Der Digitalfunk und die Leit(d)enden Notärzte

Vorweg: es gibt LNAs, die bekommen erst gar keine Blaulichtgenehmigung – weil ja ein strenger Maßstab anzulegen ist bei der Zulassung der Blaulichter – auch wenn mehr als 6 LNA im Bereich bestellt sind, bekommen nur maximal 6 davon eine “Blaulichtgenehmigung”.

Es gibt unter den magischen 6 nicht wenige LNAs, die sich damals neben dem selbstfinanzierten Blaulicht auch ein selbstfinanziertes analoges BOS-Funkgerät gekauft haben und beider Einbau ins Privat-KFZ selbst finanziert und organisiert oder sogar selbst durchgeführt haben.

Aber es gibt auch LNA, die haben außer gelber Weste und Melder (der hoffentlich noch funktioniert) nichts.

Die Zuständigkeit zur Materialbeschaffung wurde der KVB aufs Auge gedrückt, die Kassen mußten plötzlich auch Kosten übernehmen, für die vorher Zweckverbände und/oder Landkreise zuständig waren. Nun droht unaufhaltsam der Digitalfunk, und die KVB – nicht der einzelne LNA – wurde berechtigt, für die LNAs die staatliche Förderungen zur Anschaffung der Digitalfunkgeräte zu beantragen. Der Freistaat Bayern bezahlt 85% des Digitalfunkgerätes. Inzwischen nach langem Verhandeln hat es die KVB geschafft, die Kassen zu überzeugen, die fehlenden 15% des Beschaffungspreises zu finanzieren. An dieser Stelle sage ich ganz ehrlich: Danke an KVB und an die Krankenkassen!

Dann kam der G7 Gipfel und die Oberland-LNA bekamen ganz schnell ein Digitalfunkgerät – so ganz ohne Einbau und Koffer. Und jetzt soll der Rest Bayerns eins bekommen. Doch halt, was steht in der Förderrichtlinie? Ist da gar kein Einbau dabei und ohne Einbau oder Kofferlösung gibts nicht nur keine Förderung sondern auch kein Funkgerät? So langsam verstreicht die Frist der Förderung und da niemand den Einbau oder eine Kofferlösung bezahlen möchte, soll das der einzelne LNA machen.

Es wurde also von der KVB ein Schreiben an die “Blaulicht-LNAs” und die NAs entsendet, die über eine Blaulichtgenehmigung verfügen, um das Digitalfunkgerät inclusive des kostenpflichtigen Einbaues durch eine bestimmten Firma zu bestellen. Ein Funkgerät bzw. Handfunkgerät ohne Einbau kann nicht bestellt werden.

Danke an dieser Stelle an die agbn, in derem Newsletter 2016/8 die Thematik ebenfalls recht klar dargestellt wird.

Da ich befürchte, daß ein LNA ohne Funk auf der Fahrt zu Großschadensereignissen oder besonderen Lagen auch blind – pardon – taub ins Verderben fahren könnte, ist es sicherlich sonnvoll, über ein solches Funkgerät im Alarmfall nicht erst am Ensatzort zu verfügen. Darum soll jeder LNA bei der KVB eines bestellen. Ich rate allerdings allen LNA, der KVB analog des veränderten Formulars (Kostenübernahme Seite1 und Seite2) den Antrag höflich zukommen zu lassen. Die KVB soll unsere Antworten als Argumentationshilfe verstehen, nicht als Beschimpfungen.

Für Anregungen an ein Schreiben an die Politik wäre ich an dieser Stelle dankbar.

An Forderungen könnte ich mir z.B. vorstellen: Jeder bestellte LNA soll eine Blaulichtgenehmigung und somit ein Funkgerät erhalten. Eine Zwei- oder Mehrklassen LNA Unterscheidung darf es nicht mehr geben, eine Begrenzung auf eine niedrigere Zahl als die Anzahl der bestellten LNAs ist unsinnig. Da der LNA den Bereitschaftsdienst völlig ehrenamtlich übernimmt, ist es außerdem nur recht, daß dieser sein Arbeitsgerät (Funk) kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt, z.B. in Gestalt einer Kofferlösung.

Ich danke jetzt schon für zahlreiche Rückmeldungen!

 

 

 

Zulassungsgebühr…Wortbruch oder Lösung?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jeder Notarzt dürfte es bekommen haben, das Schreiben der KVB zur Berechtigungsumwandlung. Den “Notärzten” wird einmalig die Zulassungsgebühr im Konstrukt einer “Strukurförderung” erstattet. Das bedeutet konkret: Der Notarzt muß 120€ vorschießen, um eine Ermächtigung zu beantragen. Buchhalterisch werden dann 6 Monate später 400€ im Honorarbescheid abgezogen, die sofort als Strukturförderung zurückgebucht werden plus Erstattung der vorab bezahlten 120€.

Naja, bürokratisch gelöst mit ein wenig notärztlicher Hilfe und zinslosem Kredit über 120€ in 6 Monaten und die Zulassungsgebühr für uns Notärzte fällt weg.

Für alle Notärzte? Im Schreiben sind die bisher berechtigten Notärzte erwähnt. Und das Wörtchen “einmalig” lese ich da. Was ist mit den Neu-Notärzten? Müssen die voll bezahlen, 120€ für den Antrag und danach 400€ ohne daß dies in 6 Monaten im Honorarbescheid ausgeglichen wird? Und was ist in 5 Jahren? “einmalige Zahlung” … müssen dann alle Notärzte die Zulassungsgebühr bezahlen?
Sollen hier bewußt die Neu-Notärzte daran gehindert werden, vor allem an schwachen Standorten Dienst zu tun? Sollen Alt-Notärzte dann gefrustet nach 5 Jahren aufhören? Wer ist schon so helfersyndromig, 520€ zu bezahlen, um dann an einem kleinen Standort in irgendeinem Kabuff 24h zu sitzen, um nach einigen 24h Nullschichten zumindest schon mal die Zulassungsgebühr eingefahren zu haben????

Sollen hier Jung-Notärzte gegen Alt-Notärzte ausgespielt werden?

Ich zitiere Herrn Busse als Vertreter der Kassen vom 1.Münchener Notarzt-Gespräch: “Ziel sei es, die Notärzte von der Zulassungsgebühr zu befreien…. Vorschlag der Kassen sei es, die Gebühr zurückzuerstatten”.

Warum bezahlen die Kassen nicht genug Strukturförderung, so daß jeder Notarzt jedesmal die Zulassungsgebühr schon bei der Antragstellung nicht zahlen muß?

Sollten nicht schon mit Antragstellung die 120€ vom Krankenkassenkonto zum Zulassungsausschuß fließen ohne Umweg über das Notarzt-Konto?

Wo ist das Versprechen der Politik, eine Lösung zu finden? Die haben bisher gar nichts getan, sondern die anderen werkeln lassen. Oder habe ich irgendwas verpaßt oder überlesen? Das Versprechen habe ich jedenfalls schnell wieder gefunden, die Lösung aber nicht.

Das jetzige Konstrukt mit “Notarzt-Bayern-Zulassungsausschuß” und 5 jähriger Ermächtigung ist eine auf wackeligen Krücken gebastelte Lösung auf dem Boden der jetzigen Gesetzeslage.

Liebe Kassen, liebe Politiker, liebe KVB:
Keine Ermächtigungsgebühren für Notärzte zu keinem Zeitpunkt, egal für Neu-Notärzte oder Alt-Notärzte, nicht jetzt und nicht in 5 Jahren!
So wurde es von Kassen, KVB und Ministerium geäußert. Da waren sich in der Öffentlichkeit alle einig.

Aber “versprechen” hat je nach Betonung ja zwei Bedeutungen…

Für uns Notärzte bleibt nur noch Horaz:
Parturient montes, nascetur ridiculus mus

Das ist eine schwache Leistung, Politik, Kassen, KVB.

Forderung an Kassen: Allen Notärzten, egal ob neu oder alt ist jegliche Zulassungsgebühr zu erlassen, und zwar jedes mal und nicht nur einmalig.

Hinweis an Politik: versprechen kommt nicht von versprechen.

Tip an KVB: Mehr Druck auf die Kostenträger.

Aktivität durch uns Notärzte: Wir waren wohl in letzter Zeit zu ruhig, Gehen wir an unsere lokalen Politiker, es ist Wahl-Zeit!

Außerdem: Es seien die Kassen hier diskret an die Inflation erinnert, die seit Jahren nicht im Honorar ausgeglichen wurde.

Sind wir doch zu blöde, um uns zu wehren?

1.Münchner Notarztgespräch zur zukünftigen Gestaltung des Notarztwesens

Liebe Kollegen, am 11.11. bin ich abends nach München gefahren zum “Notarztgespräch“, zu dem öffentlich eingeladen wurde. Der Titel machte neugierig und gespannt, zumal mir außer in der inoffiziellen Gerüchteküche keinerlei Infos zu einer “zukünftigen Gestaltung” vorliegen.

Anwesend waren auf dem Podium: Dr. Emminger, ÄKVB; Dr. Lärmer, GdN; Dr. Ebersperger, Innenministerium; Dr. Bayeff-Filloff, Landesbeauftragter ÄLRD; Herr Busse, VdEK, Herr Staufer, Fachanwalt Medizinrecht; Dr. Krombholz, KVB; Dr. Schmelz, KVB;

Vertreter der ZAST hatten erst vage zugesagt, dann ohne Grund abgesagt.

Im Auditorium; Dr. Enger, KVB und ca. weitere 30 Anwesende (u.a. Dr. Hossfeld von der agbn)

Es gab zwei große Themenkomplexe, die angesprochen wurden, einmal die Vergütungssituation und zum anderen die Problematik der Berechtigungen/Ermächtigungen/Zulassungen.

Nun folgt eine grobe Mitschrift der wichtigsten Inhalte und Äußerungen:

Vergütungssituation/Honorar

Krombholz: Vergütungsmäßig sei die Kuh vom Eis, Ziel: kein quotiertes System, er stellt die Frage, ob effizientere Wege ohne ZAST möglich sind.

Ebersperger: sieht IM nur als Moderator und sich als Zuschauer, sein Einfluss sei sehr begrenzt, die ZAST sei im Gesetz, weil man sich Effizienz, Transparenz, Kostenersparnis und Vereinfachung der Abrechnung versprach. Er könne es nicht mehr hören, daß Notärzte behaupten, sie würden kein Geld bekommen.

Bayeff-Filloff: Die Sicherstellung wird dann auch für die ÄLRD zum Problem, wenn die Notärzte nicht fahren wollen. Er würde sich lieber um QM kümmern als um Politik und erwähnte dazu beispielhaft die Einführung einer eineindeutigen Patientennummer.

Lärmer: Notarztdienst ist für junge Kollegen zunehmend unattraktiv.

Krombholz: wiederholt das Angebot, die ILS-Daten zu bekommen, und im Gegenzug innerhalb dreier Tage abgleichen zu können ohne ZAST

Busse: alle Fälle von nicht abgleichbaren Fällen sind geklärt bis auf den: 2 Notärzte behandeln einen Patienten.

Krombholz wiederholt die Frage, warum die ZAST benötigt wird.

Busse: „Notarzthonorare sind nicht zu deckeln“. Die ZAST mache ihre Aufgabe gut. Die Kassen zahlen 21% mehr als 2009, dies entspreche aber nicht dem Einsatzzuwachs.

Enger: lobt Zuarbeit der beratenden Notärzte.

Schmelz: 367000 Notarzteinsätze in 2012, keine Steigerung der Einsätze, es seien voraussichtlich auch 3013 weniger als im Vorjahr, wenn es eine Steigerung gibt, dann ist das nicht die Schuld der Notärzte.

Staufer: es wird immer von konstruktiven Gesprächen KV-Kassen-Notärzte geredet, aber Inhalte werden nicht bekannt, er fordert Transparenz. Geld sei geflossen, aber der Vorbehalt der Rückforderung verunsichert die Notärzte.

Krombholz: er kann keine Garantie geben, das Geld müsste reichen, er fordert eine Spitzabrechnung, um eine Garantie geben zu können.

Busse: benötigt für Spitzabrechnung Preis- und Mengenliste.

Enger: fordert die Notärzte auf, die Widersprüche gegen die Honorarbescheide zurückzunehmen, da bei Annahme der Widersprüche und negativem Bescheid doch noch Gebühren fällig werden würden.

Ebersperger: erläutert das unterschiedliche Verständnis über z.B. Spitzabrechnung der Kassen und der KVB.

Enger: bestätigt das

Schmelz weist auf die Notwendigkeit von Nachverhandlungen hin

Busse möchte Umstellung des Vergütungssystems zu Gunsten einsatzschwacher Standorte, weist auf fehlende Echt-Zahlen hin und erläutert, dass eine Spitzabrechnung auch zu Rückzahlungen an die Kassen führen könnte.

Schmelz: es werden Vergütungsmodelle diskutiert, es liegt noch keine Entscheidung vor.

Enger erläutert knapp das neue Modell (agbn-Tagung).

Ebersperger: es stehe alles zur Diskussion. Die ZAST stehe im Gesetz, muss aber nicht dort bleiben habe der Minister gesagt.

Auf Nachfrage durch das  Auditorium erklärt Ebersperger, dass das Innenministeriums keine Pläne hat, mit der Organisation des Notarztdienstes das BRK zu beauftragen und dass vorab ebenfalls keine Pläne des BRK bekannt gewesen seien. Er will von der Anfrage Deinerts (BRK) bei der Kreisgeschäftsführertagung zur Übernahme der Organisation der notärztlichen Versorgung erst hinterher erfahren haben.

Auf erneute Nachfrage Dr. Hossfeld, ob die ZAST denn in der notärztlichen Abrechnung nötig sei, wurde nicht geantwortet.

Ermächtigung:

Enger+Krombholz : Lösung bis 31.3.2014

Krombholz: Zulassungsgebühr ist Gesetz, die Dauer der Ermächtigung jedoch nicht. Man überlegt, Standortermächtigung auszusprechen mit der Option, bayernweit z.B. als Springer aushelfen zu können. es brauche dazu einen bayernweiten und nicht lokalen Zulassungsausschuss, der in höherer Frequenz tagt. Notarztdienst ist sei ein “Markt”.

Schmelz+Busse: Ziel sei es, die Notärzte von der Zulassungsgebühr zu befreien.

Busse: Vorschlag der Kassen wäre: die erhobene Gebühr zurückzuerstatten

Enger: so etwas wäre z.B. als Strukturförderung möglich

Ende meiner Mitschrift

Mein FAZIT:

Das eigentliche Thema wurde nicht führend behandelt, nämlich eine zukünftige Gestaltung des Notarztwesens. Die Notwendigkeit der ZAST wurde nicht erläutert. Offen wurde angesprochen, dass Herr BRK-Landesgeschäftsführer Deinert bei der BRK-Kreisgeschäftsführertagung anfragt, ob das BRK die Organisation des Notarztdienstes übernehmen soll. Dies sei dem Innenministerium nicht vorab bekannt gewesen. Nun frage ich mich, soll die KVB in der Organisation des Notarztdienstes denn doch durch das BRK abgelöst werden? Warum wird diese Frage an die BRK-Kreisgeschäftsführer herangetragen, wenn das nicht geplant ist?

Landtagsanhörung: Schuldige suchen, Lösungen vermeiden

Das Fachgespräch zum Notarztdienst im Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags hat stattgefunden. Damit ist eigentlich alles gesagt.

Was gesprochen wurde ist nicht wirklich der Rede wert, soll aber zumindest in Bezug auf die bemerkenswertesten Aktivisten nicht vorenthalten werden:

Ebersperger (Innenministerium) gab an, nur die dringendsten Änderungen in der BayRDG-Novelle umgesetzt zu haben, weitergehende Änderungen hätten aus zeitlichen Gründen nicht berücksichtigt werden können.
Anmerkung: Warum war die ZAST im Referentenentwurf aus dem BayRDG entfernt und später auf Drängen von Kassen, BRK und ZAST selbst wieder drin? War die Einführung des Landesbeauftragten ÄLRD (neu in der Novelle) wichtiger als die Abrechnungsproblematik?

Allert (Gesundheitsministerium) berichtete, dass das Problem der Ermächtigung erstmals im Dezember im Gesundheitsministerium diskutiert wurde. Eine fortgesetzte Duldung der Berechtigung sei möglich aber nicht unbefristet. Danach müsse halt umgesetzt werden, was Gericht und Gesetzgeber verfügt haben. Man können ja die 520€-Ermächtigung auch auf fünf Jahre ausdehnen.
Anmerkung: Da wäre es doch klüger, wenn der Gesetzgeber etwas neues verfügt, auf das sich dann die Gerichte berufen können.

Enger (KVB) stellte ein sehr “eindrucksvolles” DIN-A-3 Flussdiagramm vor, das den geforderten Vorgang zum Datenabgleich mit der ZAST beschreibt. Sie gab an, dass sich die KVB als Vertretung der Ärzte versteht, bekannte aber gleichzeitig, dass ihr als Körperschaft die Hände weitgehend gebunden seien. Bezüglich eines Festhaltens der KVB am Sicherstellungsauftrag sei sie nach der aktuellenDiskussion leideschaftslos.
Anmerkung: Leider hat sich niemand angeboten, der den Job der KVB machen oder sogar noch besser machen will. Betrachtet man das Flussdiagramm, so ist dies wiederum verständlich.

Dittmar (SPD) fragte, warum die Abrechnungsinformationen nicht von ILS an ZAST übermittelt würden, da in den ILSen ja alle Informationen – auch über Notarzteinsätze – vorhanden seien. Sie sei zudem für ein festes Gehalt der Notärzte, damit das Thema vom Tisch sei.
Anmerkung: Die Idee mit den ILSen ist toll und naheliegend, dagegen spricht aber, dass wir das “ja noch nie so gemacht haben”. Mit dem festen Stundenlohn gibt es Glück auf dem Land aber wenig Freunde in Ballungsgebieten.

Deinert (BRK) gab an, dass das BRK trotz ZAST-Abrechnung kein Defizit zu verbuchen habe. Die ZAST habe daher kein Ablaufproblem.
Anmerkung: die Kombination KVB-ZAST hat ein Ablaufproblem. Das BRK hat sicher kein Problem, denn Deinert sitzt im Aufsichtsrat der ZAST und ihm gehören 50% der Anteile der GmbH.

Nickl (ÄLRD) nutzte die Gelegenheit, der KVB vorzuwerfen, dass sie sich aus Datenschutzgünden weigere die Email-Adressen der Notärzte an ÄLRDs weiterzugeben, sofern dazu keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt und dass er Profis statt unausgebildeter im Notarztdienst brauche. Seine Fortbildungsveranstaltungen seinen nicht ausreichend besucht, weil er niemanden erreichen könne.
Anmerkung: Hat mit den diskutierten Problemen zwar wenig zu tun. Es freut die agbn, in dem Zusammenhang, dass ihre Fortbildungsveranstaltungen meist ausgebucht sind.

Schopper (Grüne) schlug sich auf die Seite von FDP-Mitglied Nickl und wollte ebenso sichergestellt sehen, dass nur gut ausgebildete Notärzte eingesetzt werden. Das Ganze sei ein Politikum und man müsse das gesamte System von Grund auf reformieren.
Anmerkung: Die Ausbildung zum Notarzt zu Zeiten der Zulassung der Diskutanten war deutlich anders geregelt als heute. Wer heute eine Zulassung bekommt, kann auch was. Manchmal hat man den Eindruck die Kollegen vergessen, dass die überwiegende Mehrzahl der Notärzte Abitur und sogar eine abgeschlossene Hochschulbildung haben.

Von Seiten der Regionalvertreter und agbn haben wir “das Übliche” gesagt, die bekannten Forderungen gestellt, Leid und Elend skizziert und angeregt, statt ständig nur einen den “Schuldigen” zu suchen endlich ergebnisorientiert zu diskutieren. Die Misere liegt in den bürokratiomonströsen Verwaltungsvorschriften, letzter gehören geändert oder gleich amputiert. An der Gesetzeslage etwas zu ändern – da waren sich allerdings alle anwesenden, hochministerial Beauftragten einig – sei man nicht in der Lage, sicher nicht kurz- und wenn überhaupt, dann nur sehr sehr langfristig. Mein alter Chef hat stets formuliert: “sie sind dafür da, Probleme zu lösen, nicht neue zu machen”. Das war allerdings im Krankenhaus und nicht im Landtag.

Was bleibt: Die Hoffnung auf folgende Hinterzimmergespräche, die vielleicht wenigstens dem Ministerpräsidenten klar machen, dass wir uns nicht abspeisen lassen und dass unsere Aktionen weiter eskalieren werden, wenn es zu keiner Lösung kommt. Kommt Zeit, kommt hoffentlich Rat. Geht Zeit, kommt kein Notarzt mehr.

Autoren: Birgit Baier und Michael Reng

Aufgemerkt!

Na das ist doch mal ‘was! Die bekannt eifrige Kämpferin in Sachen der bayerischen Notarzt-Misere-Entdesasterisierung, unsere ärztliche Kollegin und Landtagsabgeordnete Sabine Dittmar (SPD)*, hat im Bayerischen Landtag schon am 17.4. einen uns erst heute aufgefallenen und uns noch mehr gefallenden Antrag auf ein Fachgespräch zur Situation der notärztlichen Versorgung in Bayern gestelt:

“Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit führt zeitnah ein Fachgespräch zur Situation der notärztlichen Versorgung in Bayern, den Auswirkungen der Novellierung des BayRDG speziell auf die notärztliche Versorgung sowie dem daraus resultierenden Änderungsbedarf der Ausführungsverordnung zum BayRDG durch”.

Respekt Frau Dittmar! Und ausgerechnet auch noch der “Ausschuss für Umwelt und Gesundheit” und nicht wie bei dem Thema üblicherweise der Innenausschuss. Vielleicht treffen wir da ja eher auf patienten- und nicht ordnungspolitisch orientierte Zuhörer. Vielleicht – das wage ich als ewiger Optimist zu hoffen – treffen wir nicht nur bei Ihnen sondern sogar bei mehreren Fraktionen auf offene Ohren und – noch mehr Optimismus – vielleicht sogar auf Verständnis.

Wir sind gespannt, wer da geladen wird, wer da kommt, was da gesagt wird und was da bei rauskommt. Mal sehen, was das Parlament so denkt und tut und ob es für uns ein wenig in die Verwaltungskapriolen reinregiert. Aufgemerkt: Wir merken uns genau, wer sich für uns einsetzt. Dankeschön Frau Kollegin!

* Frau Dittmar ist bereits aus mehreren kritischen Landtags-Anfragen zum Thema, die hier vorgestellt wurden, bekannt

was ist ab Juli? Ermächtigung? Zulassung? Berechtigung?

Es gäbe Notärzte, die könnten, aber durch Bürokratie nicht gewollt sind? Sind wir dann in Bayern in spätestens 2 Jahren Notarztfreie Zone?

hallo Politik: Ändert das Zulassungsverfahren für Notärzte wieder dahin zurück, wo es war und funktionierte!

Aus einer Mail:

Meine Notarztberechtigung für den Standort XXX ist zum 31.12.2012 ausgelaufen.

Es wurde dann eine Übergangsregelung verabschiedet, die jetzt noch bis zum 30.06.2013 gilt. Bis dahin wollten Sie eine Regelung finden, die den Notarztdienst weiter ermöglichen soll.

Auf meine wiederholte Nachfrage bei XXX von der KV XXX, wie und wann ich mich für die Erteilung einer Notarztermächtigung ab dem 1.7.2013 bewerben kann, konnte sie mir leider keine Antwort geben.

Mein Problem ist jetzt, dass unsere Notarztgruppe am 14.5.2013 den Dienstplan für Juni und Juli 2013 macht.

ich weiß nicht ob ich im Juli noch eine Berechtigung/Ermächtigung habe, Notarzteinsätze zu fahren und auch abzurechnen.

Das ist äußerst unbefriedigend, zumal in unserer Notarztgruppe (10 Notärzte) noch 2 weitere Kollegen aufgrund der Belastung und der anhaltenden Querelen mit dem Gedanken spielen, aufzuhören.