?? Die Artisten in der Zirkuskuppel …….

Der Kampf geht weiter. Was jetzt „geliefert“ wurde mit der gemeinsamen Erklärung gestern, ist eine „guter-Wille-Bekundung“ bzgl. des Honorars und Rettung in Atemholen bzgl. Er­mächtigungsproblematik.
Ein Anfang?
Abgleichsprobleme gibt es bei der KVB nicht – kein Wunder, wenn der „Abgleich“ im Ver­gleich steckenbleibt. Konsequenzen ergeben sich durch das Nicht-Handeln nur für die Ärzte, für die KVB-Verwaltung bleibt Nicht-Handeln ohne Haftung.
Wichtigste Erkenntnis: weiter kämpfen – und hier vielen Dank an Alle, die vor und hin­ter den Kulissen die Interessen der Notärzte und der Notarztversorgung vertreten.

I Die „Gemeinsame Erklärung“ (kursiv:Originaltext)

Gemeinsame Erklärung
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (StMI),
des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG),
der AOK Bayern für die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bayern (ARGE)
und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)

Einigung zum Notarztdienst in Bayern
München, 28. Mai 2013:
Nach einem heute in München geführten Spitzengespräch zur not­ärztlichen Versorgung in Bayern erklären die Teilnehmer, Innenminister Joachim Herrmann, Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber, KVB-Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Krombholz und der zuständige Ressortdirektor der AOK Bayern, Peter Krase:

„Wir haben heute im Rahmen einer intensiven Diskussion nach Wegen gesucht, um die ak­tuellen Probleme im Bereich des Notarztdienstes zu lösen. Die Lösungen werden wir — nach endgültiger und noch notwendiger Abstimmung mit allen an der Finanzierung des Notarzt-dienstes Beteiligten — in den nächsten Tagen1 vorstellen. Dabei haben alle an dem Spitzen­gespräch Beteiligten ihre Bereitschaft gezeigt, dazu einen Beitrag zu leisten, damit künftig2 die Vergütung ohne Abschläge ausbezahlt werden kann.
Kommentar:

1.)    In den nächsten Tagen“ wäre bei gutem Sprachverständnis innerhalb von 14 Tagen ; al­les darüber hinaus wäre “in den nächste Wochen”

2.)    „Künftig“?? Wurde hier nur aus Nachlässigkeit Quartal 4 2012 ausgespart??

3.)    Keine Rede von zu Unrecht nicht ausbezahlten Einsätzen bei konsequenzlos (nicht) durchgeführtem ZAST-Abgleich

Im Rahmen der nochmals verlängerten Übergangsregelung kann auch bis zum 31.03.2014 das bisher bei der KVB praktizierte Berechtigungsverfahren für die Teilnahme am Notarzt-dienst fortgesetzt werden. Dies schafft die notwendige Flexibilität in der Einsatzplanung und sichert so die hochwertige notärztliche Versorgung in ganz Bayern.
Darüber hinaus wird sich die Staatsregierung für Rechtsänderungen einsetzen, die auch in Zukunft möglichst unbürokratische Teilnahmeverfahren ermöglichen.”

Kommentar:
Ein Lösungsansatz ist weder bei der KVB noch bei Ministerien auch nur ansatzweise zu er­kennen – und das nach über 6 Monaten seit Bekanntwerden

5 Gedanken zu „?? Die Artisten in der Zirkuskuppel …….

  1. Hallo Micha.
    Erstens: Ich will aber nicht wetten, sondern Zweitens: Ich will es aber wissen. Ich habe diese ganze Spekuliererei, Vermuterei, Interpretiererei und die ganzen Konjunktive mit hätte, könnte, würde blablabal sowas von satt.
    Und ich wäre sehr dankbar, wenn wir auf solche Plattitüden wie: “was ich nicht weiß …” verzichten könnten. Das ist doch der ganze Mist, das wir nichts wissen, weil wir mit Nullinformation abgespeist werden !!!
    Ich will endlich Fakten ! Fakten die uns seit langem angekündigt werden und auf die wir ein Recht haben.

  2. Ermächtigungs-Aufschub bis zum 31.03.2014?
    Ein Termin so ganz zufällig nach der Wahl?
    Geben wir ihnen also vier Jahre Zeit für ein neues Ermächtigungsgesetz.
    Tschuldigung, aber ich bin sauer

  3. Dass sich die Staatsregierung für eine Änderung “einsetzen wird” ist zu begrüßen. Da diese Staatsregierung ihr Mandat ja (zumindest vorerst) ja nur bis September hat, gehen wir davon aus, dass der angekündigte Einsatz damit per Defnition noch vorher erfolgt und Früchte tragen wird. Handelt es sich dagegen um ein Versprechen für die “Zukunft” nach der Wahl aus dem Mund der jetzigen Staatsregierung (die Zeiten von “60 + x” sind ja vorbei) müssten wir das ja fast als eine Form der Amtsanmaßung empfinden und dessen wollten wir unsere Staatsregierung doch nicht bezichtigen. Also: vor der Wahl einsetzen, damit der Wähler zufrieden an die Urne geht.

  4. …in den nächsten Tagen … das haben wir schon einmal gehört. Bis jetzt weiß ich noch nicht einmal, was in dem Schiedsverfahren zur Notarztabrechnung rausgekommen ist, und das ist nun über einen Monat her. Werden wir nun wieder mit dieser Hinhaltetaktik abgespeist ? Wenn irgendjemand Informationen über den Schiedsspruch hat wäre ich sehr dankbar darüber zu erfahren.
    Außerdem habe ich noch andere Hobbys, als permanent Widespruchsschreiben an die verschiedensten Institutionen, die sich an unserem Budget bereichern und unsere Arbeit nicht wertschätzen nachzudenken. Meine Arbeit gilt primär der Notarzttätigkeit und nicht der Bürotätigkeit. Ich bestehe auf eine transparente, für den Notarzt reproduzierbare, zuverlässige und vor allem unbürokratische Lösung mit der lanfristigen Perspektive auf Rechtssicherheit – nicht nur für einen Vertagungszeitraum von einem Jahr.

    • Was soll denn beim Schiedsspruch rausgekommen sein? Ich wage zu wetten, dass eine Deckelung drin steht. Genau die kann und darf niemand akzeptieren. Da Richterschelte aber noch weniger nützt wie KVB-Bashing , ZAST-Geschimpfe, Kassen-Ärgern und Ministeriums-Tratzen will ich den Spruch lieber garnicht kennen. Im Gegenteil: was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. In Anbetracht der politischen Lage erwarte ich von der richterlichen Auslegung der Gesetzespositionen nichts – gar nichts.

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