Bayerisches Innenministerium nimmt Stellung: Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter

Mit Schreiben vom 16.9.2016 nimmt das bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr Stellung zur Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter.

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meine persönlichen Gedanken dazu:

“…aus gegebenem Anlass…” – gibt es dazu einen konkreten Vorfall?

Es werden individuelle Kompetenzen des einzelnen NFS beschrieben, und er dürfe nur das durchführen, was er tatsächlich persönlich beherrsche.

Der ÄLRD ist für die Delegation zuständig und verantwortlich und soll eine etwaige unterschiedliche Qualität des einzelnen NFS berücksichtigen.

Außerhalb des Rettungsdienstes darf der NFS keine heilkundlichen Maßnahmen ergreifen.

Bei Durchführung einer heilkundlichen Maßnahme ist grundsätzlich ein NA nachzufordern.

Ich verstand Delegation immer so: Ich kenne RA und Patient und übergebe/delegiere dem RA die Durchführung einer durch mich veranlaßten individuellen Maßnahme. Ich habe dadurch die Verantwortung übernommen.

Das Innenministerium plant aber anders: der ÄLRD kennt den Patienten nicht und überläßt die Diagnosefindung bzw. die Indikationsstellung dem NFS, der dann die Maßnahme selbst veranlaßt und durchführt. Der ÄLRD trägt trotzdem die gleiche Verantwortung/Haftung wie der NA, der vor Ort war und NFS und Patient persönlich kennt?

Gibt es eine juristische Definition der Delegation ärztlicher Maßnahmen an Nichtärzte?

geplante Änderungen zum BayRDG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Donnerstag, 12.11.2015  findet im Landtag die erste Lesung der geplanten Gesetzesänderung zum BayRDG statt. Drucksache 17/7338

Da ich die Änderungen so nicht übersichtlich fand, habe ich mir die Mühe gemacht, die Gesetzestexte in den kompletten Gesetzestext einzuarbeiten und alt versus neu zu vergleichen. Die Änderungen sind in der rechten Spalte rot hervorgehoben

Interessant sind die Begründungen zur Notwendigkeit der Gesetzesänderung und das, was dabei herauskommt. Es mag sich jeder sein eigenes Bild machen, ob wirklich nur das geändert wird, was in der Begründung steht.

Die erste gemeinsame Reaktion von agbn, Regionalvertretern in Abstimmung mit Ärztekammer und KVB steht hier und ist ein Brief an die Autoren der Gesetzesänderung. Es ist sicherlich einzigartig, daß nach Bekanntwerden der Gesetzesänderungsabsicht Notärzte, Ärztekammer und KVB so schnell (Ich bekam die Änderung am Samstag abend erstmalig zu lesen) und so einstimmig einer Meinung sind!

Gerne darf jeder, der möchte, am Donnerstag live das Plenum beobachten. Wer da keine Zeit hatte, kann das Archiv bemühen.

An seinen jeweiligen Abgeordneten wenden kann man sich hier, dort sind die Adressen aufgeführt. Die Autorenliste des Gesetzes findet sich hier. Ich bitte dringend, die Nettiquette bei eventuellen Anschreiben an den jeweiligen Landtagsabgeordneten zu bewahren, wir wollen nicht verärgern, wir wollen ändern!