Alte Anfrage, unveränderte Brisanz

Eine uns erst jetzt aufgefallene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD)  vom 07.08.2012 zu den Abrechnungsmodalitäten des Notarztdienstes, ist dank der Antworten der Staatsministeriums des Inneren aktuell interessanter denn je.

Frau Dittmar fragt u.A. nach den Hintergründen, warum in Bayern eine zentrale, privat organisierte Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst installiert wurde. Das Staatsministerium antwortet: “Die Einschaltung der ZAST GmbH in das Abrechnungsverfahren hat nicht nur aus Sicht der Staatsregierung zu einer Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens und zu einer erheblichen Transparenz der Gesamtkosten des Rettungsdienstes beigetragen.” provoziert die Nachfrage, wer außer der Staatsregierung bei der Notarztabrechnung eine “Vereinfachung” oder erhöhte “Transparenz” bemerkt hat? Die Notärzte nicht, die KVB nicht, die agbn nicht…?!

Interessanter wird im Zusammenhang mit der Einlassung des Ministeriums “dass eine der ZAST GmbH vergleichbare zwischengeschaltete Abrechnungsstelle – soweit sich dies überblicken lässt – in anderen Bundesländern nicht existiert” die Antwort auf die Frage “Bis wann plant die Staatsregierung das BayRDG mit dem Ziel zu korrigieren, Klarheit in die Finanzierung des Bayerischen Notarztdienstes zu bringen und den „Knoten zwischen KVB; ZAST; emDoc-Abrechnung“ zu entwirren?”. Diese lautet “Gleichwohl fließen in die aktuelle Diskussion zur Novellierung des BayRDG auch Überlegungen ein, künftig wieder zu einer unmittelbaren Abrechnung der Notarzteinsätze zwischen der KVB und den Sozialversicherungsträgern zurückzukehren. Dies vermindert zwar für keine der bisher beteiligten Seiten die Anforderungen an die Dokumentation der abzurechnenden Einsätze, beendet aber die aktuell unerfreuliche Auseinandersetzung über die Verantwortung für einen Datennachweis. Dieser ist künftig ausschließlich und qualifiziert von der KVB gegenüber den Sozialversicherungsträgern zu führen.”

In der Tat war in dem im September vorliegenden Änderungsentwurf zum BayRDG die ZAST nicht mehr als Zwischeninstanz für die Notarztabrechnung vorgesehen. Dieser Entwurf wurde dann in die sog. Verbandsanhörung geschickt. KVB, Notarztvertreter und agbn hatten die “Entfernung” des unnötig komplizierenden und kostentreibenden Zwischenschrittes über die ZAST im Rahmen der Verbandsanhörung begrüßt.

Erstaunlicherweise fand sich die ZAST dann in dem, dem Landtag zur Abstimmung vorgelegten Änderungsentwurf des BayRDG wieder am Ausgangsort in ungeliebter Stelle. Welcher Verband / welche Verbände haben denn da die ZAST wieder ins Gesetz geliftet? KVB, Notarztvertreter und agbn waren es nicht. Das Innenministerium hatte die ZAST ja im Entwurf für die Verbandsanhörung entfernt. Das Ministerium war es also auch nicht, zumindest nicht federführend.

Daher hier die Frage der Woche: Gibt es einen “Verband”, der ein Interesse hat, den Abrechnungswirrwarr mit der ZAST auch in Zukunft aufrecht zu erhalten? Gibt es einen “Verband”, dessen Interessen in Bezug auf die Notarztabrechnung vom Gesetzgeber vor die Interessen von Notärzten, KVB und agbn gestellt wird? Über die Antwort darf gerätselt werden. – Ich hätte da eine Idee: Liebe Frau Dittmar, fragen Sie doch noch mal nach?

6 Gedanken zu „Alte Anfrage, unveränderte Brisanz

  1. Ich habe Frau Dittmar am 07.02.2013 gebeten, nochmal nachzufragen, heute am 13.02.2013 folgte die Antwort von ihrem Büro:

    “Frau Dittmar nimmt sich ihrem Anliegen an und wird die Anfrage erneut stellen. Sobald eine Antwort vorliegt, geben wir Ihnen selbstverständlich Bescheid”

    Man darf gespannt sein.

  2. Ich rechne momentan so, das ist aber nichts offizielles:
    Quartal IV 2012
    Monat Oktober 12 — Abschlagszahlung im November in alter Höhe
    Monat November 12 bis 15.11. — Abschlagszahlung im Dezember in alter Höhe
    Monat November 12 ab 16.11. — Sonderabschlagszahlung Ende Dezember/Anfang Januar in Höhe von 80€ pro Einsatz
    Monat Dezember 12 — Abschlagszahlung im Januar in Höhe von 75% inclusive der Einsätze der zweiten Novemberhälfte in Höhe 75% abzüglich der Sonderabschlagszahlung.

    Die Restzahlung des Quartal IV/2012 dürfte üblicherweise Ende April incl. des Bereitschaftshonorars erfolgen.

    Quartal 1/13
    Monat Januar 13 — Abschlagszahlung im Februar in Höhe 75%
    Monat Februar 13 — Abschlagszahlung im März in Höhe von 75%
    Monat März 13 — Abschlagszahlung im April in Höhe von 75%
    Restzahlung Ende Juli 2013 inclusive Bereitschaftshonorar

    Ich bin sehr gespannt auf den Honorarbescheid vom 4.Quartal 2012 (der hoffentlich Ende April vorliegt) und die dabei erfolgte Rest-Auszahlung. Was kann passieren? Ich mutmaße mal:
    Die KVB zahlt alles aus und muß bei den strittigen Fälle später nachfragen
    oder die KVB zahlt nur die unstrittigen Fälle aus und wir müssen selber die anderen nachweisen.
    Auf jeden Fall gibt es Nachfragen und ich befürchte, wir müssen den Beweis unserer erbrachten Leistung selber führen. Da hätte ich dann gute Lust, persönlich bei den jeweiligen Krankenkassen vorbeizufahren…

  3. Wäre möglich, würde aber dem offiziellen Schreiben der KVB “Aktuelle Informationen zur Vergütung” widersprechen. Dort heißt es nämlich unter Punkt “II. Aktueller Stand” sinngemäß, dass die Auszahlung der Restbeträge, nach dem Datenabgleich mit der ZAST, im Folgemonat erfolgt. Der Februar wäre also bereits der 3. Folgemonat und somit Zeit genug, die Daten abzugleichen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Rettungsdienst seine Abrechnung ebenfalls zeitnah eingereicht hat aber davon gehe ich mal aus.

  4. Interessant klingt, wie ich finde, folgende Passage im Antwortteil des Innenministeriums (zu 3. Absatz 2)

    “Zur Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass die seitens
    der KVB angekündigte Verkürzung der Notarztvergütung ab
    dem 4. Quartal 2012 aufgrund der Verhandlungen zwischen
    den Kostenträgern und der KVB abgewendet wurde.”

    Und als was bezeichnet man bitte schön die Reduzierung unseres Honorars um 25%? Bin mal gespannt, ob im Februar wenigstens die Restzahlung für November (!!) erfolgt.

    • Das glaube ich nicht. Vor ein paar Jahren war es ja üblich (und auch nicht verwerflich!), ein Quartal später komplett auszuschütten – ist ja bei den niedergelassenen Kollegen immer noch so.
      In unserem Fall wäre also die Vergütung von QIV/12 Ende Juni fällig.

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