Honorar 2019 und 2020

Zu den Ergebnissen der diesjährigen Honorarverhandlungen, die die KV für uns vereinbarte (diese sind immer für zwei Jahre gültig):

  • Einsatzpauschale für 2019: 80€, ab 2020: 83€
  • Bereitschaftshonorar für 2019: 20,50€/h ab 2020: 21€/h, pro Einsatz wird wie vorher auch eine Stunde des Bereitschaftshonorars weniger ausbezahlt.
  • Die Einsatzpauschale der Patienten 4-6 bei einem Einsatz steigt für beide Jahre auf 30€
  • Der Zuschlag für einen Nachteinsatz (22:00 bis 7:00) bleibt bei 10€/Einsatz
  • Der Samstag/Sonntag/Feiertagszuschlag bleibt bei 10€/Einsatz
  • Der Zuschlag für einen Außennotarzt oder Zweitnotarzteinsatz bleibt bei 30€/Einsatz
  • Der Zuschlag für Einsätze ab 90 Minuten Einsatzdauer steigt für beide Jahre auf 25€
  • Der Zuschlag für Einsätze ab 150 Minuten Einsatzdauer steigt für beide Jahre auf 50€

Die Einsatzpauschalen steigen also um 5% bzw. um 9%

Die Bereitschaftspauschalen steigen um 2,5% bzw. um 5%

Vielleicht regt das den einen oder anderen Kollegen an, doch wieder ein klein wenig mehr Notarztdienste zu übernehmen.

Und ja, ein Leben retten ist eigentlich unbezahlbar und im Schnitt verdient man netto als angestellter Vertriebsingenieur bei Audi deutlich mehr. Aber macht das mehr Spaß? Sind wir wegen des Geldes Ärzte?

Ein Gedanke zu „Honorar 2019 und 2020

  1. Hallo Birgit, selbstverständlich bin ich nicht nur Arzt geworden um für relativ wenig Geld zu ungünstigen Zeiten Leben retten zu dürfen sondern auch um meinen Lebensunterhalt damit zu verdienen.

    Wenn ich überschlägig richtig gerechnet habe, wird nun das Honorar im Durchschnitt pro Bereitschaftsdienststunde auf ca. 32€ angehoben. An Standorten mit wenig Einsätzen liegt es darunter, mit viel Einsätzen darüber, ich liege so im Durchschnitt. Im entspannteren Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst wurden Stundensätze von über 50€ garantiert. Das ist schon die erste Schieflage.

    Von diesem Brutto-Umsatz sind dann bei ernsthafter Rechnung auch die Kosten für Ausrüstung, Weiterbildung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Steuern abzuziehen. So gerechnet liege ich in meinem Netto dann zwischen dem was ich meiner Putzhilfe und meiner Arzthelferin (beide im Minijob) auszahle.

    Vor diesem Hintergrund wundert es mich nicht, wenn wohl fast nur noch Kolleginnen und Kollegen Notarztdienst machen, die die genannten Kosten wohl über den Hauptjob im Krankenhaus abgedeckt sehen und den NA-Dienst als quasi Mini-Job rechnen.

    Schwierig sehe ich auch die Belastungssituation: während im KV-Dienst die Belastung für die zur Teilnahme verpflichteten Ärzte auf 70 Stunden im Jahr reduziert werden soll wird im NA-Dienst darauf gesetzt, daß die Kolleginnen und Kollegen aus den Krankenhäusern zusätzlich zu den dortigen Diensten und Arbeitszeiten auch noch den NA-Dienst abdecken. Da der zunächst nicht unter das Arbeitszeitgesetz fällt ist es damit ja problemlos möglich zwischen den Krankenhausarbeitszeiten noch NA-Schichten einzuschieben. Auch das sehe ich als eklatante Schieflage.

    Aber: so lange es genügend Kolleginnen und Kollegen gibt, für die das Notarzthonorar nicht wesentlich für das Einkommen ist und die für zusätzliche Schichten im NA-Dienst auch die Grundsätze des Gesundheitsschutzes aus dem Arbeitszeitgesetz (da hier anscheinend nicht gültig) für sich ignorieren wird das bayerische Modell zur Organisation des NA-Dienstes weiter funktionieren.

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