21.01.2013: KVB-Sitzung mit Fachexperten Notarztdienst

 

Zeit: ca. 17.00 Uhr bis 21.30 Uhr. Anwesend: 3 KVB-Vorstände, KVB-Abteilungsvertreter, Regionalvertreter Notärzte, agbn-Vertreter, Bereitschaftsdienstausschussvertreter, Landesbeauftragter ÄLRD (bis Thema “Notarztvergütung”), ärztl. KVB-Vorstandsbeauftragter
Umstellung auf Ermächtigungen – gegenwärtiger Termin 01.07.2013
Die Fachexperten sehen unter den gegebenen Umständen keine für die Notärzte zumutbare Lösung bzgl. Kosten für (neue) Ermächtigungen. Die Gebührenordnung der Zulassungsausschüsse unterliegt Bundesrecht, kann daher regional nicht verändert werden. Zudem wäre mit dem neuen Verfahren nahezu keine Flexibilität bei z.B. Dienstausfällen an kleineren Standorten gegeben. Das Problem ist unter der aktuellen Gesetzeslage nach Ansicht der Fachexperten nicht nachhaltig lösbar.
Sachstand NADO
Die Fachexperten empfehlen, eine Neuversion zu veröffentlichen unter Ausschluss der mit Ermächtigung assoziierten Punkte.
Austausch mit dem Landesbeauftragten der ÄLRD in Bayern
Themen waren u.a. Rahmenvereinbarungen btr. Herzinfarktnetz und Ausrückzeiten im NAD. Der Landesbeauftragte wünscht email-Adresse der bayer. Notärzte von der KVB zur besseren Information der Notärzte durch ÄLRDs. Eine datenschutzkonforme Lösung wird erarbeitet (Sammel-e-mail-Adresse jeweils einer NA-Gruppe mit individueller Weiterleitung an Notärzte).
Notarztvergütung
– Schiedsstellenverfahren 2012
Von der KVB wurde es für Ende Februar erwartet; entgegen der Erwartung der KVB wurde es noch nicht angesetzt.
– Sachstand Benutzungsentgeltvereinbarung 2013
Benutzungsentgeltvereinbarungen für 2013 können laut KVB erst sinnvollerweise nach erfolgtem Schiedsstellenverfahren 2012 angesetzt werden. Die Situation ab 01.04.2013 wird von allen als sehr kritisch gesehen – die KVB bemüht sich (glaubhaft) intensiv weiter um eine tragfähige Zwischenlösung, die Fachexperten verweisen darauf, dass eine ähnliche Situation wie vor Weihnachten 2012 unbedingt vermieden werden muss.
– Neues Vergütungsmodell
Die Vergütung der Notärzte war in den letzten Jahren regelmäßig mit Realverlust verbunden. Die Fachexperten formulierten ein Berechnungsmodell, das vorgestellt wird. Nach Bearbeitung ist geplant, es in der Notärzteschaft als Diskussionsgrundlage zu verteilen. Die Fachexperten erwarten eine Verhandlung auf dann diskutabler Basis für das Jahr 2014. Eine frühere Umsetzung wird als unrealistisch angesehen.
QM im Notarztdienst
Die Ergebnisse des RTQN werden vorgestellt. Aktuell stehen zur Zeit letzte Abstimmungen mit dem Bayer. Landesbeauftragten für Datenschutz an.
Beschwerdemanagement
An die KVB gerichtete Beschwerden über Notärzte sollen fortan vor Weitergabe an die zuständigen Stellen (ÄLRD, ÄKV) zusammen mit der Expertenkommission vertraulich vorbesprochen werden.
Sonstiges
Probleme mit Abrechnungslauf und emdoc werden diskutiert, Abhilfe wird nach weiterer Ausarbeitung von KVB-Mitarbeitern zusammen mit Fachexperten

10 Gedanken zu „21.01.2013: KVB-Sitzung mit Fachexperten Notarztdienst

  1. zu NONO:
    Schiedsgericht:
    Ich versuche, das weiterzugeben, was ich weiss (hier: Schiedsgericht nicht ganz unerwartet später als erwartet; schwarzer Peter bei den GKV). Mehr weiss ich nicht und deshalb auch zur Zeit nicht mehr Infos dazu.
    Vergütungsmodell:
    Es wurde dankenswerterweise von 2 Kollegen erstellt und die müssen und wollen es noch bearbeiten (nicht die KVB!!). Wenn es nach deren Auffassung freigeschaltet werden kann, werden die es auch zur breiten Diskussion stellen und das ist o.k. so.

  2. Schön, dass es hier im Blog nach ein paar ruhigeren Tagen recht pointiert weiter geht 🙂 Aber (nicht nur) nachdem ich meine samstägliche Ruhe heute schon zweimal für Einsätze als Zweitnotarzt unterbrochen habe, hätte ich mir hier doch etwas mehr konkrete Aussagen erhofft. Denn dass irgendwann das Schiedsgericht tagen wird, dass irgendwann ein neues Vergütungsmodell diskutiert wird, dass die Ermächtigung ein Problem ist, all das ist nicht neu, wie auch Druide schon gesagt hat. Auch die Erläuterungen von Claus H. lassen mich die Entwichlung, die für einen Leser dieser Seiten eher ein totaler Stillstand zu sein scheint, nicht positiver bewerten. Aber vielleicht kann mir dabei ja einer Experten und Blog-Betreiber doch noch helfen?

    • Konkreter als das von CH Geschriebene geht’s kaum. Wann das Schiedsgericht tagen wird ist Sache des Schiedsgerichts. Jeder, der schon mal die Freude hatte vor Gericht zu stehen, weiß dass es nicht wirklich klug ist einen Richter unter irgendeinen und sei es unter Zeit-Druck zu setzen. Also werden wir leider auf die Bekanntgabe des Termins warten müssen. Dass vorher niemand irgendwas Zukünftiges verhandelt und dass damit eine Abrechnungsreform erst 2014 anstehen kann, dürfte einleuchten.
      Das potenziell neue Vergütungsmodell wird ja in diesem Blog schon eifrig diskutiert und auch diese Anregungen gehen in die Berechnungsmodelle ein. Leider sind letztere nicht wirklich trivial und bedürfen einiger Zeit in der jeweils neuen Anpassung. Ein Modell zu präsentieren, das aber nach Erleuchtung durch die hohe Mathematik prinzipiell nicht funktionieren kann, macht wenig Sinn. Ebensowenig macht es Sinn ein Vergütungsmodell zu präsentieren, das womöglich geeignet istr, die kommenden Verhandlungen zu torpedieren.
      Wegen der Ermächtigung wird es in den kommenden Tagen einige Aktionen geben, die hoffentlich Bewegung in den Laden bringen. Aber auch hier gilt: zu früh gepfiffen heißt eine aufs Maul kriegen bevor die Musik überhaupt losgeht.

      • Schon richtig Micha,
        ich glaube was uns aktuell aber durchaus interessieren kann, ist wie denn der Datenabgleich so läuft. Denn:
        1. soll das ja seit Mitte November in Arbeit sein
        2. angeblich werde alles vergütet, was abgleichbar und plausibel ist

        Also wäre es doch interessant zu wissen, wie der Stand des Abgleichs ist (z.B. wieviel Prozent ist abgeglichen, wieviel davon ist plausibel, wieviel davon wird wann als Restzahlung ausbezahlt, was passiert mit Einsätzen die nicht abgeglichen werden konnten – wie plant die KVB in diesen Fällen zu verfahren? Kriegen wir ein Briefchen in dem wir gebeten werden weitere Belege für unsere rechtmäßig erbrachte arbeit vorzulegen etc).
        Wird nur ab dem 15. November abgeglichen oder wird das ganze Spiel rückwirkend bis 2009 angewendet?

        Hier fehlt mir wirklich Information und die Einträge hier liefern auch nicht mehr dazu (ClausH: “Einsatzdatenabgleich..Da tut sich wohl doch was, aber nicht zeitnah genug” /”Probleme mit Abrechnungslauf und emdoc werden diskutiert, Abhilfe wird nach weiterer Ausarbeitung von KVB-Mitarbeitern zusammen mit Fachexperten”). Auch die Information z.B. man werde bis xy. März den Notärzten mehr detaillierte Information zukommen lassen… das würde mehr Kompliance erzeugen.

        Da kommt bei mir schon wieder eher dieses “ungute Gefühl” auf und ich halts eher mit Birgit, die da weise zitiert “für Märchen bin ich schon zu alt”.

        Der ganze andere Rest ist sicher vom Schiedsverfahren abhängig (nun glauben wir mal dass der KVB das ominöse Mio-Defizit irgendwann erstattet würde *räusper* ), das Vergütungsmodell muss sicher auf festen Beinen stehen bevor es in der breiteren Öffentlichkeit diskutiert wird (hoffentlich). Also kann man sicher hier nicht viel öffentlich Neues erwarten. Zum Thema Abgleich allerdings wärs seitens KVB durchaus wieder mal Zeit sich ein wenig in die Karten schauen zu lassen (also wenn ein Kollege der KVB den blog auch mitliest….wie wärs?)

        Gruss von dem der seine Nachtruhe als Aussennotarzt 3x unterbrochen hat (100% Leistung hoffentlich, 75% Vergütung und jetzt eher 30% Restwert von diesem schönen Sonntag…oder so)

        Willy

  3. Aha, so, so. Hinsichtlich Vergütung gibt es also nichts neues………
    Es gibt was Neues: ausnahmsweise (und hoffentlich künftig auch) war die KVB wohl schneller für’s Schiedsamt als die Kassen – an der KVB ist der Termin Ende Februar sicher NICHT gescheitert.
    Die AGBN kollaboriert mit den Verantwortlichen von KVB und Kostenträgern auf Basis ihres altbekannten Konformismus…………
    Die Aussage stimmt einfach gar nicht!
    Der Standort Hersbruck hat .……………………
    auf meine sofortige Rückfrage beim Sprecher nach Bekanntwerden des Beschlusses die Reaktion der Kollegen so von vorneherein angenommen. Ein Fanal war’s trotzdem, selbst die Kassen haben reagiert. Trotzdem: mehr als nachvollziehbarer Kommentar von T.R..
    Ermächtigung:
    Mit diesem Zweckpessimismus könnte ich kein RV sein (und habe es mehr als einmal überlegt, das Amt hinzuwerfen). Ich habe trotz alledem den Eindruck, dass bei den NAs die Solidarität noch deutlich ausgeprägter ist als bei anderen Arztgruppen.
    ……….. Einsatzdatenabgleich
    Da tut sich wohl doch was, aber nicht zeitnah genug. Resultante: Ich habe beschlossen, meine Anfragen und Eingaben im BLOG zu veröffentlichen, wenn ich nicht innerhalb von 3 Wochen (2 Wochen + Verwaltungsbonus) eine Perspektive oder eine akzeptable Begründung für Unmöglichkeit meines Anliegen geliefert bekomme. Gilt ab jetzt (heute hab’ ich wieder mal eine geschickt).

    Danke für den erfrischenden Kommentar,
    Claus H.

    • Notarztvergütung:
      das läuft ziemlich schief!
      meine Vorstellung zu einem Prozedere wäre:

      – verschiedene Modelle (also auch das der Regionalvertreter / Experten) werden erst einmal den Notärzten vorgestellt
      – diese diskutieren und entscheiden dann über eine definitive Forderung
      – diese wird der KVB präsentiert, die das dann mit den Kassen zu verhandeln hat

      scheinbar läuft es jetzt aber anders:
      – die Regionalvertreter präsentieren ein Modell der KVB
      – Erst “Nach Bearbeitung” (weichgespült durch die KVB?) soll es den Notärzten präsentiert werden.

      Auch die Anmerkung zum Zeitplan ist nicht nachvollziehbar: wenn für 2013 erst nach dem Schiedsverfahren verhandelt wird, weshalb sollen wir dann unsere Forderung nach mehr Geld erst 2014 anbringen dürfen????

      Einsatzdatenabgleich:
      was tut sich denn da? warum redet ihr nicht Klartext? Der Beitrag von Kollegin Baier ist da schon sehr resignativ (und läßt bei mir die Alarmglocken schrillen), wenn sie schon überlegt Widerspruch einzulegen. Solche Verfahren dauern dann ja viele Jahre…und wir warten auf unser Geld…

      Ermächtigung:
      auch hier wären mehr Details hilfreich die Probleme zu verstehen.

      – Kosten: der Verweis auf das Bundesrecht ist zwar korrekt, aber wieso sollen den Notärzten diese Kosten von den Kassen nicht zusätzlich gezahlt und somit wieder erstattet werden können? Im Vergleich zu den Einsatzpauschalen geht es hier ja um Kleinbeträge, die die Kassen schon tragen könnten?

      §31 (7) Ärzt-ZV: “Die Ermächtigung ist zeitlich, räumlich und ihrem Umfang nach zu bestimmen.”
      – zeitlich: das kann z.B. auch sein: bis zum 65. Lebensjahr
      – räumlich: für einen Standort, mehrere Standorte, einen Bezirk oder gleich für ganz Bayern, da ist ja Flexibilität möglich
      – Umfang: nur Notarzteinsätze mit Auftrag durch die Leitstelle

      Knackpunkt ist da ja wohl die Raum-Frage. Wieso soll die nicht lösbar sein?

      Kollaboration:
      vor allem die Darstellung zum Vorgehen bei der Notarztvergütung kann hier schon ein entsprechendes Gefühl aufkommen lassen. Auch der fehlende Klartext bei den anderen Punkten geht in diese Richtung. Aber vielleicht kommen ja doch noch klärende Darstellungen.

  4. Kess Formuliert von Tom R – Kompliment. Da darf es auch mal ein bisschen mehr sein als Faktisches, damit wir den Kommentar mit Amusement freischalten. Allein der agbn-Schelte will widersprochen werden. Der freche Brief an Herrn Seehofer war nicht kollaboriert sondern elaboriert… und erfogreich. Die Tatsache dass manche Kassenvertreter mit der agbn nicht mehr sprechen zeugt doch eher von Streithahn und nicht von Friedenstäubchen. Der Umstand, dass die agbn die heutigen, ernsthaften KVB-Bemühungen respektiert liegt darin begründet, dass wir es früher mit einer deutlich unbemühteren KVB zu tun hatten, die Notärzte eben nicht respektierte. UND: Dieser Blog wird von einem Vorstandsmitglied der agbn auf eigene Kosten gehostet und zusammen mit einigen engagierten Regionalvertretern betrieben.
    Um Frank Bsirske zu zitieren: “Man sollte nicht den Boten köpfen, der die Nachricht überbringt”. Bsirske find ich gut, denn der garantiert sogar für Altenheime dass “Notdienstvereinbarungen, die die Aufrechterhaltung des Betriebs im Streikfall garantieren“. Mit einer solchen Garantie wäre auch ein Streik für die Vergütung im Notarztdients akzeptabel aber wohl nicht praktikabel. Es bedarf also anderer Mittel – und die haben wir auch. Dieser Blog gehört dazu.

  5. Aha, so, so. Hinsichtlich Vergütung gibt es also nichts neues. Das Schiedsgericht hat es bis jetzt nicht als nötig empfunden, eine Lösung herbeizuführen.
    Warum auch, es gibt für alle Beteiligten keine Notwendigkeit, am momentanen Zustand etwas zu ändern. Die AGBN kollaboriert mit den Verantwortlichen von KVB und Kostenträgern auf Basis ihres altbekannten Konformismus und beschäftigt sich lieber mit dem Züchten von Friedenstäubchen. KVB, Politik und Gesundheitskassen lachen sich angesichts notärztlicher Pseudodrohungen und der formulierten Honorarvorstellungen in Fäustchen. Der Standort Hersbruck hat auf jämmerliche Art und Weise mit der fast vollständigen Besetzung des Dienstplanes im Februar 2013 durch Springer und externe Notärzte demonstriert, dass die Ärzteschaft von einem pathologischen Hyperaltruismus infiziert ist, der selbst bei einer Vergütung von beispielsweise 10 Euro pro Einsatz keine gößeren Besetzungslücken entstehen lässt. Warum also sollte ein Handlungsbedarf bestehen?

    Aus dem o. g. Grund werden die Notärzte ab Juli 2013 auch kritiklos 500 Euro und mehr für ihre Ermächtigun bezahlen. Wir kennen das ja von den Hausärzten, die ihre Hausbesuche mehr oder weniger auch aus eigener Tasche bezahlen. Wir hatten das ja schon mal, dass für die Ermächtigung gezahlt werden musste. Hat es damals Dienstplanlücken gegeben? Nein!

    Ebenso tut sich bis heute nichts an der Baustelle Einsatzdatenabgleich. Dabei wäre es selbst für einen Schmalspurinformatiker ein leichtes, binnen einer Stunde einen automatisierten Datenbankabgleich zwischen ILSt, ZAST, EmDoc, KVB und Kostenträgern zu implementieren. Ausser ein paar wenigen Notärzten hat niemand Interesse daran. Also wozu das ganze?

    Manchmal träume ich davon, wir hätten einen ver.di’schen Frank Bsirske in unseren Reihen. Der hat nämlich vor Jahren mal organisiert, dass sämtliche Räumfahrzeuge trotz eis- und schneeglatter Fahrbahnen in ihren Depots blieben. Richtig so! Städte und Gemeinden hätten damals nach Notärzten mit LKW Führerschein Ausschau halten sollen. Die hätten sogar den Diesel für die Räumfahrzeuge selbst bezahlt.

    T. R.

    • Dem Vorredner bleibt inhaltlich nichts hizuzufügen.

      Eines wüsste ich doch gerne:
      Liebe Leute, wann gedenkt die KVB einen Datenabgleich soweit druchgeführt zu haben, dass aus der angeblichen “Abschlagszahlung” eine Restzahlung wird? Die “Bemühungen” laufen hier seit Mitte November letzten Jahres und morgen ist der 1. März!!!!!

      Ich finds defezitär hier mit einem umgegangen wird – aber logisch: solange es Altruisten gibt, die auch für ne Brotzeit als Notarzt arbeiten gibts ja keinen Bedarf an der Situation was zu ändern.

      • Hallo Druide,

        spannend wird der 30.April sein, wenn die Quartalsabrechnung und Restzahlung für das 4.Quartal 2012 kommt. Die schaue ich mir ganz genau an, außerdem möchte ich ich die Widerspruchsfrist nicht versäumen.

        Ich sehe mehrere mögliche Szenarien:
        1. alles wird gut und die Restzahlung entspricht voll dem geleisteten Umfang.
        2. Die Restzahlung ist um ein paar Einsätze (<5%) erniedrigt, und es muß bei KVB, ZAST, Kassen und uns nachgeforscht werden, wo denn das Honorar dieser Einsätze geblieben ist. Folge: Nachzahlung nochmal ein Quartal später.
        3. Abgleich nicht möglich, Restzahlung bleibt aus, es gibt lediglich eine Auszahlung der Bereitschaftspauschalen.

        persönliche Meinung:
        Für Märchen (Szenario 1) bin ich schon zu alt

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