Na also

Das Problem mit der gesetzlich zugesagten aber bisher nicht abschließend geregelten Unfallversicherung für nebenberuflich tätige Notärzte scheint gelöst. In einem Schreiben der KVB wird heute darauf verwiesen, dass der zuständige Kostenträger die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) ist. Für Notärzte, die diese Tätigkeit nicht nur nebenberuflich oder außerbayerische ausüben gilt dies selbstverständlich nicht.

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