Formulare…..

heute bekam ich ein Schreiben der AOK.

Ich hatte mit dem regulären RTW am 17.05.2013 notärztlich eine belgische Urlauberin behandelt. Diese Patientin wurde über die AOK Bayern via EmDoc von mir abgerechnet und kann noch gar nicht von der KVB zur ZAST gewandert sein.

Im Rahmen der ZAST-Abrechnung hat wohl die RTW-Besatzung Kopien an die AOK-SoFa (Sozialversicherungsfachangestellte) geschickt:

Kopie europäische Krankenversicherungskarte, Kopie Ausweis, Kopie Formular 80. Doch, o weh, Formular 81 wurde vergessen!!!!

wenns nicht so traurig wäre….

http://intern.walross-gelandet.de/wp-content/uploads/2013/05/Auslandspatient-AOK-Nachfrage.pdf

Wie zu erwarten, war bei der Durchwahl der angegebenen Telefonnummer um 14:15 niemand mehr da (außer der Direktverbindung zur Hausmeisterwohnung, da konnte man mir nicht weiterhelfen)…

Es ist ja Freitag! Und Brückentag!

hat mich sofort daran erinnert:

http://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk

und an Reinhard Mey:

Einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars
Zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars
Dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt
Zum Behuf der Vorlage beim zuständ’gen Erteilungsamt?

6 Gedanken zu „Formulare…..

    • theoretisch müssen die das.

      Ich habe eine Kopie von der AOK bekommen, da ist das Formular 80 brav vom Rettungsdienst ausgefüllt worden, nur Formular 81 nicht….
      war früher vor EmDoc auch nicht notärztliche Aufgabe und ich habe früher mein Geld bekommen…

      • Guten Abend liebe Kollegen,
        in anderen europäischen Ländern machen sich die Kollegen selten die Arbeit mit dem Formularwesen:
        Rechnung nach GoÄ, 1-facher Satz. Kann der Patient dann bei seiner KK einreichen.
        Wenn die nicht alles bezahlen: Pech gehabt.
        Hat einer unserer Patienten berichtet, der in Österreich einen Arzt aufsuchen musste.
        Schönen Abend!

        • hallo, da stellt sich mir die Frage, warum nur 1 facher Satz für die Patienten? In anderen Ländern kenne ich die Bezahlung nach BAT – Bar Auf Tatze. Und warum überhaupt dieses Auslandsabkommen so kompliziert im Notarztwesen anwenden? Da können ja weder Rettungsdienst noch Notarzt noch Patient etwas für die Notsituation, das müßte unbürokratischer gehen.
          Die Dame der AOK München, die ich anrief meinte: oh, wir arbeiten zu viert unter diesem Namen, darunter eine Azubi. Als Notarzt können Sie das ja gar nicht. Schreiben Sie unter Formular 80 einen Hinweis: Patient konnte im Notfall nicht unterschreiben und alles werde gut…
          PS: Haben Sie schon mal versucht, in Polen eine Rechnung einzutreiben?

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