Nachdem die Restzahlung bei keinem Notarzt dem erwarteten Honorar entspricht, ist es für mich aus mit der Totenstille.
Nun haben wohl alle Kollegen eine Restzahlung für das Quartal 4-2012 bekommen, einige können online den Honorarbescheid einsehen, der Rest muß auf die Post warten.
Ich gehöre zum Rest, habe aber Bescheide von Kollegen einsehen dürfen.
Einzelaufstellung:
- Sachkonto 390070: Eurobetrag der Einsätze wie in den EmDoc Abrechnungsläufen der Monate des betreffenden Quartals
- Sachkonto 390014: Bereitschaftshonorar
- Sachkonto 390075: ZAST – Datenabgleich (das sind vermutlich die Summe der individuell nicht abgleichbaren Einsätze)
- Sachkonto 390076: sonstiger Honorarabgleich NAD: pauschal 6% der Summe von Sachkonto 390070 (also alle Einsätze, die in Emdoc erschienen)
Dann macht die KVB folgendes:
Sachkonto 390070 plus Sachkonto 390014 minus Sachkonto 390075 minus Sachkonto 390076 = Gesamthonorar
von diesem Gesamthonorar werden abgezogen:
- Sachkonto Verwaltungskosten 700020: 2,5 % vom Gesamthonorar
- Sachkonto Abschlagszahlungen 397000 (müssten 4 sein)
- Sonstige Verrechnungen (frühere Überzahlungen oder Unterzahlungen)
Dann hat man die Restzahlung.
Wenn ich bei mir meine vermuteten Nicht-Abgleichbaren-Einsätze hier hineinrechne, komme ich ziemlich genau bis auf 25€ an den Restzahlungsbetrag heran. Mir persönlich fehlen 9,19% vom erwarteten Honorar.
Folgende Fragen stelle ich mir gerade:
Warum bleibt unsere Notarzthonorierung entgegen der Erklärung unseres Herrn Innenminister vom 20.12.2012 nicht auf gleichem Niveau erhalten?
Warum dauert ein ZAST-Abgleich so lange? Immerhin sind die Einsätze zwischen 4 und 6 Monate her.
Werden die ZAST-Abgleich-Reinfälle mit 100% und nochmal 6% abgezogen, also mit 106%?
Wieso wird pauschal von allen Einsätzen 6% abgezogen?
Reicht das Geld nicht, selbst wenn ein ZAST Abgleich zu 100% erfolgreich wäre?
Wenn ein systemimmanenter Fehler entdeckt wird (ZAST–Abgleich), dann muß man das System ändern, denn der Fehler bleibt bestehen, da er Teil des Systems ist. Wer den Fehler nicht ändern will, sind bekanntermaßen die Gesellschafter der ZAST, die ZAST selbst und die Krankenkassen.
Wieviel Geld und Zeit und Bürokratienergie will man noch im ZAST-Abgleich-System verbraten?
Wie lange will man den Geduldsfaden von uns Notärzten noch strapazieren? Plant man ein notarztfreies Bayern?
Angeblich soll eine individuelle Einzelaufstellung der Nicht-Abgleichbaren Fälle folgen. Wann? Vor Ablauf der Widerspruchsfrist? Die KVB kann den Bescheid auch längerfristig abändern, wir haben nur 1 Monat nach Bekanntgabe Frist.
Herr Innenminister, halten Sie Ihr Wort! das gleiche Niveau wie versprochen ist das mit Sicherheit nicht!