Sparen wir uns noch mehr!

Was soll das ewige Herumgehacke auf KVB, ZAST und Kassen? Alle bayerischen Bürger – auch die Notärztinnen und Notärzte – sollten geschlossen für innovative Ansätze zur Kosteneinsparung im Gesundheitswesen eintreten! Welche andere Neuerung, als das mit dem BayRDG eingeführte Abrechnungsverfahren, hat je geholfen mehr Geld im Notarztdienst einzusparen?

Nun gut, das Bayerische Landessozialgericht hat im Sinne der Gleichbehandlung von Notärzten und niedergelassenen Ärzten geurteilt, dass die Ermächtigung zur Berufsausübung beider Berufsgruppen gleichgeteuert werden muss. So birgt auch diese Regelung ein gewisses Einsparungspotenzial, denn ein ohnermächtigter Notarzt kostet ja auch nix.

Wir wollen diese Sparideen konsequent weiterentwickeln! Im Sinne der Gleichbehandlung regen wir an, doch den im BayRDG angeregten Datenabgleich zwischen Rettungs- und Notarztdienst per Gesetzesnovelle um einen Datenabgleich zwischen Notarzt- und Rettungsdienst zu erweitern. Heute wird ein Notarzteinsatz, der vom Rettungsdienst nicht dokumentiert wurde nicht vergütet. Ein noch größeres Einsparungspotenzial eröffnet sich, wenn im Rahmen der Gleichbehandlung fortan auch nur noch Rettungsdiensteinsätze vergütet werden, die vom Notarzt dokumentiert wurden.

Wir sind zuversichtlich, dass alle, die sich gegenwärtig für die vorgenannten ersten beiden Einsparungsmodelle stark machen, unsere konsequent weitergedachte Bürokratie-Hürde aufs herzlichste begrüßen. So könnte fortan so richtig Geld in der Notfallversorgung gespart werden: Ganz und gar abgeglichen und ganz und gar gleichbehandelt. Während sich dann erwartungsgemäß die Aktiven des Rettungsdienstes in die Haare bekommen, weil einer dem Anderen vorwirft etwas wegdokumentiert zu haben, gibt es einen wiehernden Dritten: den Amtsschimmel. Im Folgeprojekt 2014 kann das dann nur noch getoppt werden, wenn wir uns einfach den ganzen Notarzt- und Rettungsdienst sparen. Zurück zur natürlichen Selektion – es überlebt nur, wer es noch selbst zum Arzt schafft.

Wer sich mit dieser Denkweise nicht anfreunden kann, der ist herzlich eingeladen in den Bayerischen Landtag zu kommen um dem „Fachgespräch zur Situation der notärztlichen Versorgung in Bayern“ in öffentlicher Sitzung beizuwohnen: Donnerstag 13.6. ab 13.00 Uhr im Konferenzsaal des Bayerischen Landtages.

7 Gedanken zu „Sparen wir uns noch mehr!

  1. An dieser Stelle möchte ich einmal einige Zitate aus der aktuellen Version des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes anbringten.
    Art.35 Abs.4: 1 Die Benutzungsentgelte für die Mitwirkung von Ärzten in der Notfallrettung werden von der Zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst in Bayern zusammen mit den Benutzungsentgelten für die am Notarzteinsatz beteiligten Rettungsmittel gegenüber den Kostenpflichtigen geltend gemacht. 2 Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns wickelt die Einsatzabrechnung gegenüber den Notärzten und den Leitenden Notärzten ab.

    Art.46 Abs.2) 1 Die Unternehmer, die Durchführenden des Rettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die mit der Sicherstellung der Mitwirkung von Verlegungsärzten Beauftragten haben die Einhaltung der Dokumentationsverpflichtung nach Abs. 1 gegenüber den in ihrem Einwirkungsbereich tätigen Personen durchzusetzen, die Dokumentation fortdauernd auszuwerten und zusammen mit den Ergebnissen der Auswertung als Grundlage des Qualitätsmanagements nach Art. 45 zu verwenden. 2 Die in Abs. 1 genannten Personen sind verpflichtet, ihnen ihre Dokumentation zur Verfügung zu stellen.

    Art.47 Abs 1: 1 Personenbezogene Daten dürfen durch die in Art. 46 Abs. 1 und 2 genannten Personen und Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies zur Erfüllung rettungsdienstlicher Aufgaben, insbesondere

    1.für die Erbringung von rettungsdienstlichen Leistungen und die weitere medizinische Versorgung des Patienten,
    2.zur Abwicklung des Einsatzes, insbesondere der Abrechnung der erbrachten Leistungen,
    3.zum Nachweis ordnungsgemäßer Ausführung des Einsatzes und zur Klärung von Ansprüchen, die gegen den Freistaat Bayern, den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, gegen den Unternehmer oder eine im Rettungsdienst mitwirkende Person gerichtet sind, oder zur Verteidigung im Fall einer Verfolgung wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
    4.zu den in Art. 45 genannten Zwecken,
    5.zur Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung des im Rettungsdienst eingesetzten Personals,
    6.zur Bestimmung des Bedarfs an Rettungsmitteln
    oder für Zwecke der wissenschaftlichen notfallmedizinischen Forschung erforderlich ist oder die betroffene Person eingewilligt hat. 2 Für die Erfüllung der in Satz 1 Nrn. 4 bis 6 genannten Aufgaben sowie für Zwecke der wissenschaftlichen notfallmedizinischen Forschung dürfen die nach Satz 1 gespeicherten personenbezogenen Daten nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form übermittelt und genutzt werden.

    (2) 1 Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an andere als die in Art. 46 Abs. 1 und 2 genannten Personen und Stellen ist zulässig, wenn die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, die Aufgaben nicht auch mit anonymisierten oder pseudonymisierten Daten erfüllt werden könnten und das Interesse an der Übermittlung der Daten das Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung erheblich überwiegt. 2 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

    Aus den o.g. Zitaten ist mir nicht ersichtlich, woher die KVB die Bedenken zur Übermittlung der Abrechnungsdaten zur ZAST bezieht. In Art. 35 ist die ZAST als Unternehmen namentlich genannt und als Abrechnungsinstanz namentlich bestellt.
    In Art 47 Abs. 1 Satz 2 heißt es wörtlich, dass personenbezogene Daten insbesondere für Abrechnungszwecke an die in Art.46 Abs 1 und 2 genannten Stellen übermittelt werden dürfen.

    Ich erkenne aus den o.g. Ausführungen keinerlei nBegründung, die Datenübermittlung von der KVB zur ZAST zu verweigern. Ich befinde mich seit einem halben Jahr in dem Irrglauben, die KVB würde unsere emDoc Daten zum Datenabgleich an die ZAST übermitteln. Die Beiträge unserer Kollegen hier im Forum und die fehlende Gegendarstellung der KVB lassen bei mir keinerlei Zweifel, dass die KVB bisher keinen Datensatz zum Abgleich zur Verfügung gestellt hat – uns aber in dem Glauben läßt, sie würde dies tun.
    Wir wurden ja nicht einmal über datenschutzrechtliche Bedenken von Seiten der KVB informiert. Ich fühle mich von unserer “Interessenvertretung” somit gelinde gesagt verschaukelt, um nicht zu sagen ver…scht und betrogen. Ich sehe tatsächlich in keiner Aktion die Vertretung unserer Interessen.

    Zudem sehe ich an denn Briefwechseln der Kollegen mit der ZAST durchaus Kommunikationsbereitschaft auf Seiten der ZAST aber aus eigenen Erfahrung minimale Kommunikation und Informationstransfer durch die KVB.
    Immer noch habe wir keinerlei Information zu einem irgendwann gefällten Schiedsspruch. Die “nächsten Tage” des Spitzenstreffens sind auch schon zweistellig verstrichen.
    Eine Lösung kann ich auch nicht anbieten – ist aber auch nicht meine Aufgabe. Ich fordere sie aber schnellst möglich ein. Ob nun die Landtagsdiskussion der freien Wähler den Durchbruch bringt …??? Eigentlich ist doch alles gesagt
    Ich kann zu meiner Frustration nur sagen … nicht nur an meinem Standort bröckelt die Bereitschaft dem Treiben und der Hinhaltetaktik noch lange zuzusehen.

    • Thema ZAST: ich habe mir erlaubt in ziemlich erfreulicher persönlicher, telefonischer und schriftlicher Kommunikation mit der ZAST und seiner Geschäftsführung um eine Aufklärung über meine 7% “nicht-plausibler” Einsätze zu ersuchen. Die Antwort kam auch prompt (schriftlich vorab und telefonisch dann noch erläutert). Aus der Auswertung meiner Daten ist ersichtlich, dass ALLE benannten Datnsätze deswegen unplausiblen waren, weil der Rettungsdienst z.B.
      a) Notarzteinsätze als Krankentransporte erfasst hat (1/10 statt 1/60-69)
      b) der RD keinerlei Tarifeingaben durchgeführt hat (Tarif 9/99)
      c) der RD Notarzteinsätze mit häuslicher Versorgung/ohne Transport als “nicht verrechnungsfähig” (8/67) versorgt hat -übrigens entgegen der ZAST-Abrechnungsleitlinien
      d) ein Datensatz vom RD überhaupt nicht erfassst wurde
      e) Einsätze mit dem Ergebnis einer Todesfeststellung vom RD als “nicht verrechnugnsfähig” erfasst wurden (durch diesen leidigne Passus der ZAST-Leitlinien 2011, die immer noch drin hat, dass “Fahrten zur alleinigen Todesfeststellung [durch den RD] nicht verrechnungsfähig sind” – worauf sich der RD beruft und dabei die in Beschreibung 1 benannten Bedingungen einfach hinten runter fallen lässt (siehe: https://www.zastportal.de/documentation/Handbuch_RD_20110830_Landrettung_NA.pdf )

      In Allen Fällen teilte die ZAST (schriftlich) mit, dass dem Notarzt trotz dieses – zum Teil vom RD entgegen ihrer eigenen Abrechnungsleitlinien erfassten Einsätze – eine Vergütung durch die Kassen zusteht UND dies auch duch die Kassen zugesichert wurde.
      Des weiteren ist die ZAST dankbar, dass durch diesen – nennen wir es “einseitigen Datenabgleich” auch offenkundig wird, wo der RD falsche Eingaben im ZAST-Portal macht.
      Ich kann – bei aller Vorsicht – behaupten, dass das Gespräch mit der ZAST offen, konstruktiv, aufklärend war und die ZAST benüht ist, diese Mißstände zu beseitigen. Nebebei ist das Thema Datenschutz vor etwa 3 Jahren durch den Datenschutzbeauftragten geklärt und somit dann letzlich auch im BayRDG verankert worden. Das heisst nicht, dass die Koppelung an die ZAST sinnvoll wäre – denn der Abgleich – so er denn mal stattfinden würde – allen Beteiligten erheblichen Papierkram beschert, der letztlich unnötig ist.
      Ebenso wurde mir noch einmal versichert, dass man die KVB mehrfachst gebeten hat, ihrer Verpflichtung (!) zum Datenabgleich nachzukommen – was bis heute (seit 2009) nicht passiert ist. Diesbezüglich gibt es KEINE Zusammenarbeit der KVB Richtung ZAST – zu unseren Lasten.

      Thema KVB: immer noch trotz zigfacher Anmahnung mangelhafte bis null Kommunikation, Salamitaktik, immer neue (?) alte Argumente (Datenschutz), bisher auf kein Anschreiben zur Honorarminderung irgendeine Reaktion, Taktieren auf Kosten meiner Arbeit, politische Spiele mit dem Notarzt und Patienten als Faustpfand. Aus dem was die KVB kommuniziert hat ist für mich nicht ersichtlich wieso ich dies mit meiner Arbeit noch querfinanzieren soll. An meinem Standort beginnen ältere Kollegen mit der Reduktion ihrer Dienststunden – weil sie einfach keine Lust mehr haben. Ich wünschte mir sehr ich könnte über unsere “Interessensvertretung” anderes berichten – leider straft mich das Leben hier seit 20 Jahren immer wieder ab, in letzter Zeit ein bischen zu arg. Deswegen verlängere auch ich meinen Jahresurlaub deutlich.

  2. Leider hat mir die KVB ja immer noch nicht verraten, ob der von Kollegin Baier genannte Grund auch der ist, weshalb die KVB noch nie (also seit 2009) Daten an die ZAST und damit die Notärzte nicht erst seit letzten Winter sondern seit fast 5 Jahren sehenden (?) Auges ans Messer geliefert hat.

  3. Nun gut. Jetzt wissen wir ja, dass wegen “Datenschutzrechtlicher Bedenken” wohl vorerst(?) kein Datenfluss KVB zu ZAST stattfindet. Somit ist auch keine Plausibilisierung unserer abgesetzten Einsätze möglich und damit werden die Kostenträger auch kein Honorar via ZAST an die KVB überweisen. Selbst kann ich´s nicht plausibilisieren….und nu? Urlaub machen?
    Ich finde, die ganze Sache wird eigentlich jede Woche verquerer – sozusagen.
    Wann gibt´s updates zu “wie-gehts-weiter”?

    • Urteil Bundesgerichtshof (in Zivilsachen) BGH:
      10.07.1991 VIII ZR 296/90 (NJW 1991, 2955)
      Die Abtretung einer ärztlichen oder zahnärztlichen Honorarforderung an eine gewerbliche Verrechnungsstelle, die zum Zwecke der Rechnungserstellung und Einziehung unter Übergabe der Abrechnungsunterlagen erfolgt, ist wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 I Nr. 1 StGB) gem. § 134 BGB nichtig, wenn der Patient ihr nicht zugestimmt hat.

      Ohne Zustimmung des Patienten darf man keine Abrechnungsdaten an eine private Abrechnungsstelle weiterleiten.
      Das gilt für Privatpatienten, also auch für Kassenpatienten?

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