Zulassungsgebühr…Wortbruch oder Lösung?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jeder Notarzt dürfte es bekommen haben, das Schreiben der KVB zur Berechtigungsumwandlung. Den “Notärzten” wird einmalig die Zulassungsgebühr im Konstrukt einer “Strukurförderung” erstattet. Das bedeutet konkret: Der Notarzt muß 120€ vorschießen, um eine Ermächtigung zu beantragen. Buchhalterisch werden dann 6 Monate später 400€ im Honorarbescheid abgezogen, die sofort als Strukturförderung zurückgebucht werden plus Erstattung der vorab bezahlten 120€.

Naja, bürokratisch gelöst mit ein wenig notärztlicher Hilfe und zinslosem Kredit über 120€ in 6 Monaten und die Zulassungsgebühr für uns Notärzte fällt weg.

Für alle Notärzte? Im Schreiben sind die bisher berechtigten Notärzte erwähnt. Und das Wörtchen “einmalig” lese ich da. Was ist mit den Neu-Notärzten? Müssen die voll bezahlen, 120€ für den Antrag und danach 400€ ohne daß dies in 6 Monaten im Honorarbescheid ausgeglichen wird? Und was ist in 5 Jahren? “einmalige Zahlung” … müssen dann alle Notärzte die Zulassungsgebühr bezahlen?
Sollen hier bewußt die Neu-Notärzte daran gehindert werden, vor allem an schwachen Standorten Dienst zu tun? Sollen Alt-Notärzte dann gefrustet nach 5 Jahren aufhören? Wer ist schon so helfersyndromig, 520€ zu bezahlen, um dann an einem kleinen Standort in irgendeinem Kabuff 24h zu sitzen, um nach einigen 24h Nullschichten zumindest schon mal die Zulassungsgebühr eingefahren zu haben????

Sollen hier Jung-Notärzte gegen Alt-Notärzte ausgespielt werden?

Ich zitiere Herrn Busse als Vertreter der Kassen vom 1.Münchener Notarzt-Gespräch: “Ziel sei es, die Notärzte von der Zulassungsgebühr zu befreien…. Vorschlag der Kassen sei es, die Gebühr zurückzuerstatten”.

Warum bezahlen die Kassen nicht genug Strukturförderung, so daß jeder Notarzt jedesmal die Zulassungsgebühr schon bei der Antragstellung nicht zahlen muß?

Sollten nicht schon mit Antragstellung die 120€ vom Krankenkassenkonto zum Zulassungsausschuß fließen ohne Umweg über das Notarzt-Konto?

Wo ist das Versprechen der Politik, eine Lösung zu finden? Die haben bisher gar nichts getan, sondern die anderen werkeln lassen. Oder habe ich irgendwas verpaßt oder überlesen? Das Versprechen habe ich jedenfalls schnell wieder gefunden, die Lösung aber nicht.

Das jetzige Konstrukt mit “Notarzt-Bayern-Zulassungsausschuß” und 5 jähriger Ermächtigung ist eine auf wackeligen Krücken gebastelte Lösung auf dem Boden der jetzigen Gesetzeslage.

Liebe Kassen, liebe Politiker, liebe KVB:
Keine Ermächtigungsgebühren für Notärzte zu keinem Zeitpunkt, egal für Neu-Notärzte oder Alt-Notärzte, nicht jetzt und nicht in 5 Jahren!
So wurde es von Kassen, KVB und Ministerium geäußert. Da waren sich in der Öffentlichkeit alle einig.

Aber “versprechen” hat je nach Betonung ja zwei Bedeutungen…

Für uns Notärzte bleibt nur noch Horaz:
Parturient montes, nascetur ridiculus mus

Das ist eine schwache Leistung, Politik, Kassen, KVB.

Forderung an Kassen: Allen Notärzten, egal ob neu oder alt ist jegliche Zulassungsgebühr zu erlassen, und zwar jedes mal und nicht nur einmalig.

Hinweis an Politik: versprechen kommt nicht von versprechen.

Tip an KVB: Mehr Druck auf die Kostenträger.

Aktivität durch uns Notärzte: Wir waren wohl in letzter Zeit zu ruhig, Gehen wir an unsere lokalen Politiker, es ist Wahl-Zeit!

Außerdem: Es seien die Kassen hier diskret an die Inflation erinnert, die seit Jahren nicht im Honorar ausgeglichen wurde.

Sind wir doch zu blöde, um uns zu wehren?

4 Gedanken zu „Zulassungsgebühr…Wortbruch oder Lösung?

  1. Nicht ganz zum Thema passend und dann irgendwie doch. Am 13.11.13 habe ich im Thema “Alternative zur KVB” angeregt, den Obmännern, da sie ja der KVB erhebliche Arbeit – bisher unentgeltlich – abgenommen haben, eine Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen.
    Nun habe ich ein Schreiben der KVB zu diesem Thema bekommen. Die KVB hat ja offensichtlich diesen Thread gelesen und bietet den sagenhaften Betrag von 5 € pro Notarzt am Standort pro Jahr (macht also bei 40 Notärzte am Standort 200€ pro Jahr brutto – 50€ pro Quartal !!! ). Überwältigend. Dies ist keine Entschädigung, sondern eine Verhöhnung. Mit solchen Taschengelden wird unsere Arbeit bewertet, und so wird auch für uns verhandelt – so wird unsere notärztliche Tätigkeit im Gesamten bewertet! Und mehr wird wohl auch in Zukunft von der KVB nicht für uns zu erwarten sein: Minimal möglicher Einsatz bei minimal möglichem Kostenaufwand !!!

  2. Lieber Ingo,
    nicht nur ähnlich, sondern noch dramatischer ist dieser Effekt bei einem Selbständigen. Dieser bezieht ausschließlich Einkommen in der Höhe, welche gemeinsam erstritten wurde, unabhängig davon ob beispielsweise Haftpflichtversicherungen und ähnliche Fixkosten steigen oder nicht. Beim Angestellten (speziell im Öffentlichen Dienst) liegt die jährliche Lohnerhöhung quasi als Geschenk unterm Weihnachtsbaum, die oftmals von Müllmännern und Pflegehelferinnen erkämpft wurde. Zusätzlich erhält er einfach so mehr Lohn, wenn er Frau und 6 Kinder hat – bei gleicher Arbeit. All dies entfällt beim Selbständigen. Er ist daher noch viel stärker der Notwendigkeit von Inflationsausgleich unterworfen.
    Kann es sein, daß dieser Umstand dazu beiträgt, daß unsere Verbandsspitze da so zahm ist (die sind wohl mehrheitlich Öffentlich Bedienstete und deshalb nur vergleichsweise gering persönlich betroffen)?
    Gruß Michael

  3. Vergebliche Reanimation?
    Richtig, ruhig sind wir, viel zu ruhig. Freuen sollen wir uns, daß wir die Ermächtigungsgebühr geschenkt bekommen.
    Es ist nunmehr Mitte Februar, wir gehen ins 8(!). Jahr ohne Lohnerhöhung. 30 % mehr wären allein nötig, um mit der allgemeinen Gehaltsentwicklung Schritt zu halten, die wären nicht einmal begründungspflichtig – und wir sollen uns freuen… Soll ich Euch was sagen? Wenn es so ruhig um uns ist, kann kein Kassenfürst, kein Ministerium und keine KV irgendeine Notwendigkeit erkennen, uns irgendetwas anzubieten. Ohnehin wird man versuchen, uns eine angedachte Umverteilung zwischen Stadt nach Land als Lohnerhöhung zu verkaufen, ohne dafür zusätzliches Geld in die Hand nehmen zu müssen, wetten?
    Es bleibt festzuhalten, daß die deutsche Ärzteschaft in den letzten 30 Jahren 60 % ihres Vorsprungs vor dem “allgemeinen Durchschnittslohn” verloren hat. Die Notärzte fügen sich da reibungslos in dieses Gesamtbild ein. Es besteht die Gefahr, daß unsere Generation als diejenige in die Geschichte eingehen wird, die strotzend vor eigener Schwäche, es nicht geschafft hat, ihren eigenen Nachwuchs dazu zu bewegen, in ihre Fußstapfen zu treten.
    Das Ende vom Lied: Man wird vor lehren Rängen sitzen, sich selbst beweihräuchernd. In leichter Abwandlung: “Kein Mensch ruft mich an, kein Mensch interessiert sich für mich…”

    • Lieber Kollege,
      ich erinne mich noch an eine Aussage unserer Verhandlungsführer, doch das Thema Einkommensteigerung nicht zu breit zu treten um nicht den Vorwurf nur gierig zu sein aufkommenzu lassen.
      Aber an den finanziellen Tatsachen kommt keiner vorbei. Im niedergelassenen Bereich ist’s übrigens sehr ähnlich!

      Gruß — Ingo

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