Honorar ab 2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

inzwischen dürften die beiden Schreiben des KV-Vorstandes via Mail die meisten heute erreicht haben. Hier ist das Schreiben des Vorstandes zur NA-Vergütung und hier die Anlage zur Gegenüberstellung.

Ich habe mir die Mühe gemacht und alle Standorte tabellarisch aufgelistet und das Modell 2015 der bisherigen Vergütung 2014 gegenübergestellt. So kann jeder für jeden Standort die Auswirkungen sehen.

Vergleiche hinken, bei der Vergütung bis 2014 habe ich die Einsatzpauschale mit  tags 91€ (SamstagsSonntagsFeiertags mit 111,5€) und nachts mit 108€ berechnet (da ja erst ab 22:00Uhr 111,5€ ausbezahlt werden). Sicher ist, daß die Bereitschaft erheblich besser vergütet wird.

Ebenso hinkt, daß die tabellarischen Hochrechnungen keine Individualitäten berücksichtigen können (Fahrt aus Praxis, “Einsatzmagnete”, “Einsatzbremser” …). Es ist der Durchschnitt übers ganze Jahr 2015 hochgerechnet basierend auf den Einsatzzahlen von 2013. Sollten mehr Einsätze gefahren werden, wird auch mehr vergütet.

Dies sind keine offiziellen KVB Tabellen, sondern meine persönlichen Berechnungen aufgrund der Datenlage der KVB. Insofern sind die Zahlen ohne Gewähr. Sollte jemand einen Fehler in den Tabellen finden, bitte mir mitteilen, damit ich es ausbessern kann.

Achtung, in der ersten “Version” sind die Standorte Neuburg-Nord, Ingolstadt, Schrobenhausen, Kösching und Pfaffenhofen durch einen Reihenfolgefehler in der Tabelle falsch berechnet. Nun sind die Daten korrigiert (01.01.2015). Danke an den Kollegen, der mir das mitgeteilt hat. Entschuldigung für den Fehler.

Hier ist die Datengrundlage-Tabelle aller Boden-Notarzt-Standorte Bayerns mit den Daten aus EmDoc 2013.

Hier ist die Tabelle der bisherigen Vergütung bis 2014.

Hier ist die Tabelle der neuen Vergütung ab 2015.

Hier ist die Tabelle der Vergütungen 2014 – 2015 im direkten Vergleich.

Feststellen muß ich, daß:

  • der Außennotarzt und der Zweitnotarzt nicht mehr erwünscht sind
  • zwar mehr Geld im System ist, eine Höherhonorierung der kleinen Standorte aber durch eine gewaltige Umverteilung zuungunsten der großen Standorte bezahlt ist. Das wenige Mehr an Gesamthonorar reicht nicht aus.
  • wenigstens das pure Stundenmodell vom Tisch ist
  • das Morbiditätsrisiko größtenteils zu Lasten der Krankenkassen als zu unseren Lasten geht. Sollte ein Standort in eine höhere Eingruppierung kommen, so sinkt allerdings die Bereitschaftpauschale derart, daß erst ab dem 175. Mehreinsatz im Jahr ein höheres Gesamthonorar an diesem Standort erzielbar ist.
  • ab 2016 gibt es festgeschrieben mehr Honorar
  • ab 2017 ist wieder alles offen

Ich glaube nicht, daß diese Höherbewertung von 50€-100€ an den kleineren Standorten ausreicht, dort genügend Notärzte zu finden. Ich befürchte, nun gibt es zukünftig auch Notarztmangel an den großen und größeren Standorten.

Ohne ein deutliches Plus an Honorar wird der Notarztmangel weiter bestehen. Wenn man als Honorararzt zwischen 80-150€ pro Stunde bekommt, warum sollte man Notarzt fahren? Nur als Hobby?

 

Zwischenbericht

Liebe Kolleginnen und Kollegen:

Die Krankenkassen werden nicht darauf bestehen, ihr Stundenpauschalenmodell durchzusetzen. Es gibt Positives: es wird kein gedeckeltes Budget auf unsere Kosten geben und es wird bei einer leistungsabhängigen Vergütung bleiben, allerdings mit weniger Honorar Pro behandeltem Patienten aber deutlich mehr Honorar pro Bereitschaftsstunde. Wie das genau aussieht, ist mir noch nicht bekannt, in der Summe werden wir ca. 8% mehr Geamthonorar erhalten und die “Schuldenbegleichung” sei angeblich vom Tisch. Allerdings sind wir meiner Meinung nach immer noch weit von einer adäquaten Honorierung entfernt. Zur weiteren Info das agbn-Newsletter:

Nach Versand unseres letzten „Spezial-Newsletters“ haben wir zahlreiche Zuschriften bekommen. Überwiegend wurde dabei der von der agbn und der Mehrzahl der Regionalvertreter gewählte Kurs, für den bayerischen Notarztdienst eine leistungsbezogene Vergütung einzufordern und eine Pauschalvergütung abzulehnen, unterstützt. Mehrheitlich wurde gefordert, das von den Kostenträgern konzipierte und im Newsletter vorgestellte sog. „Kassen-Modell“ zugunsten des sog. „Notarzt-Modells“ weiterhin abzulehnen, sei es um den Preis des Ganges vor das Schiedsgericht oder sogar unter Inkaufnahme eines Arbeitskampfes.
Von unserer Seite, d. h. von Seiten der Pauschalvergütungs-Gegner, wurde nicht verhehlt, dass zwischen Notärzten und Kostenträgern bei einem Arbeitskampf kaum „Waffengleichheit“ besteht. Einschlägige gesetzliche Regelungen und unsere Verpflichtung dem Leben und Wohlergehen der anvertrauten Patienten gegenüber, machen uns leicht zum nahezu hilflosen Spielball pekuniärer Interessen. Dennoch hielten wir Kurs gegen eine pauschale Vergütung und damit vor allem gegen die Übernahme des Morbiditätsrisikos durch die Notärzte. Wir waren gefordert, nicht nur fortgesetzt und unermüdlich an jeder möglichen und unmöglichen Stelle unsere Argumente vorzutragen, sondern auch alle potenziell hilfreichen Verbindungen einzuschalten, um konzentriert auf die Kostenträger einzuwirken. In der Folge kam dankenswerterweise von Seiten der ÄLRD, die für Entgeltangelegenheiten nun wirklich nicht zuständig sind, Unterstützung. Auch hier wurde erkannt und kommuniziert, dass die Motivation der Kolleginnen und Kollegen, den Dienst unter den neuen, vermeintlich unverrückbar festgelegten Bedingungen weiter flächendeckend aufrecht zu erhalten, sicher nicht steigen wird.
Hartnäckigkeit und Mühe der Pauschalvergütungs-Gegner haben sich nun aber vielleicht doch zumindest teilweise gelohnt, denn wir können – wenn auch vorerst nur sehr verhalten – aus dem aktuellen Verhandlungsstand von einigen Änderungen berichten:
Zunächst konnte offenbar der Gang vors Schiedsgericht abgewendet werden, die Verhandlungen zwischen KVB und Kostenträgern wurden und werden fortgesetzt.
Aktueller Verhandlungsstand ist, dass die Vergütung – ähnlich dem von uns favorisierten „Notarzt-Modell“ – ab 2015 in Form einer insgesamt deutlich erhöhten, pro Stunde zu vergütenden Wartezeit-Pauschale und einer gegenüber heute zwar deutlich verringerten, aber weiterhin pro Einsatz zu vergütenden Einsatzpauschale erfolgen soll.
Im „Kassen-Modell“ war nur noch eine Pauschal-, aber keine Einsatzvergütung mehr vorgesehen. Dies wurde nun bei den Verhandlungen offenbar revidiert, sodass wieder eine Vergütung pro Einsatz erfolgen soll, um so den Leistungsbezug unserer Vergütung zu erhalten. Die Vergütung pro Einsatz soll an allen bayerischen Standorten gleich hoch sein. Die von den Kostenträgern primär geforderte, einsatzunabhängige Notarztvergütung ist damit offenbar vom Tisch.
Nur die Höhe der Wartezeit-Vergütung soll weiterhin abhängig von der Anzahl der am jeweiligen Standort statistisch zu erwartenden Einsatzzahl variiert werden, d.h. je weniger zu erwartende Einsätze, desto höher die Wartezeit-Vergütung pro Stunde (das ist der wesentliche Unterschied zum von uns favorisierten sog. „Notarzt-Modell“, bei dem die „Null-Schicht“ an jedem Standort gleich vergütet würde). Die Wartezeit-Vergütung soll, unabhängig vom voran Gesagten, dennoch an jedem Standort deutlich höher als bisher ausfallen.
Zuschläge zu Wartezeit- und Einsatz-Vergütung sind für Nacht- und Sonn- bzw. Feiertagsarbeit in standortunabhängiger Höhe vorgesehen.
Die Höhe der den Berechnungen zugrundeliegenden Summe für die Gesamtvergütung bleibt gegenüber dem initialen Verhandlungsstand (siehe im vorausgegangenen Newsletter) unverändert, d. h. die bereits erhandelte Steigerung der Summe der Gesamtvergütung um etwas mehr als 8 % bleibt unangetastet.
Dazu kommen drei weitere Neuerungen im aktuellen Verhandlungsstand, die erwähnt werden sollen:
1. Die Kontinuität der Vergütung für 2014 wird ganzjährig garantiert, die angedrohte Absenkung der Vergütungen noch in 2014 steht damit nicht mehr zur Diskussion.
2. Der Abgleich der Notarztabrechnung über die ZAST entfällt ab 2015, da ab dann die Eingaben der Notärzte in emDoc als Abrechnungsgrundlage akzeptiert werden.
3. Für die Kalkulation der Höhe von Wartezeit- und Einsatz-Vergütung wird die vorgenannte Gesamtvergütung – unter Zugrundlegung der bisherigen Einsatzzahlen – zwar noch als Berechnungsgrundlage herangezogen. Sollten die Einsatzzahlen aber gegenüber der Kalkulationsbasis steigen, so werden diese Mehr-Einsätze uneingeschränkt und zusätzlich vergütet. Ein starres Budget – wie in den letzten Jahren – besteht damit nicht mehr. Das zunehmende Morbiditätsrisiko in Form ggf. steigender Einsatzzahlen kann damit ab 2015 nicht mehr durch die Deckelung der Vergütung auf die Notärzte abgewälzt werden.
Gerade der letzte Punkt ist aus unserer Sicht neben dem Erhalt des Leistungsbezuges unserer Vergütung der wichtigste Verhandlungsfortschritt. Zusammen mit KVB und Kostenträgern, in einem schwierigen aber zuletzt wohl doch fruchtbaren Dialog, scheinen wir nun seit langer Zeit einen ersten Schritt in die richtige Richtung, hin zu einer besseren Vergütung der Bayerischen Notärzte gemacht zu haben. Es scheint in der Tat, als hätten wir in Richtung auf die Höhe der bereitgestellten Gelder und deren fairen Verteilung unter den diensttuenden Kolleginnen eine zumindest marginale Verbesserung erreicht, wovon in den letzten Jahren nie die Rede sein konnte.
Wohl gemerkt, das vorgenannte Ergebnis ist nur aktueller Stand der Verhandlungen. Es gibt noch keine unterschriftsreifen Verträge und auch noch keine kommunizierbaren Zahlen zu den real resultierenden Euro-Beträgen. Es ist auch klar, dass trotz der 8 % Steigerung der Gesamtvergütung aus unserer Sicht weiterhin zu wenig Geld für den Bayerischen Notarztdienst zur Verfügung steht. Dennoch scheint es, als wären wir nun zumindest auf dem richtigen Weg, eine gerechtere Verteilung der verfügbaren Gelder, eine Stützung der wenig begehrten Standorte in der Fläche und eine transparente Vergütungsregelung für die bayerischen Notärzte zu erreichen. Nur mit einer transparenten Vergütungsregelung können wir die Öffentlichkeit erreichen, um langfristig eine wirklich angemessenere Vergütung zu erzielen.
Es steht allerdings zu befürchten, dass die einsatzstarken Standorte Honorareinbußen hinnehmen werden müssen. Die Honorarsteigerung von 8 % wird nicht reichen, um das Honorar an den kleinen Standorten allein mit diesem Geld ausreichend zu steigern. Eine Umverteilung “von oben nach unten” wird zwangsläufig kommen, leider. Dieser Wermutstropfen ist nur schwerlich zu akzeptieren!
Es ist uns klar, dass das erzielte Ergebnis manche enttäuscht. Mit 30 oder 40 zusätzlichen Millionen kann erwartungsgemäß aber leider niemand dienen. Wir sind nicht euphorisch und naturgemäß nicht wirklich zufrieden, freuen uns aber dennoch, weil wir glauben, die Interessen der Mehrzahl der Bayerischen Notärzte und damit letztlich auch unsere Patienten gemessen am jetzt aktuellen Schwenk in den Vergütungsverhandlungen – so weit es überhaupt ging – erfolgreich vertreten zu haben. Mit der Konsolidierung der leistungsabhängigen Vergütung sind die Verhandlungspartner zumindest jetzt wieder auf dem richtigen Weg. Wir danken, wenn es denn so kommt, wie es aktuell zu vermuten steht, all denen, die uns dabei geholfen haben und werden weiter berichten.

Danaergeschenk!!

Liebe Notärztinnen und Notärzte Bayerns,

die Krankenkassen wollen einen Honorarsystemwechsel erzwingen.

Die Standorte Bayerns sollen nach den Einsatzzahlen von 2013 in 5 Gruppen eingeteilt werden. Als Gegenleistung soll es eine Gesamtbudgetsteigerung geben, aber eben nur, wenn die KVB das “Geschenk” annimmt, und einen Systemwechsel vollzieht. Weg von Einzelleistung hin zu reinen Stundenpauschalen.Wenn das nicht angenommen wird, und die KVB beim jetzigen System bleibt, drohen die Kassen damit, den Geldhahn abzudrehen mit der Konsequenz, daß ab Sommer (Juli/August?) nur noch niedrigere Pauschalen ausbezahlt werden können.

Im Folgenden sollen dann laut Krankenkassen folgende “Stundenlöhne” gelten:

  • Gruppe 1 Standorte 0 bis <= 1 Einsatz in 12h     21,00€ (27 Standorte)
  • Gruppe 2 Standorte >1 bis <= 2 Einsätze / 12h  23,75€ (97 Standorte)
  • Gruppe 3 Standorte >2 bis <= 3 Einsätze / 12h  25,58€ (55 Standorte)
  • Gruppe 4 Standorte >3 bis <= 6 Einsätze / 12h  31,83€ (41 Standorte)
  • Gruppe 5 Standorte >6 Einsätze / 12h                44,33€ (7 Standorte)
  • nachts (22:00h-06:00h) gibt es an jedem Standort 3,50€ mehr

Mehr gibt es nicht. Es wird dann keine Einsatzpauschalen mehr geben, d.h. wer nachts durchfährt, hat Pech gehabt.

Wer glaubt, sein Standort gewinnt im Vergleich zu jetzt, soll bitte in nachfolgender Tabelle nachsehen. Dort habe ich alle Standorte in Bayern aufgelistet. Über die Hälfte der Standorte Bayerns sind in Gruppe 1 und 2 eingruppiert, fast 80% in Gruppe 1 bis Gruppe 3 und nur 3% in Gruppe 5.

Die Einsatzzahlen sind aus 2013, nach denen laut Kassen eingruppiert werden soll, in der Spalte “Kassenmodell” wird gelistet, was zukünftig zu “verdienen” ist. In “jetziges System” ist hochgerechnet, was es durchschnittlich anhand der Zahlen 2013, mittlerer Einsatzpauschalenauszahlung und höherer Bereitschaftsgruppierung der kleineren Standorte (rote Schrift) gab.

Folgen:

  • Das Morbiditätsrisiko/Einsatzrisiko wird komplett auf den Notarzt übertragen
  • Mehr Einsätze bedeuten erst in einem größeren Zeitraum eventuell ein Mehr-Honorar, wenn der Standort in eine höhere Gruppe eingruppiert wird.
  • Es stellt eine reine kassentypische Umverteilung innerhalb der Ärzteschaft dar, ohne daß wirklich eine spürbare Honorarsteigerung erfolgt
  • 21€ pro Stunde ohne daß ein Einsatz zusätzlich honoriert wird zeigt, was den Kassen notärztliche Arbeit wert ist.

Wollen wir das? Festangestellte bekommen Stundenlöhne und Arbeitgeberzuschüsse, ein Honorararzt fängt aber bei 70€/h an. Was sind wir? Subunternehmer mit Dumpinglohncharakter?

Dazu mit mehr Info das agbn-Newsletter und die darin erwähnte Tabelle (zusätzlich mit “Notarzt-Modell” als Vergleichsspalte )

 

 

 

 

Zulassungsgebühr…Wortbruch oder Lösung?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jeder Notarzt dürfte es bekommen haben, das Schreiben der KVB zur Berechtigungsumwandlung. Den “Notärzten” wird einmalig die Zulassungsgebühr im Konstrukt einer “Strukurförderung” erstattet. Das bedeutet konkret: Der Notarzt muß 120€ vorschießen, um eine Ermächtigung zu beantragen. Buchhalterisch werden dann 6 Monate später 400€ im Honorarbescheid abgezogen, die sofort als Strukturförderung zurückgebucht werden plus Erstattung der vorab bezahlten 120€.

Naja, bürokratisch gelöst mit ein wenig notärztlicher Hilfe und zinslosem Kredit über 120€ in 6 Monaten und die Zulassungsgebühr für uns Notärzte fällt weg.

Für alle Notärzte? Im Schreiben sind die bisher berechtigten Notärzte erwähnt. Und das Wörtchen “einmalig” lese ich da. Was ist mit den Neu-Notärzten? Müssen die voll bezahlen, 120€ für den Antrag und danach 400€ ohne daß dies in 6 Monaten im Honorarbescheid ausgeglichen wird? Und was ist in 5 Jahren? “einmalige Zahlung” … müssen dann alle Notärzte die Zulassungsgebühr bezahlen?
Sollen hier bewußt die Neu-Notärzte daran gehindert werden, vor allem an schwachen Standorten Dienst zu tun? Sollen Alt-Notärzte dann gefrustet nach 5 Jahren aufhören? Wer ist schon so helfersyndromig, 520€ zu bezahlen, um dann an einem kleinen Standort in irgendeinem Kabuff 24h zu sitzen, um nach einigen 24h Nullschichten zumindest schon mal die Zulassungsgebühr eingefahren zu haben????

Sollen hier Jung-Notärzte gegen Alt-Notärzte ausgespielt werden?

Ich zitiere Herrn Busse als Vertreter der Kassen vom 1.Münchener Notarzt-Gespräch: “Ziel sei es, die Notärzte von der Zulassungsgebühr zu befreien…. Vorschlag der Kassen sei es, die Gebühr zurückzuerstatten”.

Warum bezahlen die Kassen nicht genug Strukturförderung, so daß jeder Notarzt jedesmal die Zulassungsgebühr schon bei der Antragstellung nicht zahlen muß?

Sollten nicht schon mit Antragstellung die 120€ vom Krankenkassenkonto zum Zulassungsausschuß fließen ohne Umweg über das Notarzt-Konto?

Wo ist das Versprechen der Politik, eine Lösung zu finden? Die haben bisher gar nichts getan, sondern die anderen werkeln lassen. Oder habe ich irgendwas verpaßt oder überlesen? Das Versprechen habe ich jedenfalls schnell wieder gefunden, die Lösung aber nicht.

Das jetzige Konstrukt mit “Notarzt-Bayern-Zulassungsausschuß” und 5 jähriger Ermächtigung ist eine auf wackeligen Krücken gebastelte Lösung auf dem Boden der jetzigen Gesetzeslage.

Liebe Kassen, liebe Politiker, liebe KVB:
Keine Ermächtigungsgebühren für Notärzte zu keinem Zeitpunkt, egal für Neu-Notärzte oder Alt-Notärzte, nicht jetzt und nicht in 5 Jahren!
So wurde es von Kassen, KVB und Ministerium geäußert. Da waren sich in der Öffentlichkeit alle einig.

Aber “versprechen” hat je nach Betonung ja zwei Bedeutungen…

Für uns Notärzte bleibt nur noch Horaz:
Parturient montes, nascetur ridiculus mus

Das ist eine schwache Leistung, Politik, Kassen, KVB.

Forderung an Kassen: Allen Notärzten, egal ob neu oder alt ist jegliche Zulassungsgebühr zu erlassen, und zwar jedes mal und nicht nur einmalig.

Hinweis an Politik: versprechen kommt nicht von versprechen.

Tip an KVB: Mehr Druck auf die Kostenträger.

Aktivität durch uns Notärzte: Wir waren wohl in letzter Zeit zu ruhig, Gehen wir an unsere lokalen Politiker, es ist Wahl-Zeit!

Außerdem: Es seien die Kassen hier diskret an die Inflation erinnert, die seit Jahren nicht im Honorar ausgeglichen wurde.

Sind wir doch zu blöde, um uns zu wehren?