3 Gedanken zu „Digitalfunk – Drei Landkreise handeln und statten ihre LNA aus

  1. Hallo zusammen,

    Der wirkliche Frust sitzt viel tiefer. Engagierte LNAs werden systematisch durch hochprofilneurotische ELRD und auch OrgL, die wörtlich keinen LNA brauchen (Zitat) auf lokaler Ebene ausgebremst. Ähnliches nehmen wir in ILS und auch ZRF war. Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern ‘stören’ die LNA an der Einsatzstelle nur, weil sie den hochkompetenten Einsatzleiter hinterfragen und medizinische Ideen haben, die nicht in die Einsatzplanung passen…
    Die setzt sich in der Funkgeräteproblematik fort! Laut Aussager Herrn Otten von der KV kommt seit Monaten vom Innenministerium, an dessen höchster Steller der Vorgang angeblich liegen soll, … NIX!!!
    Es ist beschämend, wie in Bayern mit der höchsten Führungsebene des medizinischen Katatstrophenschutzes in der heutigen Zeit umgegangen wird; spiegelt aber unseren Stellenwert wieder!!! Zusätzlich ist natürlich auch unsere Vertretung durch die KVB schon ein klein wenig in Frage zu stellen…

    Ins für ungut… Aber für einen langjährig sehr engagierten LNA ist diese Entwicklung ein Tiefschlag!
    Man werde LNAs verlieren… Zu recht!!!

    Schönen Abend

  2. So weit, so schön und dem Zweckverband Donau-Iller sei herzlich für diesen durchaus engagierten Schritt gedankt! Man konnte vermutlich nicht damit rechnen, dass der Amtsschimmel hier mal wieder einen dicken Strich durch die Rechnung macht. Ich darf aus dem Schreiben des Zweckverbandes zitieren:

    “Das STMI verwies nun aber auf die Anwendungshinweise der Straßenverkehrsordnung, in der private Einsatz- und Kommandofahrzeuge das Führen der Sonderwarneinrichtung (Blaulichtberechtigung) verlieren, wenn nicht HRT in Kombination mit MRT beschafft werden.”

    Ich bin sprachlos.

  3. Zur Frage der Kostenübernahme hat die Abgeordnete Frau Ruth Müller im Juli 2016 eine schriftliche Anfrage an das Innenministerium gestellt.

    https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0012874.pdf

    Die Antwort im Oktober ist für mich eindeutig: (Seite 2 erste Spalte unten):

    Die Förderung erfolgt grundsätzlich mit Förderfestbeträgen, maximal jedoch mit
    85% der für ein Endgerät (inklusive der im Sonderförderprogramm festgelegten Zubehörteile) nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen. Die verbleibenden Kosten für die Beschaffung von Endgeräten sowie die Einbaukosten tragen die Kommunen und Sozialversicherungsträger.

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