Alte Anfrage, neu nachgehakt

Liebe Kollegen,

Frau Dittmar hatte ja eine schriftliche Anfrage im Landtag gestellt (siehe hier im BLOG).

Die ZAST war im Gesetzentwurf wieder als Zwischenstation unserer notärztlichen Abrechnung herausgenommen und wurde nach Verbandsanhörungen wieder hereingenommen. Ich hatte Frau Kollegin Dittmar, MdL gebeten, nachzuhaken, warum und wer das wollte. Ein Dankeschön an dieser Stelle an die Kollegin Frau Dr. Dittmar. Hier die Antwort des Innenministers:

Die ZAST wieder herein wollten:

  • die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern
  • die Landesvereinigung der privaten Rettungsdienste in Bayern
  • das Bayerische Rote Kreuz sowie
  • die ZAST GmbH.

Die  Begründung ist:

  • ohne ZAST gebe es kaum abschätzbaren Folgewirkungen,
  • ohne ZAST gebe es erhebliche Kostensteigerungen,
  • ohne ZAST sei es ineffizient
  • ohne ZAST sei es intransparent,
  • ohne ZAST befürchte man erhebliche Auswirkungen auf die Grundstrukturen der kassenärztlichen Abrechnungssystematik
  • mit ZAST würde es einfacher, transparenter, effektiver

Vielleicht kann mir ein Kollege erklären, warum es transparenter, effektiver und billiger ist, wenn man eine zusätzliche Abrechnungsstelle zwischenschaltet und wieso es ohne ZAST zu nicht abschätzbaren Kostensteigerungen kommen muß und wieso die Grundstrukturen der kassenärztlichen Abrechnungssystematik erschüttert werden. Seltsamerweise wäre das ja nur in Bayern so.

6 Gedanken zu „Alte Anfrage, neu nachgehakt

  1. Pingback: Ho(h)norarbescheid | Bayerische Notärzte

  2. Netzfundstück:
    Die Gesellschafter der ZAST GmbH und ihre Stammeinlagen:

    DLRG (Deutsche Lebensrettungs Gesellschaft Landesverband Bayern) 750€
    JUH (Johanniter Unfallhilfe) 1750€
    LPR (Landesvereinigung der privaten Rettungsdienste in Bayern) 1750€
    BRK (Bayerisches Rotes Kreuz) 12250€
    bayerischer Städtetag 1850€
    bayerischer Landkreistag 1900€
    Landeshauptstadt München 500€
    ASB (Arbeiter Samariter Bund 1750€
    MHD (Malteser Hilfsdienst) 2500€

  3. Es drängt sich doch sehr nachhaltig der Gedanke auf, das Innenministerium, die Kassen und die Zweckverbände hätten entschieden Zusammen Aerzten Stur zu Trotzen. Das Ziel hinter diesem ZAST-Gedanken lässt sich derzeit allerdings nur schwer ergründen, wo doch alle Beteiligten stets und uneingeschränkt zum Wohle Akut erkrankter bayerischen Bürger streben und handeln…

  4. Diese Antwort des Innenministers ist mehr als entlarvend. Hier kann man nachlesen: “Gleichwohl fließen in die aktuelle Diskussion zur Novellierung des BayRDG auch Überlegungen ein, künftig wieder zu einer unmittelbaren Abrechnung der Notarzteinsätze zwischen der KVB und den Sozialversicherungsträgern zurückzukehren. Dies vermindert zwar für keine der bisher beteiligten Seiten die Anforderungen an die Dokumentation der abzurechnenden Einsätze, beendet aber die aktuell unerfreuliche Auseinandersetzung über die Verantwortung für einen Datennachweis.” Die ZAST war also ursprünglich aus dem Referentenentwurf entfernt worden, um das System wieder zu stabilisieren. Nach der Verbandsanhörung war sie aber unerwarteterweise wieder drin und die “aktuell unerfreuliche Auseinandersetzung über die Verantwortung für einen Datennachweis” tobt fröhlich weiter.

    Bisher hatte ich ja stets nur semi-spekulativ nachgefragt, wer daran wohl ein Interesse gehabt haben könne. Jetzt haben wir es unerwarteterweise schwarz auf weiss: Die ZAST bleibt weiter Abrechnungsklippe für den Notarztdienst auf Wunsch derer, die am meisten von den gegenwärtigen Wirrungen proifitieren: die Kasssen (die müssen nicht, weniger oder zumindest verzögert zahlen, wenn’s nicht klappt mit dem Datenabgleich), die ZAST (die lebt vom Datenvermitteln, denn in Art. 34(5) BayRDG steht “Zu den Kosten der Leistungserbringung zählen insbesondere auch… die Kosten für die Tätigkeit der Zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst in Bayern”) und die Rettungsdienste samt BRK (denen gehört die ZAST – siehe http://www.zastportal.de – und die müssen das finanzieren, was sie nicht von sonstwo holen können). Warum zudem ausgerechnet das BRK hier – bei bezüglich der ZAST vermutlich eher marginalen finanziellen Interessen – auch gegen die Interessen der Notärzte auftritt ist zudem extrem fragwürdig. Dass das Notarztsystem dank ZAST aktuell destabilisiert wird öffnet zwar potenziell Tür und Tor für Paramedics und Rettungssanitäter, einen Zusammenhang damit will ich aber nicht formulieren, das kann ich einfach nicht glauben.

    Die Vertreter der Notärzte (KVB, Regionalvertreter und agbn) hatten sich ja explizit gegen das DeZASTer mit der ZAST ausgesprochen. Warum hat sich also das Ministerium vor den Karren derer spannen lassen, die wirtschaftlich von der aktuell desaströsen Situation im Notarztdienst profitieren?

    Auf dieses “Warum” hätte ich gerne eine Antwort. Die angeführten Begründungen entbehren jeder Logik oder jedes Hintergrundwissens. Als Beispiel seien die befürchteten “erhebliche Kostensteigerungen” genannt. Nachdem Kassen und KVB früher stets vorab ein Budget ausgehandelt hatten, war eine Kostensteigerung dank dieser indirekten Form der Deckelung bisher gar nicht möglich. Die anderen Begründungen für ZAST Reloaded sind ähnlich hanebüchen.

    Wollte man die Notärzte treffen? Natürlich nicht, diese eigensinnige und selbstbewusste Truppe zu finanzieren ist ja eine Freude? Wollte man die KVB als Teil der ärztlichen Selbstverwaltung demontieren? Natürlich nicht, man freut sich ja über deren Forderungen. Wollte man der agbn zeigen wo der Hammer hängt? Natürlich nicht, denn die liebt man ja so sehr, dass sie zu Terminen im Ministerium nicht mal mehr eingeladen werden.

    Also: Warum ist die ZAST wirklich wieder drin? Vorschläge bitte an den Blog unter info@bayerische-notaerzte.de. Die besten Vorschläge werden bei uns in einem Freistaat-Weiten Ranking publiziert!

  5. Da lese ich aber erfreuliches in der Antwort des Innenministeriums:

    “Vielmehr hat sich gezeigt, dass die an der Abrechnung Beteiligten versäumt hatten, die jeweiligen Datenerfassungsprogramme von Anfang an aufeinander abzustimmen. Dies ist mittlerweile erfolgt, so dass in Zukunft nicht mehr mit Unstimmigkeiten bei den Abrechnungsdaten der Notärzte einerseits und den der Durchführenden andererseits zu rechnen ist. Auch die Fallgruppen der zu vergütenden Notarzteinsätze wurden zwischen den Sozialversicherungsträgern und der KVB mittlerweile weitgehend geklärt.”

    Wunderbar, alles geklärt. Dann bekomme ich sicher die nächsten Tage meine knapp 3200 Euro, die mir die KVB seit November 2012 schuldet.

    • Ob der Herr Innenminister wirklich weiß, was er da geschrieben hat? Wenn dem so wäre, warum hat die KVB noch nicht ausbezahlt? Dauert der ZAST-Abgleich denn so lange?
      Ich stelle mir gerade vor (Achtung, folgender Text ist satirisch, ironisch und fiktiv):
      RTW und NA geben zeitgleich schnell ihre Einsätze einmal ZAST, einmal EmDoc ein (1 Tag). Die ZAST stellt den Kassen den RTW-Einsatz in Rechnung (7 Tage). Nun muß die Kasse überprüfen, ob der Einsatz auch ein “richtiger” Einsatz war (je nach Sachbearbeiter 1-4 Wochen). In Zeiten von QM und ähnlichen Sicherungen wird das nachkontrolliert (2 – 4 Wochen) und gegebenenfalls auf dem richtigen und dafür eigens zertifiziertem Formular zurückgefragt (2-8-?? Wochen). Wenn die Kasse festgestellt hat, daß das ein korrekter Einsatz war, wird eine Abteilung innerhalb der Kasse angewiesen, die Rechnung zu begleichen (1 Woche). Dieser Betrag geht der ZAST zu (1 Woche). Das muß erneut überprüft und verbucht werden (1 Woche) und schließlich bekommt die KVB das Geld (1 Woche). Die 75%ige Abschlagszahlung der KVB erfolgt unabhängig davon nach Einsatzeingabe des Notarztes innerhalb maximal 6 Wochen nach Eingabe durch den Notarzt. Wenn dann aus Sicht der Kassen kein verrechnungsfähiger Einsatz vorlag, gibt es zig Rückfragen, so daß die Restzahlungen sicherlich in diesem Jahrzehnt noch auf dem Konto des Notarztes landen dürften, aber natürlich erst nach Zahlungseingang bei der KVB, denn die Vertreterversammlung hat der KVB verboten, Notarzthonorare vor Zahlungseingang an die Notärzte auszubezahlen.
      Wie gesagt, ich stelle mir das nur so vor, in Wirklichkeit geht das wie unser Herr Minister sagt, mit der ZAST einfacher, effektiver, transparenter – dass es schneller geht, hat er nicht geschrieben.

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