was ist ab Juli? Ermächtigung? Zulassung? Berechtigung?

Es gäbe Notärzte, die könnten, aber durch Bürokratie nicht gewollt sind? Sind wir dann in Bayern in spätestens 2 Jahren Notarztfreie Zone?

hallo Politik: Ändert das Zulassungsverfahren für Notärzte wieder dahin zurück, wo es war und funktionierte!

Aus einer Mail:

Meine Notarztberechtigung für den Standort XXX ist zum 31.12.2012 ausgelaufen.

Es wurde dann eine Übergangsregelung verabschiedet, die jetzt noch bis zum 30.06.2013 gilt. Bis dahin wollten Sie eine Regelung finden, die den Notarztdienst weiter ermöglichen soll.

Auf meine wiederholte Nachfrage bei XXX von der KV XXX, wie und wann ich mich für die Erteilung einer Notarztermächtigung ab dem 1.7.2013 bewerben kann, konnte sie mir leider keine Antwort geben.

Mein Problem ist jetzt, dass unsere Notarztgruppe am 14.5.2013 den Dienstplan für Juni und Juli 2013 macht.

ich weiß nicht ob ich im Juli noch eine Berechtigung/Ermächtigung habe, Notarzteinsätze zu fahren und auch abzurechnen.

Das ist äußerst unbefriedigend, zumal in unserer Notarztgruppe (10 Notärzte) noch 2 weitere Kollegen aufgrund der Belastung und der anhaltenden Querelen mit dem Gedanken spielen, aufzuhören.

7 Gedanken zu „was ist ab Juli? Ermächtigung? Zulassung? Berechtigung?

  1. Hoffnung bei der KVB? Oder Business as usual der Kapelle bis zum Untergang der Titanic?

    Rundmail der KVB:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    sehr geehrte Damen und Herren Doktores,

    am Notarztstandort XX konnte der Dienst am kommenden Dienstag, 14. Mai, von 07:45 Uhr – 13:00 Uhr leider nicht besetzt werden. Wir bitten deshalb um Ihre Unterstützung.

    Wenn Sie diesen Dienst übernehmen können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, entweder telefonisch unter
    XXX oder per E-Mail an:XXX@kvb.de

    Antwort des Kollegen:
    Sehr geehrte XXX,

    ich wundere mich doch etwas über Ihre Anfrage.
    Nach allen derzeitigen Informationen werde ich ab 1.7.2013 nicht einmal mehr eine Ermächtigung/Zulassung für die Notarzttätigkeit am Standort XXX haben. Wie könnte ich dann an einem Standort vertreten an dem ich gar nicht zugelassen bin?
    Darüber hinaus muss ich nach der letzten Quartalsabrechnung davon ausgehen, dass die Vergütung des Notarztdienstes in Bayern weiterhin nicht zu dem bis 2012 gültigen Tarif möglich ist. Unter diesen Gesichtspunkten erscheint mir eine Vertretung für 5,25 Std in XXX ausgeschlossen.

    Sollten meine Überlegungen auf falschen Grundlagen fußen, würde ich mich über aufklärende Informationen seitens der KVB sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    daraufhin telefonische Antwort der KVB:
    …dass das Zulassungsproblem ja erst einmal nur diejenigen NAs beträfe, deren Ermächtigung ausläuft. Sie hoffe jedoch, dass das Problem noch vor dem 30.6. grundsätzlich zw. KVB-Vorstand und Innenministerium geklärt würde…

    • Problem? Was für ein Problem?

      Die Korrespondenz ist Ausdruck einer besonderen Geisteshaltung eines Dienstleistungsunternehmens, das den Kunden (hier: uns Ärzte) aus den Augen verloren hat. Das ist Zynik nach dem Reinheitsgebot: Springe in den Dienst, erledige meinen Sicherstellungsauftrag, hör‘ auf zu jammern und schaffe. Dein Problem ist doch nicht mein Problem. Hoffe und glaube – ich tue es ja auch. Irgendjemand wird’s schon richten!

      Ja und so bitter dass vielleicht für die stets freundlichen Mitarbeiterinnen der KVB sein mag, so lässt sich diese Amtshaltung auch auf die Dienstplangestaltung übertragen. Denn die Besetzung der Dienstpläne ist nicht ein Problem der Obleute oder des einzelnen Notarztes, sondern in Wirklichkeit der KVB. Dann lassen wir sie doch mal den Job unserer Obleute machen.

      Wofür zahlen wir eigentlich eine Verwaltungspauschale von 2,5%, wenn die Obleute ehrenamtlich tätig sind und die Kostenträger die Personalkosten für eine marode Verwaltung on top bezahlen. Und wer Obfrau / Obmann unserer ca. 220 Standorte ist, der dürfte wohl sehr gut wissen, wie viel Arbeit da auf die KVB jeden Monat wartet.

      Also ich habe kein Problem mit Lücken im Dienstplan – ist ja auch noch nicht der 1.07.!

      Problem? Was für ein Problem?

      • Korrekt!

        Außerdem taucht auf den “neuen” Monatsaufstellungen auch die Information zu den 75% Abschlagszahlung auf (wie immer wird uns einfach irgendetwas vorgesetzt). Und auch der Hinweis auf die restliche Zahlung mit der nächsten Abschlagszahlung (nach Abgleich mit der ZAST) – allein dies ist schon wieder eine Lüge, weil eben gerade jetzt NIEMAND eine komplett restliche Zahlung erhalten hat – weil ja der ZAST-Abgleich verschlurrt wurde!!!

        Was denken die eigentlich, wie blöde wir sind?

        Auch in Ndby. tauchen regelweise eMails der KVB auf, mit der Bitte, irgendwelche Standorte zu besetzen. Deppen gibt’s immer.

        Jetzt muß ich wirklich mal gucken, ob nicht alle meine (illegalen) Ermächtigungen zum 30.6. auslaufen…

  2. Liebe Birgit,

    ACHTUNG: kompliziertes Spiel! und vielleicht: Vorsicht Falle!

    Ich habe gestern erstmals die Satzung der KVB und die entsprechenden §§ 77 ff des SGB V gelesen und für mich erstaunlicherweise feststellen dürfen, daß ermächtigte Krankenhausärzte nach § 77(3) SGB V VOLLMITGLIEDER der KV sind!

    Vor diesem Hintergrund erscheint die Geschichte mit der kostenfreien Notarzt-BERECHTIGUNG in ganz anderem Licht:

    rechtzeitig vor der letzten KV-Wahl 2010 von zur Vollmitgliedschaft berechtigender Ermächtigung auf zu Nichts berechtigender Ermächtigung umgestellt war der Großteil der Notärzte nicht wahlberechtigt. Vielleicht hätte das Wahlergebnis dann anders ausgesehen?

    Damit ist die Frage: sollte es den bisher nur Berechtigten Nicht-Mitgliedern ohne Rechte es nicht wert sein, die Ermächtigung zu bezahlen um endlich auch wieder Rechte in der KV zu erhalten?

    Die Frage ist auch: geht es nicht alleine darum mit der taktischen Verzögerungshaltung gewisser Interessenten die vom Gericht erzwungene Vollmitgliedschaft aller Notärzte in der KV wieder auszuhebeln?

    Wollen wir dankbar in diese Falle tappen?

    Zusätzlich ist es an der Zeit, statt einem nicht ernst genommenen Gremium “Fachexperten Notarztdienst” das zwingend anzuhörendes Gremium
    “beratender Fachausschuss Notarztdienst” (nach § 79 c SGB V) einzurichten.

    Ein entsprechender Antrag ist in die nächste VV am 5.6. einzubringen. Wir sollten diese VV möglichst zahlreich besuchen und den Notarztdienst damit zum Thema machen!

    weiter viel Erfolg beim Einsatz für die Notärzte

    Johannes

    Link zu § 77 SGB V:
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__77.html

    Link zu § 79c SGB V:
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__79c.html

    LINK zur Satzung der KVB
    https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Rechtsquellen/Satzungsrecht/KVB-RQ-Satzung-240312.pdf

    • Kann mich die KVB, sollte ich als Notarzt “Vollmitglied” sein, zwangsdienstverpflichten? Und irgendwelche dubiosen Vorschriften machen wie im Niedergelassenen Bereich auch? Wäre das erstrebenswert? Allen Grundgesetzgedanken des Art 12 zum Trotz?

        • Vielen Dank für das Finden des Schreibens. HIER ist es, ich stelle mir gerade vor, wie eine Sachbearbeiterin die Notärzte alphabetisch alle 8 Stunden im Wechsel in einen leeren Plan eingträgt und das zuständige KVB Verwaltungsabteilungssachgebietsleitungsteam nach Team-Besprechung der Meinung ist, das passt dann so und wir müssen nach dem KVB Plan arbeiten.

Schreibe einen Kommentar