Konsequenz – mal schauen, wer wie antwortet

1.)   Widerruf für Qu 4 2012, falls noch nicht erfolgt
a) Völlig ausreichend in Stufe 1: Muster der agbn (vielleicht wird’s für gleichlautende Widerrufe auch billiger??). Abrufbar unter:
http://bayern-ohne-notarzt.de/?p=159
b)
FAX oder Mail eine Kopie des Widerspruches an die agbn (auch wenn bereits Wi­derspruch eingelegt wurde, aber noch keine Benachrichtigung an agbn erfolgt ist):
info@agbn.de oder FAX 0931-284746)

2.)   ZAST-„Abgleich“: nachfragen, wer was tut und Handeln einfordern
a) von der KVB ist zu fordern, konkrete Schritte für die Geltendmachung der Ansprü­che bei verweigerter Einsatzbezahlung nachzuweisen
(Bitte teilen Sie mir mit, welche konkreten Schritte von der KVB eingeleitet wurden, um bei folgenden Fällen zu erreichen, dass die ZAST bei den Kostenträgern eine Rechnung stellt:
– Datum xx.yy.zzemDoc Nr. XX, Patientennummer
– Datum xx.yy.zzemDoc Nr. XX, Patientennummer
………)

b) von der ZAST ist einzufordern, die von den NAs angegebenen Einsatznummern der „nicht abgleichbaren“ Fälle abgleichbar zu machen
(„Bitte überprüfen Sie folgende Notarzteinsätze anhand der von der ILS XY zugeteil­ten Patienten-Nummer …. vom xx.yy.zzzz und teilen mir und der KVB mit, warum Sie diesen NA-Einsatz bisher nicht abgleichbar war mit den von dem NA/der KVB zur Verfügung gestellten Daten“)

3.)   Das Thema Ermächtigung/Berechtigung bleibt dringlich
Bis zum agbn-Kongress sollte eine vernünftige Lösung darstellbar sein

4.)   Eine Notarztvertretung mit Entscheidungsbefugnis bei der KVB ist zwingend er­forderlich
(NADO, ZAST-Abgleich ohne Abgleichskonsequenz, 25% Abschlag auf konkrete Leistungen (wir haben keine Praxis, wo der Umsatz prospektiv geschätzt wird; die KVB kürzt bekannte Leistungen, 6% Kürzung ohne Etatnachweis – braucht’s noch mehr Stichworte ???)…….

5.)   Wohlüberlegt Alternativen zum gegenwärtigen NA-System überprüfen
Die KVB ist mit der Durchführung des NAD in Bayern beauftragt – es mehren sich die Stimmen, die ihr die Fähigkeit dazu absprechen. Eine klare Alternative bietet sich (noch) nicht an …………..

16 Gedanken zu „Konsequenz – mal schauen, wer wie antwortet

  1. Diese Nachricht habe ich heute von der ZAST erhalten:

    Sehr geehrter Herr Dr.,

    Ihre Nachricht haben wir erhalten.

    Gerne sind wir Ihnen bei der Aufklärung der Abrechnungsdifferenzen behilflich. Wir benötigen jedoch für den Datenabgleich noch folgende Informationen von Ihnen:

    Auftragsnummer der Leitstelle
    Uhrzeit des Einsatzes
    Patientenname
    Kreisverband und Rettungswachennummer

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Das Problem mit der ZAST ist nach meiner zwischenzeitlichen Kenntnis vorrangig ein Datenschutz-Problem.

      Die KVB erachtet es wohl als elementar, die Daten im sicheren Bereich der Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu halten und sieht es sehr problematisch, daß Abrechnungs-Daten an eine private GmbH geliefert werden sollen. Die KVB sieht es daher auch kritisch, wenn nun statt ihrer die Notärzte selbst Daten an die ZAST liefern.

      So viel vorab als Erkenntnis aus dem VV-Besuch heute.

      • Kleine Ergänzung: es sollte heißen “sieht es sehr problematisch, daß ALLE Abrechnungs-Daten an eine private GmbH geliefert werden sollen”, die aktuelle Datenlieferung ist schon umfangreich genug.

        • Sorry, aber das ist doch Blödsinn. Immer, wenn man keine Lust hat oder es nicht auf die Reihe bekommt, wird der böse Popanz “Datenschutz” hervorgezaubert, dann hat man einen Sündenbock und muss sich nicht mehr anstrengen.

          Die ZAST, privatwirtschaftlich oder nicht, hat nun mal den gesetzlichen Auftrag zur Abrechnung sämtlicher Entgelte im Rettungsdienst, womit auch die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung gegeben ist. Die ZAST hat ohnehin schon alle für den Abgleich notwendigen Einsatzdaten, bzw. ist zu deren Erhebung berechtigt, mehr muss auch nicht übermittelt werden, siehe die Antwort der ZAST in der oben zitierten Nachricht. Was ist denn in der “umfangreichen Datenlieferung” der KVB drin? Laut der Antwort der ZAST an Dr. Strobl (s.u.) ist noch gar nichts zu den strittigen Fällen übermittelt worden!

        • NEIN, die Ergänzung ist eben falsch. Auch die Information der “aktuellen Datenlieferung” entbehrt nach meiner Information jegliche Grundlage.

          Im persönlichen Gespräch wurde mir das gestern gegenüber schon so deutlich ausgedrückt, daß JEGLICHE Datenlieferung problematisch ist und daher eben GAR KEINE Daten von der KVB an die ZAST geliefert werden.

          Die diesem Vorgehen zu Grunde liegende Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten der KVB wird mir hoffentlich wie versprochen demnächst zur Verfügung gestellt.

          Falls ich das falsch verstanden haben sollte, könnte das ja gerne von KVB-Seite klargestellt werden.

          • VERZEIHUNG: das hatte ich in der Eile missverständlich formuliert. Ausführlicher wäre klüger gewesen.
            1. Die aktuelle Datenlieferung der ZAST an die KVB ist umfangreich.
            2. Wenn der Abgleich damit nicht funktioniert heißt das, dass ein Abgleich prinzipiell nicht funktionieren kann.
            3. Eine Weitergabe von Abrechnungsdaten der KVB an die ZAST ist schlicht undenkbar, dafür gibt es keine Legitimation.
            Mehr dazu in Kürze… versprochen.

    • Hallo zusammen,

      find ich ja spannend. Also die KVB siehts als problematisch an, wenn “alle” Abrechnungsdaten an die ZAST zum Datenabgleich geliefert werden. Für mich keimen nun weitere Fragen auf:
      1. wie soll dann ein Datenabgleich stattfinden?
      2. ist die ZAST GmbH nicht die im BayRDG verankerte “zentrale” Abrechnungsstelle, über die auch unser Honorar von den Kassen an die KVB und dann vielleicht zu uns kommen soll (innenministerial verordnet?)
      3. weder ZAST noch KVB sind stand heute willens oder in der Lage offenzulegen, wo´s denn nun hakt mit der “Plausibilität”
      4. die Haltung der KVB klingt nach “Mauern” – wie auch in den letzten Jahren. Welche sensiblen Daten würde denn die KVB an ddie ZAST liefern, die diese nicht schon über den RTW hat????
      5. Auf sämtliche emails, Einschreiben, Mahnung, Bitte uvm an die KVB zur Erläuterung wie es denn nun mit der “Plausibilisierung” meiner nicht-plausiblen Einsätze weitergehen soll erfolgte KEINE Antwort.
      6. alles zusammen, stimmt mich die angebliche Einigung (siehe gemeinsame Presseerklärung der beteiligten Mitspieler) mehr als kritisch

      Ich hab diese hohlen Phrasen sowas von satt. Welchen anderen Eindruck bei dieser defizitären Kommunikationspolitik sollte man denn sonst haben, als dass es sich um das Wahren von Macht und Einfluss, das Deckeln von Defiziten auf unsere Kosten, Mißmanagement und Unfähigkeit im Umgang mit WENiGEN einsatzrelevanten Daten zum Abgleich handeln soll?

      Mir fällt dazu leider nix positives mehr ein. sorry.

  2. Hallo Kollegen,
    hier poste ich meine Anfrage an die ZAST und deren Antwort von heute. Ich finde das sehr interessant und habe die Mail bereits an die agbn und die KVB weitergeleitet:

    Meine Anfrage vom 27.5.13, 12:07
    An: Blohm Jürgen
    Betreff: Erstattung für Notarzt-Einsatz im Dezember 2012 (Patienten-Nr. 15355) am NA-Standort Seefeld

    Sehr geehrter Herr Blohm,
    der o.g. Einsatz wurde mir von der KV Bayerns nicht vergütet. Nach telefonischer Rücksprache mit der KVB wurde mir mitgeteilt, dass die KVB keine Möglichkeit habe, den Einsatz zu vergüten, da von Seiten der ZAST keine Vergütung gezahlt wurde, da der Einsatz nicht zuzuordnen war.
    Nach meinen Recherchen ist folgender Sachverhalt für Zuordnung ursächlich:
    Der Einsatz wurde am 30.12.2012 um 13:02 Uhr von der Rettungsleitstelle Fürstenfeldbruck disponiert. Es wurde der Notarzt Seefeld und ein Rettungswagen aus Starnberg alarmiert. Einsatzort war der Standort des Notarztes in Seefeld, weshalb ich als Notarzt bereits nach ca. 2 Minuten vor Ort gewesen bin. Der RTW aus Starnberg hatte hingegen eine Anfahrtszeit von mindestens 10 Minuten. Bei Eintreffen des RTWs war die Notarztbehandlung des Patienten bereits abgeschlossen, so dass die Besatzung des RTW ohne weitere Tätigkeit wieder abgerückt ist. Die Besatzung des RTW aus Starnberg schrieb für den Einsatz eine “8” (= kein Eingreifen). Deshalb konnte der Einsatz von der ZAST nicht zugeordnet werden.
    Dennoch hat dieser Einsatz stattgefunden und ist auch nachvollziehbar (Alarmierung durch die Leitstelle Fürstenfeldbruck am 30.12.2013 um 13:02 Uhr, Patientennummer 15355).
    Aus meiner Sicht ist es jedoch nicht die Aufgabe der Notärzte dafür zu sorgen, dass Einsätze abgeglichen werden, dies ist eben Aufgabe der ZAST. In diesem Fall ist der Fehler wohl durch die Besatzung des RTW verursacht worden, da eine “8” und keine “1/67” (=NA-Versorgung) geschrieben wurde. Jedoch kann es nicht Aufgabe der Notärzte sein dies zu überprüfen. Meiner Ansicht nach ist genau das Aufgabe der ZAST und es wäre der ZAST aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Daten (Einsatzdatum, -zeit und -nummer) möglich gewesen, dies zu überprüfen (eine Anruf bei der Rettungsleitstelle hätte die Angaben des Notarztes bestätigt).
    Hier zeigt sich, wie es zu der großen Diskrepanz an abgerechneten und vergüteten Einsätzen gekommen ist. Alle Einsätze, die von den RTW-Besatzung mit “8” oder “9” (=Fehleinsatz) notiert werden, sind für die ZAST nicht zuzuordnen.
    Ich fordere Sie deshalb auf, diesen Einsatz und zu vergüten und bitte Sie, zukünftig Einsätze, die für Sie nicht sofort zuzuordnen sind, durch Recherche (d.h. Nachfrage bei der entspr. Rettungsleitstelle) zu überprüfen, damit die Notärzte die Vergütung erhalten, die ihnen auch zusteht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Christian Strobl

    Antwort der ZAST vom 31.5.13, 13:13:
    Sehr geehrter Herr Dr. Strobl,
    vielen Dank für Ihre E-Mail.
    Laut Ihrer Aussage haben Sie von der KVB die Mitteilung erhalten, dass der von Ihnen angegebene Einsatz nicht vergütet werden kann.
    Hierzu können wir Ihnen versichern, dass in den Fällen in denen uns Informationen über einen nicht deckungsgleichen Einsatz KVB/ZAST vorliegen, wir selbstverständlich Recherche betreiben, um den Einsatz zu identifizieren und somit eine Vergütung an die KVB bzw. an den Arzt sicherzustellen.
    Allerdings haben wir über genau diese Fälle bis dato noch keine Rückmeldung seitens der KVB erhalten, um die Daten abzugleichen. Der Datenabgleich seitens der ZAST mit der KVB ist bisher nur in eine Richtung erfolgt; d. h. die KVB hat von uns die Anzahl der Notarzteinsätze erhalten.
    Umgekehrt haben wir bis heute, auch auf unsere mehrfachen Nachfragen hin, noch keine Daten seitens der KVB erhalten, bei welchen Fälle keine Übereinstimmung zu finden sind.
    Erst damit können wir die entsprechenden Einsätze identifizieren und im zweiten Schritt eine Vergütung an die KVB bzw. an die Ärzte erfolgen.
    Seitens der Kostenträger besteht die Zusage, dass genau diese Fälle (Arzt ist vor der RTW Besatzung da und wickelt den Einsatz selbst ab) dem Arzt zu vergüten sind. Hierzu ist allerdings eine Rückmeldung seitens der KVB an uns erforderlich, damit wir die Möglichkeit erhalten, unsere Recherchearbeiten aufzunehmen. Erstmalig haben wir mit Ihrer E-Mail Anfrage diese Information zu dem Sie betreffenden Einsatz erhalten, konnten die Datensatzsuche entsprechend nachholen und sind fündig geworden.
    Diesen Einsatz würden Sie erstattet bekommen.
    Wir werden u. a. Ihren Fall zum Anlass nehmen und uns bezüglich der weiteren Vorgehensweise nochmals mit der KVB in Verbindung setzen.
    Die Abstimmung zwischen KVB/ZAST sollte allerdings im Gesamtpaket erfolgen und nicht über Einzelanfragen der Ärzte bei der ZAST, da dies auf beiden Seiten für noch mehr Missverständnisse bzw. Unmut und letztendlich auch organisatorischen Aufwand sorgt.
    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Blohm Bozica Zgela
    Leiter Kundenservice Geschäftsführerin

  3. Thema ZAST Abgleich: Warum wird eigentlich immer davon ausgegangen, dass die eingegeben Daten der Rettungsdieste korrekt sind ? Ein Datenabgleich kann auch deswegen scheitern, weil sich der Rettungsdienst bei seiner Dokumentation im ZAST Portal vertippt hat. Wenn ein Datenabgleich nicht klappt, dann wird selbstredend davon ausgegangen, dass der Fehler bei den Ärzten liegt. Warum bekommen die Rettungsdienste via ZAST ihr Geld ohne Datenabgleich und wir nicht ?
    2.) Bei einem meiner nicht abgleichbaren Einsätze hatte ich einen Tippfehler (3 statt 5) in der Patientennummer. Das alleine reichte um einen nicht abgleichbaren Datensatz zu erzeugen. Einsatzdatum, Zeit, RTW Nummer, Name Geburtsdatum, Einsatzort … alles hatte gestimmt. Wozu geben wir dann den ganzen Datenirrsinn in den Computer ein, wenn ein Zahlendreher den ganzen Datensatz nutzlos macht ? Oder ist der Datenabgleich bewußt auf die Patientennummer reduziert ???

    3.) Gestern hatte ich ein Gespäch mit der emDoc Hotline bzgl. der Korrektur des o.g. Zahlendrehers. Antwort: Aktuell können keinerlei Korrekkturen verarbeitet werden. Nach der angekündigten “Einigung” lägen noch keinerlei Informationen bzw. Ausführungsbestimmungen bzgl. Datenkorrekturen, zukünftigen Datenabgleich, Widerspruchsverfahren etc. vor. Ich wurde nur gebeten (dies alledings sehr höflich !) Geduld zu haben.
    Nein … mein Geduldskonto ist leider im roten Bereich !

    • Die Rettungsdienst-Abrechnung wird im BayRDG als “Goldstandard” eingestzt. Das impliziert einen “Generalverdacht” gegen die Notärzte und einen “Freifahrtschein” für die Rettungsdienste. Die KVB wird durch das BayRDG in Bezug auf die Abrechnung zum abhängig Beschäftigten der ZAST-Betreiber (siehe: https://www.zastportal.de/zast/) degradiert. Wir arbeiten seit Beginn der Auseinandersetzungen daran, das zu ändern. Solange sich da nämlich nix ändert erinnert jeglicher Versuch der Einflussnahme auf die KVB daran, einen relaxierten Patienten mit guten Worten oder Daumenschrauben dazu zu bringen, sich zu bewegen. Es bedarf der kausalen, nicht der symptomatischen Theapie.

  4. Hier noch ein Tip zum Widerspruch bei mehreren BSNR, damit nicht jede BSNR 100€ kosten könnte (direkt von der KVB):
    “…Sehr geehrter Herr XXX,

    jeder erfolglose Widerspruch löst die Gebühr von 100 € aus. Ein Widerspruch richtet sich immer gegen einen Verwaltungsakt und kann durch den Betroffenen eingelegt werden. Wird also beispielsweise durch einen Arzt bzw eine Berufsausübungsgemeinschaft unter einer BSNR gegen einen Honorarbescheid Widerspruch eingelegt, so handelt es sich um ein Widerspruchsverfahren. Wenn durch einen anderen Arzt oder Berufsausübungsgemeinschaft mit anderer BSNR Widerspruch eingelegt wird – auch zur gleichen Rechtsfrage – handelt es sich um ein neues weiteres Widerspruchsverfahren, in dem wiederum 100 € fällig werden.

    Aber es besteht die Möglichkeit ein Musterwiderspruchsverfahren zu führen. Dazu sollten Sie sich mit den Kollegen absprechen und alle einen Widerspruch einlegen und den Antrag stellen, eines der Verfahren zu verbescheiden, die anderen Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung ruhend zu stellen. So können Sie und Ihre Kollegen (andere BSNR) die Entscheidung abwarten und bei negativem Ausgang – wenn also die Gebühr von 100 € fällig wird – die ruhenden Widersprüche zurücknehmen. In diesem Fall fallen dann keine Kosten an.”

    Hoffe, das hilft einigen!

    • Warum wohl bittet die agbn alle Kolleginnen und Kolegen den identischen Widerspruch (siehe bayern-ohne-notarzt.de) zu verwenden und eine Kopie an unsere Sekreatariat nach Würzburg zu schicken? Mehr dazu, sobald das, was der hier zitierte Ratgeber der KVB geschrieben hat auch wirklich umgesetzt werden kann (was einer empfeihlt ist nicht immer das, was auch juristisch wasserdicht umgesetzt werden kann). Bis dahin bitten wir nachdrücklich, unser Vorgehen zu unterstützen, dann wir empfehlen immer nur, wovon wir wissen dass es auch – so weit wie überhaupt absicherbar – funktioniert 🙂

  5. Was mir noch fehlt:
    – wieso redet keiner mehr über das 4. Quartal und unseren Verlust darin?
    – wer unternimmt was gegen diesen sinnlosen (nur informativen) Brief der KVB bzzgl. der problematischen ZAST-Abgleiche?

    ->>> Konsequenz kann nur der Widerspruch sein.

    Installiert doch hier einen Counter, wer alles widerspricht.

  6. In Ergänzung zum Gesagten:
    zu 2. Der ZAST-Abgleich kann weder technisch noch inhaltlich funktionieren, so lange die Rettungsdiesntorganisationen ihr Finanzierungsmodell (und damit ihrer “Denke”) nicht an das der Notätze angleichen. Letzteres ist nicht zu erwarten. Ergo: der ZAST-Abgleich muss weg.
    zu 3. Die Lösung muss VOR dem agbn-Kongress festgeschrieben sein, denn der agbn-Kongres ist NACH der Wahl
    zu 4. Notarztvertretung in der KVB ist GANZ wichtig, nicht aber eine formale Mitgliedschaft der Notärzte in der KVB, denn dann können (müssen) wir zum Dienst verpflichtet werden und verlieren jedes wirksame Druckmittel.
    zu 5. Alternative suchen ist gut, leider fehlt mir die Idee dazu, wer außer der KVB das könnte. Ab morgen fragen wir auf http://www.bayern-ohne-notarzt.de dazu mal nach.

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