neuer Verhandlungsstand

Der aktuelle Verhandlungsstand in der Debatte um das neue Vergütungsmodell wurde im letzten agbn-Newsletter publiziert:

  • Die Regelung zur Verlustbegrenzung wird zunächst auf das zweite Quartal 2015 ausgedehnt. Verluste bei der Berechnung der Vergütung nach dem neuen Modell die höher als 15% im Vergleich zum Vergütungsmodell 2014 ausfallen, werden finanziell ausgeglichen.
  • Die Berechnung der Verlustbegrenzung erfolgt standortbezogen, d.h. eine Aufrechnung von Gewinn und Verlust bei der Teilnahme eines Notarztes am Dienst an mehreren Standorten erfolgt nicht.
  • Die Berechnung zur Verlustbegrenzung erfolgt automatisch, d.h. ohne dass hierzu ein Antragsverfahren bemüht werden müsste.
  • Die Verlustbegrenzung gilt für alle Notärzte, die vor dem 1.1.2015 am Notarztdienst teilgenommen haben oder ihre Ermächtigung bis zum genannten Zeitpunkt beantragt haben.
  • Die Vergütung der Einsätze von Zweit- und Außennotärzten wird rückwirkend zum 1.1.2015 von 70 auf 90€ angehoben. Diese Anhebung erfolgt zeitlich unbefristet.
  • Bis Mitte Mai werden die im 1. Quartal beobachteten Effekte der neuen Vergütungsregelung analysiert. Anhand dieser Analyse werden die Regelungen zur Verlustbegrenzung im 3. und 4. Quartal, wie auch evtl. erforderliche weitere Modifikationen des Vergütungssystems erarbeitet.

Wenngleich diese Festlegungen – wie die agbn im Newsletter bekennt – nicht alle Forderungen der agbn erfüllt hat, so zeigt der Verhandlunsgstand aus Sicht der agbn – insbesondere in Anbetracht der fatalen Ausgangssituation – dass die Argumente der Notärzte nun zumindest Gehör gefunden haben. Die agbn hält die vorgenannte Lösung – falls diese vertraglich tatsächlich so festgeschrieben wird – für einen Schritt in die richtige Richtung und für eine akzeptable Überbrückung der Zeit, bis die Kinderkrankheiten des neuen Vergütungssystems diagnostiziert und zielgerichtet behandelt werden können. Dass dies zeitnah geschehen muss und offenbar sogar geschehen soll steht anhand der gegebenen Zeitschiene außer Frage.

Ein Gedanke zu „neuer Verhandlungsstand

  1. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    der agbn-Newsletter vom 25.02.2015 kann aus Sicht der Regionalvertreter (RV) von Unter- und Mittelfranken nicht unkommentiert bleiben. Der Kommentar soll keinen Hinweis auf Dissens darstellen, sondern ist Ausdruck einer unterschiedlichen Gewichtung.

    Wie wohl alle Notärzte sind auch wir der Ansicht, dass sich das alte System als ungerecht erwiesen hat. Zusammen mit der agbn forderten wir von Anfang an die Aufwertung der ein-satzschwachen Standorte. Dies war dringend erforderlich und ist es weiter.

    Die Realität des neuen Vergütungssystems?
    Positiver Trend an sehr vielen einsatzschwachen Standorten, eher negativer Trend an Standorten mit mehr als 3 Einsätzen in 24 (!) Stunden und desaströse Auswirkungen bei einsatzstarken Standorten – letztere abgemildert durch die KVB im ersten Quartal 2015 – unklar bleibt, mit welchen Geldmitteln!

    Wie ist dieses Ergebnis entstanden?
    Trotz redlichem Bemühen, die uns bekannten Zahlen zu verstehen, bleibt die Berechnung des Gesamthonorars 2015 rätselhaft. Wenn man nämlich für die Berechnung die im Jahr 2012 (!) erforderliche und tatsächlich auch erfolgte Gesamtvergütung für den Notarztdienst Bayern zugrunde legt, dann ist ziemlich klar, dass die gewünschte Besserstellung der einsatzschwachen Standorte nahezu ausschließlich durch Umverteilung finanziert wurde. Es steht nämlich zu befürchten, dass für die Berechnung der Honorarsteigerung (angeblich 8,x%) der Schiedsspruch 2012 als Ausgangssumme genommen wurde und nicht die tatsächlich erfolgte Gesamtvergütung. Hier ist dringend eine Klarstellung seitens der KVB erforderlich, um uns nicht weiter mit kryptischen Zahlenrätseln im Dunkel zu lassen. Und, um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen, eine Umverteilung, egal wie groß oder klein diese ausfällt, lehnen wir vehement ab. Struktur- und Finanzprob¬leme dürfen nicht mit eigenen Geldmitteln, weder durch Umverteilung, noch durch Honorar¬reduktion behoben werden. Hier sind allein die Kassen gefordert, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. In Zeiten boomender Steuer- und Sozialeinnahmen ist es auch kaum nachvollziehbar, dass ausgerechnet im Notarztwesen weiterhin gespart wird.

    Unter der Voraussetzung, dass der verkündete Verhandlungserfolg verifiziert wird:

    Was wurde erreicht?
    – Verlustbegrenzung von 15% ausgedehnt auf das 2. Quartal.
    Wir erwarten Planungssicherheit für das gesamte Jahr 2015 und nicht ein erneutes Vertrösten für 3 Monate. Verlustbegrenzung klingt hübsch, nichts desto trotz reden wir nach wie vor über einen erheblichen Verlust von 15%! (Ohne Berücksichtigung des Realverlustes von 2006 bis 2014). Welche Berufsgruppe würde sich das gefallen lassen?
    – Standortbezogene Abrechnung
    Ein Erfolg; doppelte Ungerechtigkeit wird korrigiert.
    – Verlustbegrenzung gilt für alle Notärzte und wird ohne Antrag durchgeführt
    Sehr erfreulich, wenn aus unserer Sicht aber eigentlich selbstverständlich
    – Vergütung von Zweit- und Außennotärzten mit 90 €
    Nach wie vor vollkommen unzureichend! Es trägt nicht dazu bei, die Spitzenabdeckung in Bayern zu stabilisieren. Ob diese Einsätze wie ursprünglich zu-gesagt mit in die Verlustbegrenzung einbezogen werden, bleibt unklar. Auch hier ist dringend Klarstellung seitens der KVB erforderlich. Dass man im übrigen diese wichtige Säule im Notarztdienst so rücksichtslos vernachlässigt, macht uns eigentlich nur noch sprachlos. Anstatt die Spitzenabdeckung durch Anpassung des BayRDG oder durch ein sinnvolles Regelwerk der Alarmierung in den Leitstellen auf feste Beine zu stellen, wird sie ohne wenn und aber eingestampft. Oder hofft man ernsthaft, Zweit – und Außennotärzte würden auch für´s halbe Geld fahren?
    – Wie es nach dem 30.06.15 weiter geht, bleibt offen.

    Was bleibt zu tun?
    – Wir erwarten die Vereinbarung und Bekanntgabe eines Zeitkorridors, in dem die Ver-handlungspartner vereinbarte Ziele behandelt haben wollen.
    – Wir erwarten eine adaptierte und korrekte Informationspolitik sowohl von Seiten der KVB als auch von Seiten der Kostenträger. Es kann nicht angehen, dass „eigentlich schon beschlossene“ Regelungen erst dann verkündet werden, wenn Brandherde ent-standen sind.
    – Wir erwarten ein klares Bekenntnis zum Notarztdienst von allen beteiligten Institutio-nen. Sollte es natürlich politischer und gesellschaftlicher Konsens sein, das Notarzt-wesen in seiner jetzigen Form abzuschaffen, dann soll man das bitte offen ausspre-chen. Das System kaputt zu sparen und die daraus resultierenden Probleme den Leistungserbringern (in unserem Fall also den Notärzten) in die Schuhe zu schieben, ist ein falscher und unehrlicher Weg!

    Wir können und wollen dieses Ergebnis nicht schlecht reden – es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine zufriedenstellende Honorarsituation ist es auf keinen Fall!
    Also sollte man dies beim Namen nennen, auch auf die Gefahr hin, dass uns der Vorwurf er-eilt, wir seien wieder mal mit nichts zufrieden!

    Es bleibt die Frage der Perspektive: wenn man das neue Honorarsystem als Ausgangspunkt nimmt, ist das jetzige Verhandlungsergebnis als erster Schritt gut; wenn man aber schaut, wie die Verlierer des neuen Honorarsystems bis 31.12.14 vergütet wurden (keine Honorarsteige-rung für alle Notärzte seit 2006, jetzt massive Honorareinbrüche) und auf die Stabilität der Notarztversorgung (Zweit-Notarzt) Wert legt, dann ist auch das aktuelle Verhandlungsergebnis unzureichend und traurig.

    Liebe agbn, nix für ungut; Ihr habt einiges erreicht, aber das musste mal gesagt werden!

    Thomas Jarausch, RV Unterfranken Claus Heuschmid, RV Mittelfranken

Schreibe einen Kommentar