Alte Anfrage, neu nachgehakt

Liebe Kollegen,

Frau Dittmar hatte ja eine schriftliche Anfrage im Landtag gestellt (siehe hier im BLOG).

Die ZAST war im Gesetzentwurf wieder als Zwischenstation unserer notärztlichen Abrechnung herausgenommen und wurde nach Verbandsanhörungen wieder hereingenommen. Ich hatte Frau Kollegin Dittmar, MdL gebeten, nachzuhaken, warum und wer das wollte. Ein Dankeschön an dieser Stelle an die Kollegin Frau Dr. Dittmar. Hier die Antwort des Innenministers:

Die ZAST wieder herein wollten:

  • die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern
  • die Landesvereinigung der privaten Rettungsdienste in Bayern
  • das Bayerische Rote Kreuz sowie
  • die ZAST GmbH.

Die  Begründung ist:

  • ohne ZAST gebe es kaum abschätzbaren Folgewirkungen,
  • ohne ZAST gebe es erhebliche Kostensteigerungen,
  • ohne ZAST sei es ineffizient
  • ohne ZAST sei es intransparent,
  • ohne ZAST befürchte man erhebliche Auswirkungen auf die Grundstrukturen der kassenärztlichen Abrechnungssystematik
  • mit ZAST würde es einfacher, transparenter, effektiver

Vielleicht kann mir ein Kollege erklären, warum es transparenter, effektiver und billiger ist, wenn man eine zusätzliche Abrechnungsstelle zwischenschaltet und wieso es ohne ZAST zu nicht abschätzbaren Kostensteigerungen kommen muß und wieso die Grundstrukturen der kassenärztlichen Abrechnungssystematik erschüttert werden. Seltsamerweise wäre das ja nur in Bayern so.

Alte Anfrage, unveränderte Brisanz

Eine uns erst jetzt aufgefallene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD)  vom 07.08.2012 zu den Abrechnungsmodalitäten des Notarztdienstes, ist dank der Antworten der Staatsministeriums des Inneren aktuell interessanter denn je.

Frau Dittmar fragt u.A. nach den Hintergründen, warum in Bayern eine zentrale, privat organisierte Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst installiert wurde. Das Staatsministerium antwortet: “Die Einschaltung der ZAST GmbH in das Abrechnungsverfahren hat nicht nur aus Sicht der Staatsregierung zu einer Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens und zu einer erheblichen Transparenz der Gesamtkosten des Rettungsdienstes beigetragen.” provoziert die Nachfrage, wer außer der Staatsregierung bei der Notarztabrechnung eine “Vereinfachung” oder erhöhte “Transparenz” bemerkt hat? Die Notärzte nicht, die KVB nicht, die agbn nicht…?!

Interessanter wird im Zusammenhang mit der Einlassung des Ministeriums “dass eine der ZAST GmbH vergleichbare zwischengeschaltete Abrechnungsstelle – soweit sich dies überblicken lässt – in anderen Bundesländern nicht existiert” die Antwort auf die Frage “Bis wann plant die Staatsregierung das BayRDG mit dem Ziel zu korrigieren, Klarheit in die Finanzierung des Bayerischen Notarztdienstes zu bringen und den „Knoten zwischen KVB; ZAST; emDoc-Abrechnung“ zu entwirren?”. Diese lautet “Gleichwohl fließen in die aktuelle Diskussion zur Novellierung des BayRDG auch Überlegungen ein, künftig wieder zu einer unmittelbaren Abrechnung der Notarzteinsätze zwischen der KVB und den Sozialversicherungsträgern zurückzukehren. Dies vermindert zwar für keine der bisher beteiligten Seiten die Anforderungen an die Dokumentation der abzurechnenden Einsätze, beendet aber die aktuell unerfreuliche Auseinandersetzung über die Verantwortung für einen Datennachweis. Dieser ist künftig ausschließlich und qualifiziert von der KVB gegenüber den Sozialversicherungsträgern zu führen.”

In der Tat war in dem im September vorliegenden Änderungsentwurf zum BayRDG die ZAST nicht mehr als Zwischeninstanz für die Notarztabrechnung vorgesehen. Dieser Entwurf wurde dann in die sog. Verbandsanhörung geschickt. KVB, Notarztvertreter und agbn hatten die “Entfernung” des unnötig komplizierenden und kostentreibenden Zwischenschrittes über die ZAST im Rahmen der Verbandsanhörung begrüßt.

Erstaunlicherweise fand sich die ZAST dann in dem, dem Landtag zur Abstimmung vorgelegten Änderungsentwurf des BayRDG wieder am Ausgangsort in ungeliebter Stelle. Welcher Verband / welche Verbände haben denn da die ZAST wieder ins Gesetz geliftet? KVB, Notarztvertreter und agbn waren es nicht. Das Innenministerium hatte die ZAST ja im Entwurf für die Verbandsanhörung entfernt. Das Ministerium war es also auch nicht, zumindest nicht federführend.

Daher hier die Frage der Woche: Gibt es einen “Verband”, der ein Interesse hat, den Abrechnungswirrwarr mit der ZAST auch in Zukunft aufrecht zu erhalten? Gibt es einen “Verband”, dessen Interessen in Bezug auf die Notarztabrechnung vom Gesetzgeber vor die Interessen von Notärzten, KVB und agbn gestellt wird? Über die Antwort darf gerätselt werden. – Ich hätte da eine Idee: Liebe Frau Dittmar, fragen Sie doch noch mal nach?