Urteil Landessozialgericht L 12 KA 36/09 zur Zulassung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund diesen Urteils wurde die bisherige Lösung der Berechtigungen als rechtswidrig angesehen und eine Ermächtigung gefordert.

Hier die beanstandete Notarztdienstordnung der KVB

 

6 Gedanken zu „Urteil Landessozialgericht L 12 KA 36/09 zur Zulassung

  1. Lieber Micha,
    meiner Info durch die KVB können derzeit aber nur Zulassungen bis 30.6. befristet ausgesprochen werden, alles was darüber hinaus reicht, muss wohl durch den Ausschuss. Wenn die Zulassung am 30.6. endet, besteht derzeit keine Möglichkeit, über dieses Datum hinaus den Zeitraum zu verlängern.
    So mein Sachstand…
    Ob das dann so termingerecht alles funktionieren wird mit dem Zulassungsausschuss und der rechtzeitigen Benachrichtigung… who knows?
    Auch dubios ist, dass es ja unbefristete Zulassungen gibt, die nie enden und damit auch nie eines Zulassungsverfahren bedürfen werden… Es trifft also vor allem die jungen Kollegen, die man mühsam motiviert hat, an ländlichem Standort zu fahren und die nun rechnen werden, ob sie sich wegen gelegentlicher Einsätze verlängern lassen sollen, falls es so kommt, dass es jeweils ein eigenes Verfahren benötigt für jeden Standort…

  2. Okay, und jetzt? Wir warten auf die 49,2% der Notärzte, deren Berechtigung in 2013 abläuft, und heulen dann wieder?
    Was tut die KVB denn hier?`
    Meines Wissens werden ja immer noch “Tages”Be”Rechtigungen” erteilt, um an Standorten auszuhelfen.
    Hier muß schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden – von der KVB oder durch Druck von uns!
    Sonst werden auch die großen Standorte nicht mehr besetzt werden können… Und damit keiner sagt “das hat uns jetzt wirklich überrascht”…

    • Die KVB erarbeitet gerade ein neues Zulassungsverfahren. Probleme u.A.: 1. Gleichbehandlungsgrundsatz, d.h. der Weg zur Zulassung müsste genauso umfangreich (und teuer) wie bei Niederlassungen sein, 2. Gleichbehandlungsgrundsatz, d.h. besetzte Stellen wären mehr oder minder für immer besetzt, der “Nachwuchs” hätte an bestimmten (lukrativen) Standorten keine realistische Chance mehr, dort gäbe es dann wahrscheinlich demnächst einen Zulassungshandel, 3. Gleichbehandlungsgrundsatz, denn die bisherige Flexibilität ist eigentlich unmöglich… Ergo müssen viele Juristen viel schreiben, bevor eine sinnige Lösung steht, die dann hoffentlich nicht gleich wieder zerklagt wird. Das ist ein Hin und Her zwischen Jurologik und Notarztwillen, dass sowas unerträglich dauert, überrascht uns nicht, oder?

      • Da steht sich aber die KVB selbst im Weg, wenn sie die Zulassung eines Notarztes mit der eines Vertragsarztes an einem Kassenarztsitz gleichstellt.
        Ich verstehe den Hinweise mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz durchaus, möchte aber nur noch mal darauf hinweisen, daß auch das Jahr 2013 nur noch 11 Monate und bald in vielen Stadt-Standorten (Landshut, Nürnberg, Regensburg etc.) viel weniger Notärzte haben wird – denn diese werden nach dem 30.6.2013 keine Zulassung mehr haben!
        Apropos: Wieso werden denn von diesen Kollegen Dienstwünsche für Quartale angefordert, wenn die Zulassung unsicher bis nicht mehr möglich ist? Wieder einmal ein Beispiel für die Blauäuigkeit, fehlende Planung oder schlicht Mißmanagement der KVB.

        • Nenene, bsi 30.6. gilt das alte Verfahren, damit sind wir alle noch zugelassen und es wird auch weiterhin fröhlich neu zugelassen. Das haben wir dem lieben Herrn Ministerpräsidenten zu verdanken, der auf seinen Weihnachtsbrief hin offenbar etwas Ordnung gemracht und zeit einräumen lassen hat. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt zudem erst seit Dezember 2012 vor… also dürfen wir noch hoffen.

          Die KVB steht sich übrigens nicht selbst im Weg, das Gericht stellt die Zulassung eines Notarztes mit der eines Vertragsarztes an einem Kassenarztsitz gleich (siehe Urteilstext).

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