Unsere Empfehlung zum Vergütungsmodell

Vorschlag von agbn und Regionalvertretern zum Vergütungsmodell

Über das neue Vergütungsmodell für die Notärzte in Bayern wird verhandelt und verhandelt und noch immer wissen wir nicht, was KVB und Kassen bisher erreicht haben. Öffentliche Statements sind während laufender Verhandlungen nicht üblich, so heißt es. Das von uns vorgeschlagene Vergütungsmodell ist – so wurde uns von der KVB aber zugesichert – Basis der Verhandlungen von Seiten der KVB. Um die Verhandlungen nicht unnötig zu gefährden haben wir daher bisher darauf verzichtet, unsere Forderungen zusätzlich öffentlich zu machen. Aufgrund der langen Verhandlungsdauer befürchten wir nun aber, dass wir irgendwann mit einer weitgehend durchdiskutierten Entscheidung konfrontiert werden, die dann aber doch nicht dem entspricht, was wir vorgeschlagen haben.

Bei der öffentlichen Vorstellung des von agbn und Regionalvertretern erarbeiteten Abrechnungsmodells, beim vergangenen Jahreskongress der agbn in Rosenheim, waren nur wenige Kolleginnen und Kollegen anwesend. Deshalb haben wir uns entschlossen, dieses von uns vorgeschlagene Modell nun erneut öffentlich vorzustellen um zu zeigen, wie wir eine transparente, faire und leistungsgerechte Honorierung des Notarztdienstes realisiert sehen wollen:

  • Wir empfehlen an allen Standorten in Bayern die gleiche Abrechnungsmodalität einzuführen.
  • Die Vergütung besteht aus einer Basisvergütung pro Stunde Wartezeit und einer Einsatzpauschale.
  • Während eines Einsatzes wird keine Wartezeitpauschale erstattet, d.h. pro abgerechneten Einsatz entfällt (unabhängig von dessen Länge) die Wartezeitpauschale einer Stunde aus der jeweiligen Schicht.
  • Zuschläge werden für Nacht, Wochenend- und Feiertage gewährt.
Berechungsbeispiele* 
12h Schicht ohne Einsatz.Vergütung = 12 * [W]
12h Schicht mit einem EinsatzVergütung = 11 * [W] + 1* [E]
12h Schicht mit drei EinsätzenVergütung = 9 * [W] + 3 * [E]
12h Schicht mit 14 EinsätzenVergütung = 0 * [W] + 14 * [E]
* Wartezeitpauschale = [W], Einsatzvergütung = [E])

Das Vergütungsmodell zeichnet sich durch einen standortunabhängigen, bayernweit einheitlichen, fairen und transparenten Berechnungsalgorithmus aus. Es stellt sicher, dass an jedem Standort eine akzeptable Basisvergütung zur Verfügung steht, gleichzeitig aber eine leistungsorientierte Steigerung der Vergütung erfolgt. Es erlaubt die Anwendung auf alle Schicht- und Organisationsmodelle in Bayern. Es erlaubt auch bei kurzzeitigem Einspringen, wie z.B. bei Übernahme einer 4 stündigen Teilschicht, eine nachvollziehbare und faire Vergütung.

Das Vergütungsmodell macht bei Zugrundelegen eines geeignet hohen Ansatzes der Wartezeitpauschale auch kleine Standorte finanziell attraktiv. Durch den Abzug einer Stunde der Wartezeitpauschale pro Einsatz werden Einsatzvergütungen an einsatzstarken Standorten durch die zusätzliche Gewährung der Wartezeitpauschale während des Einsatzes (was ja bereits in der Formulierung widersinnig erscheint) nicht unangemessen überhöht. Es erlaubt so eine faire Bezahlung, auch wenn an einem sonst einsatzstarken Standort in einer Schicht ungewöhnlich wenige Einsätze anfallen, es überhöht die Bezahlung nicht unverhältnismäßig, auch wenn in einer Schicht an einem sonst einsatzarmen Standort unerwartet viele Einsätze anfallen.

Das Vergütungsmodell verzichtet (abseits der Einsatzvergütung selbst) auf eine Pauschalierung der Vergütung, wie von manchen angestrebt, da es jedem Leistungsprinzip widerspricht, wenn ein Notarzt nach 12 Stunden Schlaf gleich entlohnt wir, wie ein Notarzt nach 12 Stunden mit 10 Einsätzen. Zudem führt eine Pauschalierung der Vergütung – welcher Art auch immer – stets auch zu einer Verlagerung des Morbiditätsrisikos (Zunahme der Einsatzzahlen bei zunehmend älterer Bevölkerung) zu Lasten der Notärzte, was wir naturgemäß ablehnen.

Das Vergütungsmodell verzichtet auf die bisher übliche Staffelung der Wartezeitpauschale nach statistischer Einsatzhäufigkeit am jeweiligen Standort, da diese an Ausnahmetagen (wenig Einsätze an sonst einsatzstarken Standorten, viele Einsätze an sonst einsatzschwachen Standorten) zu eklatanten Ungerechtigkeiten führt. Die Staffelung der Wartezeitpauschale führt zudem an Standorten, die knapp über dem Cut-Off der Einsatzzahl liegen, die die jeweils nächste Pauschalenstufe triggert, zu einer systematischen, ungerechten Verringerung der Einkünfte. Bei Standorten die knapp unterhalb des Cut-Offs der Einsatzzahl liegen, die die jeweils nächste Pauschalenstufe triggert, erfolgt eine systematische, ungerechte Erhöhung der Einkünfte im Vergleich zu den Kollegen anderer Standorte. Solche Verzerrungen finden sich im vorgeschlagen Vergütungsmodell nicht.

Wir halten es nicht für sinnvoll, dieses Vergütungsmodell zu variieren. Diskutiert werden sollte aus unserer Sicht allenfalls die Höhe der jeweiligen Vergütungsvariablen. Eine Wartezeitpauschale in der Höhe zwischen 20 und 25€ (entsprechend einer Vergütung von etwa 250€ für 12 Stunden einsatzfreier Wartezeit) erscheint uns ebenso adäquat, wie eine pauschale Einsatzvergütung im Bereich zwischen 120 und 150€. Beide Beträge erscheinen uns, nicht zuletzt anhand der Kosten anderer Dienstleistungen, die rund um die Uhr vor Ort angeboten werden, angebracht.

Letzteres zeigt gleichzeitig einen der wichtigsten Vorteile des vorgeschlagenen Vergütungsmodells. Das Vergütungsmodell ist so einfach konstruiert, dass ein Vergleich der Notarzt-Vergütung mit der Entlohnung von Dienstleistungen anderer Berufsgruppen unschwierig erfolgen kann. Kommt das vorgeschlagene Vergütungsmodell zum Einsatz, so kann ohne Einschränkung öffentlich nachvollziehbar dargestellt werden, was eine Stunde Wartezeit und was ein Notarzteinsatz in Bayern die Kassen und damit die Bürger kostet bzw. was diese Dienstleistungen uns Wert sind.

Um Ihnen die modellhafte Berechnung beispielhafter Vergütungsszenarien und unterschiedlich hoher Vergütungsvariablen zu ermöglichen haben wir eine vereinfachte Berechnungstabelle generiert, die Sie hier elektronisch anfordern können. Klicken Sie dazu auf diesen Link, ergänzen Sie die entstandene Email mit Namen und Notarztstandort (dies ist erforderlich, um Missbrauch zu vermeiden, Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben) und senden diese an uns ab. Sie erhalten neben dem Link auf die Berechnungstabelle und der zugehörigen Anleitung auch die Möglichkeit uns mitzuteilen, welche Entgelthöhe Ihnen angebracht erscheint.

Zulassungsgebühr…Wortbruch oder Lösung?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jeder Notarzt dürfte es bekommen haben, das Schreiben der KVB zur Berechtigungsumwandlung. Den “Notärzten” wird einmalig die Zulassungsgebühr im Konstrukt einer “Strukurförderung” erstattet. Das bedeutet konkret: Der Notarzt muß 120€ vorschießen, um eine Ermächtigung zu beantragen. Buchhalterisch werden dann 6 Monate später 400€ im Honorarbescheid abgezogen, die sofort als Strukturförderung zurückgebucht werden plus Erstattung der vorab bezahlten 120€.

Naja, bürokratisch gelöst mit ein wenig notärztlicher Hilfe und zinslosem Kredit über 120€ in 6 Monaten und die Zulassungsgebühr für uns Notärzte fällt weg.

Für alle Notärzte? Im Schreiben sind die bisher berechtigten Notärzte erwähnt. Und das Wörtchen “einmalig” lese ich da. Was ist mit den Neu-Notärzten? Müssen die voll bezahlen, 120€ für den Antrag und danach 400€ ohne daß dies in 6 Monaten im Honorarbescheid ausgeglichen wird? Und was ist in 5 Jahren? “einmalige Zahlung” … müssen dann alle Notärzte die Zulassungsgebühr bezahlen?
Sollen hier bewußt die Neu-Notärzte daran gehindert werden, vor allem an schwachen Standorten Dienst zu tun? Sollen Alt-Notärzte dann gefrustet nach 5 Jahren aufhören? Wer ist schon so helfersyndromig, 520€ zu bezahlen, um dann an einem kleinen Standort in irgendeinem Kabuff 24h zu sitzen, um nach einigen 24h Nullschichten zumindest schon mal die Zulassungsgebühr eingefahren zu haben????

Sollen hier Jung-Notärzte gegen Alt-Notärzte ausgespielt werden?

Ich zitiere Herrn Busse als Vertreter der Kassen vom 1.Münchener Notarzt-Gespräch: “Ziel sei es, die Notärzte von der Zulassungsgebühr zu befreien…. Vorschlag der Kassen sei es, die Gebühr zurückzuerstatten”.

Warum bezahlen die Kassen nicht genug Strukturförderung, so daß jeder Notarzt jedesmal die Zulassungsgebühr schon bei der Antragstellung nicht zahlen muß?

Sollten nicht schon mit Antragstellung die 120€ vom Krankenkassenkonto zum Zulassungsausschuß fließen ohne Umweg über das Notarzt-Konto?

Wo ist das Versprechen der Politik, eine Lösung zu finden? Die haben bisher gar nichts getan, sondern die anderen werkeln lassen. Oder habe ich irgendwas verpaßt oder überlesen? Das Versprechen habe ich jedenfalls schnell wieder gefunden, die Lösung aber nicht.

Das jetzige Konstrukt mit “Notarzt-Bayern-Zulassungsausschuß” und 5 jähriger Ermächtigung ist eine auf wackeligen Krücken gebastelte Lösung auf dem Boden der jetzigen Gesetzeslage.

Liebe Kassen, liebe Politiker, liebe KVB:
Keine Ermächtigungsgebühren für Notärzte zu keinem Zeitpunkt, egal für Neu-Notärzte oder Alt-Notärzte, nicht jetzt und nicht in 5 Jahren!
So wurde es von Kassen, KVB und Ministerium geäußert. Da waren sich in der Öffentlichkeit alle einig.

Aber “versprechen” hat je nach Betonung ja zwei Bedeutungen…

Für uns Notärzte bleibt nur noch Horaz:
Parturient montes, nascetur ridiculus mus

Das ist eine schwache Leistung, Politik, Kassen, KVB.

Forderung an Kassen: Allen Notärzten, egal ob neu oder alt ist jegliche Zulassungsgebühr zu erlassen, und zwar jedes mal und nicht nur einmalig.

Hinweis an Politik: versprechen kommt nicht von versprechen.

Tip an KVB: Mehr Druck auf die Kostenträger.

Aktivität durch uns Notärzte: Wir waren wohl in letzter Zeit zu ruhig, Gehen wir an unsere lokalen Politiker, es ist Wahl-Zeit!

Außerdem: Es seien die Kassen hier diskret an die Inflation erinnert, die seit Jahren nicht im Honorar ausgeglichen wurde.

Sind wir doch zu blöde, um uns zu wehren?

1.Münchner Notarztgespräch zur zukünftigen Gestaltung des Notarztwesens

Liebe Kollegen, am 11.11. bin ich abends nach München gefahren zum “Notarztgespräch“, zu dem öffentlich eingeladen wurde. Der Titel machte neugierig und gespannt, zumal mir außer in der inoffiziellen Gerüchteküche keinerlei Infos zu einer “zukünftigen Gestaltung” vorliegen.

Anwesend waren auf dem Podium: Dr. Emminger, ÄKVB; Dr. Lärmer, GdN; Dr. Ebersperger, Innenministerium; Dr. Bayeff-Filloff, Landesbeauftragter ÄLRD; Herr Busse, VdEK, Herr Staufer, Fachanwalt Medizinrecht; Dr. Krombholz, KVB; Dr. Schmelz, KVB;

Vertreter der ZAST hatten erst vage zugesagt, dann ohne Grund abgesagt.

Im Auditorium; Dr. Enger, KVB und ca. weitere 30 Anwesende (u.a. Dr. Hossfeld von der agbn)

Es gab zwei große Themenkomplexe, die angesprochen wurden, einmal die Vergütungssituation und zum anderen die Problematik der Berechtigungen/Ermächtigungen/Zulassungen.

Nun folgt eine grobe Mitschrift der wichtigsten Inhalte und Äußerungen:

Vergütungssituation/Honorar

Krombholz: Vergütungsmäßig sei die Kuh vom Eis, Ziel: kein quotiertes System, er stellt die Frage, ob effizientere Wege ohne ZAST möglich sind.

Ebersperger: sieht IM nur als Moderator und sich als Zuschauer, sein Einfluss sei sehr begrenzt, die ZAST sei im Gesetz, weil man sich Effizienz, Transparenz, Kostenersparnis und Vereinfachung der Abrechnung versprach. Er könne es nicht mehr hören, daß Notärzte behaupten, sie würden kein Geld bekommen.

Bayeff-Filloff: Die Sicherstellung wird dann auch für die ÄLRD zum Problem, wenn die Notärzte nicht fahren wollen. Er würde sich lieber um QM kümmern als um Politik und erwähnte dazu beispielhaft die Einführung einer eineindeutigen Patientennummer.

Lärmer: Notarztdienst ist für junge Kollegen zunehmend unattraktiv.

Krombholz: wiederholt das Angebot, die ILS-Daten zu bekommen, und im Gegenzug innerhalb dreier Tage abgleichen zu können ohne ZAST

Busse: alle Fälle von nicht abgleichbaren Fällen sind geklärt bis auf den: 2 Notärzte behandeln einen Patienten.

Krombholz wiederholt die Frage, warum die ZAST benötigt wird.

Busse: „Notarzthonorare sind nicht zu deckeln“. Die ZAST mache ihre Aufgabe gut. Die Kassen zahlen 21% mehr als 2009, dies entspreche aber nicht dem Einsatzzuwachs.

Enger: lobt Zuarbeit der beratenden Notärzte.

Schmelz: 367000 Notarzteinsätze in 2012, keine Steigerung der Einsätze, es seien voraussichtlich auch 3013 weniger als im Vorjahr, wenn es eine Steigerung gibt, dann ist das nicht die Schuld der Notärzte.

Staufer: es wird immer von konstruktiven Gesprächen KV-Kassen-Notärzte geredet, aber Inhalte werden nicht bekannt, er fordert Transparenz. Geld sei geflossen, aber der Vorbehalt der Rückforderung verunsichert die Notärzte.

Krombholz: er kann keine Garantie geben, das Geld müsste reichen, er fordert eine Spitzabrechnung, um eine Garantie geben zu können.

Busse: benötigt für Spitzabrechnung Preis- und Mengenliste.

Enger: fordert die Notärzte auf, die Widersprüche gegen die Honorarbescheide zurückzunehmen, da bei Annahme der Widersprüche und negativem Bescheid doch noch Gebühren fällig werden würden.

Ebersperger: erläutert das unterschiedliche Verständnis über z.B. Spitzabrechnung der Kassen und der KVB.

Enger: bestätigt das

Schmelz weist auf die Notwendigkeit von Nachverhandlungen hin

Busse möchte Umstellung des Vergütungssystems zu Gunsten einsatzschwacher Standorte, weist auf fehlende Echt-Zahlen hin und erläutert, dass eine Spitzabrechnung auch zu Rückzahlungen an die Kassen führen könnte.

Schmelz: es werden Vergütungsmodelle diskutiert, es liegt noch keine Entscheidung vor.

Enger erläutert knapp das neue Modell (agbn-Tagung).

Ebersperger: es stehe alles zur Diskussion. Die ZAST stehe im Gesetz, muss aber nicht dort bleiben habe der Minister gesagt.

Auf Nachfrage durch das  Auditorium erklärt Ebersperger, dass das Innenministeriums keine Pläne hat, mit der Organisation des Notarztdienstes das BRK zu beauftragen und dass vorab ebenfalls keine Pläne des BRK bekannt gewesen seien. Er will von der Anfrage Deinerts (BRK) bei der Kreisgeschäftsführertagung zur Übernahme der Organisation der notärztlichen Versorgung erst hinterher erfahren haben.

Auf erneute Nachfrage Dr. Hossfeld, ob die ZAST denn in der notärztlichen Abrechnung nötig sei, wurde nicht geantwortet.

Ermächtigung:

Enger+Krombholz : Lösung bis 31.3.2014

Krombholz: Zulassungsgebühr ist Gesetz, die Dauer der Ermächtigung jedoch nicht. Man überlegt, Standortermächtigung auszusprechen mit der Option, bayernweit z.B. als Springer aushelfen zu können. es brauche dazu einen bayernweiten und nicht lokalen Zulassungsausschuss, der in höherer Frequenz tagt. Notarztdienst ist sei ein “Markt”.

Schmelz+Busse: Ziel sei es, die Notärzte von der Zulassungsgebühr zu befreien.

Busse: Vorschlag der Kassen wäre: die erhobene Gebühr zurückzuerstatten

Enger: so etwas wäre z.B. als Strukturförderung möglich

Ende meiner Mitschrift

Mein FAZIT:

Das eigentliche Thema wurde nicht führend behandelt, nämlich eine zukünftige Gestaltung des Notarztwesens. Die Notwendigkeit der ZAST wurde nicht erläutert. Offen wurde angesprochen, dass Herr BRK-Landesgeschäftsführer Deinert bei der BRK-Kreisgeschäftsführertagung anfragt, ob das BRK die Organisation des Notarztdienstes übernehmen soll. Dies sei dem Innenministerium nicht vorab bekannt gewesen. Nun frage ich mich, soll die KVB in der Organisation des Notarztdienstes denn doch durch das BRK abgelöst werden? Warum wird diese Frage an die BRK-Kreisgeschäftsführer herangetragen, wenn das nicht geplant ist?

Alternativen zur KVB?

Welche Alternativen haben wir Notärzte für die Organisation unseres Dienstes?

KVB: naja, immerhin wissen wir seit Jahren, was wir haben.Wir sind wieder knapp am Stand von 2006 angelangt, haben aber ein Ohr bekommen und dürfen unsere Meinung sagen, die sogar angehört wird.

Zweckverbände: die haben ja laut Gesetz die Sicherstellung mit der KVB zusammen bekommen.  Die Zweckverbände haben noch nie in Bayern den Notarztdienst organisiert und beträten damit folglich Neuland. In den Zweckverbänden sitzen Politiker und Schreibtischbeamte/Angestellte. Der einzige ärztliche Sachverstand in den Zweckverbänden liegt bei den ÄLRDs. Naheliegend wäre es für die Zweckverbände, die Organisation des Notarztdienstes den Durchführenden zu übertragen, die ja schon lokal den Rettungsdienst stemmen. Also z.B. dem BRK. Für die bisher beteiligten Krankenhäuser würde sich nichts ändern, sehr wohl aber für die anderen / Niedergelassene und Freizeitärzte. Eine direkte Einflußnahme auf den Notarztdienst durch die Durchführenden (so nennt der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang BRK/JUH/ASB etc…) ist problemlos möglich, ein Mitspracherecht durch Notärzte ist nicht vorgesehen oder geplant.

Hilfsorganisationen/BRK etc.: Der Notarzt wird in irgendeiner Form (Subunternehmer, Vertrag) an den jeweiligen Rettungsdienstbetreiber angeschlossen. Nachdem eine angestellte Tätigkeit mit Bezahlung nach Tarif zu teuer ist, wird es sehr “spannende” Einzelverträge geben. Der direkte Chef der Notärzte wäre der jeweilige nichtärztliche Leiter Rettungsdienst bzw. der lokale Kreisgeschäftsführer. Vertragsverlängerungen wären daher genauso spannend wie der Inhalt der Einzelverträge.

Eigene notärztliche Organisation: ebenfalls absolutes Neuland. Wer kann das stemmen? Wer kann sich als gleich starke Kraft neben Zweckverbänden und Hilforganisationen und Kassen behaupten?

Anderes ???

gemeinsame Ziele?

Was meiner Meinung nach beibehalten werden muß: eine ärztliche Unabhängigkeit in ärztlicher Entscheidung, Therapie und Tätigkeit (in der Definition als freier Beruf, der hier als Arzt nur dem Patienten verpflichtet ist, keinem Dienstherren)

Was erkämpft werden muß: eine angemessene Bezahlung

Wir müssen organisatorisch beieinander bleiben und dürfen nicht in einzelne Gruppen zersplittet werden, denn dann kann man mit uns Notärzten machen, was man will.

Ist da ein Konsens unter uns zu finden? Andere Ideen?

Ausgewählt

Die agbn und die mitarbeitenden Regionalvertreter haben pünktlich zum Schluss der Wahllokale ein Positionspapier zur Misere im bayerischen Notarztdienst veröffentlicht. Die agbn stellt zusammen mit den beteiligten Regionalvertretern damit aber nicht nur die Forderungen auf, deren Erfüllung unabdingbar für den Fortbestand der flächendeckenden Notarztversorgung in Bayern ist. Es werden hier auch Lösungsvorschläge vorgestellt, die unschwierig und ohne Einbußen bei Patienten oder Notärzten “im Rahmen des Gesetzes” umgesetzt werden können.

Das ist neu, denn bisher musste man sich bei allen vorgeschlagenen Anregungen zur Beseitigung der Misere immer wieder nur anhören, das dies oder das “so nicht” ginge, weil irgendein Gesetz dies genau so nicht zuließe. Jetzt wurde externer juristischer und administrativer Rat eingeholt, denn die Phantasien zur Lösung der Misere schlugen immer wildere – wohl mehrheitlich gut gemeinte – Kapriolen.

So gingen manche unserer notärztlichen Kollegen in bayerisch-braver Ergebenheit dem geschriebenen Gesetz gegenüber so weit, sogar grundsätzliche Standpunkte der Notarztorganisation in Bayern aufzugeben, alles frei nach dem Motto “Lieber die Position verschenkt als das Gesetz verrenkt”.

Als eine der tollsten Ideen gilt z.B. der Vorschlag, die Rettungszweckverbände mit der Organisation des Notarztdienstes zu betrauen. Dort verfügt man sicher über die geballte Verhandlungskompetenz für jeden Honorarstreit mit den Kostenträgern. Wo die glücklos taktierende KVB mit ihrem Heer an Juristen beim Verhandeln mit den gewieften Vertretern der Kostenträger versagt, wird es ein Rettungszweckverband schon richten. Ach, der kann ja das BRK beauftragen und die beauftragen dann die ZAST und die wird dann die Interessen ihrer Eigentümer vertreten.

Noch besser: der reine Stundenvergütung für diensttuende Notärzte. Eine lieb gemeinte Idee, mit der wir Kostenträgern und Schiedsgericht ihren sehnlichsten Wunsch erfüllen. Gratulation, so setzt man eine Deckelung des notärztlichen Honorars erfolgreich um. Gratulation, so fangen die Notärzte jede Einsatzmehrung, z.B. zu Gunsten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, kostenneutral auf.

Nein. das sind alles sicher gut gemeinte, offenbar aus Frustration und aus aufgelaufener Harmoniebedürftigkeit geborene Ideen, die die Misere im Bayerischen Notarztdienst aber leider ebenso wenig lösen helfen, wie die Vorstöße mit dem Ziel einer akuten Gesetzesänderung.

Mit dem jetzt vorgelegten Positionspapier liegt ein umsetzbarer Lösungsvorschlag vor. Wollen wir mal sehen, wer welchen Grund findet, das bayerische Notarztsystem weiter zu sabotieren.

Eichhörnchen

Sehr mühsam, wie das abläuft mit der Abrechnung. Und man könnte fast annehmen, die KVB bzw. der KVB-Vorstand will uns NAs ärgern. Wenn dem nicht so ist, schafft er’s aber trotzdem.
(Nicht gerechtfertigtes) Schweigen seit Wochen…….
Dabei wäre es so einfach gewesen, mit der Aussendung des Honorarbescheides Qu1/2013 zu vermelden, dass für die Auszahlung benötigte “Abgleichsdaten” der ersten Monate seit 15.November 2012 inzwischen der ZAST vorliegen. Real tut sich also was – eine einfache Information wäre da erforderlich. “Kollegial” ist der Informationsstil des Vorstandes nicht.
Ich glaube, aus gutem Grund zu wissen, dass mir zustehendes Honorar ausbezahlt wird und so ärgert mich der Umgangsstil eigentlich mehr als die verzögerte Auszahlung.
Schade, KVB-Vorstand, das mit den “kollegialen Grüssen” bleibt halt eine Floskel solange wir wie Empfänger von Brosamen behandelt werden.

Etappenziel

Ein Mindestziel ist erreicht.In der Folge die heutige Erklärung des Bayer. Innenministeriums (gelb von mir):
http://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2013/219/index.php )

 Kassenärztliche Vereinigung
München, 29.07.2013
Einigung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und den Kostenträgern: Finanzierung der Notarztversorgung ist sichergestellt – Notarztdienst zukunftsfähig gestalten

+++ Unter Vermittlung der Bayerischen Staatsministerien des Innern sowie für Umwelt und Gesundheit haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die bayerischen Krankenkassen sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung über die Finanzierung der Notarztversorgung geeinigt: Für das laufende Jahr 2013 wird eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, die die Finanzierung der geleisteten Einsätze sicherstellt. Für das Jahr 2014 soll eine Vergütungsvereinbarung noch in diesem Herbst vorliegen. Ziel ist es, das Vergütungsniveau der notärztlichen Leistungen sicherzustellen. Im Vorgriff darauf stellen die Kostenträger darüber hinaus zur Vermeidung struktureller Defizite in der Notarztversorgung Mittel der Strukturförderung zur Verfügung. Damit soll der Notarztdienst im Flächenstaat Bayern, insbesondere auch in einsatzschwachen Gebieten, unterstützt werden. Die KVB wird die Mittel einsetzen, um mit gezielten Maßnahmen die Bereitschaft zur Mitwirkung von Ärzten im Rettungsdienst flächendeckend zu gewährleisten. Mit diesem Ergebnis wurde auch die Gesprächsbasis geschaffen, um weitere Themen, wie z. B. die Ermächtigungen und das Abrechnungsverfahren, konstruktiv zu diskutieren und im Sinne einer guten medizinischen Versorgung in Bayern umsetzen zu können. Damit ist die Grundlage gegeben, den Notarztdienst in Bayern dauerhaft sicherzustellen und zukunftsfähig zu gestalten. +++

Aktuelle Wertung:
(siehe auch: http://bayern-ohne-notarzt.de/  )

Nachdem mit “ius primae noctis“das Staatsministerium (und damit die staatstragende Partei?) bekannt gegeben hat, dass unter Ministerialvermittlung eine Einigung erfolgte, dürfen jetzt sicher auch die Verhandlungspartner ihre Mitteilungen unter uns Volk streuen.
Klar und versprochen ist jetzt, dass wir – man muss leider feststellen, erfreulicherweise! – wieder auf dem Status von  2006 angekommen sind mit 3 Ausnahmen:
1 mässig hoffnungsvoller Aspekt:
“Mittel der Strukturförderung” werden zur Verfügung gestellt
2 mässig problematisch aus meiner Sicht:
Der ZAST-Abgleich ist noch nicht geregelt (wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren ist, wird das aber kurzfristig geregelt werden)
3 deutlich problematisch aus meiner Sicht:
Die Ermächtigungsproblematik besteht weiter (Es ist wohl auch noch keine realistische Lösung in Sicht)

Die wichtigsten Baustellen jetzt:
ZAST-Abgleich
:
Das Kostenträger-Mantra “Jeder nachgewiesene NA-Einsatz wird bezahlt” hat die (unsinnige) BayRDG-Vorgabe, dass die ZAST eine Rechnung für den Einsatz stellt. Ich bin guter Hoffnung, dass die KVB künftig die Voraussetzung für die ZAST schafft, alle Rechnungen zu stellen. Das könnte erfolgen durch Weitergabe von emDoc-Daten, datenschutzkonform gestutzt.
Davon unbenommen bleibt die Forderung, die Direktabrechnung mit den Kostenträgern unter Wegfall der ZAST wieder einzuführen!!

Ermächtigung:
N
ach meinem Kenntnisstand aktuell (trotz “stetem Bemühen”) keine Lösung in Sicht

Honorar 2014:
Es darf nicht sein, dass wir über das Jahr 2013 hinaus auf dem Stand von 2006 bleiben. “Für das Jahr 2014 soll eine Vergütungsvereinbarung noch in diesem Herbst vorliegen.”  Für 2014 müssen deutlich höhere Vergütungen insbesondere für die ländlichen Regionen festgeschrieben werden. Vorschläge wurden mit der KVB erörtert und müssen von den Notärzten noch diskutiert werden: ein Beschluss der Notärzteschaft während des agbn-Kongresses ist anzustreben, nachdem allen Notärzten zeitgerecht vorher Modelle zur Diskussion dargelegt werden.

Die Lösung

Die Lösung der Notarztmisere liegt auf der Hand: Sachsen, das bayerischste der neuen Bundesländer macht es vor. Dort wird der Notarztdienst von den Krankenkassen gestaltet. Toll. Die haben nun die geniale Lösung gfunden: Die Notarztdienste werden durch eine Leiharbeitsfirma besetzt.

Ich hätte da noch ein paar Vorschläge aus der Arbeitswelt zur Optimierung dieser tollen Idee:

  • Kreiert doch den 1-Euro-Notarzt für bis dato nicht als Notarzt tätige Ärzte, damit kann sicher der Eine oder Andere für das Berufsbild begeistert werden… und wenn es auch nur der “Eine” ist.
  • Engagiert doch Auslandsagenturen um uns Ärzte von fernen Gestaden in die Fahrzeuge zu holen. Deutschkenntnisse nicht erforderlich: Wir haben ja Blaulicht zum bahnen des Weges und Rettungsassistenten zum übersetzen.
  • Schließen Sie doch einfach die unrentablen Notarztstandorte. Das Angebot regelt die Nachfrage. Wer seinen Notarzt nicht regelmäßig ruft, kriegt auch keinen mehr.

Und wenn das dann alles mal klappt, dann übernehmen wir das nach Bayern – versprochen, liebe Sachsen. Alternativ könntet Ihr, liebe Sachsen, aber auch überlegen, das System, das bei uns bis 2009 funktioniert hat zu übernehmen. Das funktioniert auch bei Ihnen. Garantiert.

Bis sich geklärt hat, ob das neue Sächsische System funktioniert und wir das dann übernehmen können, rege ich an, dass sich ALLE Verantwortlichen die zugegebenermaßen alte aber jetzt auf der ÄLRD-Homepage veröffentlichte Pressemeldung des Landesbeautragten der ÄLRDs endlich zu Herzen nehmen. Bisher hat das keiner getan, denn der dort zitierte Schiedsspruch würde zu der dort ebenfalls negierten Kürzung der Notarzthonorare führen. Die dort geforderte Transparenz konnte auch die agbn-Umfrage nicht herbeiführen.

  • Konkret hat bisher keiner getan, was Bayeff-Filloff wirklich freundlich erbeten hat.

Aber nicht nur auf BF hört keiner.

  • Konkret hat bisher keiner getan, was die agbn anhaltend und fast schon missionarisch zu erhandeln versucht.
  • Konkret sind bisher die von den Regionalvertretern unermüdlich vorgetragenen Anregungen, Bitten und Forderungen den Betroffenen offenbar den Buckel runtergerutscht.

Müssen wir wirklich unfreundlich werden, damit es endlich zu einer Lösung kommt? Müssen wir wirklich statt zu missionieren einen Kreuzzug führen? Müssen wir wirklich in das Ende des runtergerutschten Buckels beißen? Wir wollen keine heißen Wochenenden wie das für heute und morgen angekündigte, weder meteorolgisch noch notarztdienstlich!

Hoffentlich liest das jemand von denen, die es richten könnten. Hoffentlich schalten Politik, Ausführende, Kostenträger, KVB und all die Anderen Sackgassenfahrer endlich den Rückwärtsgang ein. Merke: In einer Sackgasse geht es vorwärts nur an die Wand. Ich fürchte aber, auch dieser Aufruf wird in der Sonnenhitze verglühen. Irgendwann brennt’s dann und keiner ist schuld. Ein heißer September wäre in niemandes Interesse, oder doch?

Antworten auf Fragen?

Die Antworten auf die AGBN Fragen werfen bei mir mehr Fragen auf, als beantwortet wurden.

Kassenantwort: gleich im ersten Absatz: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht konkret auf die einzelnen Fragestellungen eingehen können.

Meine Antwort: Nö, habe ich nicht. Es waren ganz klare Fragen, deren Beantwortung vielleicht etwas Licht in unser WirrWarr bringen hätten können. Oder wenigstens Transparenz.

ZAST-Antwort: Die ZAST GmbH will mit Ihrer Antwort Übersicht und Transparenz schaffen. Jedenfalls sagt sie das zu Beginn. Deswegen fehlen konkrete Zahlen und deswegen sind auch Inhalte der Schiedsgerichtsverfahrens geschwärzt. Hmm. Ist das logisch? Und wieso weiß die ZAST von den Inhalten des Schiedsgerichtsurteils? Immerhin bezieht sich die Antwort in Teilen darauf. Gerüchtehalber kursiert das Schiedsgerichtsurteil ja auch in BRK Kreisen – ach ja, nun verstehe ich, das Schiedsgericht tagt ja in den Räumen der ZAST GmbH und außerdem hat der Gesellschafter BRK ja auch 50% Anteil an der ZAST GmbH. Immerhin eine aufschlußreiche Antwort habe ich gefunden: seit 1980 wird die Bereitschaftspauschale für uns Notärzte gleichbleibend mit 51€ honoriert. Da war ich noch in der Schule, nun bin ich seit 1995 aktiv im Notarztdienst. Heute schreiben wir 2013. Wie die Zeit vergeht… Wer hat Lust, den Inflationsverlust zu berechnen? Was sind die 100 DM von damals heute in Euro konkret noch wert? Tip: Die Wiesn-Maß lag unter 5 Mark und eine Brezel gabs für 30-35 Pfennig.

Innenministeriums-Antwort: Die Form des von Ihnen vorgelegten Fragebogens mit „Ja“/„Nein“ Antwortmöglichkeiten wird u.E.der komplexen Materie nicht gerecht. Eine Beantwortung in einem solchermaßen vorgegebenen, starren Schema lässt eine Darstellung der Problematik in ihren Zusammenhängen aus meiner Sicht nicht ausreichend zu.

Nun ja, ein wenig mehr Transparenz hätte da auch nicht geschadet. Statt dessen wird der Notarztdienst als wesentlicher Teil des Rettungsdienstes umschrieben. Das freut mich und zeigt doch wenigstens verbal eine Wertschätzung unseres Dienstes. Nach der Historie der Genese der BayRGD Novelle und weiterer Schilderungen von Honorar- und Ermächtigungsproblematik warte ich vergeblich auf konkrete Antworten auf konkrete Fragen.

Sehr verehrte Politiker: Seit 2009 ist das BayRDG gültig, seit 2009 eskalieren die Probleme. Ist es zu naheliegend, hierin einen Zusammenhang zu vermuten? Die Legislative liegt in politischer Hand, diese Hand kann auch Gesetze, die sich in der Praxis nicht bewährt haben oder mehr Probleme verursachen denn lösen auch ändern.

KVB-Antwort: Immerhin, fast jede Frage konkret beantwortet. Transparenz ist da. Aber ohne Vergleich, was die Kassen zahlten, was die ZAST bekam und was weitergeleitet wurde, hilft mir das nicht weiter.