Ho(h)norarbescheid

Nachdem die Restzahlung bei keinem Notarzt dem erwarteten Honorar entspricht, ist es für mich aus mit der Totenstille.

Nun haben wohl alle Kollegen eine Restzahlung für das Quartal 4-2012 bekommen, einige können online den Honorarbescheid einsehen, der Rest muß auf die Post warten.

Ich gehöre zum Rest, habe aber Bescheide von Kollegen einsehen dürfen.

Einzelaufstellung:

  • Sachkonto 390070: Eurobetrag der Einsätze wie in den EmDoc Abrechnungsläufen der Monate des betreffenden Quartals
  • Sachkonto 390014: Bereitschaftshonorar
  • Sachkonto 390075: ZAST – Datenabgleich (das sind vermutlich die Summe der individuell nicht abgleichbaren Einsätze)
  • Sachkonto 390076: sonstiger Honorarabgleich NAD: pauschal 6% der Summe von Sachkonto 390070 (also alle Einsätze, die in Emdoc erschienen)

Dann macht die KVB folgendes:

Sachkonto 390070 plus Sachkonto 390014 minus Sachkonto 390075 minus Sachkonto 390076 = Gesamthonorar

von diesem Gesamthonorar werden abgezogen:

  • Sachkonto Verwaltungskosten 700020: 2,5 % vom Gesamthonorar
  • Sachkonto Abschlagszahlungen 397000 (müssten 4 sein)
  • Sonstige Verrechnungen (frühere Überzahlungen oder Unterzahlungen)

Dann hat man die Restzahlung.

Wenn ich bei mir meine vermuteten Nicht-Abgleichbaren-Einsätze hier hineinrechne, komme ich ziemlich genau bis auf 25€ an den Restzahlungsbetrag heran. Mir persönlich fehlen 9,19% vom erwarteten Honorar.

Folgende Fragen stelle ich mir gerade:

Warum bleibt unsere Notarzthonorierung entgegen der Erklärung unseres Herrn Innenminister vom 20.12.2012 nicht auf gleichem Niveau erhalten?

Warum dauert ein ZAST-Abgleich so lange? Immerhin sind die Einsätze zwischen 4 und 6 Monate her.

Werden die ZAST-Abgleich-Reinfälle mit 100% und nochmal 6% abgezogen, also mit 106%?

Wieso wird pauschal von allen Einsätzen 6% abgezogen?

Reicht das Geld nicht, selbst wenn ein ZAST Abgleich zu 100% erfolgreich wäre?

Wenn ein systemimmanenter Fehler entdeckt wird (ZASTAbgleich), dann muß man das System ändern, denn der Fehler bleibt bestehen, da er Teil des Systems ist. Wer den Fehler nicht ändern will, sind bekanntermaßen die Gesellschafter der ZAST, die ZAST selbst und die Krankenkassen.

Wieviel Geld und Zeit und Bürokratienergie will man noch im ZAST-Abgleich-System verbraten?

Wie lange will man den Geduldsfaden von uns Notärzten noch strapazieren? Plant man ein notarztfreies Bayern?

Angeblich soll eine individuelle Einzelaufstellung der Nicht-Abgleichbaren Fälle folgen. Wann? Vor Ablauf der Widerspruchsfrist? Die KVB kann den Bescheid auch längerfristig abändern, wir haben nur 1 Monat nach Bekanntgabe Frist.

Herr Innenminister, halten Sie Ihr Wort! das gleiche Niveau wie versprochen ist das mit Sicherheit nicht!

12 Gedanken zu „Ho(h)norarbescheid

  1. Heute steht folgendes in EmDoc:

    ZAST-Datenabgleich (390075) – Rückbuchung der Vergütung für nicht abgleichbare Einsätze. Einzelfallaufstellung folgt per Post bis Mitte Mai
    Sonstiger Honorarabgleich NAD (390076) – zunächst Abschlagszahlung, da kein weiteres Defizit im Notarztdienst entstehen darf (s. Schreiben des KVB-Vorstands vom 30.04.2013)

  2. Bei mir betragen die Abzüge für “ZAST – Datenabgleich” und “sonstiger Honorarabgleich NAD” ca 30% des Einsatz-Honorarvolumens. Also wurde mir knapp jeder dritte Einsatz nicht vergütet.

    Wenn ich das richtig verstehe, wird dies dadurch verursacht, dass die RTW-Besatzung bestimmte Einsätze nicht für abrechnungsfähig hält, weil die Retter nicht oder nur minimal tätig waren.

    Als NA habe ich dann aber den Patienten entweder allein versorgt oder festgestellt, dass eine Versorgung nicht nötig/möglich ist. Auch beim Hausbesuch ohne Versorgung trifft der NA aber nach Untersuchungsbefund eine ärztliche Entscheidung, für die er gerade stehen und notfalls mit seinem Vermögen haften muss. Es gibt keinen Grund, diese ärztlichen Tätigkeiten nicht zu honorieren.

    Also fehlt der ZAST entweder das nötige Hintergrundwissen, dann ist sie als Abrechnungsstelle unfähig. Oder – mindestens gleich schlimm – es werden die fraglichen Einsätze bewusst unterschlagen, um den zahlungspflichtigen Kassen Kosten zu ersparen. Bewusst deswegen, weil der NEF-Fahrer ja die Daten an die ZAST übermittelt, diese Einsätze der ZAST also bekannt sein müssen.

    Profitiert die ZAST irgendwie von diesem Verhalten? Bin ich jetzt als einziger emotional so aufgeladen oder hat sich irgendwer schon mal überlegt, gerichtlich wegen Abrechnungsbetruges gegen die ZAST vorzugehen? Oder gegen die KV wegen Untreue, weil sie zwar die Verpflichtung zur Abrechnung übernommen hat aber das seit 2009 bekannte Problem vernachlässigt?

    • 30% sind eine beeindruckend harte Zahl – wie kommts denn dazu, dieser Prozentsatz liegt ja beinahe 3mal so hoch wie im Durchschnitt in Bayern???
      Bei mir sind´s 7% plus die ominöse Abschlagszahlung (bzw der Einbehalt in Sachkonto 390076: sonstiger Honorarabgleich NAD) = 11% Miese.

      Wie´s zu den nicht plausibeln ZAST-Abgleichsdefizitfällen kommt erklärt die KVB bis heute ja nicht – im Sinne einer detaillierten Aufstellung. Somit sind in Ihrem Fall mehrere Konstellationen möglich, z.B. der Rettungsdienst = RTW Besatzung (nicht der NEF-Fahrer!) gibt abweichende Daten ein, der Notarzt hat “fehlerhafte” Daten eingegeben (z.B. die falsche ZAST Nummer), die IKZ Nummern stimmen nicht überein, ein systemimmanenter Fehler im Datenabgleich selbst, die berühmten 8/67er-Fälle, Einsätze bei denen nur einer transportiert wurde, aber 5 versorgt wurden (z.B. bei einem Brand, VU etc), Daten die vom RD schlicht gar nicht eingeben wurden, eine Todesfeststellung (nicht Leichenschau!) im Notarztdienst, Namensdivergenzen wie “Meir, Mayr, Mayer, Meier”, Dreher im Geburtsdatum, falscher Einsatzort uvm. Solange die KVB hier keine Daten liefert, läßt sich über die Ursache nur spekulieren.

      Ob ich sauer bin? Ja, klar. Über die Abrechnungspraxis an sich, den defizitären und extrem zeitverzögerten Abgleich, die leeren Versprechungen der Beteiligten – auch des StMI, die immer noch defizitäre Kommunikation der KVB, die Verquickungen der ZAST und ihrer Gesellschafter, die Tatsache, dass die KVB sich 2,5% Verwaltungskostenpauschale aus den “theoretisch” vergüteten Einsätzen nimmt und nicht höflicherweise wenigstens aus den vergüteten…
      Es werden alle Optionen geprüft….

      Gruss

      • Hallo Druide,

        die 30% sind der Anteil (Datenabgleich + sonstiger Honorarabgleich NAD)/Honorarsumme laut Abrechnungslauf für die einzelnen Einsätze, also ohne Bereitschaftspauschale.

        Zu ILST-Nr.:In München gibt’s anscheinend nur eine Einsatznummer für den RTW, München-Land kennt für den RTW zusätzlich noch eine Patienten-Nr. Keine Ahnung, ob das ein Problem sein kann.

        IKZ Nummern, ein Kapitel für sich. Die auf den Karten aufgedruckten Nummern kennt emDoc oft nicht. Oder die Kassen sind anderer Ansicht über ihre IKZs. Z.b. sind der Deutschen BKK 2 der 3in emDoc aufgezählten IKZ gar nicht bekannt. Oder für bestimmte Kassen gibt es eine Unzahl an IKZ. Originalton emdoc-Fachadmin: „Sollten Ihnen zur ein und der selben Kasse mehre IKZ´s angezeigt werden, so verwenden Sie einfach irgendeine IKZ“. Das wenn kein Durcheinander geben soll.

        Jedenfalls ist man bei einem Einsatz bald mehr damit beschäftigt, Patientendaten, IKZ usw zu erfassen als mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit. Macht einen hervorragenden Eindruck auf den Bürger in Notsituation.

        Grüße

        • Die Sach´ mit den Nummern der ILSTen ist sicher ein Teil des Problems. Die in Bayern verwendete software (Kappacher) generiert bei Patientenkontakt des RTW eine Patientennummer. Diese ist die “ZAST-Nummer” und muss durch den Notarzt in emdoc eingegeben werden. Sofern kein Patient auffindbar oder Fehleinsatz oder Dienstfahrt des RTW entsteht nur eine Fahrzeugnummer. Die hilft nicht weiter – obwohl im Hintergrund ALLE Nummern die einem Einsatz zugeordnet sind, letztlich verknüpft sind. Darüber hinaus erhält das NEF eine NEF-bezogene Fahrzeugnummer (nicht Patientennummer).

          Konkret: der Notarzt muss in emdoc die patientenbezogene Einsatznummer (ZAST-Nummer) des am Einsatz beteiligten RTW eingeben. Nichts anderes.

          Diese Nummernbegriffsverwirrung hat sicher vielfach in Bayern Anteil an fehlender Plausibilität – zum Einen weil wir eventuell die falsche eingegeben haben, die ILST uns die falsche gegeben hat, Übermittlungsfehler durch die ILST stattfanden, Leitstellenübergreifende Einsätze stattfanden und somit eventuell Nummerndoppel entstanden uvm.

          Klärung ist vielleicht möglich, wenn die KVB ab Mitte Mai (?) die detaillierte (?) Aufstellung der nicht-plausiblen Fälle an uns sendet. Dann heists Protokolle rauskramen und nachkucken….und auf jeden Fall widersprechen.

          Grüsse aus´m Dienst

          • lt. Auskunft emDoc Fachadmin gilt für München: “die Einstz-Nr. ist in diesem Fall die Patientennummer”
            Das erklärt somit meine 30% Abzug nicht.
            Warten wir also gespannt auf Mitte Mai und freuen uns darauf, nen dicken Protokollhaufen durchzukämmen.
            Grüße aus’m Urlaub

    • ja, da sind wir wohl an die Gepflogenheiten der Niedergelassenen angepaßt worden.
      75% Abschlag des Honorars und Restzahlung zum Honorarbescheid.

      Wenn wenigstens die Bereitschaftspauschalen in die Abschlagszahlungen includiert wären, würde das nicht so auffallen…

      Aber wozu braucht es dann noch emDoc?

  3. Liebe Frau Baier,

    haben Sie denn die Information der KVB vom 2.5. nicht gelesen? Da steht doch klar drin, daß wir erneut nur eine Abschlagszahlung erhalten (das werden die 6% Minderung sein). Und wir sollen bitte weiter Dienste machen.
    Also, ist doch alles klar.

    Bitte auch keinen Widerspruch einlegen, weil es gibt ja irgendwann nochmal ne Nachrechnung. Ohne Zinsen, selbstverständlich.
    Für 2013 jedoch bleibt alles gesichert. Nur 2012 ist halt mal schlecht verlaufen. Ein bißchen Geduld bitte, einfach weiter Dienste tun!

    Aber mal im Ernst, hat irgendjemand eine Aufforderung der KVB erhalten, diesen (auch bei mir enthaltenen) Anteil der ZAST-Lemminge zu erläutern? Ich würde das ja verstehen, aber es wird einfach mal wieder gekürzt. Wir sind ja dumm genug.

    Ich sitze heute übrigens auch mal wieder im NA-Dienst fest. Wer noch?

    • Hallo Carrothat,

      da stell ich mal das Schreiben der KVB hier rein. Da steht dann auch tatsächlich was von “Abschlagszahlung”. Warum steht das aber nicht im Honorarbescheid? Da steht “Restzahlung”. Und da steht im Kleingedruckten, daß die KVB den Bescheid nachträglich abändern kann und einen neuen erstellen kann. Eine eventuelle Nachzahlung oder Rückforderung wird mit dem nächsten Honorarbescheid verrechnet. (also frühestens im Juli sehen wir unser Geld – oder auch nicht).
      Wir Notärzte können gegen den Honorarbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich bei der KVB Widerspruch erheben. Für Widerspruchsverfahren (sofern erfolglos) wird unabhängig vom Gegenstandswert eine Widerspruchsgebühr von bis zu 100€ erhoben.

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