Neues Vergütungsmodell 2016

2015 hat honorartechnisch viel Wirbel gemacht. Alleine die Umstellung auf ein anderes System, was ja mangels Geldvolumen nur eine Umverteilung darstellte, hat an vielen großen und auch mittleren Standorten zu Besetzungsproblemen geführt. Die Krankenkassen haben reagiert und unsere Bedenken angehört. Das ist ein Novum, bedenkt man die vom Geld- und ambulanten Versorgungsvolumen völlig winzige Masse an Notärzten und deren Honorar. Ich bin ja grundsätzlich eher kritisch den Kassen gegenüber, aber hier haben mich die Kassen eines Besseren belehrt und offen uns Notärzten bei Gesprächen (ohne KVB!) zugehört. Dafür möchte ich mich hier herzlich bedanken.
Dass das Gesamtvolumen für 2016 nicht erhöht werden kann, liegt an bestehenden unterschriebenen Verträgen. Pacta sunt servanda. Hier intervenieren zu wollen, ist vergeudete Energie und bewirkt Destruktion, nicht Konstruktion. Eine Honorarerhöhung kann die KVB erst für 2017 mit den Kassen verhandeln. Insofern blieb eigentlich nur eine moderate “Rückverteilung” der Umverteilung als Notlösung des Honorardesasters.
Mit der neuen Systematik wird durch Umverteilung der einzelne Einsatz aufgewertet, Zeitzuschläge schon ab 90 Minuten ausbezahlt, was den kleineren Standorten zu Gute kommt sowie die Tagschichten wieder aufgewertet.
Nun haben wir die klare Ansage:
Eine Stunde Bereitschaft kostet 19€
Ein Einsatz kostet 72€
Jeder Standort und Notarzt wird gleich behandelt, es gibt keine Unterschiede mehr, und eine transparente, kalkulierbare und vorab schon berechenbare Honorarsicherheit für den Notarzt.
An adäquatem Honorar zu verhandeln, bedeutet nun, keine “Gesamtsummen” zu nennen, sondern genau an diesen Zahlen zu arbeiten. Damit sind wir in den Verhandlungen einsatzunabhängig und auch eine mögliche Vorhalteerhöhung geht nicht zu Lasten der gesamten Notärzteschaft. Wir haben keinen limitierten Budgettopf, d.h. das Morbiditätsrisiko liegt nicht wie in der ambulanten kassenärztlichen Versorgung bei uns Ärzten.
Auch die Krankenkassen können mit diesen Zahlen genau kalkulieren, das “Restrisiko” Einsatzsteigerung ist überschaubar.

Es konnte uns Notärzten erspart werden: Eine reine Stundenvergütung eines Stufenmodelles, bei der das Stundenhonorar eher einem Ho(h)norar gleicht, sollte man an einem kleineren Standort fahren.
Mit dem neuen System ab 2016 kann ich leben. Das Honorar 2016 ist leider an den großen Standorten Nürnberg und Augsburg nicht so hoch wie 2014, aber eine komplette Zurückverteilung des Honorarsystems auf die Systematik 2014 bedeutet, den kleinen Standorten bei leider gleich niedrig gebliebenem Geldtopf Honorar wegzunehmen, was gegenüber diesen Kollegen nicht fair wäre. Auch an den kleinen Standorten sollte der Notarzt adäquat bezahlt werden. Die Honorar”einbußen” im Vergleich zu 2014 dürften sich in etwa auf dem “Verlustbegrenzungsniveau” von 2015 bewegen, aber für alle Notärzte gleich, und nicht nur für “Alt-Notärzte” des Standortes.

Ich würde mir für 2016 nun ein wenig Ruhe in der leidigen Honorardebatte wünschen und unsere Kraft auf die Verhinderung der fatalen Irrwege der BayRDG-Novelle lenken wollen.
Denn der weisungsfreie Arzt, der nur seinem Patienten verpflichtet ist, ist mit der Novelle in dieser Form vom Aussterben bedroht.
Auch sollten wir Wege finden, um beweisen zu können, daß der Notarzt sinnvoll und wertvoll am Einsatzort ist und hohe Qualität liefert und dadurch soger Krankheitskosten einsparen kann, was ein rein nichtärztlicher Paramedic in dieser hohen Qualität nicht bieten kann.
Ich wünsche trotz alledem Frohe Weihnachten und allen Kollegen, die an den Feiertagen arbeiten, ein sicheres Händchen und allzeit unfallfreie Fahrt! (Den anderen natürlich auch)

Birgit Baier

 

Honorar ab 2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

inzwischen dürften die beiden Schreiben des KV-Vorstandes via Mail die meisten heute erreicht haben. Hier ist das Schreiben des Vorstandes zur NA-Vergütung und hier die Anlage zur Gegenüberstellung.

Ich habe mir die Mühe gemacht und alle Standorte tabellarisch aufgelistet und das Modell 2015 der bisherigen Vergütung 2014 gegenübergestellt. So kann jeder für jeden Standort die Auswirkungen sehen.

Vergleiche hinken, bei der Vergütung bis 2014 habe ich die Einsatzpauschale mit  tags 91€ (SamstagsSonntagsFeiertags mit 111,5€) und nachts mit 108€ berechnet (da ja erst ab 22:00Uhr 111,5€ ausbezahlt werden). Sicher ist, daß die Bereitschaft erheblich besser vergütet wird.

Ebenso hinkt, daß die tabellarischen Hochrechnungen keine Individualitäten berücksichtigen können (Fahrt aus Praxis, “Einsatzmagnete”, “Einsatzbremser” …). Es ist der Durchschnitt übers ganze Jahr 2015 hochgerechnet basierend auf den Einsatzzahlen von 2013. Sollten mehr Einsätze gefahren werden, wird auch mehr vergütet.

Dies sind keine offiziellen KVB Tabellen, sondern meine persönlichen Berechnungen aufgrund der Datenlage der KVB. Insofern sind die Zahlen ohne Gewähr. Sollte jemand einen Fehler in den Tabellen finden, bitte mir mitteilen, damit ich es ausbessern kann.

Achtung, in der ersten “Version” sind die Standorte Neuburg-Nord, Ingolstadt, Schrobenhausen, Kösching und Pfaffenhofen durch einen Reihenfolgefehler in der Tabelle falsch berechnet. Nun sind die Daten korrigiert (01.01.2015). Danke an den Kollegen, der mir das mitgeteilt hat. Entschuldigung für den Fehler.

Hier ist die Datengrundlage-Tabelle aller Boden-Notarzt-Standorte Bayerns mit den Daten aus EmDoc 2013.

Hier ist die Tabelle der bisherigen Vergütung bis 2014.

Hier ist die Tabelle der neuen Vergütung ab 2015.

Hier ist die Tabelle der Vergütungen 2014 – 2015 im direkten Vergleich.

Feststellen muß ich, daß:

  • der Außennotarzt und der Zweitnotarzt nicht mehr erwünscht sind
  • zwar mehr Geld im System ist, eine Höherhonorierung der kleinen Standorte aber durch eine gewaltige Umverteilung zuungunsten der großen Standorte bezahlt ist. Das wenige Mehr an Gesamthonorar reicht nicht aus.
  • wenigstens das pure Stundenmodell vom Tisch ist
  • das Morbiditätsrisiko größtenteils zu Lasten der Krankenkassen als zu unseren Lasten geht. Sollte ein Standort in eine höhere Eingruppierung kommen, so sinkt allerdings die Bereitschaftpauschale derart, daß erst ab dem 175. Mehreinsatz im Jahr ein höheres Gesamthonorar an diesem Standort erzielbar ist.
  • ab 2016 gibt es festgeschrieben mehr Honorar
  • ab 2017 ist wieder alles offen

Ich glaube nicht, daß diese Höherbewertung von 50€-100€ an den kleineren Standorten ausreicht, dort genügend Notärzte zu finden. Ich befürchte, nun gibt es zukünftig auch Notarztmangel an den großen und größeren Standorten.

Ohne ein deutliches Plus an Honorar wird der Notarztmangel weiter bestehen. Wenn man als Honorararzt zwischen 80-150€ pro Stunde bekommt, warum sollte man Notarzt fahren? Nur als Hobby?

 

Danaergeschenk!!

Liebe Notärztinnen und Notärzte Bayerns,

die Krankenkassen wollen einen Honorarsystemwechsel erzwingen.

Die Standorte Bayerns sollen nach den Einsatzzahlen von 2013 in 5 Gruppen eingeteilt werden. Als Gegenleistung soll es eine Gesamtbudgetsteigerung geben, aber eben nur, wenn die KVB das “Geschenk” annimmt, und einen Systemwechsel vollzieht. Weg von Einzelleistung hin zu reinen Stundenpauschalen.Wenn das nicht angenommen wird, und die KVB beim jetzigen System bleibt, drohen die Kassen damit, den Geldhahn abzudrehen mit der Konsequenz, daß ab Sommer (Juli/August?) nur noch niedrigere Pauschalen ausbezahlt werden können.

Im Folgenden sollen dann laut Krankenkassen folgende “Stundenlöhne” gelten:

  • Gruppe 1 Standorte 0 bis <= 1 Einsatz in 12h     21,00€ (27 Standorte)
  • Gruppe 2 Standorte >1 bis <= 2 Einsätze / 12h  23,75€ (97 Standorte)
  • Gruppe 3 Standorte >2 bis <= 3 Einsätze / 12h  25,58€ (55 Standorte)
  • Gruppe 4 Standorte >3 bis <= 6 Einsätze / 12h  31,83€ (41 Standorte)
  • Gruppe 5 Standorte >6 Einsätze / 12h                44,33€ (7 Standorte)
  • nachts (22:00h-06:00h) gibt es an jedem Standort 3,50€ mehr

Mehr gibt es nicht. Es wird dann keine Einsatzpauschalen mehr geben, d.h. wer nachts durchfährt, hat Pech gehabt.

Wer glaubt, sein Standort gewinnt im Vergleich zu jetzt, soll bitte in nachfolgender Tabelle nachsehen. Dort habe ich alle Standorte in Bayern aufgelistet. Über die Hälfte der Standorte Bayerns sind in Gruppe 1 und 2 eingruppiert, fast 80% in Gruppe 1 bis Gruppe 3 und nur 3% in Gruppe 5.

Die Einsatzzahlen sind aus 2013, nach denen laut Kassen eingruppiert werden soll, in der Spalte “Kassenmodell” wird gelistet, was zukünftig zu “verdienen” ist. In “jetziges System” ist hochgerechnet, was es durchschnittlich anhand der Zahlen 2013, mittlerer Einsatzpauschalenauszahlung und höherer Bereitschaftsgruppierung der kleineren Standorte (rote Schrift) gab.

Folgen:

  • Das Morbiditätsrisiko/Einsatzrisiko wird komplett auf den Notarzt übertragen
  • Mehr Einsätze bedeuten erst in einem größeren Zeitraum eventuell ein Mehr-Honorar, wenn der Standort in eine höhere Gruppe eingruppiert wird.
  • Es stellt eine reine kassentypische Umverteilung innerhalb der Ärzteschaft dar, ohne daß wirklich eine spürbare Honorarsteigerung erfolgt
  • 21€ pro Stunde ohne daß ein Einsatz zusätzlich honoriert wird zeigt, was den Kassen notärztliche Arbeit wert ist.

Wollen wir das? Festangestellte bekommen Stundenlöhne und Arbeitgeberzuschüsse, ein Honorararzt fängt aber bei 70€/h an. Was sind wir? Subunternehmer mit Dumpinglohncharakter?

Dazu mit mehr Info das agbn-Newsletter und die darin erwähnte Tabelle (zusätzlich mit “Notarzt-Modell” als Vergleichsspalte )

 

 

 

 

Unsere Empfehlung zum Vergütungsmodell

Vorschlag von agbn und Regionalvertretern zum Vergütungsmodell

Über das neue Vergütungsmodell für die Notärzte in Bayern wird verhandelt und verhandelt und noch immer wissen wir nicht, was KVB und Kassen bisher erreicht haben. Öffentliche Statements sind während laufender Verhandlungen nicht üblich, so heißt es. Das von uns vorgeschlagene Vergütungsmodell ist – so wurde uns von der KVB aber zugesichert – Basis der Verhandlungen von Seiten der KVB. Um die Verhandlungen nicht unnötig zu gefährden haben wir daher bisher darauf verzichtet, unsere Forderungen zusätzlich öffentlich zu machen. Aufgrund der langen Verhandlungsdauer befürchten wir nun aber, dass wir irgendwann mit einer weitgehend durchdiskutierten Entscheidung konfrontiert werden, die dann aber doch nicht dem entspricht, was wir vorgeschlagen haben.

Bei der öffentlichen Vorstellung des von agbn und Regionalvertretern erarbeiteten Abrechnungsmodells, beim vergangenen Jahreskongress der agbn in Rosenheim, waren nur wenige Kolleginnen und Kollegen anwesend. Deshalb haben wir uns entschlossen, dieses von uns vorgeschlagene Modell nun erneut öffentlich vorzustellen um zu zeigen, wie wir eine transparente, faire und leistungsgerechte Honorierung des Notarztdienstes realisiert sehen wollen:

  • Wir empfehlen an allen Standorten in Bayern die gleiche Abrechnungsmodalität einzuführen.
  • Die Vergütung besteht aus einer Basisvergütung pro Stunde Wartezeit und einer Einsatzpauschale.
  • Während eines Einsatzes wird keine Wartezeitpauschale erstattet, d.h. pro abgerechneten Einsatz entfällt (unabhängig von dessen Länge) die Wartezeitpauschale einer Stunde aus der jeweiligen Schicht.
  • Zuschläge werden für Nacht, Wochenend- und Feiertage gewährt.
Berechungsbeispiele* 
12h Schicht ohne Einsatz.Vergütung = 12 * [W]
12h Schicht mit einem EinsatzVergütung = 11 * [W] + 1* [E]
12h Schicht mit drei EinsätzenVergütung = 9 * [W] + 3 * [E]
12h Schicht mit 14 EinsätzenVergütung = 0 * [W] + 14 * [E]
* Wartezeitpauschale = [W], Einsatzvergütung = [E])

Das Vergütungsmodell zeichnet sich durch einen standortunabhängigen, bayernweit einheitlichen, fairen und transparenten Berechnungsalgorithmus aus. Es stellt sicher, dass an jedem Standort eine akzeptable Basisvergütung zur Verfügung steht, gleichzeitig aber eine leistungsorientierte Steigerung der Vergütung erfolgt. Es erlaubt die Anwendung auf alle Schicht- und Organisationsmodelle in Bayern. Es erlaubt auch bei kurzzeitigem Einspringen, wie z.B. bei Übernahme einer 4 stündigen Teilschicht, eine nachvollziehbare und faire Vergütung.

Das Vergütungsmodell macht bei Zugrundelegen eines geeignet hohen Ansatzes der Wartezeitpauschale auch kleine Standorte finanziell attraktiv. Durch den Abzug einer Stunde der Wartezeitpauschale pro Einsatz werden Einsatzvergütungen an einsatzstarken Standorten durch die zusätzliche Gewährung der Wartezeitpauschale während des Einsatzes (was ja bereits in der Formulierung widersinnig erscheint) nicht unangemessen überhöht. Es erlaubt so eine faire Bezahlung, auch wenn an einem sonst einsatzstarken Standort in einer Schicht ungewöhnlich wenige Einsätze anfallen, es überhöht die Bezahlung nicht unverhältnismäßig, auch wenn in einer Schicht an einem sonst einsatzarmen Standort unerwartet viele Einsätze anfallen.

Das Vergütungsmodell verzichtet (abseits der Einsatzvergütung selbst) auf eine Pauschalierung der Vergütung, wie von manchen angestrebt, da es jedem Leistungsprinzip widerspricht, wenn ein Notarzt nach 12 Stunden Schlaf gleich entlohnt wir, wie ein Notarzt nach 12 Stunden mit 10 Einsätzen. Zudem führt eine Pauschalierung der Vergütung – welcher Art auch immer – stets auch zu einer Verlagerung des Morbiditätsrisikos (Zunahme der Einsatzzahlen bei zunehmend älterer Bevölkerung) zu Lasten der Notärzte, was wir naturgemäß ablehnen.

Das Vergütungsmodell verzichtet auf die bisher übliche Staffelung der Wartezeitpauschale nach statistischer Einsatzhäufigkeit am jeweiligen Standort, da diese an Ausnahmetagen (wenig Einsätze an sonst einsatzstarken Standorten, viele Einsätze an sonst einsatzschwachen Standorten) zu eklatanten Ungerechtigkeiten führt. Die Staffelung der Wartezeitpauschale führt zudem an Standorten, die knapp über dem Cut-Off der Einsatzzahl liegen, die die jeweils nächste Pauschalenstufe triggert, zu einer systematischen, ungerechten Verringerung der Einkünfte. Bei Standorten die knapp unterhalb des Cut-Offs der Einsatzzahl liegen, die die jeweils nächste Pauschalenstufe triggert, erfolgt eine systematische, ungerechte Erhöhung der Einkünfte im Vergleich zu den Kollegen anderer Standorte. Solche Verzerrungen finden sich im vorgeschlagen Vergütungsmodell nicht.

Wir halten es nicht für sinnvoll, dieses Vergütungsmodell zu variieren. Diskutiert werden sollte aus unserer Sicht allenfalls die Höhe der jeweiligen Vergütungsvariablen. Eine Wartezeitpauschale in der Höhe zwischen 20 und 25€ (entsprechend einer Vergütung von etwa 250€ für 12 Stunden einsatzfreier Wartezeit) erscheint uns ebenso adäquat, wie eine pauschale Einsatzvergütung im Bereich zwischen 120 und 150€. Beide Beträge erscheinen uns, nicht zuletzt anhand der Kosten anderer Dienstleistungen, die rund um die Uhr vor Ort angeboten werden, angebracht.

Letzteres zeigt gleichzeitig einen der wichtigsten Vorteile des vorgeschlagenen Vergütungsmodells. Das Vergütungsmodell ist so einfach konstruiert, dass ein Vergleich der Notarzt-Vergütung mit der Entlohnung von Dienstleistungen anderer Berufsgruppen unschwierig erfolgen kann. Kommt das vorgeschlagene Vergütungsmodell zum Einsatz, so kann ohne Einschränkung öffentlich nachvollziehbar dargestellt werden, was eine Stunde Wartezeit und was ein Notarzteinsatz in Bayern die Kassen und damit die Bürger kostet bzw. was diese Dienstleistungen uns Wert sind.

Um Ihnen die modellhafte Berechnung beispielhafter Vergütungsszenarien und unterschiedlich hoher Vergütungsvariablen zu ermöglichen haben wir eine vereinfachte Berechnungstabelle generiert, die Sie hier elektronisch anfordern können. Klicken Sie dazu auf diesen Link, ergänzen Sie die entstandene Email mit Namen und Notarztstandort (dies ist erforderlich, um Missbrauch zu vermeiden, Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben) und senden diese an uns ab. Sie erhalten neben dem Link auf die Berechnungstabelle und der zugehörigen Anleitung auch die Möglichkeit uns mitzuteilen, welche Entgelthöhe Ihnen angebracht erscheint.