Fristen versäumen?

will ich nicht.

Heute habe ich per Post meinen Ho(h)norarbescheid bekommen. Um keine Fristen zu versäumen, bleibt mir nichts anderes übrig, als Widerspruch einzulegen. Cave: Bei nicht erfolgreichem Widerspruch behält sich die KVB das Recht vor, 100€ Widerspruchsgebühr zu verlangen.

Ich werde vermutlich folgendes schreiben, die ausführliche Begründung ist allerdings noch nicht ganz ausformuliert:

Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Honorarbescheid für das Quartal 4/2012 vom 15.05.2013 ein (Posteingang bei mir 16.05.2013). Aus dem Honorarbescheid ist nicht ersichtlich, ob es sich – wie im Schreiben des Vorstandes vom 02.05.2013 erwähnt – um eine Abschlagszahlung handelt, sondern im Bescheid wird diese Zahlung als “Restzahlung” bezeichnet. Ich kann also nicht davon ausgehen, dass ich auch ohne Widerspruch noch das komplette mir zustehende Geld des Quartals 4-2012 automatisch erhalte.
Eine weitere Begründung folgt.

33 Gedanken zu „Fristen versäumen?

  1. Habe heute mit der Post die Daten zum Sachkonto 390075 (ZAST-Datenabgleich) erhalten. Hier heißt es wörtlich “…konnten zunächste nicht mit einem ZAST-Datensatz abgeglichen werden… Die Summe wurde bereits in der Honorarzusammenstellung… ausgewiesen.”

    Ende. Sonst nix mehr. Und jetzt?
    Kriege ich das Geld, soll ich Stellung nehmen? Sonst steht nichts, außer den Einsätzen, auf dem Zettel. Wohlgemerkt, wie ich bereits vorher vermutete, fast nur Sterbefälle (ja, ich brauche einen RTW, um ein Null-Linien-EKG trotz Livores abzuleiten 🙁

    Ist’s bei Euch anders?

    • René,
      ne isse nicht. Das ist schon wieder ein Unding…
      a) angegeben sind Datum des Einsatzes und Dokunummer emdoc – das heisst ich kann selbst rausfummeln um welche Patienten es geht
      b) null Information (entgegen der Versprechungen der Fachadmin!) WARUM unplausibel – einfach mal absetzen, die Kasperl von Notärzten müssen ja nicht wissen warum – denn “wg ZAST Abgeich unplausibel” ist halt keine Begründung.

      Was für ne Form von “Aufklärung” soll das sein? – aber das stützt nur den Widerspruch gegen den Honorarbescheid. emdoc darf hier nacharbeiten.
      In einem anderen Topic hat in Kollege ein wenig “gerügt”, dass ich der KVB eine Teilschuld an der Misere zurechne. Sorry, aber das ist u.a. genau ein Punkt wieso ich und andere das so sehen – ja nicht voll umfänglich aufdecken/aufklären, schon gar nicht schriftlich. Unfähigkeit? Überforderung? Absicht?
      Warte seit Wochen auf definitive Klärung u.a. des Themas Todesfeststellung im NA-Dienst (bisher keine Antwort von ZAST, KVB trotz Zusage auf Antwort bis KW19)

      • Zum Thema Todesfeststellung siehe das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts, Aktenzeichen: AZ L 1 KR 267/07. Tenor: „Krankenkassen müssen die Kosten für den Einsatz … auch dann übernehmen, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Notrufs bereits tot ist.“ Sowie: der Leistungsanspruch eines Versicherten auf Rettungsmaßnahmen umfasse auch die unverzügliche diagnostische Überprüfung, ob solche Maßnahmen noch möglich sind.
        http://www.ra-kotz.de/rettungshubschraubereinsatz_vergeblicher.htm

        • Danke für das Urteil, hier der LINK dazu.

          Nach dem SGB V endet die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit dem Tod des Versicherten.

          Tot ist aber erst der, dessen Tod durch einen Arzt festgestellt wurde. Also sind die Patienten VOR Todesfeststellung noch Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen. Daher sind alle Tätigkeiten (Anfahrt Notarzt plus Anamnese/Untersuchung bis schließlich Feststellen des Todes (keine Leichenschau) Tätigkeiten, für die die gesetzlichen Krankenkassen zahlungspflichtig sind.

          In unserer Notarztdienstordnung §14 (1) steht:
          “Die Feststellung des Todes ist noch vertragsärztliche Leistung…”

          So zumindest meine Logik.

          • Ja Leute – auch die Meine. Aber die Zuständigen Institutionen in Bayyern äußern sich nicht dazu und der Rettungsdienst pflegt eine 8/67 zu schreiben = nicht verrechnungsfähiger NA-Einsatz. Das das nach BGB nix mit mir zu tun hat ist auch klar, nur stellt sich die Frage, ob das bei der ZAST-Plausibilität dann rausfällt. Und dazu äußert sich auch keiner. Das ist mein Problem.
            Ich kenn das Urteil aus HESSEN (!), ich kenn die NADO, ich fahr auch nicht “zur bloßen Todesfeststellung” (ZAST) hin…es braucht hier endlich was rechtlich Belastbares….darum gehts.

      • Auf dem Zettel steht aber sonst nix drauf. Auch nicht, daß ich ne Begründung oder sonst was abgeben muß.

        IMO ist das nur eine Information.

        Oder steht bei Euch drauf: Beziehen Sie Stellung zum Vorwurf des Abrechnungsbetrugs? *scnr*

    • Auch bei mir sind erwartungsgemäß die ZAST-Abgleichsfälle die Einsätze, bei denen “nur” eine Todesfeststellung erfolgte. Leider gibt es in letzter Zeit wieder mehr Einsätze mit Alarmstichwort “Cardia 4, Verdacht Ex”, weil offenbar niemand mehr bei KVB-Einsatzzentrale und/oder Integrierter Leitstelle vernünftig abfragen kann und man dann nach Ankunft am Einsatzort zunächst mal die übermotivierten First Responder von der bereits steifen Leiche wegzerren muss, die sie beherzt reanimieren 🙁 Die RTW-Besatzung schreibt natürlich einen “8er”, weil man ja nichts gemacht habe und das von der ZAST so vorgegeben sei.

      Wer hat eigentlich mit welcher Rechtsgrundlage entschieden, dass “Einsätze zur Todesfeststellung” nicht abrechenbar seien? Wie ist ein solcher Einsatz überhaupt definiert? Wir werden ja nicht zur Todesfeststellung alarmiert, sondern auf einen bewusstlosen Patienten. Erfüllt die Vorenthaltung des ärztlichen Honorars durch die ZAST nicht sogar den Tatbestand der Unterschlagung, denn es ist ja unzweifelhaft, dass der Einsatz stattgefunden hat? Vielleicht könnte man diesen Herrschaften mit einer Strafanzeige Beine machen.

      • Warum kann der 8’er vom RTW nicht ohne Verrechnung (ZAST) mit dem NA-Einsatz mit Verrechnung (emdoc) kombiniert werden?
        Geht es nicht nur um den Datenabgleich, daß überhaupt ein NA-Einsatz (definiert als Einsatz mit RTW -> 8’er) vorhanden war?

        • In der beschränkten Logik der ZAST heißt “nicht verrechnungsfähig” offensichtlich, dass den Kostenträgern überhaupt nichts in Rechnung gestellt wird, also auch nicht der Anteil für das Notarzthonorar. Genau da liegt doch der systematische Hund begraben, nur haben das bisher weder Gesetzgeber noch Innenministerium begriffen bzw. begreifen wollen.

    • Habe fünf (zunächst?!) nicht bezahlte Einsätze nachgesehen:

      Eine Todesfeststellung ( wahrscheinlich vom RTW als 8/67 gedeutet – die Besatzungen wurden angeblich angewiesen, solche nicht für RTW abrechenbare Einsätze auch als 8er zu schreiben )

      Die anderen vier Einsätze mit Behandlung und Transport ins KH – ZAST Nummer korrekt.
      Keine Ahnung was das soll ?

      Sollen wir der KV unsere Dokus und Einsatzdatensätze schicken oder gleich eine Selbstanzeige wegen Betrugs machen ???

  2. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    ich bin in diesem ganzen NAD-System nur ein sog. “kleines Licht”. Ich fahre meine Dienste im ländlichen Bereich. Viel mehr als das, was unser Gruppensprecher und die Regionalvertreter uns weitergeben, kommt bei mir nicht an – aber das ist ja immerhin schon mal ein funktionierendes Netzwerk. Von der KVB erfahre ich nur über zahlreicher mehr oder minder aussagekräftige Jammerbriefchen, ob sich was bzw. dass sich nichts tut. Und wenn ich zufällig in emDoc dann mal eine Notiz lese, die mir erklären soll, warum ich wieder weniger Geld kriege…

    Deshalb sind mir einige Dinge recht unklar – vielleicht kann man mir hier helfen:
    angeblich sei die Finanzierung für 2013 nun sichergestellt. Frage ich mich nur: auf dem 75%-Niveau, das ich momentan beim Honorar hinnehmen muss, oder vollständig? Ich kann dazu nirgends eine Information finden. Weiterhin nur 75 % sind für mich nicht tolerabel! Dann quittiere ich den Dienst. Achwas, die Ermächtigung geht eh nur noch bis Ende 2013…

    Desweiteren war doch interessanterweise nirgends VOR dem aktuellen Honorarbescheid von einer zusätzlichen Minderung um 6% die Rede, oder? Erst am 17.5., also zwei Tage nach dem Bescheid, bzw. ein Tag nach Postzustellung war davon in emDoc bzw. auf der KVB-Seite zu lesen.
    Diese Tatsache alleine reicht m.E. schon als Widerspruchsgrund aus. Denn auch im Bescheid ist dieses Sachkonto (für uns ja neu!) nicht erklärt oder erläutert. Und auch das Zustandekommen desselbigen bzw. die Höhe (eben 6%!) musste jemand mühsam errechnen.
    Dass dies der typischen Art der Kommunikation der KVB mit den Notärzten entspricht, nämlich i.d.R. nachträglich erklärend anstatt vorab, passt ins Bild.

    Was ich mich allerdings frage: hat jemand denn die blanken Zahlen der KVB zu ZAST-abgleichbaren und eben nicht in der ZAST erscheinenden Fällen jemals gesehen? Wer kennt die Summen, die von den Kostenträgern für 4/2012 bezahlt wurden und welche gefordert waren? Wie viele nicht abgleichbare Fälle gab es überhaupt?
    Entspricht diese Diefferenz daraus in etwas dem, was nun uns in Form von kollektiven 6% in Abzug gebracht wurde?
    Ich möchte gerne diese Offenlegung verlangen, ich denke, wir haben ein Recht darauf. Ich weiß von mir, dass ich im 4. Quartal keinen einzigen nicht abrechenbaren Fall hatte. Heißt aber wiederum, dass manche dann doppelt so viele hatten wie der Durchschnitt??? Von wieviel sprechen wir hier eigentlich?

    Wie gesagt, ich bin wohl hier einer von den Ahnungslosesten, stehe aber dazu – immerhin frage ich, um dann schlauer zu werden. Aber allmählich geht mir das Abrechnen mit der KVB und deren Verhalten gehörig auf den Keks.
    Auch von mir wird es einen Widerspruch geben – ob nun mit Musterschreiben oder noch von mir ergänzt, das wird sich noch zeigen.

    So, nachdem ich nicht gerne schaumbade muss ich wohl unter der Dusche auf eine Antwort warten. Vielen Dank im Voraus.

    • Hallo AJ,
      das sind sehr gute Fragen, die ich mir auch gestellt habe.

      Wir sind vor vielen Monden angetreten, um eine Verbesserung unserer Honorarsituation und für die Sicherung der bedrohten Standorte für unsere Patienten einzutreten. Noch Anfang des Jahres waren Simulationsmodelle hier im Blog im Gespräch, die man erst einmal durchrechnen wollte, bevor man sie uns präsentiere. Es gilt die Anscheinsvermutung, dass dies nicht aus reiner Böswilligkeit unterlassen wurde, sondern schlichtweg, weil man keine valide Datenbasis zur Verfügung hatte. Für diese These spricht der Verlauf im Sand am Strand von St. Nimmerlein.

      Aber genau das ist der Punkt der zukünftigen Auseinandersetzung. Wir benötigen valide Daten und zwar was die ARGE für was konkret Jahr für Jahr zahlt.

      Bisher wurden wir doof gehalten. Natürlich sind wir nicht schuldlos in diese Situation geraten, weil jeder alle paar Monate den Bescheid geschluckt hat. Anwälte haben aber ein ganz anderes Potential, weil sie bestimmte Dinge unter Beweis stellen können. D.h. umso diversifizierter wir und unsere Anwälte vorgehen, umso transparenter wird letztlich die Blackbox KVB.

      Die Finanzierung der gesamten prästationären Versorgung ist letztlich gesetzlich geregelt. Weil wir uns aber nie für die Details interessiert haben und behütet in den Tälern der Ahnungslosen lebten drückte man uns erst die 2,5%igen Pauschalabgabe und jetzt die 6 Prozent on Top, ergo 8,5Prozent auf‘ s Auge, bevor Versicherungen und das Finanzamt zugreifen.

      An vielen Standorten halten dann noch die Wachen ihre Hände auf. Sei es für das „Zimmergeld“, für den IT-Anschluss, für TV & Radio, für Bettwäsche und vieler Dinge mehr. Selbstverständlich als „Spende“. Und als Notarzt verdienst Du ja Unsummen und dafür darfst Du dann gleich mal die Brotzeit oder abends den Pizzaservice bezahlen. Ja und dann gibt es noch Fürstentümer. Kennst Du einen Vertrag, der klar regelt, welche Mindestausstattung das Notarztzimmer zu umfassen hat? Den gibt’s – man glaubt es kaum.

      Wer kennt sich denn in so vielen Detailfragen aus? Aber wir haben doch in unserer Klinikkariere als erstes „Wohlverhalten“ vor den clinical-pathways gelernt und so bleiben wir auch stets in der Spur der Lenker.

      Ja, stelle diese Fragen, lege Widerspruch ein. Die kürzeste Version lautet übrigens:

      „Hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch zu Ihrem Honorarbescheid vom…. ein. Die Begründung lasse ich anwaltschaftlich vortragen.“ Abschlussformel! Ende.

      Die 100€ Widerspruchsgebühr kannst Du getrost abharken, den der Bescheid wimmelt nur so vor formalen Fehlern. Einer reicht, um den Bescheid platzen zu lassen. Eine echte Win-Win-Situation mit hohem Potential für bessere Zeiten.

      Willkommen im Club der Freunde klarer Gewässer!

      • Vielen Dank für diese erste Antwort.

        Dann wäre es doch gut, wenn man bei der KVB diese Zahlen verlangt. Ich werde das meinem Widerspruch anfügen (danke übrigens für die Ultra-Kurz-Version!).

        Mal sehen, wie schnell die Poststelle der KVB lahm gelegt wird, wenn nun die Widerspruchsflut rollt.

        Was mich allerdings nachdenklich macht: wir sind rebellisch. Es scheint aber genügend Standorte zu geben, wo man keinen Handlungsbedarf sieht, wo eine Honorarminderung um weiter 6% nicht wirklich stört.gibt es tatsächlich so viele Kollegen, die um jeden Preis mit dem Blaulicht fahren wollen? Mir unverständlich, wenn man sich so sehr unter Wert verkauft!

        • Sorry, ich hätte fast den letzten Absatz überlesen. Was Du da ansprichst ist aber ganz wichtig! Ja es ist wirklich so, dass ganz viele Menschen faul und träge sind. Ja und wir beklagen nicht erst seit gestern, dass es keine geeinte Ärzteschaft gibt. Was wir aber tun können ist, dass wir unter unseren Kolleginnen und Kollegen jeden Tag für ein Stück Engagement werben können. Was wir aber unbedingt machen müssen, ist unsere Regionalvertreter und die agbn in jeder Hinsicht mit allen Mittel zu unterstützen. Frage Deinen Regionalvertreter wie Du ihn unterstützen kannst. Google das Pareto-Prinzip (PP), falls es Dir bisher nicht untergekommen sein sollte. Hätten wir das PP in unser akuten Situation, wären wir bereits Lichtjahre weiter. Selbst ein Engagement von 2% unserer Kollegen kommt aus heutiger Betrachtung fast eine Wahnvorstellung gleich. 🙂
          Alles wird gut.

      • Nachtrag vom Kleinen Notarzt für AJ und allen die ihm folgen wollen:

        Setze mit dem Widerspruch eine Frist, z.B. 14 Tage, für die Überweisung Deines Forderungsbetrages in Höhe von xxxx,xx€ auf Dein Konto 123456789 bei der xx-Bank, BLZ 123456789. Mache dabei deutlich, wie sich der Forderungsbetrag aus Deiner Sicht zusammensetzt (Korrekturen sind später immer noch möglich). Wenn diese Frist verstrichen ist, schreibe eine Erinnerung und setze sofort eine 2. Frist von nochmals x Tagen und mache Verzugszinsen (i.d.R. 5% über dem Diskontsatz) als auch eine Bearbeitungsgebühr wie auch Portokosten geltend. Du verkürzt damit das Handlungsfenster Deines gegenüber. Die Kosten des Verfahrens wachsen nun für ihn mit jedem Tag.

        Sende alles vorab per Fax (wichtig für den Eingang) und per Brief mit Deiner Unterschrift. Dokumentiere alles, wie in einem Tagebuch. Das ist müßig aber erfahrungsgemäß sehr hilfreich und manchmal prozessentscheidend. Meist gewinnt der, mit der besten Dokumentation. Auch Memos aus Telefonaten mit x, y und z gehören dazu. Mache Dir Screenshots aus den Beiträgen des Blogs; alles kann vielleicht in 6, 12 oder 18 Monaten relevant werden. Und wenn aus irgendeiner Laune heraus der Blog von jetzt auf gleich vom Netz geht, dann stehst Du plötzlich nur mit dem da, was Du selbst dokumentiert hast. Nichts ist ewig!

        Gebe Tipps an Deine Kollegen und im Blog weiter aber schreibe hier nichts, was Du im Detail tuen wirst. Der Blog ist nicht nur ein Schaufenster für uns, sondern erst recht für alle anderen, die sich nicht in die Karten schauen lassen wollen. Nur wir Notärzte sind so gerecht, dass wir das Beste an unsere Widersacher offen raushauen; blöd nicht?

        O.K. das sollte für’s erste reichen.

        • Das liest sich ja wie in einem Kriminalroman 😉

          Ich bin mir nicht sicher, ob Du hier nicht ein bißchen über das Ziel hinausschießt – beileibe nicht als sinnlos von mir bezeichnet – aber eben das falsche Druckmittel beschreibst.

          Die KVB muß ein Verfahren nach Deinem Widerspruch eröffnen. Hierzu gibt es keine Zeitangaben. Was bringt Dir hier eine Fristsetzung? Und dann die Erinnerung/Mahnung? Das ist nur sinnvoll, wenn Du SOFORT die uns tatsächlich zustehenden Entgelte im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens einforderst.
          Aber m. E. nicht beim Widerspruchsverfahren.
          Auch äußerst Du Dich nicht zu dem weiteren Vorgehen, wenn die Akklamation mit Verzugszinsen ebenfalls im Nirwana verschwindet – und das wird sie. Hier bleibt Dir dann nämlich nix mehr übrig, als zu warten oder jetzt erst das ger. Mahnverfahren anzustoßen. Das hättest Du dann aber eben schon vorher tun können.

          René

          PS: Daß eine akribische Dokumentation sinnvoll ist, steht außer Frage.

          • Bon soir AJ @ Carotthat,

            o.k., o.k. ihr habt beide irgendwie recht. Natürlich, blumig und spannend formuliert, sind das aber alles Empfehlungen, denen man folgen kann oder nicht. Ich will auch kein neues einseitiges Kapitel aufmachen, aber in gewisser Weise wollte ich auch nicht oberflächlich erscheinen 🙂 Will sagen, dass wir in unserer Doku gewissermaßen perfekt sein müssen, weil auf der anderen Seite Justitiare sitzen, die ihr Handwerk wirklich gelernt haben. Und wir uns auf einer Handlungsebene bewegen, dass nicht unser Metier ist.

            Natürlich ist ein Widerspruchsverfahren etwas anderes als ein Mahn- @ Klageverfahren. Es ist aber jedem unbenommen beides gleichzeitig in einem Zweizeiler unterzubringen. Du legst einerseits Widerspruch gegen den Bescheid einer Körperschaft ö. R. ein, dann ist das der eine Rechtsakt, der ins Laufen kommt und da uns das Geld de facto immer noch fehlt, fordern wir / ich die Gegenseite auf, das fehlende Geld unter Fristsetzung (+ ggf. 2. Fristsetzung) auszuzahlen. Two in one sozusagen. Während also der Verwaltungsakt (Öffentliches Recht) des Widerspruchs läuft, tickt parallel dazu das Zivilrecht gem. BGB. Habt Ihr eine Idee, wie lange allein das Widerspruchsverfahren dauern kann?

            Da ich wie Ihr auch nur Mediziner bin, kann ich euch nur empfehlen mit dem Anwalt Eures Vertrauens darüber zu sprechen. 😉

            Salut et bon nuit.

    • Hallo AJ,
      “Deine” Fragen hat die agbn den zuständigen Stellen bereits ultimativ gestellt (siehe http://www.bayern-ohne-notarzt.de). Für die Übersendung der Antworten ist noch eine Woche Zeit. Sollten wir keine Antworten bekommen macht das auch nix, denn dann werden wir eben artikulieren, wer was und wer vor allem nichts geantwortet hat. Aktuell interessiert das die Medien nachhaltig. Die Politik dagegen ist “not amused”. Das dürfte auch der Grund sein, dass ein Spitzengespräch (2 Minister, AOK, KVB) noch in diesem Monat geplant ist, wie wir gestern aus üblicherweise zuverlässigen Ministeriumskreisen erfahren haben… mal sehen, was da rauskommt.
      Zum Widerspruch. Da verweise ich auch wieder auf die o.g. Homepage. Dort findest Du ein Musterschreiben, mit dem Du, soweit wir das juristisch überblicken (haben lassen), weitgehend problemlos Widersprcuh einlegen kannst.

      • Vielen Dank!
        Das Musterschreiben habe ich inzwischen entdeckt – vielen Dank.
        Die Briefe hingegen waren mir noch neu, da hätte ich wohl die andere I-net-Seite genauer inspizieren müssen. Dennoch fehlen nun ja auch noch die Antworten.
        Man darf also gespannt sein.

        @Kleiner Notarzt: ich bin mir nicht sicher, ob ein Widerspruch mit einem Mahnverfahren gleichzusetzen ist. Oder gleichzeitig in einen solchen gewandelt werden kann, wenn entsprechend formuliert.
        Klar, probieren kann man es…
        Und natürlich sollte man in einem öffentlichen Blog nicht alles “offenlegen”. Sollte klar sein.

  3. WOW – Sturm im Schaumbad!

    Werter Kollege,
    ich schätze das Engagement unserer Regionalvertreter, die sich ihre Freizeit zu Lasten ihrer Familien für unsere Interessen ans Bein binden. Ich zolle jedem dafür den nötigen Respekt. Wir sollten uns alle vor so viel Engagement tief verneigen.

    Frau Baier hat die Rubrik mit einem Beispiel ihres Widerspruchs eröffnet und ich habe meine Grundpfeiler meines Widerspruchs hinzugesellt. Dabei ist mir bei paste & copy der Faux pas unterlaufen einen kleinen Satz mit zu übertragen bzw. ihn nicht in der Korrektur eliminiert zu haben. Dafür entschuldige ich mich noch einmal gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen im Blog.

    Es war eine offene Erklärung zur Beendigung von weiteren Irritationen. Dabei ist mir keine einzige Passage bekannt, die Sie in Ihrem Ansehen oder Engagement für das Ganze schmälern sollte. Sie hatten die Möglichkeit den Satz und Ihre Moderation dazu herauszunehmen. Stattdessen tragen Sie einen Eklat auf die Spitze, der keiner ist.

    Wollen Sie mich jetzt rhetorisch verprügeln, weil ich Ihnen das Schiedsgerichturteil nicht übermitteln kann?

    Wollen Sie noch einen kleinen Sturm im Schaumbad auslösen bevor die Wahrheit den Stöpsel aus der Wanne zieht? What’s your problem? Wovor haben Sie Angst?

    Ihnen ist es egal, wer für das Honorar der Notärzte aufkommt. Ja , dann nehmen Sie mich doch in Regress. Ich bin die letzten 65 Stunden non-stop, von der Wache aus, von einem Niedrigfrequenzstandort (<2 Einsätze / 12h) gefahren und bin gerade Heim gekommen.

    Was gibt es schöneres als von Ihnen derart angegangen zu werden?

    Kollege, nochmals, das was Sie angreifen ist MEIN Fundament für MEINEN Widerspruch gegenüber der KVB – KEINE politische Rede im Land- oder Bundestag und KEIN Angriff gegen Ihre Person!

    Ihren Ausführungen zufolge, wäre es unsere Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass das Defizit von uns in der Gegenwart und in der Zukunft zu bezahlen wäre.

    NEIN, Herr Kollege, NEIN, das ist weder richtig, noch solidarisch, noch sachgerecht.

    So, und nun darf ich Sie herzlichst auffordern, Ihren Ton und Ihre Argumentation mir gegenüber auf die Ebene der respektablen Kollegialität zurückzuführen und sich jeder stigmatisierenden wie beleidigenden Äußerung im Blog zu enthalten.

    Ich verzichte auf eine Entschuldigung – geben Sie bitte stattdessen eine notarielle beglaubigte Erklärung ab , dass die agbn ohne inhaltliche Kenntnisse des Urteils des Schiedsgerichts bis heute ist – das würde mir für' s erste reichen.

    Upps… auf welcher Seite stehen Sie denn eigentlich? Ich meine es ist ja schon eine tolle Sache, dass wir uns für alle anderen mit unseren Argumenten im Blog öffentliche machen und auf keiner anderen Seite etwas entsprechendes besteht, also alle Kontrahenten unserem munterem Treiben, wie in einem Terrarium online beiwohnen dürfen. Und wenn Sie dann zum Rund-um-Angriff blasen……… das hat doch was.

    Interessenvertretung sieht halt ganz anders aus – das lassen Sie sich mal gesagt sein!

    Mein Vertrauen jedenfalls haben Sie für alle Zeit verspielt. Und wenn ich 10 Exemplare des Urteils hätte, wären Sie wirklich der allerletzte, dem ich es zur Verfügung stellen würde und dann auch nur als Inhalt in einer Sanduhr. Host mi?

  4. Mit dem Gedanken habe ich auch schon gespielt.
    Meines Erachtens gibt es aber zwei Inhalte:
    – einerseits die Reduktion vom 6% (? liege ich da richtig) vom gesamten Honorar
    – andererseits die nicht-Verrechnung der Einsätze ohne ZAST-Datenabgleich. Hat da jeder schon die Post von der KVB bekommen, diese Einsätze zu begründen? Dieses Dilemma war ja auch recht schön im Fernsehbeitrag illustriert.

    René

    • Die Belastung der Sachkonten 390075 (ZAST-Datenabgleich), 390070 (Sonstiger Honorarabgleich NAD) wie auch die Verwaltungspauschale i. H. v. 2,5% sind unbegründet.

      Der Bescheid ist in sich nicht nachvollziehbar. Anlagen wie Belehrungen / Erläuterungen sind Bestandteil, dagegen sind Veröffentlichungen im Internet, Zeitungs- und Rundfunkbeiträge nicht Bestandteil eines Bescheides.

      Die KVB ist Herrin des emDoc-Verfahrens: Sie besitzt die Entscheidungsgewalt über den Einsatz von emDoc und ist verantwortlich für die Kompatibilität mit anderen Programmen, insbesondere dann, wenn ihr die entsprechenden Passagen aus dem BayRDG bekannt sind. Sie blieb daher auch in der Pflicht zur Mangelbeseitigung und darf nun gegenüber den Klägern den Nachweis führen, dass ihr keine Verletzung ihrer Obliegenheitspflichten zurechenbar ist. Sollte ihr das nicht gelingen, dann haftet die Körperschaft gegenüber Dritten als Ganzes, z.B. aus der Vorstandshaftung.

      Ein Datenabgleich zwischen Notärzten und ZAST ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen worden. Der Datenabgleich, gleich welcher Art, gehört auch nicht zu den Aufgaben eines Notarztes / Notarztes. Dessen ungeachtet ist es ihm / ihr unbenommen im Einzelfall an der Aufklärung von Missverständnissen mitzuwirken. Inwiefern er / sie dazu verpflichtet werden kann, bleibt derzeit ungeprüft.

      Soweit bekannt hatten sich die Streitparteien im Zuge des Verfahrens auf umfangreiche Lösungen geeinigt. Die Aussage, es bestünde für die zurückliegenden Jahre keine Benutzungsentgeltvereinbarung gem. Art. 35 BayRDG ist unrichtig. Dies ist den Teilnehmern der Sitzung bereits am 14.04.13 unmissverständlich klar gemacht worden.

      Es besteht, der Logik folgend, kein Anlass zur Nachverhandlung für die Jahre 2009 – 2012. Gleiches gilt für den sog. ZAST-Abgleich der eine pauschale Abgeltung erfahren hat. Insofern entbehren Versuche den Leistungsträgern in ihrer Honorarrechnung doch noch die Einzelfälle 1:1 in Abzug zu bringen, jeder nachvollziehbaren Grundlage.

      Wenn dennoch eine Finanzlücke besteht, so ist sie nicht auf Umstände zurückzuführen, die der Notarzt / die Notärztin als Individuum oder die Bayerische Notärzteschaft als Kollektiv zu vertreten hätte. Näheres ist im Schiedsstellenurteil ausgeführt.

      In der Auseinandersetzung vor der Schiedsstelle wurde der Organisationsaufwand für den Notarztdienst abschließend behandelt. Im Gesetzessinn des SGB V. wurden alle notwendigen begründeten Aufwendungen berücksichtigt und beschieden. Der Erhebung einer nochmaligen Pauschale für den Organisationsaufwand in Höhe von 2,5% ist daher weder plausibel dargelegt noch begründet.

      • Hallo Mipi, in dem Komentar ist ja einiges drin, was zur Nachfrage drängt – insbesondere die Passage “Näheres ist im Schiedsstellenurteil ausgeführt”. Hast Du das nur so hingeschrieben oder hast Du das Urteil verfügbar? Wenn ja, woher kriegt man das Ding? Ich stell es gerne in den Blog.
        Dein Kommentar gibt in zahlreichn Passagen nahezu 1:1 die wiederholt lancierte Meinung der Kassen wieder. Zahlreiche Deiner Aussagen werden dementsprechend von der KVB genau gegenteilig dargestellt. Da ich den Kassen – mangels deren Interesse Geld an uns auszuschütten – eher noch weniger zu glauben tendiere, so lange mir das Gegenteil nicht bewiesen wurde, auch hier die Frage an Dich nach dem Substrat hinter Deinen Aussagen.

        • Sehr geehrter Herr Kollege,
          ich habe mit past and copy wesentliche Teile meines Widerspruchs in den Blog eingestellt. Dabei ist offensichtlich der kleine Satz mit abgegriffen worden, der eigentlich nicht für den Blog bestimmt war. Vielleicht kann man ihn zur Vermeidung weiterer Irritationen genauso gut herausnehmen wie Ihren Moderatorenbeitrag. Bei der Formulierung an die KVB ging ich davon aus, dass der KVB ein Exemplar vorliegt. Dass die Annahme und manches mehr richtig sind, habe ich u. a. aus intensiven Gesprächen mit der KVB entnommen. Da werden übrigens viele hilfsbereite Mitarbeiter beschäftigt. Im weiteren ist davon auszugehen, dass zwischenzeitlich viele Exemplare in Amtsstuben, Kanzleien und anderen Ortes vorliegen.
          Dass die Regionalvertreter und auch die agbn keine inhaltliche Kenntnis besitzen soll überrascht allerdings sehr, zumal ihnen gegenüber die KVB im Wort steht. Sie wissen was ich meine! Vielleicht fragen Sie einfach noch einmal in den eigenen Reihen nach 😉
          Ich verfolge wahrlich keine politischen Ziele, will aber, wie viele andere Kollegen auch, nicht länger tatenlos zusehen, bis ich etwas vorgesetzt bekomme und vor allem will ich nicht länger eingeseift werden;

          GENUG DER SCHAUMBÄDER!

          Bleibt eigentlich nur noch eine Frage:
          WER MUSS HIER EIGENTLICH WAS BEWEISEN?

          Und schon wären wir direkt bei der netten Geschichte mit dem kleinen Vogel (Rubrik:„drucken + gucken“), die ich heute in der Früh im Blog fand.

          Frohe Pfingsten, wünscht mipi

          • Hallo mipi,
            ich nehme gerne jeden Satz heraus, den ein Blogger nicht mehr haben will, allein welcher? In jedem Fall hätte ich gerne ein Exemplar des Urteils – bei mir steht leider niemand diesbezüglich im Wort.
            Zu den wichtigsten weiteren Ausführungen.

            1. Ohne ausgerechnet emDoc verteidigen zu wollen, das ich bereits als Berater vorab abgelehnt habe: Wir werden bei jedem Einsatz geprüft. Die Kassen haben emDoc komplett bezahlt. Wäre es da nicht sinnig gewesen wenn die Kassen vorab auch von Muntes Millionengrab noch vor der Zahlung einen Beleg z.B. für den funktionierenden Datenabgleich gefordert hätten? Da der Datenabglich nicht aus technischen sondern aus inhaltlichen Gründen darniederliegt, hätte man mit einer simplen Prüfung gemerkt, dass das BayRDG da nicht richtig tickt.

            2. “Der Datenabgleich, gleich welcher Art, gehört auch nicht zu den Aufgaben eines Notarztes / Notarztes… Inwiefern er / sie dazu verpflichtet werden kann, bleibt derzeit ungeprüft.” ist kess formuliert. Das würde heißen, die KVB muss abgleichen, der Notarzt aber nicht. Konsequent auf der Schiene weiter gedacht steht auch nicht im Gesetz, dass die KVB jeden Einsatz bezahlen muss. Dann wäre ja eigentlich schon alles gut, oder?

            3. “Die Aussage, es bestünde für die zurückliegenden Jahre keine Benutzungsentgeltvereinbarung gem. Art. 35 BayRDG ist unrichtig. Dies ist den Teilnehmern der Sitzung bereits am 14.04.13 unmissverständlich klar gemacht worden.” klingt nach dem Mäuschen, das unter dem Tisch saß. Das macht mich unglaublich neugierig. Dazu hätte ich gerne etwas Substanz, denn das Gericht hatte die Notärzte, die dem Verfahren beiwohnen wollten ja explizit ausgeladen. Sind die Sitzungsteilnehmer geschimpft worden?

            4. “Insofern entbehren Versuche den Leistungsträgern in ihrer Honorarrechnung doch noch die Einzelfälle 1:1 in Abzug zu bringen, jeder nachvollziehbaren Grundlage.”, dann ist ja alles gesagt, dann könnten wir den Blog ja einfach schließen, oder?

            Ich stimme zu: genug der Schaumbäder (ich dusche), denn niemand muss hier etwas beweisen. Ich will einfach nur, dass wir Notärzte in Bayern anständig bezahlt werden. Ich will niemandem beweisen, dass und wann und wo ich hingefahren bin, meine Dokumentation ist primär glaubwürdig. Die primäre Betrugsvermutung ist eine Frechheit. Und: Mir ist egal, wer das Geld aufbringt, um eine anständige Entlohnung erfolgen zu lassen.

            Ich sehe, dass die KVB einen Topf hat, den sie überzogen hat und dabei noch nicht mal das ausbezahlen konnte, was uns nach meiner Auffassung zusteht. Da ich – auch hier gilt die Unschuldsvermutung – davon ausgehe, dass die KVB das Geld der Notärzte nicht an dritter Stelle verschlammdüdelt hat, muss also jemand den Topf füllen, damit’s reicht, andernfalls müssten wir alle zurückzahlen bzw. mit einer Kürzung einverstanden sein. Da letzteres nicht akzeptabel ist, bleibt also nur die Frage: wer füllt den Topf auf. Da git es einige potenzielle Aspiranten. Wir werden sehen, wem der Notarztdienst was Wert ist.

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