Liebe Kolleginnen und Kollegen:
Die Krankenkassen werden nicht darauf bestehen, ihr Stundenpauschalenmodell durchzusetzen. Es gibt Positives: es wird kein gedeckeltes Budget auf unsere Kosten geben und es wird bei einer leistungsabhängigen Vergütung bleiben, allerdings mit weniger Honorar Pro behandeltem Patienten aber deutlich mehr Honorar pro Bereitschaftsstunde. Wie das genau aussieht, ist mir noch nicht bekannt, in der Summe werden wir ca. 8% mehr Geamthonorar erhalten und die “Schuldenbegleichung” sei angeblich vom Tisch. Allerdings sind wir meiner Meinung nach immer noch weit von einer adäquaten Honorierung entfernt. Zur weiteren Info das agbn-Newsletter:
Nach Versand unseres letzten „Spezial-Newsletters“ haben wir zahlreiche Zuschriften bekommen. Überwiegend wurde dabei der von der agbn und der Mehrzahl der Regionalvertreter gewählte Kurs, für den bayerischen Notarztdienst eine leistungsbezogene Vergütung einzufordern und eine Pauschalvergütung abzulehnen, unterstützt. Mehrheitlich wurde gefordert, das von den Kostenträgern konzipierte und im Newsletter vorgestellte sog. „Kassen-Modell“ zugunsten des sog. „Notarzt-Modells“ weiterhin abzulehnen, sei es um den Preis des Ganges vor das Schiedsgericht oder sogar unter Inkaufnahme eines Arbeitskampfes.
Von unserer Seite, d. h. von Seiten der Pauschalvergütungs-Gegner, wurde nicht verhehlt, dass zwischen Notärzten und Kostenträgern bei einem Arbeitskampf kaum „Waffengleichheit“ besteht. Einschlägige gesetzliche Regelungen und unsere Verpflichtung dem Leben und Wohlergehen der anvertrauten Patienten gegenüber, machen uns leicht zum nahezu hilflosen Spielball pekuniärer Interessen. Dennoch hielten wir Kurs gegen eine pauschale Vergütung und damit vor allem gegen die Übernahme des Morbiditätsrisikos durch die Notärzte. Wir waren gefordert, nicht nur fortgesetzt und unermüdlich an jeder möglichen und unmöglichen Stelle unsere Argumente vorzutragen, sondern auch alle potenziell hilfreichen Verbindungen einzuschalten, um konzentriert auf die Kostenträger einzuwirken. In der Folge kam dankenswerterweise von Seiten der ÄLRD, die für Entgeltangelegenheiten nun wirklich nicht zuständig sind, Unterstützung. Auch hier wurde erkannt und kommuniziert, dass die Motivation der Kolleginnen und Kollegen, den Dienst unter den neuen, vermeintlich unverrückbar festgelegten Bedingungen weiter flächendeckend aufrecht zu erhalten, sicher nicht steigen wird.
Hartnäckigkeit und Mühe der Pauschalvergütungs-Gegner haben sich nun aber vielleicht doch zumindest teilweise gelohnt, denn wir können – wenn auch vorerst nur sehr verhalten – aus dem aktuellen Verhandlungsstand von einigen Änderungen berichten:
Zunächst konnte offenbar der Gang vors Schiedsgericht abgewendet werden, die Verhandlungen zwischen KVB und Kostenträgern wurden und werden fortgesetzt.
Aktueller Verhandlungsstand ist, dass die Vergütung – ähnlich dem von uns favorisierten „Notarzt-Modell“ – ab 2015 in Form einer insgesamt deutlich erhöhten, pro Stunde zu vergütenden Wartezeit-Pauschale und einer gegenüber heute zwar deutlich verringerten, aber weiterhin pro Einsatz zu vergütenden Einsatzpauschale erfolgen soll.
Im „Kassen-Modell“ war nur noch eine Pauschal-, aber keine Einsatzvergütung mehr vorgesehen. Dies wurde nun bei den Verhandlungen offenbar revidiert, sodass wieder eine Vergütung pro Einsatz erfolgen soll, um so den Leistungsbezug unserer Vergütung zu erhalten. Die Vergütung pro Einsatz soll an allen bayerischen Standorten gleich hoch sein. Die von den Kostenträgern primär geforderte, einsatzunabhängige Notarztvergütung ist damit offenbar vom Tisch.
Nur die Höhe der Wartezeit-Vergütung soll weiterhin abhängig von der Anzahl der am jeweiligen Standort statistisch zu erwartenden Einsatzzahl variiert werden, d.h. je weniger zu erwartende Einsätze, desto höher die Wartezeit-Vergütung pro Stunde (das ist der wesentliche Unterschied zum von uns favorisierten sog. „Notarzt-Modell“, bei dem die „Null-Schicht“ an jedem Standort gleich vergütet würde). Die Wartezeit-Vergütung soll, unabhängig vom voran Gesagten, dennoch an jedem Standort deutlich höher als bisher ausfallen.
Zuschläge zu Wartezeit- und Einsatz-Vergütung sind für Nacht- und Sonn- bzw. Feiertagsarbeit in standortunabhängiger Höhe vorgesehen.
Die Höhe der den Berechnungen zugrundeliegenden Summe für die Gesamtvergütung bleibt gegenüber dem initialen Verhandlungsstand (siehe im vorausgegangenen Newsletter) unverändert, d. h. die bereits erhandelte Steigerung der Summe der Gesamtvergütung um etwas mehr als 8 % bleibt unangetastet.
Dazu kommen drei weitere Neuerungen im aktuellen Verhandlungsstand, die erwähnt werden sollen:
1. Die Kontinuität der Vergütung für 2014 wird ganzjährig garantiert, die angedrohte Absenkung der Vergütungen noch in 2014 steht damit nicht mehr zur Diskussion.
2. Der Abgleich der Notarztabrechnung über die ZAST entfällt ab 2015, da ab dann die Eingaben der Notärzte in emDoc als Abrechnungsgrundlage akzeptiert werden.
3. Für die Kalkulation der Höhe von Wartezeit- und Einsatz-Vergütung wird die vorgenannte Gesamtvergütung – unter Zugrundlegung der bisherigen Einsatzzahlen – zwar noch als Berechnungsgrundlage herangezogen. Sollten die Einsatzzahlen aber gegenüber der Kalkulationsbasis steigen, so werden diese Mehr-Einsätze uneingeschränkt und zusätzlich vergütet. Ein starres Budget – wie in den letzten Jahren – besteht damit nicht mehr. Das zunehmende Morbiditätsrisiko in Form ggf. steigender Einsatzzahlen kann damit ab 2015 nicht mehr durch die Deckelung der Vergütung auf die Notärzte abgewälzt werden.
Gerade der letzte Punkt ist aus unserer Sicht neben dem Erhalt des Leistungsbezuges unserer Vergütung der wichtigste Verhandlungsfortschritt. Zusammen mit KVB und Kostenträgern, in einem schwierigen aber zuletzt wohl doch fruchtbaren Dialog, scheinen wir nun seit langer Zeit einen ersten Schritt in die richtige Richtung, hin zu einer besseren Vergütung der Bayerischen Notärzte gemacht zu haben. Es scheint in der Tat, als hätten wir in Richtung auf die Höhe der bereitgestellten Gelder und deren fairen Verteilung unter den diensttuenden Kolleginnen eine zumindest marginale Verbesserung erreicht, wovon in den letzten Jahren nie die Rede sein konnte.
Wohl gemerkt, das vorgenannte Ergebnis ist nur aktueller Stand der Verhandlungen. Es gibt noch keine unterschriftsreifen Verträge und auch noch keine kommunizierbaren Zahlen zu den real resultierenden Euro-Beträgen. Es ist auch klar, dass trotz der 8 % Steigerung der Gesamtvergütung aus unserer Sicht weiterhin zu wenig Geld für den Bayerischen Notarztdienst zur Verfügung steht. Dennoch scheint es, als wären wir nun zumindest auf dem richtigen Weg, eine gerechtere Verteilung der verfügbaren Gelder, eine Stützung der wenig begehrten Standorte in der Fläche und eine transparente Vergütungsregelung für die bayerischen Notärzte zu erreichen. Nur mit einer transparenten Vergütungsregelung können wir die Öffentlichkeit erreichen, um langfristig eine wirklich angemessenere Vergütung zu erzielen.
Es steht allerdings zu befürchten, dass die einsatzstarken Standorte Honorareinbußen hinnehmen werden müssen. Die Honorarsteigerung von 8 % wird nicht reichen, um das Honorar an den kleinen Standorten allein mit diesem Geld ausreichend zu steigern. Eine Umverteilung “von oben nach unten” wird zwangsläufig kommen, leider. Dieser Wermutstropfen ist nur schwerlich zu akzeptieren!
Es ist uns klar, dass das erzielte Ergebnis manche enttäuscht. Mit 30 oder 40 zusätzlichen Millionen kann erwartungsgemäß aber leider niemand dienen. Wir sind nicht euphorisch und naturgemäß nicht wirklich zufrieden, freuen uns aber dennoch, weil wir glauben, die Interessen der Mehrzahl der Bayerischen Notärzte und damit letztlich auch unsere Patienten gemessen am jetzt aktuellen Schwenk in den Vergütungsverhandlungen – so weit es überhaupt ging – erfolgreich vertreten zu haben. Mit der Konsolidierung der leistungsabhängigen Vergütung sind die Verhandlungspartner zumindest jetzt wieder auf dem richtigen Weg. Wir danken, wenn es denn so kommt, wie es aktuell zu vermuten steht, all denen, die uns dabei geholfen haben und werden weiter berichten.