Vorschlag von agbn und Regionalvertretern zum Vergütungsmodell
Über das neue Vergütungsmodell für die Notärzte in Bayern wird verhandelt und verhandelt und noch immer wissen wir nicht, was KVB und Kassen bisher erreicht haben. Öffentliche Statements sind während laufender Verhandlungen nicht üblich, so heißt es. Das von uns vorgeschlagene Vergütungsmodell ist – so wurde uns von der KVB aber zugesichert – Basis der Verhandlungen von Seiten der KVB. Um die Verhandlungen nicht unnötig zu gefährden haben wir daher bisher darauf verzichtet, unsere Forderungen zusätzlich öffentlich zu machen. Aufgrund der langen Verhandlungsdauer befürchten wir nun aber, dass wir irgendwann mit einer weitgehend durchdiskutierten Entscheidung konfrontiert werden, die dann aber doch nicht dem entspricht, was wir vorgeschlagen haben.
Bei der öffentlichen Vorstellung des von agbn und Regionalvertretern erarbeiteten Abrechnungsmodells, beim vergangenen Jahreskongress der agbn in Rosenheim, waren nur wenige Kolleginnen und Kollegen anwesend. Deshalb haben wir uns entschlossen, dieses von uns vorgeschlagene Modell nun erneut öffentlich vorzustellen um zu zeigen, wie wir eine transparente, faire und leistungsgerechte Honorierung des Notarztdienstes realisiert sehen wollen:
- Wir empfehlen an allen Standorten in Bayern die gleiche Abrechnungsmodalität einzuführen.
- Die Vergütung besteht aus einer Basisvergütung pro Stunde Wartezeit und einer Einsatzpauschale.
- Während eines Einsatzes wird keine Wartezeitpauschale erstattet, d.h. pro abgerechneten Einsatz entfällt (unabhängig von dessen Länge) die Wartezeitpauschale einer Stunde aus der jeweiligen Schicht.
- Zuschläge werden für Nacht, Wochenend- und Feiertage gewährt.
Berechungsbeispiele* | |
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12h Schicht ohne Einsatz. | Vergütung = 12 * [W] |
12h Schicht mit einem Einsatz | Vergütung = 11 * [W] + 1* [E] |
12h Schicht mit drei Einsätzen | Vergütung = 9 * [W] + 3 * [E] |
12h Schicht mit 14 Einsätzen | Vergütung = 0 * [W] + 14 * [E] |
* Wartezeitpauschale = [W], Einsatzvergütung = [E]) |
Das Vergütungsmodell zeichnet sich durch einen standortunabhängigen, bayernweit einheitlichen, fairen und transparenten Berechnungsalgorithmus aus. Es stellt sicher, dass an jedem Standort eine akzeptable Basisvergütung zur Verfügung steht, gleichzeitig aber eine leistungsorientierte Steigerung der Vergütung erfolgt. Es erlaubt die Anwendung auf alle Schicht- und Organisationsmodelle in Bayern. Es erlaubt auch bei kurzzeitigem Einspringen, wie z.B. bei Übernahme einer 4 stündigen Teilschicht, eine nachvollziehbare und faire Vergütung.
Das Vergütungsmodell macht bei Zugrundelegen eines geeignet hohen Ansatzes der Wartezeitpauschale auch kleine Standorte finanziell attraktiv. Durch den Abzug einer Stunde der Wartezeitpauschale pro Einsatz werden Einsatzvergütungen an einsatzstarken Standorten durch die zusätzliche Gewährung der Wartezeitpauschale während des Einsatzes (was ja bereits in der Formulierung widersinnig erscheint) nicht unangemessen überhöht. Es erlaubt so eine faire Bezahlung, auch wenn an einem sonst einsatzstarken Standort in einer Schicht ungewöhnlich wenige Einsätze anfallen, es überhöht die Bezahlung nicht unverhältnismäßig, auch wenn in einer Schicht an einem sonst einsatzarmen Standort unerwartet viele Einsätze anfallen.
Das Vergütungsmodell verzichtet (abseits der Einsatzvergütung selbst) auf eine Pauschalierung der Vergütung, wie von manchen angestrebt, da es jedem Leistungsprinzip widerspricht, wenn ein Notarzt nach 12 Stunden Schlaf gleich entlohnt wir, wie ein Notarzt nach 12 Stunden mit 10 Einsätzen. Zudem führt eine Pauschalierung der Vergütung – welcher Art auch immer – stets auch zu einer Verlagerung des Morbiditätsrisikos (Zunahme der Einsatzzahlen bei zunehmend älterer Bevölkerung) zu Lasten der Notärzte, was wir naturgemäß ablehnen.
Das Vergütungsmodell verzichtet auf die bisher übliche Staffelung der Wartezeitpauschale nach statistischer Einsatzhäufigkeit am jeweiligen Standort, da diese an Ausnahmetagen (wenig Einsätze an sonst einsatzstarken Standorten, viele Einsätze an sonst einsatzschwachen Standorten) zu eklatanten Ungerechtigkeiten führt. Die Staffelung der Wartezeitpauschale führt zudem an Standorten, die knapp über dem Cut-Off der Einsatzzahl liegen, die die jeweils nächste Pauschalenstufe triggert, zu einer systematischen, ungerechten Verringerung der Einkünfte. Bei Standorten die knapp unterhalb des Cut-Offs der Einsatzzahl liegen, die die jeweils nächste Pauschalenstufe triggert, erfolgt eine systematische, ungerechte Erhöhung der Einkünfte im Vergleich zu den Kollegen anderer Standorte. Solche Verzerrungen finden sich im vorgeschlagen Vergütungsmodell nicht.
Wir halten es nicht für sinnvoll, dieses Vergütungsmodell zu variieren. Diskutiert werden sollte aus unserer Sicht allenfalls die Höhe der jeweiligen Vergütungsvariablen. Eine Wartezeitpauschale in der Höhe zwischen 20 und 25€ (entsprechend einer Vergütung von etwa 250€ für 12 Stunden einsatzfreier Wartezeit) erscheint uns ebenso adäquat, wie eine pauschale Einsatzvergütung im Bereich zwischen 120 und 150€. Beide Beträge erscheinen uns, nicht zuletzt anhand der Kosten anderer Dienstleistungen, die rund um die Uhr vor Ort angeboten werden, angebracht.
Letzteres zeigt gleichzeitig einen der wichtigsten Vorteile des vorgeschlagenen Vergütungsmodells. Das Vergütungsmodell ist so einfach konstruiert, dass ein Vergleich der Notarzt-Vergütung mit der Entlohnung von Dienstleistungen anderer Berufsgruppen unschwierig erfolgen kann. Kommt das vorgeschlagene Vergütungsmodell zum Einsatz, so kann ohne Einschränkung öffentlich nachvollziehbar dargestellt werden, was eine Stunde Wartezeit und was ein Notarzteinsatz in Bayern die Kassen und damit die Bürger kostet bzw. was diese Dienstleistungen uns Wert sind.
Um Ihnen die modellhafte Berechnung beispielhafter Vergütungsszenarien und unterschiedlich hoher Vergütungsvariablen zu ermöglichen haben wir eine vereinfachte Berechnungstabelle generiert, die Sie hier elektronisch anfordern können. Klicken Sie dazu auf diesen Link, ergänzen Sie die entstandene Email mit Namen und Notarztstandort (dies ist erforderlich, um Missbrauch zu vermeiden, Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben) und senden diese an uns ab. Sie erhalten neben dem Link auf die Berechnungstabelle und der zugehörigen Anleitung auch die Möglichkeit uns mitzuteilen, welche Entgelthöhe Ihnen angebracht erscheint.