Totenstille

Am 15.4. ist die Verhandlung vor dem Schiedsgericht. Zugegebenermaßen ist ein Fiasko in Anbetracht des bisherigen Verlaufs nicht auszuschließen. Es ist aber sicher sehr unklug, vorher lautstark zu agieren, sonst heißt es am Ende noch, wir seien “selber schuld”.

Bis dahin sind wir neben unserem regen Interesse am Ausgang der Schiedsrichterei natürlich auch alle gespannt auf den Datenabgleich mit der ZAST (demnächst müssen ja Zahlen zur Konkordanz vorliegen, denn wir tragen ja fleißig die Patientennummer in emDoc ein). Dann wissen wir, ob das mit der ZAST so klappen kann, wie das Innenministerium es vergesetzlicht hat.

Wir sind zudem auch gespannt, wie die Politik ihre anderen gefällten bzw. unterbliebenen Entscheidungen zum BayRDG begründet und warum jetzt auch noch die Ausführungsverordnung – ohne uns auch nur einen Monat Zeit einzuräumen, darauf zu reagieren – durchgepeitscht werden soll.

Vielleicht werden wir im Verlauf erkennen dürfen, was wirklich hinter dem ganzen steckt? Wer will da eigentlich was erreichen? Vielleicht entpuppt sich die ganze Entwicklung als von uns völlig fehleingeschätzt. Vielleicht wird ja alles ganz ganz toll, die Notärzte erhalten Anerkennung, faire Entlohnung, ein kluges Zulassungsverfahren und unsere Patienten kriegen weiterhin Notarzt wenn sie Notarzt brauchen. Das Ergebnis des Schiedsgerichtsverfahrens wird einen ersten Einblick in die zu erwartende Entwicklung geben. Bitte straft uns ewig unkenden Kassandra-Rufer lügen – Bitte!

ALSO: Warten wir auf den 15.4. – wir sind es ja gewöhnt Brandwache zu spielen und dabei trotz lodernder Flammen stets zu hoffen, dass trotzdem alle heil rauskommen. Wenn nicht… werden wir aktiv.

4 Gedanken zu „Totenstille

  1. Hallo mipi, hallo Johannes Büttner,

    zunächst mal: J. Büttner hat schon recht wenn er sagt ” siehe Rückforderungsmöglichkeit der KVB”. Das behält die KVB sich vor, wenn der positive Datenabgleich und die erfolgte Bezahlung nicht die Abschlagszahlung erreicht. Dann wird rückgefordert bzw mit der Nächsten “Auszahlung” nicht ausgezahlt. Da müssen wir uns im April überraschen lassen was auf unserem Honorarkonto gebucht wird.

    @mipi: ich hab eben nochmal nachgerechnet. Wenn ich den Abrechnungslauf Februar 2012 ansehe (pdf Dokument aus emdoc) und dies mit dem Eingang auf meinem Konto vergleiche komme ich exakt auf 75% der abgerechneten Fallpauschalen (minus 2,5% Verwaltungskostenanteil und Abrundung auf volle 10 €) – wie von der KVB im Rahmen der Abschlagszahlung zugesagt und in emdoc veröffentlicht. Diese Aussage von mir stimmt also (zumindest bei mir als aussschliesslich im NA Dienst tätiger Notarzt). Wie ja von der KVB auch angekündigt sind die BD Pauschalen da (noch) nicht mit drin. Wenn man fehlende BD Pauschalen in die Rechnung mit einbezieht, dann ist´s natürlich weniger als 75% des uns ZUSTEHENDEN Honorars.
    Letztlich interessant ist der Honorarbescheid April, der erstmals ausweisen soll, was nicht positiv abgeglichen wurde (und nicht von den KK bezahlt wurde).
    Und was als Konsequenz aus der Schiedsentscheidung resultieren wird.
    Übrigens, Lösung e) wär mir auch am symathischsten 🙂

    Lieben Gruss

    Willy

  2. Hallo druide,
    leider muß ich Sie doch enttäuschen, wenn Sie auf die 75% gehofft hatten. Die sind ja nicht garantiert sondern nur ein vorläufiges Trostpflaster. In der schönen Grafik auf S.8 des KVB-Forum steht klar im roten Kasten rechts unten “Rückbuchung der Abschlagszahlung”. Zum nochmal Nachlesen der link:
    http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Presse/Publikation/KVB-FORUM/FORUM-2013-04/FORUM/KVB-FORUM-04-2013.pdf
    Lassen wir uns überraschen, was Ende April auf das Konto kommt…

  3. Ich denke, dass alle den Datenabgleich beschreienden Kassandras Recht behalten, wenn man – wie man sieht – bereits prinzipiell erst etwa ein halbes Jahr nach erbrachter Leistung mit Zahlen zum Abgleich rechnen darf. Dazu kommt noch die Zeit für Nachforschungen bei “nicht positivem Abgleich”….und man kann sich ausrechnen bis wann in etwa dieser Prozess abgegleichen/abgeschlossen sein dürfte.
    Krieg ich das eigenlich verzinst? So in 20 Jahren geh ich in Rente und da freu ich mich wenn ich dann endlich eine Finanzspritze von der KV kriege, denn dann ist sicherlich alles abgeglichen. Ok, das war morbider Humor – ich bitte um Nachsicht.

    Ich stelle in Gesprächen mit Kollegen des öfteren zu meinem Entsetzen fest, dass sie tatsächlich glauben, sie würden den Betrag erhalten der in den Monatsabrechnungen in emdoc hinterlegt ist….Leute, also ihr kriegt 75% des Fallwertes und den Rest irgendwann nur wenn positiv abgeglichen und von den Kassen und der ZAST bezahlt wurde (das wurde doch jetzt schon echt oft heruntergebetet).
    Klingelts endlich?

    Willy

    • Klingeling, klingeling, hallo Willy,

      ja der Glaube an das Gute ist halt bei uns fest implementiert. Aber schau dich um. Wer engagiert sich und wer fährt Omnibus? (nach dem Pareto-Prinzip wären wir üppig ausgestattet oder nicht?) Zurück zu den 75%: 75% wovon???

      a) von allem?
      b) lediglich von den Fallhonoraren?
      c) wie b aber ohne Berücksichtigung der Zeitzuschläge?
      d) alles ist falsch?
      e) wünsche dir was!

      Also ich habe bisher nicht 75% der Fallwerte, sondern nur 68% erhalten. Da bisher aber die Bereitschaftsdienste nicht einmal abschlägig honoriert wurden finde ich nur 55% des 4. Quartals im Körbchen. Und das finde ich ganz und gar nicht witzig, denn es zeigt u. a. auch, wie wir uns unter dem Dach der KVB an der Nase herumführen lassen. Hubs, das ist mir wohl gerade so rausgerutscht; wir wollen aber doch wohl nicht in die Hand beißen, die uns immer so nett füttert und unser bester Freund ist.

      Also alle schön „gut“ bleiben – und weiter so, der Herrgott wird‘s schließlich schon richten.

      Viele Grüße also, dein mipi

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