Notarzthonorare

Im folgenden hat mir Herr Kollege Klaus Kinzinger gestattet, seine Mail, die ursprünglich eine Antwort an einen Kollegen war, zu posten:
                                                                                                                                                          
Es kann keinen Zweifel daran geben,
  • daß ein angemessenes Honorar für jeden Notarzteinsatz gezahlt werden muß,
  • daß alle Notarzteinsätze bezahlt werden müssen,
  • daß die Behandlung eines Patienten in notärztlicher Funktion nicht grundsätzlich von der Anwesenheit eines Rettungswagens abhängen und schon gar nicht grundsätzlich von den Krankenkassen in Frage gestellt werden darf,
  • daß ein Fond zur Verfügung stehen muß für Fehleinsätze oder für Sicherungseinsätze beispielsweise bei einem Brand, auch wenn dabei kein Patient behandelt wird.
Unerträglich ist die gerade scheibchenweise erfolgende Auszahlung der Notarzthonorare seit Mitte November.
Bei Ihrer Analyse der Ursachen und den daraus abzuleitenden Maßnahmen muß ich Ihnen aber doch in einigen Punkten widersprechen und meine Sicht erläutern:
1.
In der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums war zu lesen:”…Die Notarztversorgung in Bayern bleibt gesichert. ….Diese (Notarzthonorierung) bleibt auf gleichem Niveau erhalten.”
Wenn Sie daraus abgeleitet haben, daß alle Notarzteinsätze in voller Höhe honoriert werden, so war das blauäugig. Die Honorierung von Notarzteinsätzen in voller Höhe wird nicht durch die Zahlungen der Kassen gewährleistet, sondern allenfalls durch eine Querfinanzierung unter den Ärzten. Die Meldung des Staatsministeriums ist also durchaus zutreffend, verschweigt aber die Notwendigkeit, daß zur uneingeschränkten Honorarausschüttung für die Notärzte andere Geldtöpfe herangezogen werden müssen.
2.
Dieser untragbare Zustand mußte  unterbrochen werden! Zielführende Maßnahme auf dem Weg zur Abstellung dieses Mißstandes war unter den Zwängen des Systems die Reduktion der Honorare pro Einsatz. Nur so konnte verhindert werden, daß wir Ärzte immer wieder Geld aus dem einen Topf nehmen und in den anderen Topf stecken müssen.
Obwohl ich selbst die Folgen dieser Regelung in Form verminderter Honorarzahlungen meiner Notarzteinsätze  verschmerzen muß, habe ich in der Vertreterversammlung für diese Maßnahme gestimmt. Denn ich will auf Dauer nicht Teilzahlungen der Notarzthonorare durch Kürzungen bei hausärztlichen oder fachärztlichen Leistungen finanziert wissen!
3.
Die Honorare im Notarztdienst müssen in vollem Umfang von den Kassen zur Verfügung gestellt werden! Und von der Politik müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, daß für den “hoheitlichen Auftrag” der notärztlichen Versorgung angemessen Geld zur Verfügung steht.
Diesen originären Verpflichtungen müssen sich die beiden genannten Player im System nun endlich wieder gegenüber gestellt sehen!
Und dort sollten wir Kassen und Politik auch stehen lassen! Kritik an der KVB ist sicher in einigen Punkten berechtigt, sollte aber nicht dazu führen, daß die Schuld ungerechtfertigt verschoben und Politik und Kassen entlastet werden.
4.
Die Forderung nach einer Institution, die notärztliche Belange besser durchsetzt, kann ich durchaus verstehen. Wenn ich allerdings sehe, wie die Kassen mit einer relativ mächtigen Institution wie der KVB “Schlitten fahren”, wie Verhandlung auf Augenhöhe schon dort nicht möglich ist, dann fällt mir keine Institution oder Gruppierung ein, die ein annähernd vergleichbares Standing gegenüber den Kassen hat und die gewünschte uneingeschränkte Umsetzung der Ansprüche von Notärzten umsetzen könnte.
Mit den angestossenen Verhandlungen und der vom Ministerium eilig kommunizierten  Einigung haben die (Not-)Ärzte einen kleinen Erfolg erzielt. Allerdings handelt es sich lediglich um eine Übergangslösung.
Ich würde mich freuen, wenn wir unsere Energie bündeln  und gemeinsam um die Ziele, die ich im ersten Absatz genannt habe, kämpfen könnten.
Klaus Kinzinger

7 Gedanken zu „Notarzthonorare

  1. Meine spontane Antwort, hier nochmal für alle Interessierten:


    Zum Punkt 1: Uns gutgläubige, dumme Schafe an der Front (‘tschuldigung Kollegen, mich natürlich mit eingeschlossen) “blauäugig” zu nennen finde ich unverschämt!
    Natürlich hat JEDER von uns vor Weihnachten ein flaues Gefühl im Magen gehabt. Mein Bauchgefühl hat mir gesagt, dass wir nur mal kurz ein Tavor bekommen, dass Ruh’ wird, der (politische) Weihnachtsfrieden gerettet werden soll, damit das Wahljahr nicht mit einem Knall beginnt. Warum sonst hätten sich die Politiker eingemischt?
    Eine Presseerklärung vom Innenministerium…
    Pah, die haben sich doch eigentlich für “nicht zuständig” erklärt!
    Wir hier in Ebern waren ALLE bereit unsere Dienste ruhen zu lassen und für Januar der KV keinen Dienstplan zu übermitteln. Aber Aussage ist Aussage: “..in bisheriger Höhe…” heißt “so wie bisher”. Basta, und das ist nicht blauäugig!!!

    Punkt 2: Das das so nicht weiter geht – unbedingt, aber das können nicht wir entscheiden, sondern die Großkopferden: Die KV (das sind die mit den eher kleinen Köpfen) und die Krankenkassen (das sind die Wasserköpfe). Aber so ungeschickt wie sich die KV verhält (auch uns gegenüber) werden wir wohl ALLE über den Tisch gezogen werden!
    Übrigens nehmen nicht “wir Ärzte” unser Honorar aus “anderen Töpfen” sondern bekommen unser Honorar von der KV zugeteilt. Die verwaltet die Töpfe – gibt’s dort Ärzte?
    Die KV hat uns hausärztlich bisher nichts gekürzt… Kann sie auch nur noch kaum, wir rechnen zu 70% über die HÄVG ab. Aber auch das Geldmanagement ist das Problem der KV, nicht der Notärzte.

    Punkt 3: Was könne wir “kleinen” denn dazu beitragen? Doch nur den Druck von der Straße erzeugen. Die Politiker werden zumindest bis September dafür sehr empfänglich sein! Wir freiberuflichen Notärzte können nur entscheiden ob oder ob nicht wir auf dem Dienstplan stehen – zu diesen Wackelkonditionen.

    Punkt 4: Tia, wie gesagt die KV ist recht ungeschickt! Wenn Sie sich Presse und Politik als Unterstürzung suchen würde sähe die Sache ganz anders aus. Vielleicht sollte man mal einen Strategen einkaufen…
    Wir haben in den großen Tageszeitungen über Ebern und Hassfurt je einen ganzseitigen Beitrag zu unserem Problem bekommen. Interesse wäre da, man muss nur Informationen liefern! Cave § 13 NADO.

    Gruß — Ingo

  2. Notarzthonorare
    zum Artikel des Kollegen Kinzinger

    Wenn eine solche Erklärung wortgleich von den Teilnehmern der Konferenz vom 20.12.2012 veröffentlicht wird, dann darf man, nein, dann muss man ihr vertrauen dürfen. Insofern war das Verhalten vieler Kolleginnen und Kollegen alles andere als blauäugig. Kurz nach Weihnachten mit Abschlägen zu überraschen, dürfte nirgends als Vertrauen fördernde Maßnahme verstanden worden sein. Ich fühlte mich getäuscht. Ich bin enttäuscht.

    Kollege Kinzinger schrieb: „Die Honorierung von Notarzteinsätzen in voller Höhe wird nicht durch die Zahlungen der Kassen gewährleistet, sondern allenfalls durch eine Querfinanzierung unter den Ärzten.“ Und weiter:“…. verschweigt aber die Notwendigkeit, dass zur uneingeschränkten Honorarausschüttung für die Notärzte andere Geldtöpfe herangezogen werden müssen.“

    Ich habe diese Argumente schon einmal gehört. Ich meine, dass es im Juli 2012 als schwergewichtiges Argument herangezogen wurde, damit die Vertreterversammlung einen Beschluss zur Kürzung der Notarzthonorare beschließt. Richtig?

    Da diesee Argumente jetzt erneut in den Ring geworfen werden und Sie sich ja offenbar bestens auskennen, verraten Sie uns doch bitte, wann, wie viel Geld, aus welchem Topf zur Querfinanzierung der Notärzte tatsächlich verwendet wurde. Darüber hinaus wäre es gut zu wissen, wie Sie zur Erkenntnis gekommen sind, dass nicht die Kassen, sondern die Haus- und Fachärzte uns alimentieren. Das wäre ja unerträglich – bei einem Budget von rund 56.000.000€.
    Vielleicht sind Sie zwischenzeitlich auch zu neuen Erkenntnissen gelangt, weshalb ich mich glücklich schätzen würde, wenn Sie sich noch einmal zu Ihrer Äußerung erklären könnten.
    Ich bin auch deshalb um Aufklärung bemüht, weil ich hoffe herauszufinden, warum es in der Vergangenheit nicht möglich war, für Fehlalarme, Vermisstensuche, Einsätze zur Absicherung der Feuerwehren einerseits und anderseits Anerkennungshonorare für Obleute und LNA’s zu kontingentieren und in den Haushalt einzustellen.

    Ein neues Honorarmodell soll im März auf den Weg gebracht werden. Allein schon deswegen wäre es in unserem Kreis für Gespräche auf Augenhöhe wichtig, die operativen Zahlen zu kennen. Vielleicht ist es für die Honorardiskussion hilfreich die Überlegungen des INM (Gutachten 2010) einzubeziehen. Schließlich sollten wir ein schlüssiges Konzept präsentieren können und uns von denen abgrenzen, die immer nur nach mehr Geld schrein.

    Eine Erkenntnis meiner Bemühungen möchte ich abschließend mit unserem Forum teilen. Seit Jahren soll die KVB jährlich bedeutsame Summen für die Weiterbildung der Notärzte erhalten haben. So versichern mir das jedenfalls die Kassen. Bei mir ist in den letzten 10 Jahren nicht ein Cent angekommen – bei Ihnen auch nicht? Kennen Sie vielleicht jemanden, dem das Glück wiederfahren ist?

    Der Wunsch für die gleichen Ziele zu kämpfen kann sich nur dann erfüllen, wenn wir alle halbwegs auf dem gleichen Stand des Wissens sind. Der Anfang ist jedenfalls mit der Homepage gemacht. Dafür möchte ich allen danken, die sich für uns so tatkräftig ins Zeug legen.

    Kleiner Notarzt

    • Die Betreiebr dieses Blogs (vier gewählte Regionalvertreter und ein Vertreter der agbn) bemühen sich, die leider in den letzten Monaten oftmals unglücklichen Formulierungen der KVB mit Hintergrundwissen anzureichern und alles was abseits der Vertraulichkeit der Verhandlungstische klärbar ist, verständlich und transparent zu machen.
      Wir durften dabei feststellen, dass unzählige bewusst oder unbewusst lancierte Fehlinformationen immer wieder herangezogen werden, um die, die die Interessen der Notärzte vertreten (uns eingeschlossen), zu diffamieren. Dazu gehört die z.B. Mär von “bedeutsamen Summen für die Weiterbildung der Notärzte”, die die KVB erhalten soll. In diesem Fall wird der Wahrheitscharakter der Botschaft einfach erkennbar: Gelder für die Fortbildung dürfte die KVB tatsächlich aus den Honorartöpfen (in unserem Fall also aus dem Notarzt-Vergütungstopf) einbehalten und zweckbestimmt für Fortbildung einsetzen. Hätte sie das aber bei überzogenem Konto gemacht, wäre dadurch das Defizit nur noch höher und genau daran hat die KVB – dank drohender Vorstandshaftung für das Defizit – das geringste Interesse 🙂
      Wenn Sie uns – wie in Ihrem Kommentar angedeutet – vertrauen, dann warten Sie auf den Vorschlag zum kommenden Vergütungsmodell. Wir sind aktiv eingebunden und glauben aktuell ein geeignetes, faires Modell zu entwickeln. Sobald das Modell komplett durchgerechnet und abschließend formuliert ist, werden wir es (auch hier) publizieren.

      • Zur Moderation von Micha auf meinen Beitrag:

        Ich möchte Sie höflichst auffordern zur Sachlichkeit und Kollegialität zurückzufinden. Nur das dient dem Ziel die aktuelle Situation für die Gesamtheit positiv zu lösen. Rhetorische Nebenkriegsschauplätze aufzumachen halte ich für kontraproduktiv.

        Auch ich nehme mir freiwillig die Zeit, um konstruktiv die Diskussion zu begleiten. Ihr Versuch mich rhetorisch schon beim 1. Beitrag Mundtod zu machen und in eine gewisse Ecke zu stellen, ist unprofessionell wie unkollegial.

        Offenbar versteht aber jeder unter “Moderation” etwas anderes.

        Mit keinem Wort wurde von mir die Integrität und das bewundernswerte Engagement der Expertenkommission in Frage gestellt.

        Weder diffamiere ich meine Kolleginnen und Kollegen, lanciere bewußt oder unbewußt Fehlinformationen noch verbreite ich eine Mär, die Sie im selben Atemzug sogleich bestätigen, in dem Sie die Fehlallokation der Mittel für die Fortbildung von der KV bestätigen. Aus welchen rechtfertigenden Gründen sie das tat, wissen wir wohl alle nicht so genau, fest dürfte jedoch stehen, dass das Defizit jünger ist, als die Fehlverwendung von wesentlichen Mitteln.

        Das es schon zu Zeiten von Kollegen Munte Probleme mit dem ZAST-KVB-Abgleich gegeben haben muß, kann man dem Schreiben von Dr. Munte (09.06.2010) zur Einführung der “Wachennummern” schlüssig entnehmen.

        Zur Vermeidung von Defiziten und dem jetzigen Abrechnungsdesaster hätte man sich mit den Beteiligten bereits damals ins Benehmen setzen müssen, statt darauf zu warten, dass die Probleme sich wieder einmal von selbst lösen.

        Die jetzigen Probleme mit dem Datenabgleich persistieren seit September 2011. Das wird wohl sicher keiner mehr ernsthaft bestreiten wollen. Wir schreiben jetzt das Jahr 2013 und ich darf davon ausgehen, dass Ihnen sehr wohl die objektiven Sachverhalte, wie sie im Bay. Innenministerium dokumentiert sind, gut bekannt sind.

        Uns jetzt für fehlerhaftes Verhalten der KVB in den kollektiven Regress zu nehmen, kann man in der Tat (im Wortsinn) nur beklagen.

        Alles Gute, Kollege. Und tschüss

  3. Ich bin der Meinung, dass wir zur Zeit eine sehr geeignete Konstellation vorfinden,um unsere berechtigten Interessen durch zu setzen! Einerseits ist das Ansehen der Kassen auf einem Nullpunkt angelangt, Patienten sind wütend auf das Gebaren von Kassenfunktionären. Andererseits stehen wir in Bayern (und im Bund) vor Wahlen! Das einzige, was notwendig erscheint ist, dass wir diesen Streit nicht wie üblich hinter den Kulissen und hinter verschlossenen Türen führen, sondern die Öffentlichkeit informieren! Wir sollen auch die ersten sein, die dies tun! Und es muss klar heraus gestellt werden, dass es nicht nur allein um unsere Honorare geht, sondern damit untrennbar verbunden ist die Versorgung der Bevölkerung im Notfall!! Was ist Kassen und Politik die Rettung eines Menschenlebens wert? Wir dürfen uns nicht auf die Ebene unseres Honorars allein abschieben lassen!! Die Menschen stehen hinter uns !! Wer je einen Notarzt rief und Hilfe erfuhr, wird sich mit uns solidarisieren! Daher bin ich für eine Demonstration in München im März! Auch dem Schiedsgericht muss klar sein, dass wir nach einem Schiedsspruch, der unseren Anliegen nicht volle Genüge trägt, nicht das Ende der Diskussion und Aktionen der Notärzte bedeuten wird!! Das sind wir unseren Patienten, den zahlenden Mitgliedern der ges. Kassen und uns selbst schuldig. Ich bin gern bereit, aktiv daran mitzuwirken

  4. Wie ist nun diese mail zu verstehen? Unter Punkt 2 ist zu lesen: “Zielführende Maßnahme auf dem Weg zur Abstellung dieses Mißstandes war unter den Zwängen des Systems die Reduktion der Honorare pro Einsatz. Nur so konnte verhindert werden, daß wir Ärzte immer wieder Geld aus dem einen Topf nehmen und in den anderen Topf stecken müssen.”

    Soll das heissen, dass die momentane KVB.Praxis nur 75% auszuzahlen eine HONORARREDUKTION pro EINSATZ ist und nicht nur eine temporäre Maßnahme bis zum Abgleich mit der ZAST = danach wird der Restbetrag zu den ursprünglichen Pauschalen ausbezahlt? Wenn ja ist das definitiv unverschämt durch das Hintertürchen unsere Leistungen gemindert zu bewerten.
    Bisher war ich der Ansicht es handle sich um “Abschlagszahlungen” in Höhe von 75%…was ist es nun????

    • Honorarreduktion
      zum druiden

      siehe KVB-Rundschreiben vom 25.01.2012, Seite 1, Überschrift “Einführung” , Abs. 2:
      Zitat: >>…. – eine Vergütung der Einsätze erfolgt dementsprechend weiterhin, allerdings nicht in der gewohnten Höhe. <<

      Ich interpretiere die Passage so, dass der Vorstand der KVB den Beschluss der Vertreterversammlung lediglich 1:1 umgesetzt hat. Demnach handelt es sich nicht mehr um eine Abschlagszahlung, sondern um eine Honorarkürzung von 25%. Vielleicht haben sie sich aber auch nur unglücklich ausgedrückt.

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