Etappenziel

Ein Mindestziel ist erreicht.In der Folge die heutige Erklärung des Bayer. Innenministeriums (gelb von mir):
http://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2013/219/index.php )

 Kassenärztliche Vereinigung
München, 29.07.2013
Einigung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und den Kostenträgern: Finanzierung der Notarztversorgung ist sichergestellt – Notarztdienst zukunftsfähig gestalten

+++ Unter Vermittlung der Bayerischen Staatsministerien des Innern sowie für Umwelt und Gesundheit haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die bayerischen Krankenkassen sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung über die Finanzierung der Notarztversorgung geeinigt: Für das laufende Jahr 2013 wird eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, die die Finanzierung der geleisteten Einsätze sicherstellt. Für das Jahr 2014 soll eine Vergütungsvereinbarung noch in diesem Herbst vorliegen. Ziel ist es, das Vergütungsniveau der notärztlichen Leistungen sicherzustellen. Im Vorgriff darauf stellen die Kostenträger darüber hinaus zur Vermeidung struktureller Defizite in der Notarztversorgung Mittel der Strukturförderung zur Verfügung. Damit soll der Notarztdienst im Flächenstaat Bayern, insbesondere auch in einsatzschwachen Gebieten, unterstützt werden. Die KVB wird die Mittel einsetzen, um mit gezielten Maßnahmen die Bereitschaft zur Mitwirkung von Ärzten im Rettungsdienst flächendeckend zu gewährleisten. Mit diesem Ergebnis wurde auch die Gesprächsbasis geschaffen, um weitere Themen, wie z. B. die Ermächtigungen und das Abrechnungsverfahren, konstruktiv zu diskutieren und im Sinne einer guten medizinischen Versorgung in Bayern umsetzen zu können. Damit ist die Grundlage gegeben, den Notarztdienst in Bayern dauerhaft sicherzustellen und zukunftsfähig zu gestalten. +++

Aktuelle Wertung:
(siehe auch: http://bayern-ohne-notarzt.de/  )

Nachdem mit “ius primae noctis“das Staatsministerium (und damit die staatstragende Partei?) bekannt gegeben hat, dass unter Ministerialvermittlung eine Einigung erfolgte, dürfen jetzt sicher auch die Verhandlungspartner ihre Mitteilungen unter uns Volk streuen.
Klar und versprochen ist jetzt, dass wir – man muss leider feststellen, erfreulicherweise! – wieder auf dem Status von  2006 angekommen sind mit 3 Ausnahmen:
1 mässig hoffnungsvoller Aspekt:
“Mittel der Strukturförderung” werden zur Verfügung gestellt
2 mässig problematisch aus meiner Sicht:
Der ZAST-Abgleich ist noch nicht geregelt (wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren ist, wird das aber kurzfristig geregelt werden)
3 deutlich problematisch aus meiner Sicht:
Die Ermächtigungsproblematik besteht weiter (Es ist wohl auch noch keine realistische Lösung in Sicht)

Die wichtigsten Baustellen jetzt:
ZAST-Abgleich
:
Das Kostenträger-Mantra “Jeder nachgewiesene NA-Einsatz wird bezahlt” hat die (unsinnige) BayRDG-Vorgabe, dass die ZAST eine Rechnung für den Einsatz stellt. Ich bin guter Hoffnung, dass die KVB künftig die Voraussetzung für die ZAST schafft, alle Rechnungen zu stellen. Das könnte erfolgen durch Weitergabe von emDoc-Daten, datenschutzkonform gestutzt.
Davon unbenommen bleibt die Forderung, die Direktabrechnung mit den Kostenträgern unter Wegfall der ZAST wieder einzuführen!!

Ermächtigung:
N
ach meinem Kenntnisstand aktuell (trotz “stetem Bemühen”) keine Lösung in Sicht

Honorar 2014:
Es darf nicht sein, dass wir über das Jahr 2013 hinaus auf dem Stand von 2006 bleiben. “Für das Jahr 2014 soll eine Vergütungsvereinbarung noch in diesem Herbst vorliegen.”  Für 2014 müssen deutlich höhere Vergütungen insbesondere für die ländlichen Regionen festgeschrieben werden. Vorschläge wurden mit der KVB erörtert und müssen von den Notärzten noch diskutiert werden: ein Beschluss der Notärzteschaft während des agbn-Kongresses ist anzustreben, nachdem allen Notärzten zeitgerecht vorher Modelle zur Diskussion dargelegt werden.

5 Gedanken zu „Etappenziel

  1. Lippenbekenntnisse – war ja klar…

    Die Abrechnung habe ich zwar noch nicht bekommen, aber das überwiesene Honorar 07/13 unterscheidet sich erneut deutlich vom errechneten Honorar. Dabei ist mir jetzt ehrlich gesagt egal, ob das am ZAST-Abgleich, Vorsichts-Einbehalt oder sonst woran liegt. Fakt ist, dass Geld fehlt!

  2. An Rosi: Plausibel sind sie ja schon mal durch Annahme in em Doc und damit akzeptiert von der KVB. Unterschiedliche Daten (NA-Einsatz bei der ZAST nicht vorhanden) muss jetzt Recherche durch die ZAST auslösen unter der Fragestellung, warum der Einsatz nicht vorliegt. I.d.R. genügt dann hoffentlich die Auskunft der ILS an die ZAST, dass ein NA-Einsatz vorgelegen hat. Wenn nicht – extrem selten! -, muss das der KVB mitgeteilt werden – da wird eine Lösung gefunden werden. Die aktiven RVs achten drauf.
    Übrigens ein weiterer Hinweis, dass die Zwischenschaltung der ZAST überflüssig ist.

    An Reinhard: Wundern, nicht ärgern! Frag’ mal einen AOK-Vertreter, warum der die ZAST (und damit den Abgleich) will! Überflüssige Bürokratie natürlich. Mir fehlen auch nicht ganz 10%, aber der Weg zur Auszahlung ist beschritten. In den nächsten 6 Monaten sehen wir da hoffentlich Land. Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die KVB einen Erläuterunsbrief zum Procedere demnächst an die NA’s rauslässt. Es bietet sich an, diese Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einem Ministerium zu vergleichen, was den Arbeitsablauf betrifft – und dann muss der Minister/Vorsitzende noch unterzeichnen………..

    • Der Nachteil ist einfach, daß eine Nachkontrolle extrem zeitaufwendig und nervtötend ist. Dazu müßte ich auch erst mal wissen, welcher Einsatz denn jetzt mit der ZAST abgeglichen und positiv beschieden wurde, und welche wieder neu unabgleichbar sind.
      Also wieder die ZAST mit der Nachfrage behelligen?
      Oder wann kommt von der KVB der Zettel mit der Information:
      – Dezidierte Auflistung von noch nicht abgeglichenen (Quartal 4/2012)
      – Auflistung von jetzt abgeglichenen (Quartal 4)
      – und das gleiche für Quartal 1/2013!!!

  3. Klingt ja alles in allem vielversprechend. Bleibt immer noch die offene Frage: Was sind denn jetzt geleistete Notarzteinsätze ?
    Alle die wir via emDoc zur Abrechnung eingereicht haben oder immer noch nur diejenigen, die nach dem – wie auch immer gestaltetem -Datenabgleich plausibel sind ???

  4. Wieder eine Luftnummer, diese Einigung mit den Versicherungen.
    Wieder ZAST-Abgleich und ca 10% der Einsätze einfach nicht bezahlt!
    Wieder schwer erträgliches Politiker-Geschwätz von wegen “Finanzierung der Notarztversorgung ist sichergestellt”.
    Schließlich kann jeder seine Arbeit problemlos mit NA-Protokoll, Dienstplan und evtl. Alarm-Fax nachweisen. Soll ich wirklich noch glauben, dahinter stecke kein System und der “ZAST-Abgleich” diene nicht als fester Budgetposten, um Kosten zu sparen? Wann ist da die Grenze zum Abrechnungsbetrug überschritten?

    Reinhard, sich gerade grün und blau ärgernd

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