Alte Anfrage, neu nachgehakt

Liebe Kollegen,

Frau Dittmar hatte ja eine schriftliche Anfrage im Landtag gestellt (siehe hier im BLOG).

Die ZAST war im Gesetzentwurf wieder als Zwischenstation unserer notärztlichen Abrechnung herausgenommen und wurde nach Verbandsanhörungen wieder hereingenommen. Ich hatte Frau Kollegin Dittmar, MdL gebeten, nachzuhaken, warum und wer das wollte. Ein Dankeschön an dieser Stelle an die Kollegin Frau Dr. Dittmar. Hier die Antwort des Innenministers:

Die ZAST wieder herein wollten:

  • die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern
  • die Landesvereinigung der privaten Rettungsdienste in Bayern
  • das Bayerische Rote Kreuz sowie
  • die ZAST GmbH.

Die  Begründung ist:

  • ohne ZAST gebe es kaum abschätzbaren Folgewirkungen,
  • ohne ZAST gebe es erhebliche Kostensteigerungen,
  • ohne ZAST sei es ineffizient
  • ohne ZAST sei es intransparent,
  • ohne ZAST befürchte man erhebliche Auswirkungen auf die Grundstrukturen der kassenärztlichen Abrechnungssystematik
  • mit ZAST würde es einfacher, transparenter, effektiver

Vielleicht kann mir ein Kollege erklären, warum es transparenter, effektiver und billiger ist, wenn man eine zusätzliche Abrechnungsstelle zwischenschaltet und wieso es ohne ZAST zu nicht abschätzbaren Kostensteigerungen kommen muß und wieso die Grundstrukturen der kassenärztlichen Abrechnungssystematik erschüttert werden. Seltsamerweise wäre das ja nur in Bayern so.

Brief an den Innenminister

Herr Kollege Büttner aus Sulzbach-Rosenberg hat am 13.2. einen Brief an den Innenminister des Freistaates Bayern, Herrn Minister Hermann geschickt, in dem er ihn bittet, sich mit der Honorarsituation der Notärzte zu befassen. Der Brief wurde zwar in der Anschrift mit dem Vermerk – persönlich – versehen, ist zwischenzeitlich aber in Notarztkreisen umfassend verteilt. Wir erlauben uns daher, hier zusammenfassend über den Inhalt zu berichten:

Herr Kollege Büttner führt aus, dass aus seiner Sicht von den Kassen geforderte Pflicht zum Datenabgleich zwischen KVB und ZAST einem “Honorierungsverbot” gleichkomme. Eine Interpretation des BayRDG im Sinne “nur wenn der Rettungsdienst einen Einsatz abrechnet, bekommt auch der Notarzt etwas” sei nicht nachvollziehbar. In Ergänzung problematisiert Herr Büttner detailliert die nur wenig erfolgversprechende Zusammenarbeit zwischen KVB und ZAST.

Abschließend werden dem Minister Fragen gestellt, die insbesondere das vermeintliche bzw. erwünschte Honorierungsverbot diskutieren und um Benennung des korerekten Rechnungsempfängers für notärztliche Leistungen bitten. Zusammenfassend fordert Herr Kollege Büttner den Minister auf, die Diskussion über den Datenabgleich KVB-ZAST zu beenden und geeignete Schritte zu ergreifen, die Abrechnungssituation im bayerischen Notarztdienst dauerhaft zu klären.

Der Brief bereitet die komplexe Materie – an einigen Stellen aus ungewöhnlicher Sicht – auf, ist klar und ausführlich begründet sowie moderat formuliert. Gespannt warten daher auch wir auf die Antwort des Ministers.

ZAST

Liebe Kollegen,

hier finden sich im Handbuch Rettungsdienst zur Landrettung die Abrechnungskriterien, nach denen die RTW Besatzung Notarzteinsätze abrechnen kann.

Also 1-60 : abrechenbarer Notarzteinsatz Verkehrsunfall, 1-65 abrechenbarer Notarzteinsatz – internistischer Einsatz, etc. 1-67 abrechenbarer Notarzteinsatz internistisch ohne Transport.

Ich zitiere aus einer Mail des BRK: (Bezirk Schwaben)

Es existieren klare Abrechnungsrichtlinien der ZAST GmbH, an die wir uns ausnahmslos halten. Einsätze, bei denen ein Patienten angetroffen wird und an dem notärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, werden (sofern kein Transport stattfindet) als „Notarztversorgung“, Tarifzimmer 1/67 abgerechnet. Wenn aber kein Patient angetroffen wird, ist dies ein klarer „Fehlalarm“, der von unseren Besatzungen auch so dokumentiert werden muss (Einsatzart 9) – wenn hingegen ein Patient angetroffen wird, aber keine entsprechenden Maßnahmen durchgeführt werden, die eine Abrechnung zulassen, wird dieser Einsatz als 8/67 „Hilfeleistung ohne Abrechnung“ dokumentiert. ”

Auch Einsätze ohne Transport können z.B. als 1-67 (internistisch) oder 1-68 (chirurgisch) vom Rettungsdienst abgerechnet werden und werden dann auch von den Kassen über die ZAST an die KVB bezahlt.

KVB Rundschreiben vom 25.01.2013 zur Vergütung

Von der KVB wurde uns eine Verknüpfung auf den Artikel gestattet:

http://www.kvb.de/praxis/notarztdienst/newsdetail-notarztmeldungen/article/notarztdiens/?tx_ttnews[backPid]=189&cHash=90475abd9cff69888bad0056d8d5e6f5

Die Formulierung wurde mit der Expertenkommission abgestimmt.