ZAST

Liebe Kollegen,

hier finden sich im Handbuch Rettungsdienst zur Landrettung die Abrechnungskriterien, nach denen die RTW Besatzung Notarzteinsätze abrechnen kann.

Also 1-60 : abrechenbarer Notarzteinsatz Verkehrsunfall, 1-65 abrechenbarer Notarzteinsatz – internistischer Einsatz, etc. 1-67 abrechenbarer Notarzteinsatz internistisch ohne Transport.

Ich zitiere aus einer Mail des BRK: (Bezirk Schwaben)

Es existieren klare Abrechnungsrichtlinien der ZAST GmbH, an die wir uns ausnahmslos halten. Einsätze, bei denen ein Patienten angetroffen wird und an dem notärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, werden (sofern kein Transport stattfindet) als „Notarztversorgung“, Tarifzimmer 1/67 abgerechnet. Wenn aber kein Patient angetroffen wird, ist dies ein klarer „Fehlalarm“, der von unseren Besatzungen auch so dokumentiert werden muss (Einsatzart 9) – wenn hingegen ein Patient angetroffen wird, aber keine entsprechenden Maßnahmen durchgeführt werden, die eine Abrechnung zulassen, wird dieser Einsatz als 8/67 „Hilfeleistung ohne Abrechnung“ dokumentiert. ”

Auch Einsätze ohne Transport können z.B. als 1-67 (internistisch) oder 1-68 (chirurgisch) vom Rettungsdienst abgerechnet werden und werden dann auch von den Kassen über die ZAST an die KVB bezahlt.

KVB Rundschreiben vom 25.01.2013 zur Vergütung

Von der KVB wurde uns eine Verknüpfung auf den Artikel gestattet:

http://www.kvb.de/praxis/notarztdienst/newsdetail-notarztmeldungen/article/notarztdiens/?tx_ttnews[backPid]=189&cHash=90475abd9cff69888bad0056d8d5e6f5

Die Formulierung wurde mit der Expertenkommission abgestimmt.