Wir fangen dann mal an – Nürnberger Notarztgruppe


06.05.2013 Nürnberger Notärzteschaft – Brief an die Gruppenmitglieder
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Seit Monaten müssen wir uns mit den unsäglichen Zuständen im bayerischen Notarztwesen beschäftigen.
Die Flut von eMails ist kaum mehr zu überblicken. Die dabei gebunden Arbeitskraft (Arbeitsaufwand) ist kaum mehr mess- und vertretbar – geschweige denn einzelnen Vertretern zumutbar.
Alle Anstrengungen haben bei Politik, KVB, ZAST und Krankenkassen keinen signifikanten Fortschritt gebracht. Vielmehr waren die Beteuerungen, dass jeder geleistete Notarzteinsatz auch vergütet wird, nur leere Worte. Dies zeigen zuletzt die aktuellen Honorarbescheide schmerzlich schwarz auf weiß.
Wir sind nun der Meinung, dass die Zeit reif ist, eine geeignete Kanzlei zu beauftragen, um unsere
absolut berechtigten Interessen juristisch vertreten zu lassen (Preißer & Kollegen).
Je mehr Kollegen sich aus unseren 4 Notarztgruppen (und vielleicht aus ganz Bayern) beteiligen, desto geringer werden die Kosten für den Einzelnen und desto größer ist die Außenwirkung.
Claus Heuschmid   –   Stefan Winkler   –   Matthias Weinmann   –   Heinz Giering
Mehr als 20 sind schon am Tag 1 dabei



was ist ab Juli? Ermächtigung? Zulassung? Berechtigung?

Es gäbe Notärzte, die könnten, aber durch Bürokratie nicht gewollt sind? Sind wir dann in Bayern in spätestens 2 Jahren Notarztfreie Zone?

hallo Politik: Ändert das Zulassungsverfahren für Notärzte wieder dahin zurück, wo es war und funktionierte!

Aus einer Mail:

Meine Notarztberechtigung für den Standort XXX ist zum 31.12.2012 ausgelaufen.

Es wurde dann eine Übergangsregelung verabschiedet, die jetzt noch bis zum 30.06.2013 gilt. Bis dahin wollten Sie eine Regelung finden, die den Notarztdienst weiter ermöglichen soll.

Auf meine wiederholte Nachfrage bei XXX von der KV XXX, wie und wann ich mich für die Erteilung einer Notarztermächtigung ab dem 1.7.2013 bewerben kann, konnte sie mir leider keine Antwort geben.

Mein Problem ist jetzt, dass unsere Notarztgruppe am 14.5.2013 den Dienstplan für Juni und Juli 2013 macht.

ich weiß nicht ob ich im Juli noch eine Berechtigung/Ermächtigung habe, Notarzteinsätze zu fahren und auch abzurechnen.

Das ist äußerst unbefriedigend, zumal in unserer Notarztgruppe (10 Notärzte) noch 2 weitere Kollegen aufgrund der Belastung und der anhaltenden Querelen mit dem Gedanken spielen, aufzuhören.

Ho(h)norarbescheid

Nachdem die Restzahlung bei keinem Notarzt dem erwarteten Honorar entspricht, ist es für mich aus mit der Totenstille.

Nun haben wohl alle Kollegen eine Restzahlung für das Quartal 4-2012 bekommen, einige können online den Honorarbescheid einsehen, der Rest muß auf die Post warten.

Ich gehöre zum Rest, habe aber Bescheide von Kollegen einsehen dürfen.

Einzelaufstellung:

  • Sachkonto 390070: Eurobetrag der Einsätze wie in den EmDoc Abrechnungsläufen der Monate des betreffenden Quartals
  • Sachkonto 390014: Bereitschaftshonorar
  • Sachkonto 390075: ZAST – Datenabgleich (das sind vermutlich die Summe der individuell nicht abgleichbaren Einsätze)
  • Sachkonto 390076: sonstiger Honorarabgleich NAD: pauschal 6% der Summe von Sachkonto 390070 (also alle Einsätze, die in Emdoc erschienen)

Dann macht die KVB folgendes:

Sachkonto 390070 plus Sachkonto 390014 minus Sachkonto 390075 minus Sachkonto 390076 = Gesamthonorar

von diesem Gesamthonorar werden abgezogen:

  • Sachkonto Verwaltungskosten 700020: 2,5 % vom Gesamthonorar
  • Sachkonto Abschlagszahlungen 397000 (müssten 4 sein)
  • Sonstige Verrechnungen (frühere Überzahlungen oder Unterzahlungen)

Dann hat man die Restzahlung.

Wenn ich bei mir meine vermuteten Nicht-Abgleichbaren-Einsätze hier hineinrechne, komme ich ziemlich genau bis auf 25€ an den Restzahlungsbetrag heran. Mir persönlich fehlen 9,19% vom erwarteten Honorar.

Folgende Fragen stelle ich mir gerade:

Warum bleibt unsere Notarzthonorierung entgegen der Erklärung unseres Herrn Innenminister vom 20.12.2012 nicht auf gleichem Niveau erhalten?

Warum dauert ein ZAST-Abgleich so lange? Immerhin sind die Einsätze zwischen 4 und 6 Monate her.

Werden die ZAST-Abgleich-Reinfälle mit 100% und nochmal 6% abgezogen, also mit 106%?

Wieso wird pauschal von allen Einsätzen 6% abgezogen?

Reicht das Geld nicht, selbst wenn ein ZAST Abgleich zu 100% erfolgreich wäre?

Wenn ein systemimmanenter Fehler entdeckt wird (ZASTAbgleich), dann muß man das System ändern, denn der Fehler bleibt bestehen, da er Teil des Systems ist. Wer den Fehler nicht ändern will, sind bekanntermaßen die Gesellschafter der ZAST, die ZAST selbst und die Krankenkassen.

Wieviel Geld und Zeit und Bürokratienergie will man noch im ZAST-Abgleich-System verbraten?

Wie lange will man den Geduldsfaden von uns Notärzten noch strapazieren? Plant man ein notarztfreies Bayern?

Angeblich soll eine individuelle Einzelaufstellung der Nicht-Abgleichbaren Fälle folgen. Wann? Vor Ablauf der Widerspruchsfrist? Die KVB kann den Bescheid auch längerfristig abändern, wir haben nur 1 Monat nach Bekanntgabe Frist.

Herr Innenminister, halten Sie Ihr Wort! das gleiche Niveau wie versprochen ist das mit Sicherheit nicht!