich an dieser Stelle dankbar.

An Forderungen könnte ich mir z.B. vorstellen: Jeder bestellte LNA soll eine Blaulichtgenehmigung und somit ein Funkgerät erhalten. Eine Zwei- oder Mehrklassen LNA Unterscheidung darf es nicht mehr geben, eine Begrenzung auf eine niedrigere Zahl als die Anzahl der bestellten LNAs ist unsinnig. Da der LNA den Bereitschaftsdienst völlig ehrenamtlich übernimmt, ist es außerdem nur recht, daß dieser sein Arbeitsgerät (Funk) kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt, z.B. in Gestalt einer Kofferlösung.

Ich danke jetzt schon für zahlreiche Rückmeldungen!

 

 

 

Neues Vergütungsmodell 2016

2015 hat honorartechnisch viel Wirbel gemacht. Alleine die Umstellung auf ein anderes System, was ja mangels Geldvolumen nur eine Umverteilung darstellte, hat an vielen großen und auch mittleren Standorten zu Besetzungsproblemen geführt. Die Krankenkassen haben reagiert und unsere Bedenken angehört. Das ist ein Novum, bedenkt man die vom Geld- und ambulanten Versorgungsvolumen völlig winzige Masse an Notärzten und deren Honorar. Ich bin ja grundsätzlich eher kritisch den Kassen gegenüber, aber hier haben mich die Kassen eines Besseren belehrt und offen uns Notärzten bei Gesprächen (ohne KVB!) zugehört. Dafür möchte ich mich hier herzlich bedanken.
Dass das Gesamtvolumen für 2016 nicht erhöht werden kann, liegt an bestehenden unterschriebenen Verträgen. Pacta sunt servanda. Hier intervenieren zu wollen, ist vergeudete Energie und bewirkt Destruktion, nicht Konstruktion. Eine Honorarerhöhung kann die KVB erst für 2017 mit den Kassen verhandeln. Insofern blieb eigentlich nur eine moderate “Rückverteilung” der Umverteilung als Notlösung des Honorardesasters.
Mit der neuen Systematik wird durch Umverteilung der einzelne Einsatz aufgewertet, Zeitzuschläge schon ab 90 Minuten ausbezahlt, was den kleineren Standorten zu Gute kommt sowie die Tagschichten wieder aufgewertet.
Nun haben wir die klare Ansage:
Eine Stunde Bereitschaft kostet 19€
Ein Einsatz kostet 72€
Jeder Standort und Notarzt wird gleich behandelt, es gibt keine Unterschiede mehr, und eine transparente, kalkulierbare und vorab schon berechenbare Honorarsicherheit für den Notarzt.
An adäquatem Honorar zu verhandeln, bedeutet nun, keine “Gesamtsummen” zu nennen, sondern genau an diesen Zahlen zu arbeiten. Damit sind wir in den Verhandlungen einsatzunabhängig und auch eine mögliche Vorhalteerhöhung geht nicht zu Lasten der gesamten Notärzteschaft. Wir haben keinen limitierten Budgettopf, d.h. das Morbiditätsrisiko liegt nicht wie in der ambulanten kassenärztlichen Versorgung bei uns Ärzten.
Auch die Krankenkassen können mit diesen Zahlen genau kalkulieren, das “Restrisiko” Einsatzsteigerung ist überschaubar.

Es konnte uns Notärzten erspart werden: Eine reine Stundenvergütung eines Stufenmodelles, bei der das Stundenhonorar eher einem Ho(h)norar gleicht, sollte man an einem kleineren Standort fahren.
Mit dem neuen System ab 2016 kann ich leben. Das Honorar 2016 ist leider an den großen Standorten Nürnberg und Augsburg nicht so hoch wie 2014, aber eine komplette Zurückverteilung des Honorarsystems auf die Systematik 2014 bedeutet, den kleinen Standorten bei leider gleich niedrig gebliebenem Geldtopf Honorar wegzunehmen, was gegenüber diesen Kollegen nicht fair wäre. Auch an den kleinen Standorten sollte der Notarzt adäquat bezahlt werden. Die Honorar”einbußen” im Vergleich zu 2014 dürften sich in etwa auf dem “Verlustbegrenzungsniveau” von 2015 bewegen, aber für alle Notärzte gleich, und nicht nur für “Alt-Notärzte” des Standortes.

Ich würde mir für 2016 nun ein wenig Ruhe in der leidigen Honorardebatte wünschen und unsere Kraft auf die Verhinderung der fatalen Irrwege der BayRDG-Novelle lenken wollen.
Denn der weisungsfreie Arzt, der nur seinem Patienten verpflichtet ist, ist mit der Novelle in dieser Form vom Aussterben bedroht.
Auch sollten wir Wege finden, um beweisen zu können, daß der Notarzt sinnvoll und wertvoll am Einsatzort ist und hohe Qualität liefert und dadurch soger Krankheitskosten einsparen kann, was ein rein nichtärztlicher Paramedic in dieser hohen Qualität nicht bieten kann.
Ich wünsche trotz alledem Frohe Weihnachten und allen Kollegen, die an den Feiertagen arbeiten, ein sicheres Händchen und allzeit unfallfreie Fahrt! (Den anderen natürlich auch)

Birgit Baier

 

geplante Änderungen zum BayRDG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Donnerstag, 12.11.2015  findet im Landtag die erste Lesung der geplanten Gesetzesänderung zum BayRDG statt. Drucksache 17/7338

Da ich die Änderungen so nicht übersichtlich fand, habe ich mir die Mühe gemacht, die Gesetzestexte in den kompletten Gesetzestext einzuarbeiten und alt versus neu zu vergleichen. Die Änderungen sind in der rechten Spalte rot hervorgehoben

Interessant sind die Begründungen zur Notwendigkeit der Gesetzesänderung und das, was dabei herauskommt. Es mag sich jeder sein eigenes Bild machen, ob wirklich nur das geändert wird, was in der Begründung steht.

Die erste gemeinsame Reaktion von agbn, Regionalvertretern in Abstimmung mit Ärztekammer und KVB steht hier und ist ein Brief an die Autoren der Gesetzesänderung. Es ist sicherlich einzigartig, daß nach Bekanntwerden der Gesetzesänderungsabsicht Notärzte, Ärztekammer und KVB so schnell (Ich bekam die Änderung am Samstag abend erstmalig zu lesen) und so einstimmig einer Meinung sind!

Gerne darf jeder, der möchte, am Donnerstag live das Plenum beobachten. Wer da keine Zeit hatte, kann das Archiv bemühen.

An seinen jeweiligen Abgeordneten wenden kann man sich hier, dort sind die Adressen aufgeführt. Die Autorenliste des Gesetzes findet sich hier. Ich bitte dringend, die Nettiquette bei eventuellen Anschreiben an den jeweiligen Landtagsabgeordneten zu bewahren, wir wollen nicht verärgern, wir wollen ändern!

Zwischenbericht

Liebe Kolleginnen und Kollegen:

Die Krankenkassen werden nicht darauf bestehen, ihr Stundenpauschalenmodell durchzusetzen. Es gibt Positives: es wird kein gedeckeltes Budget auf unsere Kosten geben und es wird bei einer leistungsabhängigen Vergütung bleiben, allerdings mit weniger Honorar Pro behandeltem Patienten aber deutlich mehr Honorar pro Bereitschaftsstunde. Wie das genau aussieht, ist mir noch nicht bekannt, in der Summe werden wir ca. 8% mehr Geamthonorar erhalten und die “Schuldenbegleichung” sei angeblich vom Tisch. Allerdings sind wir meiner Meinung nach immer noch weit von einer adäquaten Honorierung entfernt. Zur weiteren Info das agbn-Newsletter:

Nach Versand unseres letzten „Spezial-Newsletters“ haben wir zahlreiche Zuschriften bekommen. Überwiegend wurde dabei der von der agbn und der Mehrzahl der Regionalvertreter gewählte Kurs, für den bayerischen Notarztdienst eine leistungsbezogene Vergütung einzufordern und eine Pauschalvergütung abzulehnen, unterstützt. Mehrheitlich wurde gefordert, das von den Kostenträgern konzipierte und im Newsletter vorgestellte sog. „Kassen-Modell“ zugunsten des sog. „Notarzt-Modells“ weiterhin abzulehnen, sei es um den Preis des Ganges vor das Schiedsgericht oder sogar unter Inkaufnahme eines Arbeitskampfes.
Von unserer Seite, d. h. von Seiten der Pauschalvergütungs-Gegner, wurde nicht verhehlt, dass zwischen Notärzten und Kostenträgern bei einem Arbeitskampf kaum „Waffengleichheit“ besteht. Einschlägige gesetzliche Regelungen und unsere Verpflichtung dem Leben und Wohlergehen der anvertrauten Patienten gegenüber, machen uns leicht zum nahezu hilflosen Spielball pekuniärer Interessen. Dennoch hielten wir Kurs gegen eine pauschale Vergütung und damit vor allem gegen die Übernahme des Morbiditätsrisikos durch die Notärzte. Wir waren gefordert, nicht nur fortgesetzt und unermüdlich an jeder möglichen und unmöglichen Stelle unsere Argumente vorzutragen, sondern auch alle potenziell hilfreichen Verbindungen einzuschalten, um konzentriert auf die Kostenträger einzuwirken. In der Folge kam dankenswerterweise von Seiten der ÄLRD, die für Entgeltangelegenheiten nun wirklich nicht zuständig sind, Unterstützung. Auch hier wurde erkannt und kommuniziert, dass die Motivation der Kolleginnen und Kollegen, den Dienst unter den neuen, vermeintlich unverrückbar festgelegten Bedingungen weiter flächendeckend aufrecht zu erhalten, sicher nicht steigen wird.
Hartnäckigkeit und Mühe der Pauschalvergütungs-Gegner haben sich nun aber vielleicht doch zumindest teilweise gelohnt, denn wir können – wenn auch vorerst nur sehr verhalten – aus dem aktuellen Verhandlungsstand von einigen Änderungen berichten:
Zunächst konnte offenbar der Gang vors Schiedsgericht abgewendet werden, die Verhandlungen zwischen KVB und Kostenträgern wurden und werden fortgesetzt.
Aktueller Verhandlungsstand ist, dass die Vergütung – ähnlich dem von uns favorisierten „Notarzt-Modell“ – ab 2015 in Form einer insgesamt deutlich erhöhten, pro Stunde zu vergütenden Wartezeit-Pauschale und einer gegenüber heute zwar deutlich verringerten, aber weiterhin pro Einsatz zu vergütenden Einsatzpauschale erfolgen soll.
Im „Kassen-Modell“ war nur noch eine Pauschal-, aber keine Einsatzvergütung mehr vorgesehen. Dies wurde nun bei den Verhandlungen offenbar revidiert, sodass wieder eine Vergütung pro Einsatz erfolgen soll, um so den Leistungsbezug unserer Vergütung zu erhalten. Die Vergütung pro Einsatz soll an allen bayerischen Standorten gleich hoch sein. Die von den Kostenträgern primär geforderte, einsatzunabhängige Notarztvergütung ist damit offenbar vom Tisch.
Nur die Höhe der Wartezeit-Vergütung soll weiterhin abhängig von der Anzahl der am jeweiligen Standort statistisch zu erwartenden Einsatzzahl variiert werden, d.h. je weniger zu erwartende Einsätze, desto höher die Wartezeit-Vergütung pro Stunde (das ist der wesentliche Unterschied zum von uns favorisierten sog. „Notarzt-Modell“, bei dem die „Null-Schicht“ an jedem Standort gleich vergütet würde). Die Wartezeit-Vergütung soll, unabhängig vom voran Gesagten, dennoch an jedem Standort deutlich höher als bisher ausfallen.
Zuschläge zu Wartezeit- und Einsatz-Vergütung sind für Nacht- und Sonn- bzw. Feiertagsarbeit in standortunabhängiger Höhe vorgesehen.
Die Höhe der den Berechnungen zugrundeliegenden Summe für die Gesamtvergütung bleibt gegenüber dem initialen Verhandlungsstand (siehe im vorausgegangenen Newsletter) unverändert, d. h. die bereits erhandelte Steigerung der Summe der Gesamtvergütung um etwas mehr als 8 % bleibt unangetastet.
Dazu kommen drei weitere Neuerungen im aktuellen Verhandlungsstand, die erwähnt werden sollen:
1. Die Kontinuität der Vergütung für 2014 wird ganzjährig garantiert, die angedrohte Absenkung der Vergütungen noch in 2014 steht damit nicht mehr zur Diskussion.
2. Der Abgleich der Notarztabrechnung über die ZAST entfällt ab 2015, da ab dann die Eingaben der Notärzte in emDoc als Abrechnungsgrundlage akzeptiert werden.
3. Für die Kalkulation der Höhe von Wartezeit- und Einsatz-Vergütung wird die vorgenannte Gesamtvergütung – unter Zugrundlegung der bisherigen Einsatzzahlen – zwar noch als Berechnungsgrundlage herangezogen. Sollten die Einsatzzahlen aber gegenüber der Kalkulationsbasis steigen, so werden diese Mehr-Einsätze uneingeschränkt und zusätzlich vergütet. Ein starres Budget – wie in den letzten Jahren – besteht damit nicht mehr. Das zunehmende Morbiditätsrisiko in Form ggf. steigender Einsatzzahlen kann damit ab 2015 nicht mehr durch die Deckelung der Vergütung auf die Notärzte abgewälzt werden.
Gerade der letzte Punkt ist aus unserer Sicht neben dem Erhalt des Leistungsbezuges unserer Vergütung der wichtigste Verhandlungsfortschritt. Zusammen mit KVB und Kostenträgern, in einem schwierigen aber zuletzt wohl doch fruchtbaren Dialog, scheinen wir nun seit langer Zeit einen ersten Schritt in die richtige Richtung, hin zu einer besseren Vergütung der Bayerischen Notärzte gemacht zu haben. Es scheint in der Tat, als hätten wir in Richtung auf die Höhe der bereitgestellten Gelder und deren fairen Verteilung unter den diensttuenden Kolleginnen eine zumindest marginale Verbesserung erreicht, wovon in den letzten Jahren nie die Rede sein konnte.
Wohl gemerkt, das vorgenannte Ergebnis ist nur aktueller Stand der Verhandlungen. Es gibt noch keine unterschriftsreifen Verträge und auch noch keine kommunizierbaren Zahlen zu den real resultierenden Euro-Beträgen. Es ist auch klar, dass trotz der 8 % Steigerung der Gesamtvergütung aus unserer Sicht weiterhin zu wenig Geld für den Bayerischen Notarztdienst zur Verfügung steht. Dennoch scheint es, als wären wir nun zumindest auf dem richtigen Weg, eine gerechtere Verteilung der verfügbaren Gelder, eine Stützung der wenig begehrten Standorte in der Fläche und eine transparente Vergütungsregelung für die bayerischen Notärzte zu erreichen. Nur mit einer transparenten Vergütungsregelung können wir die Öffentlichkeit erreichen, um langfristig eine wirklich angemessenere Vergütung zu erzielen.
Es steht allerdings zu befürchten, dass die einsatzstarken Standorte Honorareinbußen hinnehmen werden müssen. Die Honorarsteigerung von 8 % wird nicht reichen, um das Honorar an den kleinen Standorten allein mit diesem Geld ausreichend zu steigern. Eine Umverteilung “von oben nach unten” wird zwangsläufig kommen, leider. Dieser Wermutstropfen ist nur schwerlich zu akzeptieren!
Es ist uns klar, dass das erzielte Ergebnis manche enttäuscht. Mit 30 oder 40 zusätzlichen Millionen kann erwartungsgemäß aber leider niemand dienen. Wir sind nicht euphorisch und naturgemäß nicht wirklich zufrieden, freuen uns aber dennoch, weil wir glauben, die Interessen der Mehrzahl der Bayerischen Notärzte und damit letztlich auch unsere Patienten gemessen am jetzt aktuellen Schwenk in den Vergütungsverhandlungen – so weit es überhaupt ging – erfolgreich vertreten zu haben. Mit der Konsolidierung der leistungsabhängigen Vergütung sind die Verhandlungspartner zumindest jetzt wieder auf dem richtigen Weg. Wir danken, wenn es denn so kommt, wie es aktuell zu vermuten steht, all denen, die uns dabei geholfen haben und werden weiter berichten.

Zulassungsgebühr…Wortbruch oder Lösung?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jeder Notarzt dürfte es bekommen haben, das Schreiben der KVB zur Berechtigungsumwandlung. Den “Notärzten” wird einmalig die Zulassungsgebühr im Konstrukt einer “Strukurförderung” erstattet. Das bedeutet konkret: Der Notarzt muß 120€ vorschießen, um eine Ermächtigung zu beantragen. Buchhalterisch werden dann 6 Monate später 400€ im Honorarbescheid abgezogen, die sofort als Strukturförderung zurückgebucht werden plus Erstattung der vorab bezahlten 120€.

Naja, bürokratisch gelöst mit ein wenig notärztlicher Hilfe und zinslosem Kredit über 120€ in 6 Monaten und die Zulassungsgebühr für uns Notärzte fällt weg.

Für alle Notärzte? Im Schreiben sind die bisher berechtigten Notärzte erwähnt. Und das Wörtchen “einmalig” lese ich da. Was ist mit den Neu-Notärzten? Müssen die voll bezahlen, 120€ für den Antrag und danach 400€ ohne daß dies in 6 Monaten im Honorarbescheid ausgeglichen wird? Und was ist in 5 Jahren? “einmalige Zahlung” … müssen dann alle Notärzte die Zulassungsgebühr bezahlen?
Sollen hier bewußt die Neu-Notärzte daran gehindert werden, vor allem an schwachen Standorten Dienst zu tun? Sollen Alt-Notärzte dann gefrustet nach 5 Jahren aufhören? Wer ist schon so helfersyndromig, 520€ zu bezahlen, um dann an einem kleinen Standort in irgendeinem Kabuff 24h zu sitzen, um nach einigen 24h Nullschichten zumindest schon mal die Zulassungsgebühr eingefahren zu haben????

Sollen hier Jung-Notärzte gegen Alt-Notärzte ausgespielt werden?

Ich zitiere Herrn Busse als Vertreter der Kassen vom 1.Münchener Notarzt-Gespräch: “Ziel sei es, die Notärzte von der Zulassungsgebühr zu befreien…. Vorschlag der Kassen sei es, die Gebühr zurückzuerstatten”.

Warum bezahlen die Kassen nicht genug Strukturförderung, so daß jeder Notarzt jedesmal die Zulassungsgebühr schon bei der Antragstellung nicht zahlen muß?

Sollten nicht schon mit Antragstellung die 120€ vom Krankenkassenkonto zum Zulassungsausschuß fließen ohne Umweg über das Notarzt-Konto?

Wo ist das Versprechen der Politik, eine Lösung zu finden? Die haben bisher gar nichts getan, sondern die anderen werkeln lassen. Oder habe ich irgendwas verpaßt oder überlesen? Das Versprechen habe ich jedenfalls schnell wieder gefunden, die Lösung aber nicht.

Das jetzige Konstrukt mit “Notarzt-Bayern-Zulassungsausschuß” und 5 jähriger Ermächtigung ist eine auf wackeligen Krücken gebastelte Lösung auf dem Boden der jetzigen Gesetzeslage.

Liebe Kassen, liebe Politiker, liebe KVB:
Keine Ermächtigungsgebühren für Notärzte zu keinem Zeitpunkt, egal für Neu-Notärzte oder Alt-Notärzte, nicht jetzt und nicht in 5 Jahren!
So wurde es von Kassen, KVB und Ministerium geäußert. Da waren sich in der Öffentlichkeit alle einig.

Aber “versprechen” hat je nach Betonung ja zwei Bedeutungen…

Für uns Notärzte bleibt nur noch Horaz:
Parturient montes, nascetur ridiculus mus

Das ist eine schwache Leistung, Politik, Kassen, KVB.

Forderung an Kassen: Allen Notärzten, egal ob neu oder alt ist jegliche Zulassungsgebühr zu erlassen, und zwar jedes mal und nicht nur einmalig.

Hinweis an Politik: versprechen kommt nicht von versprechen.

Tip an KVB: Mehr Druck auf die Kostenträger.

Aktivität durch uns Notärzte: Wir waren wohl in letzter Zeit zu ruhig, Gehen wir an unsere lokalen Politiker, es ist Wahl-Zeit!

Außerdem: Es seien die Kassen hier diskret an die Inflation erinnert, die seit Jahren nicht im Honorar ausgeglichen wurde.

Sind wir doch zu blöde, um uns zu wehren?

1.Münchner Notarztgespräch zur zukünftigen Gestaltung des Notarztwesens

Liebe Kollegen, am 11.11. bin ich abends nach München gefahren zum “Notarztgespräch“, zu dem öffentlich eingeladen wurde. Der Titel machte neugierig und gespannt, zumal mir außer in der inoffiziellen Gerüchteküche keinerlei Infos zu einer “zukünftigen Gestaltung” vorliegen.

Anwesend waren auf dem Podium: Dr. Emminger, ÄKVB; Dr. Lärmer, GdN; Dr. Ebersperger, Innenministerium; Dr. Bayeff-Filloff, Landesbeauftragter ÄLRD; Herr Busse, VdEK, Herr Staufer, Fachanwalt Medizinrecht; Dr. Krombholz, KVB; Dr. Schmelz, KVB;

Vertreter der ZAST hatten erst vage zugesagt, dann ohne Grund abgesagt.

Im Auditorium; Dr. Enger, KVB und ca. weitere 30 Anwesende (u.a. Dr. Hossfeld von der agbn)

Es gab zwei große Themenkomplexe, die angesprochen wurden, einmal die Vergütungssituation und zum anderen die Problematik der Berechtigungen/Ermächtigungen/Zulassungen.

Nun folgt eine grobe Mitschrift der wichtigsten Inhalte und Äußerungen:

Vergütungssituation/Honorar

Krombholz: Vergütungsmäßig sei die Kuh vom Eis, Ziel: kein quotiertes System, er stellt die Frage, ob effizientere Wege ohne ZAST möglich sind.

Ebersperger: sieht IM nur als Moderator und sich als Zuschauer, sein Einfluss sei sehr begrenzt, die ZAST sei im Gesetz, weil man sich Effizienz, Transparenz, Kostenersparnis und Vereinfachung der Abrechnung versprach. Er könne es nicht mehr hören, daß Notärzte behaupten, sie würden kein Geld bekommen.

Bayeff-Filloff: Die Sicherstellung wird dann auch für die ÄLRD zum Problem, wenn die Notärzte nicht fahren wollen. Er würde sich lieber um QM kümmern als um Politik und erwähnte dazu beispielhaft die Einführung einer eineindeutigen Patientennummer.

Lärmer: Notarztdienst ist für junge Kollegen zunehmend unattraktiv.

Krombholz: wiederholt das Angebot, die ILS-Daten zu bekommen, und im Gegenzug innerhalb dreier Tage abgleichen zu können ohne ZAST

Busse: alle Fälle von nicht abgleichbaren Fällen sind geklärt bis auf den: 2 Notärzte behandeln einen Patienten.

Krombholz wiederholt die Frage, warum die ZAST benötigt wird.

Busse: „Notarzthonorare sind nicht zu deckeln“. Die ZAST mache ihre Aufgabe gut. Die Kassen zahlen 21% mehr als 2009, dies entspreche aber nicht dem Einsatzzuwachs.

Enger: lobt Zuarbeit der beratenden Notärzte.

Schmelz: 367000 Notarzteinsätze in 2012, keine Steigerung der Einsätze, es seien voraussichtlich auch 3013 weniger als im Vorjahr, wenn es eine Steigerung gibt, dann ist das nicht die Schuld der Notärzte.

Staufer: es wird immer von konstruktiven Gesprächen KV-Kassen-Notärzte geredet, aber Inhalte werden nicht bekannt, er fordert Transparenz. Geld sei geflossen, aber der Vorbehalt der Rückforderung verunsichert die Notärzte.

Krombholz: er kann keine Garantie geben, das Geld müsste reichen, er fordert eine Spitzabrechnung, um eine Garantie geben zu können.

Busse: benötigt für Spitzabrechnung Preis- und Mengenliste.

Enger: fordert die Notärzte auf, die Widersprüche gegen die Honorarbescheide zurückzunehmen, da bei Annahme der Widersprüche und negativem Bescheid doch noch Gebühren fällig werden würden.

Ebersperger: erläutert das unterschiedliche Verständnis über z.B. Spitzabrechnung der Kassen und der KVB.

Enger: bestätigt das

Schmelz weist auf die Notwendigkeit von Nachverhandlungen hin

Busse möchte Umstellung des Vergütungssystems zu Gunsten einsatzschwacher Standorte, weist auf fehlende Echt-Zahlen hin und erläutert, dass eine Spitzabrechnung auch zu Rückzahlungen an die Kassen führen könnte.

Schmelz: es werden Vergütungsmodelle diskutiert, es liegt noch keine Entscheidung vor.

Enger erläutert knapp das neue Modell (agbn-Tagung).

Ebersperger: es stehe alles zur Diskussion. Die ZAST stehe im Gesetz, muss aber nicht dort bleiben habe der Minister gesagt.

Auf Nachfrage durch das  Auditorium erklärt Ebersperger, dass das Innenministeriums keine Pläne hat, mit der Organisation des Notarztdienstes das BRK zu beauftragen und dass vorab ebenfalls keine Pläne des BRK bekannt gewesen seien. Er will von der Anfrage Deinerts (BRK) bei der Kreisgeschäftsführertagung zur Übernahme der Organisation der notärztlichen Versorgung erst hinterher erfahren haben.

Auf erneute Nachfrage Dr. Hossfeld, ob die ZAST denn in der notärztlichen Abrechnung nötig sei, wurde nicht geantwortet.

Ermächtigung:

Enger+Krombholz : Lösung bis 31.3.2014

Krombholz: Zulassungsgebühr ist Gesetz, die Dauer der Ermächtigung jedoch nicht. Man überlegt, Standortermächtigung auszusprechen mit der Option, bayernweit z.B. als Springer aushelfen zu können. es brauche dazu einen bayernweiten und nicht lokalen Zulassungsausschuss, der in höherer Frequenz tagt. Notarztdienst ist sei ein “Markt”.

Schmelz+Busse: Ziel sei es, die Notärzte von der Zulassungsgebühr zu befreien.

Busse: Vorschlag der Kassen wäre: die erhobene Gebühr zurückzuerstatten

Enger: so etwas wäre z.B. als Strukturförderung möglich

Ende meiner Mitschrift

Mein FAZIT:

Das eigentliche Thema wurde nicht führend behandelt, nämlich eine zukünftige Gestaltung des Notarztwesens. Die Notwendigkeit der ZAST wurde nicht erläutert. Offen wurde angesprochen, dass Herr BRK-Landesgeschäftsführer Deinert bei der BRK-Kreisgeschäftsführertagung anfragt, ob das BRK die Organisation des Notarztdienstes übernehmen soll. Dies sei dem Innenministerium nicht vorab bekannt gewesen. Nun frage ich mich, soll die KVB in der Organisation des Notarztdienstes denn doch durch das BRK abgelöst werden? Warum wird diese Frage an die BRK-Kreisgeschäftsführer herangetragen, wenn das nicht geplant ist?

Landtagsanhörung: Schuldige suchen, Lösungen vermeiden

Das Fachgespräch zum Notarztdienst im Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags hat stattgefunden. Damit ist eigentlich alles gesagt.

Was gesprochen wurde ist nicht wirklich der Rede wert, soll aber zumindest in Bezug auf die bemerkenswertesten Aktivisten nicht vorenthalten werden:

Ebersperger (Innenministerium) gab an, nur die dringendsten Änderungen in der BayRDG-Novelle umgesetzt zu haben, weitergehende Änderungen hätten aus zeitlichen Gründen nicht berücksichtigt werden können.
Anmerkung: Warum war die ZAST im Referentenentwurf aus dem BayRDG entfernt und später auf Drängen von Kassen, BRK und ZAST selbst wieder drin? War die Einführung des Landesbeauftragten ÄLRD (neu in der Novelle) wichtiger als die Abrechnungsproblematik?

Allert (Gesundheitsministerium) berichtete, dass das Problem der Ermächtigung erstmals im Dezember im Gesundheitsministerium diskutiert wurde. Eine fortgesetzte Duldung der Berechtigung sei möglich aber nicht unbefristet. Danach müsse halt umgesetzt werden, was Gericht und Gesetzgeber verfügt haben. Man können ja die 520€-Ermächtigung auch auf fünf Jahre ausdehnen.
Anmerkung: Da wäre es doch klüger, wenn der Gesetzgeber etwas neues verfügt, auf das sich dann die Gerichte berufen können.

Enger (KVB) stellte ein sehr “eindrucksvolles” DIN-A-3 Flussdiagramm vor, das den geforderten Vorgang zum Datenabgleich mit der ZAST beschreibt. Sie gab an, dass sich die KVB als Vertretung der Ärzte versteht, bekannte aber gleichzeitig, dass ihr als Körperschaft die Hände weitgehend gebunden seien. Bezüglich eines Festhaltens der KVB am Sicherstellungsauftrag sei sie nach der aktuellenDiskussion leideschaftslos.
Anmerkung: Leider hat sich niemand angeboten, der den Job der KVB machen oder sogar noch besser machen will. Betrachtet man das Flussdiagramm, so ist dies wiederum verständlich.

Dittmar (SPD) fragte, warum die Abrechnungsinformationen nicht von ILS an ZAST übermittelt würden, da in den ILSen ja alle Informationen – auch über Notarzteinsätze – vorhanden seien. Sie sei zudem für ein festes Gehalt der Notärzte, damit das Thema vom Tisch sei.
Anmerkung: Die Idee mit den ILSen ist toll und naheliegend, dagegen spricht aber, dass wir das “ja noch nie so gemacht haben”. Mit dem festen Stundenlohn gibt es Glück auf dem Land aber wenig Freunde in Ballungsgebieten.

Deinert (BRK) gab an, dass das BRK trotz ZAST-Abrechnung kein Defizit zu verbuchen habe. Die ZAST habe daher kein Ablaufproblem.
Anmerkung: die Kombination KVB-ZAST hat ein Ablaufproblem. Das BRK hat sicher kein Problem, denn Deinert sitzt im Aufsichtsrat der ZAST und ihm gehören 50% der Anteile der GmbH.

Nickl (ÄLRD) nutzte die Gelegenheit, der KVB vorzuwerfen, dass sie sich aus Datenschutzgünden weigere die Email-Adressen der Notärzte an ÄLRDs weiterzugeben, sofern dazu keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt und dass er Profis statt unausgebildeter im Notarztdienst brauche. Seine Fortbildungsveranstaltungen seinen nicht ausreichend besucht, weil er niemanden erreichen könne.
Anmerkung: Hat mit den diskutierten Problemen zwar wenig zu tun. Es freut die agbn, in dem Zusammenhang, dass ihre Fortbildungsveranstaltungen meist ausgebucht sind.

Schopper (Grüne) schlug sich auf die Seite von FDP-Mitglied Nickl und wollte ebenso sichergestellt sehen, dass nur gut ausgebildete Notärzte eingesetzt werden. Das Ganze sei ein Politikum und man müsse das gesamte System von Grund auf reformieren.
Anmerkung: Die Ausbildung zum Notarzt zu Zeiten der Zulassung der Diskutanten war deutlich anders geregelt als heute. Wer heute eine Zulassung bekommt, kann auch was. Manchmal hat man den Eindruck die Kollegen vergessen, dass die überwiegende Mehrzahl der Notärzte Abitur und sogar eine abgeschlossene Hochschulbildung haben.

Von Seiten der Regionalvertreter und agbn haben wir “das Übliche” gesagt, die bekannten Forderungen gestellt, Leid und Elend skizziert und angeregt, statt ständig nur einen den “Schuldigen” zu suchen endlich ergebnisorientiert zu diskutieren. Die Misere liegt in den bürokratiomonströsen Verwaltungsvorschriften, letzter gehören geändert oder gleich amputiert. An der Gesetzeslage etwas zu ändern – da waren sich allerdings alle anwesenden, hochministerial Beauftragten einig – sei man nicht in der Lage, sicher nicht kurz- und wenn überhaupt, dann nur sehr sehr langfristig. Mein alter Chef hat stets formuliert: “sie sind dafür da, Probleme zu lösen, nicht neue zu machen”. Das war allerdings im Krankenhaus und nicht im Landtag.

Was bleibt: Die Hoffnung auf folgende Hinterzimmergespräche, die vielleicht wenigstens dem Ministerpräsidenten klar machen, dass wir uns nicht abspeisen lassen und dass unsere Aktionen weiter eskalieren werden, wenn es zu keiner Lösung kommt. Kommt Zeit, kommt hoffentlich Rat. Geht Zeit, kommt kein Notarzt mehr.

Autoren: Birgit Baier und Michael Reng

Sparen wir uns noch mehr!

Was soll das ewige Herumgehacke auf KVB, ZAST und Kassen? Alle bayerischen Bürger – auch die Notärztinnen und Notärzte – sollten geschlossen für innovative Ansätze zur Kosteneinsparung im Gesundheitswesen eintreten! Welche andere Neuerung, als das mit dem BayRDG eingeführte Abrechnungsverfahren, hat je geholfen mehr Geld im Notarztdienst einzusparen?

Nun gut, das Bayerische Landessozialgericht hat im Sinne der Gleichbehandlung von Notärzten und niedergelassenen Ärzten geurteilt, dass die Ermächtigung zur Berufsausübung beider Berufsgruppen gleichgeteuert werden muss. So birgt auch diese Regelung ein gewisses Einsparungspotenzial, denn ein ohnermächtigter Notarzt kostet ja auch nix.

Wir wollen diese Sparideen konsequent weiterentwickeln! Im Sinne der Gleichbehandlung regen wir an, doch den im BayRDG angeregten Datenabgleich zwischen Rettungs- und Notarztdienst per Gesetzesnovelle um einen Datenabgleich zwischen Notarzt- und Rettungsdienst zu erweitern. Heute wird ein Notarzteinsatz, der vom Rettungsdienst nicht dokumentiert wurde nicht vergütet. Ein noch größeres Einsparungspotenzial eröffnet sich, wenn im Rahmen der Gleichbehandlung fortan auch nur noch Rettungsdiensteinsätze vergütet werden, die vom Notarzt dokumentiert wurden.

Wir sind zuversichtlich, dass alle, die sich gegenwärtig für die vorgenannten ersten beiden Einsparungsmodelle stark machen, unsere konsequent weitergedachte Bürokratie-Hürde aufs herzlichste begrüßen. So könnte fortan so richtig Geld in der Notfallversorgung gespart werden: Ganz und gar abgeglichen und ganz und gar gleichbehandelt. Während sich dann erwartungsgemäß die Aktiven des Rettungsdienstes in die Haare bekommen, weil einer dem Anderen vorwirft etwas wegdokumentiert zu haben, gibt es einen wiehernden Dritten: den Amtsschimmel. Im Folgeprojekt 2014 kann das dann nur noch getoppt werden, wenn wir uns einfach den ganzen Notarzt- und Rettungsdienst sparen. Zurück zur natürlichen Selektion – es überlebt nur, wer es noch selbst zum Arzt schafft.

Wer sich mit dieser Denkweise nicht anfreunden kann, der ist herzlich eingeladen in den Bayerischen Landtag zu kommen um dem „Fachgespräch zur Situation der notärztlichen Versorgung in Bayern“ in öffentlicher Sitzung beizuwohnen: Donnerstag 13.6. ab 13.00 Uhr im Konferenzsaal des Bayerischen Landtages.

Es tut sich was… fragt sich nur, ob sich auch was tut

Hier der ultimative Kalender für das bayerische Notarztdesaster:

Seit GESTERN (26.5.) sind Poster und Postkarten auf www.bayern-ohne-notarzt.de zum Ausdruck bereitgestellt. So können wir unsere Patienten endlich auf dem Laufenden halten und den einen oder anderen Abgeordneten vielleicht sogar zum Laufen bringen. Machen Sie Druck und drucken Sie sich was.

HEUTE (27.5.) endet die Frist, zu der die agbn KVB, Kassen, ZAST, Innenministerium und Landtag gebeten hat Fragebögen zu beantworten, die die Eckdaten der gegenwärtigen Misere transparent machen sollen. Wir vermuten zwar, dass vielleicht doch nicht alle Angefragten Auskunft geben, hoffen aber wie immer, dass wir uns täuschen.

MORGEN (28.5.) werden wir hoffentlich erfahren, wer geantwortet hat und uns fragen, wer warum wohl nicht geantwortet hat. Zudem gibt es, wie aus ministerialen Kreisen verlautet, offenbar ein ganz ganz geheimes 8-Augen-Gespräch zum Thema Zaubertrank für den Bayerischen Notarztdienst (im verlinkten Bild von links AOK Ressortchef Krase, Gesundheitsminister Huber, Innenminister Herrmann und im Vordergrund KVB-Chef Krombholz). Mal sehen, ob diese 8 Augen mehr Durchblick schaffen und ob Idefix was abkriegt. Wahrscheinlich gibt’s danach aber wieder nur die üblichen Verschwiegenheitsminen, Geheimniskrämerverständnisbitten und potenziell denkbar möglicherweise angedeuteten Silberstreifen zwar nicht am aber immerhin weit weit hinterm Horizont über die wir aber dennoch lobhudeln und in frömmelnder Dankbarkeit preisen sollen. Wir erwarten nichts, so freut man sich auch über das Geringste.

NÄCHSTE WOCHE (7.6.) findet dann dann einen parlamentarischer Abend der Freien Wähler, die sich unseres Problems im informellen Rahmen annehmen wollen, in München statt. Mal sehen, was die geladenen Redner alles so beizutragen haben. Wir werden detailliert berichten.

Dass auf dem Flyer der Veranstaltung ein Hamburger Notarztwagen abgebildet ist erklärt sich einfach: ein Bayerischer war offenbar kurzfristig nicht mehr aufzutreiben. Notarzt ist AUS.

Wirklich interessant wird’s aber ÜBERNÄCHSTE WOCHE (13.6.). Da gibt es ein Fachgespräch im Bayerischen Landtag. Letzteres wurde durch Frau Kollegin Dittmar (SPD) beantragt. Die Einladung erfolgte durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit Magerl (Die Grünen). Da werden (sollten zumindest) alle Fraktionen anwesend sein – mal sehen. Wir werden auf jeden Fall präsent sein und die Presse auch, denn dann wird nicht mehr über die stattgehabten Gewinne von Bayern München sondern über die kommenden Verlierer unter den Patienten berichtet.

UND: wenn wir das so sehen, schreiben sich offenbar SPD, Grüne und Freie Wähler das Notarztthema schon mit zunehmendem Fleiß auf ihre Fahnen. Mensch CSU, hallo FDP – Aufwachen! Ihr seid doch die Regierung?! Wollt Ihr Euch das alles aus der eigenen Hand herausregieren lassen? Wir hätten da so eine Idee: Vielleicht schafft Ihr es ja mal ausnahmsweise sogar alle zusammen, dem wiehernden Amtsschimmel endlich Einhalt zu gebieten. Vernunftifiziert die gesetzlich versinnfreiten Bestallungsriten der Notärzte und löst die ZAST(er)-Frage durch einen finalen Rettungs(be)sch(l)uss.

Wenn ihr das aber selbst beim Fachgespräch nicht schafft, was sollen wir denn dann machen? Das Notarztthema in den Wahlkampf tragen? Nee nee nee, das fänden wir nicht gut, gar nicht gut. Das ist niemals unsere Absicht, das muss Ihnen allen klar sein. Ganz ganz sicher ist das nicht unsere Absicht. Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort…