Formulare…..

heute bekam ich ein Schreiben der AOK.

Ich hatte mit dem regulären RTW am 17.05.2013 notärztlich eine belgische Urlauberin behandelt. Diese Patientin wurde über die AOK Bayern via EmDoc von mir abgerechnet und kann noch gar nicht von der KVB zur ZAST gewandert sein.

Im Rahmen der ZAST-Abrechnung hat wohl die RTW-Besatzung Kopien an die AOK-SoFa (Sozialversicherungsfachangestellte) geschickt:

Kopie europäische Krankenversicherungskarte, Kopie Ausweis, Kopie Formular 80. Doch, o weh, Formular 81 wurde vergessen!!!!

wenns nicht so traurig wäre….

http://intern.walross-gelandet.de/wp-content/uploads/2013/05/Auslandspatient-AOK-Nachfrage.pdf

Wie zu erwarten, war bei der Durchwahl der angegebenen Telefonnummer um 14:15 niemand mehr da (außer der Direktverbindung zur Hausmeisterwohnung, da konnte man mir nicht weiterhelfen)…

Es ist ja Freitag! Und Brückentag!

hat mich sofort daran erinnert:

http://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk

und an Reinhard Mey:

Einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars
Zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars
Dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt
Zum Behuf der Vorlage beim zuständ’gen Erteilungsamt?

Konsequenz – mal schauen, wer wie antwortet

1.)   Widerruf für Qu 4 2012, falls noch nicht erfolgt
a) Völlig ausreichend in Stufe 1: Muster der agbn (vielleicht wird’s für gleichlautende Widerrufe auch billiger??). Abrufbar unter:
http://bayern-ohne-notarzt.de/?p=159
b)
FAX oder Mail eine Kopie des Widerspruches an die agbn (auch wenn bereits Wi­derspruch eingelegt wurde, aber noch keine Benachrichtigung an agbn erfolgt ist):
info@agbn.de oder FAX 0931-284746)

2.)   ZAST-„Abgleich“: nachfragen, wer was tut und Handeln einfordern
a) von der KVB ist zu fordern, konkrete Schritte für die Geltendmachung der Ansprü­che bei verweigerter Einsatzbezahlung nachzuweisen
(Bitte teilen Sie mir mit, welche konkreten Schritte von der KVB eingeleitet wurden, um bei folgenden Fällen zu erreichen, dass die ZAST bei den Kostenträgern eine Rechnung stellt:
– Datum xx.yy.zzemDoc Nr. XX, Patientennummer
– Datum xx.yy.zzemDoc Nr. XX, Patientennummer
………)

b) von der ZAST ist einzufordern, die von den NAs angegebenen Einsatznummern der „nicht abgleichbaren“ Fälle abgleichbar zu machen
(„Bitte überprüfen Sie folgende Notarzteinsätze anhand der von der ILS XY zugeteil­ten Patienten-Nummer …. vom xx.yy.zzzz und teilen mir und der KVB mit, warum Sie diesen NA-Einsatz bisher nicht abgleichbar war mit den von dem NA/der KVB zur Verfügung gestellten Daten“)

3.)   Das Thema Ermächtigung/Berechtigung bleibt dringlich
Bis zum agbn-Kongress sollte eine vernünftige Lösung darstellbar sein

4.)   Eine Notarztvertretung mit Entscheidungsbefugnis bei der KVB ist zwingend er­forderlich
(NADO, ZAST-Abgleich ohne Abgleichskonsequenz, 25% Abschlag auf konkrete Leistungen (wir haben keine Praxis, wo der Umsatz prospektiv geschätzt wird; die KVB kürzt bekannte Leistungen, 6% Kürzung ohne Etatnachweis – braucht’s noch mehr Stichworte ???)…….

5.)   Wohlüberlegt Alternativen zum gegenwärtigen NA-System überprüfen
Die KVB ist mit der Durchführung des NAD in Bayern beauftragt – es mehren sich die Stimmen, die ihr die Fähigkeit dazu absprechen. Eine klare Alternative bietet sich (noch) nicht an …………..

?? Die Artisten in der Zirkuskuppel …….

Der Kampf geht weiter. Was jetzt „geliefert“ wurde mit der gemeinsamen Erklärung gestern, ist eine „guter-Wille-Bekundung“ bzgl. des Honorars und Rettung in Atemholen bzgl. Er­mächtigungsproblematik.
Ein Anfang?
Abgleichsprobleme gibt es bei der KVB nicht – kein Wunder, wenn der „Abgleich“ im Ver­gleich steckenbleibt. Konsequenzen ergeben sich durch das Nicht-Handeln nur für die Ärzte, für die KVB-Verwaltung bleibt Nicht-Handeln ohne Haftung.
Wichtigste Erkenntnis: weiter kämpfen – und hier vielen Dank an Alle, die vor und hin­ter den Kulissen die Interessen der Notärzte und der Notarztversorgung vertreten.

I Die „Gemeinsame Erklärung“ (kursiv:Originaltext)

Gemeinsame Erklärung
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (StMI),
des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG),
der AOK Bayern für die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bayern (ARGE)
und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)

Einigung zum Notarztdienst in Bayern
München, 28. Mai 2013:
Nach einem heute in München geführten Spitzengespräch zur not­ärztlichen Versorgung in Bayern erklären die Teilnehmer, Innenminister Joachim Herrmann, Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber, KVB-Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Krombholz und der zuständige Ressortdirektor der AOK Bayern, Peter Krase:

„Wir haben heute im Rahmen einer intensiven Diskussion nach Wegen gesucht, um die ak­tuellen Probleme im Bereich des Notarztdienstes zu lösen. Die Lösungen werden wir — nach endgültiger und noch notwendiger Abstimmung mit allen an der Finanzierung des Notarzt-dienstes Beteiligten — in den nächsten Tagen1 vorstellen. Dabei haben alle an dem Spitzen­gespräch Beteiligten ihre Bereitschaft gezeigt, dazu einen Beitrag zu leisten, damit künftig2 die Vergütung ohne Abschläge ausbezahlt werden kann.
Kommentar:

1.)    In den nächsten Tagen“ wäre bei gutem Sprachverständnis innerhalb von 14 Tagen ; al­les darüber hinaus wäre “in den nächste Wochen”

2.)    „Künftig“?? Wurde hier nur aus Nachlässigkeit Quartal 4 2012 ausgespart??

3.)    Keine Rede von zu Unrecht nicht ausbezahlten Einsätzen bei konsequenzlos (nicht) durchgeführtem ZAST-Abgleich

Im Rahmen der nochmals verlängerten Übergangsregelung kann auch bis zum 31.03.2014 das bisher bei der KVB praktizierte Berechtigungsverfahren für die Teilnahme am Notarzt-dienst fortgesetzt werden. Dies schafft die notwendige Flexibilität in der Einsatzplanung und sichert so die hochwertige notärztliche Versorgung in ganz Bayern.
Darüber hinaus wird sich die Staatsregierung für Rechtsänderungen einsetzen, die auch in Zukunft möglichst unbürokratische Teilnahmeverfahren ermöglichen.”

Kommentar:
Ein Lösungsansatz ist weder bei der KVB noch bei Ministerien auch nur ansatzweise zu er­kennen – und das nach über 6 Monaten seit Bekanntwerden

Blick über den bayerischen Globus hinaus

vom Kollegen TomTom:

Zu den leidigen Themen Vergütung und Ermächtigung habe ich beim Blick über die Grenze unseres Bundeslandes interessante, bereits etablierte und gut funktionierende Konzepte entdeckt.

In SACHSEN und SACHSEN-ANHALT hatten die gleichen Probleme bei der Besetzung einsatzarmer NA-Standorte bestanden.

In SACHSEN-ANHALT ist – wie in Bayern – laut Rettungsdienstgesetz die Kassenärztliche Vereinigung (KV) für die Bereitstellung der Notärzte zuständig. Dort zahlt die KV pauschal nach Stunden: 700 Euro pro 24 Std. (Standorte mit weniger als 5 Einsätzen pro 24 Std.)  bzw. 825 Euro pro 24 Std. (Standorte mit 5 und mehr Einsätzen pro 24 Std.). Eine Ermächtigung durch den Zulassungsausschuss ist hier nicht notwendig. Bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (Approbation plus Zusatzbezeichnung Notfallmedizin oder Fachkunde Rettungsdienst) wird lediglich ein Honorarvertrag zwischen dem Notarzt und der KV geschlossen. Es fallen naturgemäß keinerlei Gebühren an.

In SACHSEN ist ein Zusammenschluss der Kostenträger (Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Krankenkassen und Verbände der Krankenkassen für die Notärztliche Versorgung – ARGE NÄV) für die Organisation/Finanzierung des Notarztdienstes zuständig. Diese ARGE hat mit der AGSN (Arbeitsgemeinschaft sächsischer Notärzte) eine neue Vergütungsvereinbarung getroffen. Es gibt eine akzeptable Grundpausche von 20/30 Euro (Tag/Nacht) pro Stunde plus 30 Euro pro tatsächlich gefahrenem Einsatz. Das entspräche für einen Standort mit durchschnittlichem Aufkommen von ca. 3 Einsätzen pro 24 Std. einem Honorar von 690 Euro für 24 Std., bei garantierter Grundvergütung von 600 Euro. Auch hier wird ein Honorarvertrag (“Einzelvereinbarung”) geschlossen. Abgerechnet wird in Sachsen über die Abrechnungsstelle der KV.

Ansonsten zahlen die Kommunen bzw. regionalen Träger des Rettungsdienstes im Rest der Republik derzeit nach meinen eigenen Erfahrungen zwischen 32 und 45 Euro pro Stunde Pauschalhonorar – und das in gerne als “strukturschwach” bezeichneten Flächenstaaten wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein. Es werden Honorarverträge geschlossen. Eine Privatliquidation ist (außer bei der Leichenschau) dort allerdings nicht möglich.

Der Blick über die Landesgrenzen würde sich für die Verantwortlichen also lohnen. Und es soll mir bitte keiner sagen, dass die KVen in Sachsen-Anhalt und Sachsen oder die regionalen Träger des Rettungsdienstes im Rest der Republik mit finanziellen Mitteln besser ausgestattet sind als die Bayern/KVB

 

Bayern nicht mehr oben ohne?

Spitzengespräche geben ja nicht immer Anlass zur Freude, zumal dort ja in der Regel bis nach Mitternacht bei Wasser und Brot getagt wird, dann spricht man irgendjemandem, der daraufhin sofort entlassen wird das Vertrauen aus und abschließend lallen verschwitzte Promis von kleinen, gemeinen Nennern.

Heute soll es ganz anders gewesen sein. “Einigung zum Notarztdienst in Bayern” heißt es. Bayerns oberste Notarzteinflussgrößen haben getagt und verbreiten die Stimmung, den eierlegenden Wollmilchlöwen geboren zu haben. Gibt die Presseerklärung von Ministerien, Kassen und KVB Anlass zur Hoffnung für den Bayerischen Notarztdienst? Gemach Gemach: wer nichts erwartet hat, freut sich über manches leicht zu früh. Wir lesen die Presseerklärung zwar mit einer nicht zu verhehlenden (ich bin versucht zu schreiben “klammheimlichen”) Freude, scheint man doch zumindest erkannt zu haben, dass Bewegung – wie wir Ärzte ja stetig predigen – jedem gut tut. Wir aber bleiben schon alleine aus beruflicher Erfahrung heraus kritisch. Selbst ein erfolgreich reanimierter Patient stirbt manchmal noch auf dem Transport und in diesem Reanimationsprotokoll steht noch nicht zu lesen WIE der Patient überlebt haben soll.

Sollte es also möglich sein, dass die Obersten ihren Job heute gut gemacht haben und statt “oben ohne” alle miteinander – im Team? – mit Engagement, mit Wohlwollen und Hirn, d.h. “oben mit” getagt haben?

Wir wollen nicht gleich schon wieder unken und uns statt dessen gerne über jeden kleinen Fortschritt mit freuen, aber was heißt “Wir haben… nach Wegen gesucht, um die aktuellen Probleme im Bereich des Notarztdienstes zu lösen. Die Lösungen werden wir… in den nächsten Tagen vorstellen”. Das klingt sehr nach Juristendeutsch: Wir können uns vorstellen, dass es gelänge, wenn alles so käme, wie wir es nicht tun aber dem jeweils anderen abfordern werden um dabei selber unbefleckt und ungerupft bleiben. Ja nicht zu viel schreiben, damit jeder jederzeit noch jeden Rückzieher machen kann.

Eine Zulassungsverbesserungsinaussichtstellung begrüßen wir eigentlich herzlich, aber de facto steht da nur, dass die Übergangsregelung bis nach der Wahl verlängert wird und dass sich die “Staatsregierung für Rechtsänderungen einsetzen” wird. Dürfen wir nun lediglich erst ab März 2014 für unsere Einsatzbereitschaft zahlen, wenn die dann neue Regierung wieder Luft und Laune hat?

Aber bleiben wir erst mal bei der Überschrift der Presseerklärung: “Einigung zum Notarztdienst in Bayern“. Wir wollen hoffen, dass man sich in der Ausführung des subeuphorischen Papiers vor allem auch MIT den Notärzten einigt. Wir wollen dem freundlichen Tenor der Nachricht zwar vorerst mal glauben schenken, denn man darf nicht jedes Pflänzchen vernichten, bevor es seine Blüte zeigen durfte… doch die Qualitätskontrolle behalten wir uns noch vor, bevor wir auf dieser Seite ein Votivtäfelchen für die Organisationsgrößen stiften. Tenor ist gut, Bariton, Bass und Sopran sind aber das Salz in der Suppe und die Träger des Chors. Wir sind der Chor und unsere Patienten sind das Publikum und für die singen wir.

Blaulicht bleib wachsam! Jedes Qualitätsmanagement erwartet, dass man selbst mit einem (scheinbar) abgeschlossenen Prozess nie zufrieden sein darf. Nach der Problemlösung ist vor der Problemlösung. Plan-Do-Check-Act heißt es. Jetzt ist Check angesagt und dann kommt Act. Das kennen wir, das können wir. Daran werden wir in gewohnter Weise arbeiten – und zwar – weil wir uns gerade schon so gut aneinander gewöhnt haben – dauerhaft, gell!

Zusammenfassend gilt: Wir danken allen und unterstützen alle, die ernsthaft an einer Lösung der Notarzt-Misere arbeiten und bitten Sie, uns diese Lösung – so es sie gibt – so rasch wie möglich zur Kenntnis zu bringen. Wir sind sind Notfälle gewöhnt und hauptberufliche Zweckoptimisten, Aufgeben ist nicht unser Ding.

PS: Da uns am Tag der Veröffentlichung offenbar fälschlicherweise eine Vorab-Version der Presseerklärung erreichte, haben wir jetzt (31.5. 15Uhr) die endgültige Version eingestellt. In dieser Version fehlen erfreulicherweise zwei wirklich ungeschickte Formulierungen, inhaltlich steht aber nichts neues drin. In diesem Kommentar wurden daher zwar die nun nicht mehr gültigen Zitate entfernt,  inhaltlich bleibt aber auch hier alles beim “Alten”.

Es tut sich was… fragt sich nur, ob sich auch was tut

Hier der ultimative Kalender für das bayerische Notarztdesaster:

Seit GESTERN (26.5.) sind Poster und Postkarten auf www.bayern-ohne-notarzt.de zum Ausdruck bereitgestellt. So können wir unsere Patienten endlich auf dem Laufenden halten und den einen oder anderen Abgeordneten vielleicht sogar zum Laufen bringen. Machen Sie Druck und drucken Sie sich was.

HEUTE (27.5.) endet die Frist, zu der die agbn KVB, Kassen, ZAST, Innenministerium und Landtag gebeten hat Fragebögen zu beantworten, die die Eckdaten der gegenwärtigen Misere transparent machen sollen. Wir vermuten zwar, dass vielleicht doch nicht alle Angefragten Auskunft geben, hoffen aber wie immer, dass wir uns täuschen.

MORGEN (28.5.) werden wir hoffentlich erfahren, wer geantwortet hat und uns fragen, wer warum wohl nicht geantwortet hat. Zudem gibt es, wie aus ministerialen Kreisen verlautet, offenbar ein ganz ganz geheimes 8-Augen-Gespräch zum Thema Zaubertrank für den Bayerischen Notarztdienst (im verlinkten Bild von links AOK Ressortchef Krase, Gesundheitsminister Huber, Innenminister Herrmann und im Vordergrund KVB-Chef Krombholz). Mal sehen, ob diese 8 Augen mehr Durchblick schaffen und ob Idefix was abkriegt. Wahrscheinlich gibt’s danach aber wieder nur die üblichen Verschwiegenheitsminen, Geheimniskrämerverständnisbitten und potenziell denkbar möglicherweise angedeuteten Silberstreifen zwar nicht am aber immerhin weit weit hinterm Horizont über die wir aber dennoch lobhudeln und in frömmelnder Dankbarkeit preisen sollen. Wir erwarten nichts, so freut man sich auch über das Geringste.

NÄCHSTE WOCHE (7.6.) findet dann dann einen parlamentarischer Abend der Freien Wähler, die sich unseres Problems im informellen Rahmen annehmen wollen, in München statt. Mal sehen, was die geladenen Redner alles so beizutragen haben. Wir werden detailliert berichten.

Dass auf dem Flyer der Veranstaltung ein Hamburger Notarztwagen abgebildet ist erklärt sich einfach: ein Bayerischer war offenbar kurzfristig nicht mehr aufzutreiben. Notarzt ist AUS.

Wirklich interessant wird’s aber ÜBERNÄCHSTE WOCHE (13.6.). Da gibt es ein Fachgespräch im Bayerischen Landtag. Letzteres wurde durch Frau Kollegin Dittmar (SPD) beantragt. Die Einladung erfolgte durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit Magerl (Die Grünen). Da werden (sollten zumindest) alle Fraktionen anwesend sein – mal sehen. Wir werden auf jeden Fall präsent sein und die Presse auch, denn dann wird nicht mehr über die stattgehabten Gewinne von Bayern München sondern über die kommenden Verlierer unter den Patienten berichtet.

UND: wenn wir das so sehen, schreiben sich offenbar SPD, Grüne und Freie Wähler das Notarztthema schon mit zunehmendem Fleiß auf ihre Fahnen. Mensch CSU, hallo FDP – Aufwachen! Ihr seid doch die Regierung?! Wollt Ihr Euch das alles aus der eigenen Hand herausregieren lassen? Wir hätten da so eine Idee: Vielleicht schafft Ihr es ja mal ausnahmsweise sogar alle zusammen, dem wiehernden Amtsschimmel endlich Einhalt zu gebieten. Vernunftifiziert die gesetzlich versinnfreiten Bestallungsriten der Notärzte und löst die ZAST(er)-Frage durch einen finalen Rettungs(be)sch(l)uss.

Wenn ihr das aber selbst beim Fachgespräch nicht schafft, was sollen wir denn dann machen? Das Notarztthema in den Wahlkampf tragen? Nee nee nee, das fänden wir nicht gut, gar nicht gut. Das ist niemals unsere Absicht, das muss Ihnen allen klar sein. Ganz ganz sicher ist das nicht unsere Absicht. Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort…

Fristen versäumen?

will ich nicht.

Heute habe ich per Post meinen Ho(h)norarbescheid bekommen. Um keine Fristen zu versäumen, bleibt mir nichts anderes übrig, als Widerspruch einzulegen. Cave: Bei nicht erfolgreichem Widerspruch behält sich die KVB das Recht vor, 100€ Widerspruchsgebühr zu verlangen.

Ich werde vermutlich folgendes schreiben, die ausführliche Begründung ist allerdings noch nicht ganz ausformuliert:

Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Honorarbescheid für das Quartal 4/2012 vom 15.05.2013 ein (Posteingang bei mir 16.05.2013). Aus dem Honorarbescheid ist nicht ersichtlich, ob es sich – wie im Schreiben des Vorstandes vom 02.05.2013 erwähnt – um eine Abschlagszahlung handelt, sondern im Bescheid wird diese Zahlung als “Restzahlung” bezeichnet. Ich kann also nicht davon ausgehen, dass ich auch ohne Widerspruch noch das komplette mir zustehende Geld des Quartals 4-2012 automatisch erhalte.
Eine weitere Begründung folgt.

Aufgemerkt!

Na das ist doch mal ‘was! Die bekannt eifrige Kämpferin in Sachen der bayerischen Notarzt-Misere-Entdesasterisierung, unsere ärztliche Kollegin und Landtagsabgeordnete Sabine Dittmar (SPD)*, hat im Bayerischen Landtag schon am 17.4. einen uns erst heute aufgefallenen und uns noch mehr gefallenden Antrag auf ein Fachgespräch zur Situation der notärztlichen Versorgung in Bayern gestelt:

“Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit führt zeitnah ein Fachgespräch zur Situation der notärztlichen Versorgung in Bayern, den Auswirkungen der Novellierung des BayRDG speziell auf die notärztliche Versorgung sowie dem daraus resultierenden Änderungsbedarf der Ausführungsverordnung zum BayRDG durch”.

Respekt Frau Dittmar! Und ausgerechnet auch noch der “Ausschuss für Umwelt und Gesundheit” und nicht wie bei dem Thema üblicherweise der Innenausschuss. Vielleicht treffen wir da ja eher auf patienten- und nicht ordnungspolitisch orientierte Zuhörer. Vielleicht – das wage ich als ewiger Optimist zu hoffen – treffen wir nicht nur bei Ihnen sondern sogar bei mehreren Fraktionen auf offene Ohren und – noch mehr Optimismus – vielleicht sogar auf Verständnis.

Wir sind gespannt, wer da geladen wird, wer da kommt, was da gesagt wird und was da bei rauskommt. Mal sehen, was das Parlament so denkt und tut und ob es für uns ein wenig in die Verwaltungskapriolen reinregiert. Aufgemerkt: Wir merken uns genau, wer sich für uns einsetzt. Dankeschön Frau Kollegin!

* Frau Dittmar ist bereits aus mehreren kritischen Landtags-Anfragen zum Thema, die hier vorgestellt wurden, bekannt