Alte Anfrage, unveränderte Brisanz

Eine uns erst jetzt aufgefallene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD)  vom 07.08.2012 zu den Abrechnungsmodalitäten des Notarztdienstes, ist dank der Antworten der Staatsministeriums des Inneren aktuell interessanter denn je.

Frau Dittmar fragt u.A. nach den Hintergründen, warum in Bayern eine zentrale, privat organisierte Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst installiert wurde. Das Staatsministerium antwortet: “Die Einschaltung der ZAST GmbH in das Abrechnungsverfahren hat nicht nur aus Sicht der Staatsregierung zu einer Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens und zu einer erheblichen Transparenz der Gesamtkosten des Rettungsdienstes beigetragen.” provoziert die Nachfrage, wer außer der Staatsregierung bei der Notarztabrechnung eine “Vereinfachung” oder erhöhte “Transparenz” bemerkt hat? Die Notärzte nicht, die KVB nicht, die agbn nicht…?!

Interessanter wird im Zusammenhang mit der Einlassung des Ministeriums “dass eine der ZAST GmbH vergleichbare zwischengeschaltete Abrechnungsstelle – soweit sich dies überblicken lässt – in anderen Bundesländern nicht existiert” die Antwort auf die Frage “Bis wann plant die Staatsregierung das BayRDG mit dem Ziel zu korrigieren, Klarheit in die Finanzierung des Bayerischen Notarztdienstes zu bringen und den „Knoten zwischen KVB; ZAST; emDoc-Abrechnung“ zu entwirren?”. Diese lautet “Gleichwohl fließen in die aktuelle Diskussion zur Novellierung des BayRDG auch Überlegungen ein, künftig wieder zu einer unmittelbaren Abrechnung der Notarzteinsätze zwischen der KVB und den Sozialversicherungsträgern zurückzukehren. Dies vermindert zwar für keine der bisher beteiligten Seiten die Anforderungen an die Dokumentation der abzurechnenden Einsätze, beendet aber die aktuell unerfreuliche Auseinandersetzung über die Verantwortung für einen Datennachweis. Dieser ist künftig ausschließlich und qualifiziert von der KVB gegenüber den Sozialversicherungsträgern zu führen.”

In der Tat war in dem im September vorliegenden Änderungsentwurf zum BayRDG die ZAST nicht mehr als Zwischeninstanz für die Notarztabrechnung vorgesehen. Dieser Entwurf wurde dann in die sog. Verbandsanhörung geschickt. KVB, Notarztvertreter und agbn hatten die “Entfernung” des unnötig komplizierenden und kostentreibenden Zwischenschrittes über die ZAST im Rahmen der Verbandsanhörung begrüßt.

Erstaunlicherweise fand sich die ZAST dann in dem, dem Landtag zur Abstimmung vorgelegten Änderungsentwurf des BayRDG wieder am Ausgangsort in ungeliebter Stelle. Welcher Verband / welche Verbände haben denn da die ZAST wieder ins Gesetz geliftet? KVB, Notarztvertreter und agbn waren es nicht. Das Innenministerium hatte die ZAST ja im Entwurf für die Verbandsanhörung entfernt. Das Ministerium war es also auch nicht, zumindest nicht federführend.

Daher hier die Frage der Woche: Gibt es einen “Verband”, der ein Interesse hat, den Abrechnungswirrwarr mit der ZAST auch in Zukunft aufrecht zu erhalten? Gibt es einen “Verband”, dessen Interessen in Bezug auf die Notarztabrechnung vom Gesetzgeber vor die Interessen von Notärzten, KVB und agbn gestellt wird? Über die Antwort darf gerätselt werden. – Ich hätte da eine Idee: Liebe Frau Dittmar, fragen Sie doch noch mal nach?

KVB Rundschreiben vom 25.01.2013 zur Vergütung

Von der KVB wurde uns eine Verknüpfung auf den Artikel gestattet:

http://www.kvb.de/praxis/notarztdienst/newsdetail-notarztmeldungen/article/notarztdiens/?tx_ttnews[backPid]=189&cHash=90475abd9cff69888bad0056d8d5e6f5

Die Formulierung wurde mit der Expertenkommission abgestimmt.

Telefonkonferenz: Fachexperten-KVB

Hier eine kurze Zusammenfassung der Telefonkonferenz vom 21.1. mit den zeitlich verfügbaren Mitgliedern der Expertenkommission und mehreren KVB-Verantwortlichen*:

Erstes Thema waren die Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Ärzten und KVB. Die KVB macht das Angebot, dass sich alle Ärzte gerne direkt an sie wenden dürfen, das Angebot wird begrüßt, es soll aber bei allem Engagement eine verbesserte öffentliche Kommunikation nicht ersetzen. Die KVB arbeitet daran, in den nächsten Wochen werden wir sehen, wie erfolgreich sie dabei ist. Ein Vertrauensvorsprung der ihr ein wenig Zeit gibt, die Dinge zu ordnen, erscheint bei glaubhaftem Bemühen gerechtfertigt.

Frau Enger stellt in einen kurzen Abriss den aktuellen Stand der Abrechnungsverhandlungen vor:

  • Das Schiedsamtverfahren wurde 11/2012 beantragt
  • Die Rückfragen des Schiedsgerichtes wurde zeitgerecht zum 18.1. beantwortet
  • Frühestens Mitte Februar, eher Anfang März wird die Entgelt-Schiedsstelle entscheiden bzw. die Anhörung beginnen
  • Bis 1.4. ist die Vergütung in der gegenwärtigen Form gesichert, die Notärzte haben Vertrauensschutz

Die aktuelle Verhaltensweise einiger Standorte, Dienstpläne nicht oder extrem verzögert zu besetzen wird als kontraproduktiv für die aktuellen Entgelt-Verhandlungen empfunden. Die KVB gibt zu bedenken, dass alle Verhandlungskunst beim Schiedsverfahren zunichte gemacht werden kann, falls das Schiedsgericht den Eindruck bekommt unter Druck gesetzt zu werden. Da der Schiedsspruch verbindlich ist, sollte ein solcher Eindruck unbedingt vermieden werden, zumal sich bis zum 1.4. bzw. bis zum Schiedsspruch – Protest oder Druck hin oder her – nichts ändern könne.

Am 16.3. findet die nächste Vertreterversammlung satt. Dort wird ein neues, den aktuellen Vorgaben entsprechendes Vergütungsmodell beschlossen werden müssen. Dieses Vergütungsmodell wird basierend auf bisherige Arbeiten der Expertenkommission in enger Absprache mit den Fachexperten bis 21.2. konkretisiert um dann unmittelbar in die Kassenverhandlungen eingebracht zu werden. Eine bayernweit faire und leistungsgerechte Bezahlung soll dabei definiert und gefordert werden.

Die Frage, ob es bereits einen konkreten Reserveplan gibt, falls die Verhandlungen für 2013 bis zum 1.4. scheitern, bzw. wenn das Schiedsverfahren deletär verläuft, wird von der KVB ausweichend beantwortet. Es bleibt der Eindruck, dass man sich hier zwar wohl einige Gedanken gemacht hat, aus verhandlungstaktischen Gründen aber noch keine klaren Aussagen machen will.

Bleibt abseits des Kurzprotokolls die Anmerkung, dass am 1. April Ostermontag ist. Die bayerischen Notärzten werden sich sicher von niemandem in den April schicken lassen, denn nicht nur der weihnachtliche, sondern auch der österliche Friede ist dem Einen oder Anderen in Bayern heilig.

* Teilnehmerliste (hoffentlich vollständig, Reihung ist zufällig) KVB: Dr. Enger, Fr. Sonntag, Hr. Winter, Hr. Bartels, Hr. Wagener, Dr. Quitterer. Expertenkommission: Hr. Kinzinger, Dr. Polasek, Dr. Kratzer, Fr. Baier, Dr. Heuschmid, Dr. Jarausch, Dr. Goller, Dr. Reng, Dr. Prückner

IKZ und emDoc; FAQs zu emDoc

emDoc-Mail 17.01.12
….. Bei Eingabe der Kasse wird zum Teil der Kassenname mehrfach mit verschiedenen, gültigen IKZ angezeigt. ….. Ist Ihnen das exakte IKZ nicht bekannt, oder wird das exakte IKZ nicht in der Liste angezeigt (z.B. bei Fusion), wählen Sie hier bitte irgendein IKZ aus. Empfehlenswert wäre es, die 1083 (83 für Bayern als IKZ auszuwählen (z.B. DAK Gesundheit 108367998).
Wir haben das Thema auch schon in unsere FAQ Liste aufgenommen …. Einen Link auf dieses Dokument direkt bei der Kassenangabe ist aufgrund der Idee der Fachexperten bereits in Auftrag gegeben.

Notarzthonorare

Im folgenden hat mir Herr Kollege Klaus Kinzinger gestattet, seine Mail, die ursprünglich eine Antwort an einen Kollegen war, zu posten:
                                                                                                                                                          
Es kann keinen Zweifel daran geben,
  • daß ein angemessenes Honorar für jeden Notarzteinsatz gezahlt werden muß,
  • daß alle Notarzteinsätze bezahlt werden müssen,
  • daß die Behandlung eines Patienten in notärztlicher Funktion nicht grundsätzlich von der Anwesenheit eines Rettungswagens abhängen und schon gar nicht grundsätzlich von den Krankenkassen in Frage gestellt werden darf,
  • daß ein Fond zur Verfügung stehen muß für Fehleinsätze oder für Sicherungseinsätze beispielsweise bei einem Brand, auch wenn dabei kein Patient behandelt wird.
Unerträglich ist die gerade scheibchenweise erfolgende Auszahlung der Notarzthonorare seit Mitte November.
Bei Ihrer Analyse der Ursachen und den daraus abzuleitenden Maßnahmen muß ich Ihnen aber doch in einigen Punkten widersprechen und meine Sicht erläutern:
1.
In der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums war zu lesen:”…Die Notarztversorgung in Bayern bleibt gesichert. ….Diese (Notarzthonorierung) bleibt auf gleichem Niveau erhalten.”
Wenn Sie daraus abgeleitet haben, daß alle Notarzteinsätze in voller Höhe honoriert werden, so war das blauäugig. Die Honorierung von Notarzteinsätzen in voller Höhe wird nicht durch die Zahlungen der Kassen gewährleistet, sondern allenfalls durch eine Querfinanzierung unter den Ärzten. Die Meldung des Staatsministeriums ist also durchaus zutreffend, verschweigt aber die Notwendigkeit, daß zur uneingeschränkten Honorarausschüttung für die Notärzte andere Geldtöpfe herangezogen werden müssen.
2.
Dieser untragbare Zustand mußte  unterbrochen werden! Zielführende Maßnahme auf dem Weg zur Abstellung dieses Mißstandes war unter den Zwängen des Systems die Reduktion der Honorare pro Einsatz. Nur so konnte verhindert werden, daß wir Ärzte immer wieder Geld aus dem einen Topf nehmen und in den anderen Topf stecken müssen.
Obwohl ich selbst die Folgen dieser Regelung in Form verminderter Honorarzahlungen meiner Notarzteinsätze  verschmerzen muß, habe ich in der Vertreterversammlung für diese Maßnahme gestimmt. Denn ich will auf Dauer nicht Teilzahlungen der Notarzthonorare durch Kürzungen bei hausärztlichen oder fachärztlichen Leistungen finanziert wissen!
3.
Die Honorare im Notarztdienst müssen in vollem Umfang von den Kassen zur Verfügung gestellt werden! Und von der Politik müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, daß für den “hoheitlichen Auftrag” der notärztlichen Versorgung angemessen Geld zur Verfügung steht.
Diesen originären Verpflichtungen müssen sich die beiden genannten Player im System nun endlich wieder gegenüber gestellt sehen!
Und dort sollten wir Kassen und Politik auch stehen lassen! Kritik an der KVB ist sicher in einigen Punkten berechtigt, sollte aber nicht dazu führen, daß die Schuld ungerechtfertigt verschoben und Politik und Kassen entlastet werden.
4.
Die Forderung nach einer Institution, die notärztliche Belange besser durchsetzt, kann ich durchaus verstehen. Wenn ich allerdings sehe, wie die Kassen mit einer relativ mächtigen Institution wie der KVB “Schlitten fahren”, wie Verhandlung auf Augenhöhe schon dort nicht möglich ist, dann fällt mir keine Institution oder Gruppierung ein, die ein annähernd vergleichbares Standing gegenüber den Kassen hat und die gewünschte uneingeschränkte Umsetzung der Ansprüche von Notärzten umsetzen könnte.
Mit den angestossenen Verhandlungen und der vom Ministerium eilig kommunizierten  Einigung haben die (Not-)Ärzte einen kleinen Erfolg erzielt. Allerdings handelt es sich lediglich um eine Übergangslösung.
Ich würde mich freuen, wenn wir unsere Energie bündeln  und gemeinsam um die Ziele, die ich im ersten Absatz genannt habe, kämpfen könnten.
Klaus Kinzinger

emDoc Abrechnungs-Wirrwarr: KVB verspricht, Auszahlungsbeträge zu prüfen!

Nachdem es offensichtlich bei vielen Kollegen zu deutlichen Abweichungen von den versprochenen 80% der monatlichen Abrechnungssumme gekommen ist, hat die KVB angeboten, dass ALLE Kollegen, bei denen Abweichungen bestehen, sich ab sofort mit diesem Problem und ihrer Honorarnummer (HNR – ganz wichtig!) an sie wenden können. Die KVB wird jeder einzelnen Anfrage nachgehen. Allerdings hat Sie eingeräumt, dass aktuell lediglich 75% ausgezahlt werden sollen/können. Warum jetzt auf einmal 75% und nicht die bisher versprochenen 80%, war auf die Schnelle nicht zu klären.

Offensichtlich besteht auch innerhalb der KVB Unklarheit über den von uns beanstandeten Sachverhalt. Wir werden versuchen, weitere Hintergrundinformation zu recherchieren. Sobald es fundierte Neuigkeiten gibt, werden wir Sie umgehend hier informieren.”