Neues Vergütungsmodell 2016

2015 hat honorartechnisch viel Wirbel gemacht. Alleine die Umstellung auf ein anderes System, was ja mangels Geldvolumen nur eine Umverteilung darstellte, hat an vielen großen und auch mittleren Standorten zu Besetzungsproblemen geführt. Die Krankenkassen haben reagiert und unsere Bedenken angehört. Das ist ein Novum, bedenkt man die vom Geld- und ambulanten Versorgungsvolumen völlig winzige Masse an Notärzten und deren Honorar. Ich bin ja grundsätzlich eher kritisch den Kassen gegenüber, aber hier haben mich die Kassen eines Besseren belehrt und offen uns Notärzten bei Gesprächen (ohne KVB!) zugehört. Dafür möchte ich mich hier herzlich bedanken.
Dass das Gesamtvolumen für 2016 nicht erhöht werden kann, liegt an bestehenden unterschriebenen Verträgen. Pacta sunt servanda. Hier intervenieren zu wollen, ist vergeudete Energie und bewirkt Destruktion, nicht Konstruktion. Eine Honorarerhöhung kann die KVB erst für 2017 mit den Kassen verhandeln. Insofern blieb eigentlich nur eine moderate “Rückverteilung” der Umverteilung als Notlösung des Honorardesasters.
Mit der neuen Systematik wird durch Umverteilung der einzelne Einsatz aufgewertet, Zeitzuschläge schon ab 90 Minuten ausbezahlt, was den kleineren Standorten zu Gute kommt sowie die Tagschichten wieder aufgewertet.
Nun haben wir die klare Ansage:
Eine Stunde Bereitschaft kostet 19€
Ein Einsatz kostet 72€
Jeder Standort und Notarzt wird gleich behandelt, es gibt keine Unterschiede mehr, und eine transparente, kalkulierbare und vorab schon berechenbare Honorarsicherheit für den Notarzt.
An adäquatem Honorar zu verhandeln, bedeutet nun, keine “Gesamtsummen” zu nennen, sondern genau an diesen Zahlen zu arbeiten. Damit sind wir in den Verhandlungen einsatzunabhängig und auch eine mögliche Vorhalteerhöhung geht nicht zu Lasten der gesamten Notärzteschaft. Wir haben keinen limitierten Budgettopf, d.h. das Morbiditätsrisiko liegt nicht wie in der ambulanten kassenärztlichen Versorgung bei uns Ärzten.
Auch die Krankenkassen können mit diesen Zahlen genau kalkulieren, das “Restrisiko” Einsatzsteigerung ist überschaubar.

Es konnte uns Notärzten erspart werden: Eine reine Stundenvergütung eines Stufenmodelles, bei der das Stundenhonorar eher einem Ho(h)norar gleicht, sollte man an einem kleineren Standort fahren.
Mit dem neuen System ab 2016 kann ich leben. Das Honorar 2016 ist leider an den großen Standorten Nürnberg und Augsburg nicht so hoch wie 2014, aber eine komplette Zurückverteilung des Honorarsystems auf die Systematik 2014 bedeutet, den kleinen Standorten bei leider gleich niedrig gebliebenem Geldtopf Honorar wegzunehmen, was gegenüber diesen Kollegen nicht fair wäre. Auch an den kleinen Standorten sollte der Notarzt adäquat bezahlt werden. Die Honorar”einbußen” im Vergleich zu 2014 dürften sich in etwa auf dem “Verlustbegrenzungsniveau” von 2015 bewegen, aber für alle Notärzte gleich, und nicht nur für “Alt-Notärzte” des Standortes.

Ich würde mir für 2016 nun ein wenig Ruhe in der leidigen Honorardebatte wünschen und unsere Kraft auf die Verhinderung der fatalen Irrwege der BayRDG-Novelle lenken wollen.
Denn der weisungsfreie Arzt, der nur seinem Patienten verpflichtet ist, ist mit der Novelle in dieser Form vom Aussterben bedroht.
Auch sollten wir Wege finden, um beweisen zu können, daß der Notarzt sinnvoll und wertvoll am Einsatzort ist und hohe Qualität liefert und dadurch soger Krankheitskosten einsparen kann, was ein rein nichtärztlicher Paramedic in dieser hohen Qualität nicht bieten kann.
Ich wünsche trotz alledem Frohe Weihnachten und allen Kollegen, die an den Feiertagen arbeiten, ein sicheres Händchen und allzeit unfallfreie Fahrt! (Den anderen natürlich auch)

Birgit Baier

 

geplante Änderungen zum BayRDG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Donnerstag, 12.11.2015  findet im Landtag die erste Lesung der geplanten Gesetzesänderung zum BayRDG statt. Drucksache 17/7338

Da ich die Änderungen so nicht übersichtlich fand, habe ich mir die Mühe gemacht, die Gesetzestexte in den kompletten Gesetzestext einzuarbeiten und alt versus neu zu vergleichen. Die Änderungen sind in der rechten Spalte rot hervorgehoben

Interessant sind die Begründungen zur Notwendigkeit der Gesetzesänderung und das, was dabei herauskommt. Es mag sich jeder sein eigenes Bild machen, ob wirklich nur das geändert wird, was in der Begründung steht.

Die erste gemeinsame Reaktion von agbn, Regionalvertretern in Abstimmung mit Ärztekammer und KVB steht hier und ist ein Brief an die Autoren der Gesetzesänderung. Es ist sicherlich einzigartig, daß nach Bekanntwerden der Gesetzesänderungsabsicht Notärzte, Ärztekammer und KVB so schnell (Ich bekam die Änderung am Samstag abend erstmalig zu lesen) und so einstimmig einer Meinung sind!

Gerne darf jeder, der möchte, am Donnerstag live das Plenum beobachten. Wer da keine Zeit hatte, kann das Archiv bemühen.

An seinen jeweiligen Abgeordneten wenden kann man sich hier, dort sind die Adressen aufgeführt. Die Autorenliste des Gesetzes findet sich hier. Ich bitte dringend, die Nettiquette bei eventuellen Anschreiben an den jeweiligen Landtagsabgeordneten zu bewahren, wir wollen nicht verärgern, wir wollen ändern!

Notarzt in Bayern – Status quo und Möglichkeiten zur Verbesserung

Am 09.05.2015 haben sich Vertreter bayerischer Notarzt-Gruppen von einsatzstarken und einsatzschwachen Standorten aus München und den sieben Regierungsbezirken Bayerns zusammen mit einem Vertreter der agbn in Nürnberg getroffen, um die aktuell sehr schwierige Situation im bayerischen Notarztdienst miteinander zu diskutieren und gemeinsam konstruktive Lösungsansätze zu suchen. Wir, die aus ganz Bayern angereisten Notärzte, sind uns unserer Verantwortung für die Notfallversorgung der Bevölkerung bewusst und wollen diese wichtige Aufgabe auch weiterhin auf hohem fachlichen Niveau flächendeckend sicherstellen. Dazu benötigen wir neben einer funktionierenden Organisationsstruktur eine faire und adäquate Honorierung unserer ärztlichen Leistungen. Gemäß ihrer Satzung soll die KVB, deren Mitglieder wir sind, unsere Interessen sowohl als Verhandlungspartner der Krankenkassen als auch als Interessenvertreter gegenüber der Politik wahrnehmen. Daher wurde nach eingehender Analyse der aktuellen Situation gemeinsam mit dem Vertreter der agbn folgender Forderungskatalog an die KVB formuliert und konsentiert:

  1. Als Appendix des Bereitschaftsdienstausschusses fühlen sich die bayerischen Notärzte nicht adäquat vertreten. Wir fordern daher den Vorstand der KVB auf, die Einrichtung eines eigenen Notarztdienstausschusses bei der KVB juristisch zu prüfen und die entsprechenden Anträge zur Satzungsänderung in die Vertreterversammlung (VV) der KVB möglichst zeitnah einzubringen. Der NAD mit seinen verschiedenen Facetten (Sicherstellung, Honorarsystematik, QM u.v.m.) machen aus unserer Sicht einen solchen Ausschuss dringend erforderlich, um den wachsenden Anforderungen gerecht werden zu können und die Bedeutung des NAD für die KVB gegenüber den Notärzten und der VV klar zu dokumentieren.
  2. Es wird festgestellt, dass das seit 01.01.2015 geltende Honorarsystem im NAD Bayern sein Ziel verfehlt hat, die Notarzt-­‐Honorare für unsere verantwortungs-­‐ volle Tätigkeit angemessen und fair zu verteilen. Vielmehr sind mit in Kraft treten des Systems neue Ungerechtigkeiten entstanden. Die erhoffte signifikante Verbesserung der Besetzungsproblematik an kleineren Standorten ist bis jetzt ausgeblieben. Wir fürchten daher, dass mit dem neuen Honorarsystem, welches größtenteils nur auf Umverteilung der Geldmittel beruht, nicht nur an den einsatzstarken, sondern auch an den einsatzschwachen Standorten ein flächendeckender NAD in Bayern mittelfristig nicht mehr aufrechtzuerhalten sein wird. Dies zeichnet sich bereits jetzt schon ab, da die Dienstbesetzung selbst an Standorten extrem schwierig geworden ist, die seit mehr als 30 Jahren vollkommen unproblematisch besetzt werden konnten. In diesem Zusammenhang möchten wir betonen, dass es sich bei den seit Jahresbeginn entstandenen Dienstplanlücken an den einsatzstarken Standorten nicht um gezielte Streikaktionen handelt, sondern dass unter diesen Bedingungen nicht mehr ausreichend viele Kolleginnen und Kollegen motiviert werden können, sich im Notarztdienst außerordentlich zu engagieren.
  3. Für das laufende Jahr 2015 fordern wir eine dauerhafte Verlustbegrenzung auf 10% als Überbrückungslösung, da bei realistischer Einschätzung eine Reform des bestehenden Honorarsystems einen erheblichen Zeitaufwand bedingt.
  4. Wir fordern spätestens bis 1.1.2016 eine Modifikation des jetzigen Systems, so dass eine Verlustbegrenzung überflüssig wird und die modellimmanenten Ungerechtigkeiten beseitigt werden. Hierbei muss auch objektiv analysiert werden, ob die bisher zur Verfügung gestellten Geldmittel ausreichend sind.
  5. Des Weiteren fordern wir die KVB auf, zu prüfen, ob nicht die immer wieder anfallenden hausärztlichen Einsätze im NAD aus anderen Geldmitteln finanziert werden können. Falls diese Einsätze ggf. anderen Versorgungsstrukturen zugerechnet werden können, könnten die erkennbaren Finanzierungslücken zumindest teilweise geschlossen werden. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass im ärztlichen Bereitschaftsdienst seit 01.01.2015 circa 120€ pro Hausbesuch bezahlt werden. Unsere Tätigkeit sehen wir als nicht minder verantwortungsvoll an.
  6. Das „emdoc“ Modul soll zeitnah um den Eingabebutton „Fehleinsatz“ auch in der Eingabemaske „kurz“ erweitert werden (in Kombination mit der ILS Einsatznummer), um die Dimension der Fehleinsätze bayernweit erfassen zu können.

Nürnberg, 09.05.2015

Dr. Claus Heuschmid (RV Mittelfranken)
Dr. Thomas Jarausch (RV Unterfranken)
PD Dr. Michael Reng (agbn)

neuer Verhandlungsstand

Der aktuelle Verhandlungsstand in der Debatte um das neue Vergütungsmodell wurde im letzten agbn-Newsletter publiziert:

  • Die Regelung zur Verlustbegrenzung wird zunächst auf das zweite Quartal 2015 ausgedehnt. Verluste bei der Berechnung der Vergütung nach dem neuen Modell die höher als 15% im Vergleich zum Vergütungsmodell 2014 ausfallen, werden finanziell ausgeglichen.
  • Die Berechnung der Verlustbegrenzung erfolgt standortbezogen, d.h. eine Aufrechnung von Gewinn und Verlust bei der Teilnahme eines Notarztes am Dienst an mehreren Standorten erfolgt nicht.
  • Die Berechnung zur Verlustbegrenzung erfolgt automatisch, d.h. ohne dass hierzu ein Antragsverfahren bemüht werden müsste.
  • Die Verlustbegrenzung gilt für alle Notärzte, die vor dem 1.1.2015 am Notarztdienst teilgenommen haben oder ihre Ermächtigung bis zum genannten Zeitpunkt beantragt haben.
  • Die Vergütung der Einsätze von Zweit- und Außennotärzten wird rückwirkend zum 1.1.2015 von 70 auf 90€ angehoben. Diese Anhebung erfolgt zeitlich unbefristet.
  • Bis Mitte Mai werden die im 1. Quartal beobachteten Effekte der neuen Vergütungsregelung analysiert. Anhand dieser Analyse werden die Regelungen zur Verlustbegrenzung im 3. und 4. Quartal, wie auch evtl. erforderliche weitere Modifikationen des Vergütungssystems erarbeitet.

Wenngleich diese Festlegungen – wie die agbn im Newsletter bekennt – nicht alle Forderungen der agbn erfüllt hat, so zeigt der Verhandlunsgstand aus Sicht der agbn – insbesondere in Anbetracht der fatalen Ausgangssituation – dass die Argumente der Notärzte nun zumindest Gehör gefunden haben. Die agbn hält die vorgenannte Lösung – falls diese vertraglich tatsächlich so festgeschrieben wird – für einen Schritt in die richtige Richtung und für eine akzeptable Überbrückung der Zeit, bis die Kinderkrankheiten des neuen Vergütungssystems diagnostiziert und zielgerichtet behandelt werden können. Dass dies zeitnah geschehen muss und offenbar sogar geschehen soll steht anhand der gegebenen Zeitschiene außer Frage.

Ein Schritt vorwärts…

Bezüglich der erforderlichen Nachbesserungen bei der Vergütungsregelung gibt es, wie unter Anderem hier zu lesen war, jetzt erste positive Signale.

Als erster sinniger Schritt dieses Jahres wird die Berechnung zur Verlustbegrenzung samt zugehöriger Vergütungsanpassung NICHT wie ursprünglich angekündigt AUF ANTRAG sondern zum Quartalsende für jede Notärztin und jeden Notarzt AUTOMATISCH erfolgen.

Bleibt zu hoffen, das weitere Schritte folgen, denn es sind noch viele nötig.

 

Würzburger Erklärung

  1. Wir begrüßen eine längst überfällige Honorarreform im Notarztdienst (NAD) Bayern, welche die bisher unterfinanzierten Standorte besser honoriert und so zu einer flächendeckenden Sicherung des NAD Bayern beitragen kann. Wir halten die Honorarsteigerung an den einsatzschwachen Standorten für notwendig und gerecht. An einer Neiddebatte werden wir uns nicht beteiligen und verwahren uns gegen diese Form der innerärztlichen Auseinandersetzung.
  2. Eine Umverteilung der Notarzthonorare von den einsatzstarken zu den einsatzschwachen Standorten, wie sie im Moment das neue Honorarsystem in dieser Form abbildet, lehnen wir ab. Es kann und darf nicht Aufgabe von Notärzten sein, Finanzierungslücken im System durch inakzeptable Honorarkürzungen zu schließen.
  3. Wir verwahren uns gegen die Unterstellung, dass eine Honorarreduktion am Standort Würzburg notwendig und gerecht sei. Vielmehr entsprach das Honorar vor seiner Reform einer leistungsgerechten Honorierung. Darüber hinaus fand seit nunmehr 9 Jahren (trotz Steigerung der Lebenshaltungskosten) keine Honoraranpassung statt.
  4. Wir fordern die KVB und die Krankenkassen auf, das neue Honorarsystem zu überarbeiten. Nur ein stabiles und faires Honorarsystem kann längerfristig tragfähig sein! Daher Schluss mit punktuellen Nachbesserungen!
  5. Folgende Punkte sind aber umgehend nachzubessern:
    • das Einsatzhonorar von 45 € ist zu niedrig, um eine leistungsgerechte Bezahlung zu gewährleisten. Eine Tag-Nacht Unterscheidung ist zwingend erforderlich.
    • Zuschläge müssen wieder ab 75/90/105/120 Minuten gezahlt werden
    • Zweitnotarzteinsätze sind auch weiterhin mit 130 € tags und 150 € nachts zu vergüten (insbesondere nachdem auch die Km-­ Vergütung für die Fahrten mit dem eigenen PKW gestrichen wurden).
    • NA-­‐Einsätze aus der Praxissprechstunde müssen wie bisher auch mit erhöhten Einsatzpauschalen bezahlt werden.
  6. Wir werden uns bemühen, auch unter den Bedingungen des aktuellen Honorarsystems den NAD Würzburg aufrecht zu erhalten. Über den 31.03.2015 hinaus können wir aber nicht garantieren, ob noch eine ausreichende Zahl an Kollegen bereit und in der Lage sein werden, sich zu diesen Bedingungen in den NA-­‐ Dienstplan eintragen zu lassen. Mehrere erfahrene Kollegen erwägen ernsthaft, komplett aus dem Notarztdienst auszuscheiden. Daher fordern wir die KVB und die Krankenkassen nachhaltig und dringend auf, erneut über das NA-­ ‐Honorarsystem zu verhandeln und die o.g. Punkte schnellstmöglich zu realisieren.

Würzburg, den 7. Januar 2015

Die Würzburger Notärzte

(hier die Erklärung zum Download)

Na also…

Die im Newsletter der agbn publizierten Forderung nach einer Verlustbegrenzungsregelung der Notarzthonorare wird erfüllt. Zumindest im ersten Quartal 2015 greift eine Regelung, die Verluste von über 15% abfängt. Konkret werden am Ende des 1. Quartals alle Honorare nach alter und neuer Vergütungsregelung berechnet. Sollte sich dabei ergeben, dass eine Kollegin bzw. ein Kollege in Folge der neuen Vergütungsregelung Verluste von über 15% zu beklagen hat, wird der Differenzbetrag erstattet. Dies gilt auch für die Vergütung von Zweit- und Außennotärzten.

Wer zwischen den Zeilen lesen kann, konnte sowohl im Schreiben der KVB vom 15.12., wie auch im agbn Newsletter bereits erkennen, dass sich diese Regelung längst im Prozess der Vorabstimmung befand. Nur wegen fehlender Unterschriften im Abstimmungsprozess konnte sie erst jetzt veröffentlicht werden.

Leider haben Amateur-Berufspolitiker durch vollständig verfehlte Aktionen den Abschluss in letzter Sekunde beinahe noch gefährdet. Es wäre manchmal klüger, Aktionen mit Regionalvertretern und / oder agbn abzustimmen, um nicht wieder ein Dummheitsfiasko wie bei der Zulassungsklage eines Kollegen zum Münchener Notarztdienst – die uns ja auf Jahre hinaus die Ermächtigungsgebühren beschert hat – zu erleben. Regionalvertreter und agbn sind nicht nur in Bezug auf die Finanzierung des Notarztdienstes versiert und qualifiziert informiert, sondern kennen auch die längst in den Schubladen befindlichen Antworten auf die althergebrachten wenn-dann-Drohungen. Eines muss uns allen klar sein: wer “wenn-dann” sagt muss auch bereit sein “dann” zu machen. Es wäre daher zielführend, wenn unsinnige Störaktionen unterblieben, die geeignet sind, die Verhandlungen um die Verlängerung der o.g. Regelung zu sabotieren.

Honorar ab 2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

inzwischen dürften die beiden Schreiben des KV-Vorstandes via Mail die meisten heute erreicht haben. Hier ist das Schreiben des Vorstandes zur NA-Vergütung und hier die Anlage zur Gegenüberstellung.

Ich habe mir die Mühe gemacht und alle Standorte tabellarisch aufgelistet und das Modell 2015 der bisherigen Vergütung 2014 gegenübergestellt. So kann jeder für jeden Standort die Auswirkungen sehen.

Vergleiche hinken, bei der Vergütung bis 2014 habe ich die Einsatzpauschale mit  tags 91€ (SamstagsSonntagsFeiertags mit 111,5€) und nachts mit 108€ berechnet (da ja erst ab 22:00Uhr 111,5€ ausbezahlt werden). Sicher ist, daß die Bereitschaft erheblich besser vergütet wird.

Ebenso hinkt, daß die tabellarischen Hochrechnungen keine Individualitäten berücksichtigen können (Fahrt aus Praxis, “Einsatzmagnete”, “Einsatzbremser” …). Es ist der Durchschnitt übers ganze Jahr 2015 hochgerechnet basierend auf den Einsatzzahlen von 2013. Sollten mehr Einsätze gefahren werden, wird auch mehr vergütet.

Dies sind keine offiziellen KVB Tabellen, sondern meine persönlichen Berechnungen aufgrund der Datenlage der KVB. Insofern sind die Zahlen ohne Gewähr. Sollte jemand einen Fehler in den Tabellen finden, bitte mir mitteilen, damit ich es ausbessern kann.

Achtung, in der ersten “Version” sind die Standorte Neuburg-Nord, Ingolstadt, Schrobenhausen, Kösching und Pfaffenhofen durch einen Reihenfolgefehler in der Tabelle falsch berechnet. Nun sind die Daten korrigiert (01.01.2015). Danke an den Kollegen, der mir das mitgeteilt hat. Entschuldigung für den Fehler.

Hier ist die Datengrundlage-Tabelle aller Boden-Notarzt-Standorte Bayerns mit den Daten aus EmDoc 2013.

Hier ist die Tabelle der bisherigen Vergütung bis 2014.

Hier ist die Tabelle der neuen Vergütung ab 2015.

Hier ist die Tabelle der Vergütungen 2014 – 2015 im direkten Vergleich.

Feststellen muß ich, daß:

  • der Außennotarzt und der Zweitnotarzt nicht mehr erwünscht sind
  • zwar mehr Geld im System ist, eine Höherhonorierung der kleinen Standorte aber durch eine gewaltige Umverteilung zuungunsten der großen Standorte bezahlt ist. Das wenige Mehr an Gesamthonorar reicht nicht aus.
  • wenigstens das pure Stundenmodell vom Tisch ist
  • das Morbiditätsrisiko größtenteils zu Lasten der Krankenkassen als zu unseren Lasten geht. Sollte ein Standort in eine höhere Eingruppierung kommen, so sinkt allerdings die Bereitschaftpauschale derart, daß erst ab dem 175. Mehreinsatz im Jahr ein höheres Gesamthonorar an diesem Standort erzielbar ist.
  • ab 2016 gibt es festgeschrieben mehr Honorar
  • ab 2017 ist wieder alles offen

Ich glaube nicht, daß diese Höherbewertung von 50€-100€ an den kleineren Standorten ausreicht, dort genügend Notärzte zu finden. Ich befürchte, nun gibt es zukünftig auch Notarztmangel an den großen und größeren Standorten.

Ohne ein deutliches Plus an Honorar wird der Notarztmangel weiter bestehen. Wenn man als Honorararzt zwischen 80-150€ pro Stunde bekommt, warum sollte man Notarzt fahren? Nur als Hobby?

 

Zwischenbericht

Liebe Kolleginnen und Kollegen:

Die Krankenkassen werden nicht darauf bestehen, ihr Stundenpauschalenmodell durchzusetzen. Es gibt Positives: es wird kein gedeckeltes Budget auf unsere Kosten geben und es wird bei einer leistungsabhängigen Vergütung bleiben, allerdings mit weniger Honorar Pro behandeltem Patienten aber deutlich mehr Honorar pro Bereitschaftsstunde. Wie das genau aussieht, ist mir noch nicht bekannt, in der Summe werden wir ca. 8% mehr Geamthonorar erhalten und die “Schuldenbegleichung” sei angeblich vom Tisch. Allerdings sind wir meiner Meinung nach immer noch weit von einer adäquaten Honorierung entfernt. Zur weiteren Info das agbn-Newsletter:

Nach Versand unseres letzten „Spezial-Newsletters“ haben wir zahlreiche Zuschriften bekommen. Überwiegend wurde dabei der von der agbn und der Mehrzahl der Regionalvertreter gewählte Kurs, für den bayerischen Notarztdienst eine leistungsbezogene Vergütung einzufordern und eine Pauschalvergütung abzulehnen, unterstützt. Mehrheitlich wurde gefordert, das von den Kostenträgern konzipierte und im Newsletter vorgestellte sog. „Kassen-Modell“ zugunsten des sog. „Notarzt-Modells“ weiterhin abzulehnen, sei es um den Preis des Ganges vor das Schiedsgericht oder sogar unter Inkaufnahme eines Arbeitskampfes.
Von unserer Seite, d. h. von Seiten der Pauschalvergütungs-Gegner, wurde nicht verhehlt, dass zwischen Notärzten und Kostenträgern bei einem Arbeitskampf kaum „Waffengleichheit“ besteht. Einschlägige gesetzliche Regelungen und unsere Verpflichtung dem Leben und Wohlergehen der anvertrauten Patienten gegenüber, machen uns leicht zum nahezu hilflosen Spielball pekuniärer Interessen. Dennoch hielten wir Kurs gegen eine pauschale Vergütung und damit vor allem gegen die Übernahme des Morbiditätsrisikos durch die Notärzte. Wir waren gefordert, nicht nur fortgesetzt und unermüdlich an jeder möglichen und unmöglichen Stelle unsere Argumente vorzutragen, sondern auch alle potenziell hilfreichen Verbindungen einzuschalten, um konzentriert auf die Kostenträger einzuwirken. In der Folge kam dankenswerterweise von Seiten der ÄLRD, die für Entgeltangelegenheiten nun wirklich nicht zuständig sind, Unterstützung. Auch hier wurde erkannt und kommuniziert, dass die Motivation der Kolleginnen und Kollegen, den Dienst unter den neuen, vermeintlich unverrückbar festgelegten Bedingungen weiter flächendeckend aufrecht zu erhalten, sicher nicht steigen wird.
Hartnäckigkeit und Mühe der Pauschalvergütungs-Gegner haben sich nun aber vielleicht doch zumindest teilweise gelohnt, denn wir können – wenn auch vorerst nur sehr verhalten – aus dem aktuellen Verhandlungsstand von einigen Änderungen berichten:
Zunächst konnte offenbar der Gang vors Schiedsgericht abgewendet werden, die Verhandlungen zwischen KVB und Kostenträgern wurden und werden fortgesetzt.
Aktueller Verhandlungsstand ist, dass die Vergütung – ähnlich dem von uns favorisierten „Notarzt-Modell“ – ab 2015 in Form einer insgesamt deutlich erhöhten, pro Stunde zu vergütenden Wartezeit-Pauschale und einer gegenüber heute zwar deutlich verringerten, aber weiterhin pro Einsatz zu vergütenden Einsatzpauschale erfolgen soll.
Im „Kassen-Modell“ war nur noch eine Pauschal-, aber keine Einsatzvergütung mehr vorgesehen. Dies wurde nun bei den Verhandlungen offenbar revidiert, sodass wieder eine Vergütung pro Einsatz erfolgen soll, um so den Leistungsbezug unserer Vergütung zu erhalten. Die Vergütung pro Einsatz soll an allen bayerischen Standorten gleich hoch sein. Die von den Kostenträgern primär geforderte, einsatzunabhängige Notarztvergütung ist damit offenbar vom Tisch.
Nur die Höhe der Wartezeit-Vergütung soll weiterhin abhängig von der Anzahl der am jeweiligen Standort statistisch zu erwartenden Einsatzzahl variiert werden, d.h. je weniger zu erwartende Einsätze, desto höher die Wartezeit-Vergütung pro Stunde (das ist der wesentliche Unterschied zum von uns favorisierten sog. „Notarzt-Modell“, bei dem die „Null-Schicht“ an jedem Standort gleich vergütet würde). Die Wartezeit-Vergütung soll, unabhängig vom voran Gesagten, dennoch an jedem Standort deutlich höher als bisher ausfallen.
Zuschläge zu Wartezeit- und Einsatz-Vergütung sind für Nacht- und Sonn- bzw. Feiertagsarbeit in standortunabhängiger Höhe vorgesehen.
Die Höhe der den Berechnungen zugrundeliegenden Summe für die Gesamtvergütung bleibt gegenüber dem initialen Verhandlungsstand (siehe im vorausgegangenen Newsletter) unverändert, d. h. die bereits erhandelte Steigerung der Summe der Gesamtvergütung um etwas mehr als 8 % bleibt unangetastet.
Dazu kommen drei weitere Neuerungen im aktuellen Verhandlungsstand, die erwähnt werden sollen:
1. Die Kontinuität der Vergütung für 2014 wird ganzjährig garantiert, die angedrohte Absenkung der Vergütungen noch in 2014 steht damit nicht mehr zur Diskussion.
2. Der Abgleich der Notarztabrechnung über die ZAST entfällt ab 2015, da ab dann die Eingaben der Notärzte in emDoc als Abrechnungsgrundlage akzeptiert werden.
3. Für die Kalkulation der Höhe von Wartezeit- und Einsatz-Vergütung wird die vorgenannte Gesamtvergütung – unter Zugrundlegung der bisherigen Einsatzzahlen – zwar noch als Berechnungsgrundlage herangezogen. Sollten die Einsatzzahlen aber gegenüber der Kalkulationsbasis steigen, so werden diese Mehr-Einsätze uneingeschränkt und zusätzlich vergütet. Ein starres Budget – wie in den letzten Jahren – besteht damit nicht mehr. Das zunehmende Morbiditätsrisiko in Form ggf. steigender Einsatzzahlen kann damit ab 2015 nicht mehr durch die Deckelung der Vergütung auf die Notärzte abgewälzt werden.
Gerade der letzte Punkt ist aus unserer Sicht neben dem Erhalt des Leistungsbezuges unserer Vergütung der wichtigste Verhandlungsfortschritt. Zusammen mit KVB und Kostenträgern, in einem schwierigen aber zuletzt wohl doch fruchtbaren Dialog, scheinen wir nun seit langer Zeit einen ersten Schritt in die richtige Richtung, hin zu einer besseren Vergütung der Bayerischen Notärzte gemacht zu haben. Es scheint in der Tat, als hätten wir in Richtung auf die Höhe der bereitgestellten Gelder und deren fairen Verteilung unter den diensttuenden Kolleginnen eine zumindest marginale Verbesserung erreicht, wovon in den letzten Jahren nie die Rede sein konnte.
Wohl gemerkt, das vorgenannte Ergebnis ist nur aktueller Stand der Verhandlungen. Es gibt noch keine unterschriftsreifen Verträge und auch noch keine kommunizierbaren Zahlen zu den real resultierenden Euro-Beträgen. Es ist auch klar, dass trotz der 8 % Steigerung der Gesamtvergütung aus unserer Sicht weiterhin zu wenig Geld für den Bayerischen Notarztdienst zur Verfügung steht. Dennoch scheint es, als wären wir nun zumindest auf dem richtigen Weg, eine gerechtere Verteilung der verfügbaren Gelder, eine Stützung der wenig begehrten Standorte in der Fläche und eine transparente Vergütungsregelung für die bayerischen Notärzte zu erreichen. Nur mit einer transparenten Vergütungsregelung können wir die Öffentlichkeit erreichen, um langfristig eine wirklich angemessenere Vergütung zu erzielen.
Es steht allerdings zu befürchten, dass die einsatzstarken Standorte Honorareinbußen hinnehmen werden müssen. Die Honorarsteigerung von 8 % wird nicht reichen, um das Honorar an den kleinen Standorten allein mit diesem Geld ausreichend zu steigern. Eine Umverteilung “von oben nach unten” wird zwangsläufig kommen, leider. Dieser Wermutstropfen ist nur schwerlich zu akzeptieren!
Es ist uns klar, dass das erzielte Ergebnis manche enttäuscht. Mit 30 oder 40 zusätzlichen Millionen kann erwartungsgemäß aber leider niemand dienen. Wir sind nicht euphorisch und naturgemäß nicht wirklich zufrieden, freuen uns aber dennoch, weil wir glauben, die Interessen der Mehrzahl der Bayerischen Notärzte und damit letztlich auch unsere Patienten gemessen am jetzt aktuellen Schwenk in den Vergütungsverhandlungen – so weit es überhaupt ging – erfolgreich vertreten zu haben. Mit der Konsolidierung der leistungsabhängigen Vergütung sind die Verhandlungspartner zumindest jetzt wieder auf dem richtigen Weg. Wir danken, wenn es denn so kommt, wie es aktuell zu vermuten steht, all denen, die uns dabei geholfen haben und werden weiter berichten.

Danaergeschenk!!

Liebe Notärztinnen und Notärzte Bayerns,

die Krankenkassen wollen einen Honorarsystemwechsel erzwingen.

Die Standorte Bayerns sollen nach den Einsatzzahlen von 2013 in 5 Gruppen eingeteilt werden. Als Gegenleistung soll es eine Gesamtbudgetsteigerung geben, aber eben nur, wenn die KVB das “Geschenk” annimmt, und einen Systemwechsel vollzieht. Weg von Einzelleistung hin zu reinen Stundenpauschalen.Wenn das nicht angenommen wird, und die KVB beim jetzigen System bleibt, drohen die Kassen damit, den Geldhahn abzudrehen mit der Konsequenz, daß ab Sommer (Juli/August?) nur noch niedrigere Pauschalen ausbezahlt werden können.

Im Folgenden sollen dann laut Krankenkassen folgende “Stundenlöhne” gelten:

  • Gruppe 1 Standorte 0 bis <= 1 Einsatz in 12h     21,00€ (27 Standorte)
  • Gruppe 2 Standorte >1 bis <= 2 Einsätze / 12h  23,75€ (97 Standorte)
  • Gruppe 3 Standorte >2 bis <= 3 Einsätze / 12h  25,58€ (55 Standorte)
  • Gruppe 4 Standorte >3 bis <= 6 Einsätze / 12h  31,83€ (41 Standorte)
  • Gruppe 5 Standorte >6 Einsätze / 12h                44,33€ (7 Standorte)
  • nachts (22:00h-06:00h) gibt es an jedem Standort 3,50€ mehr

Mehr gibt es nicht. Es wird dann keine Einsatzpauschalen mehr geben, d.h. wer nachts durchfährt, hat Pech gehabt.

Wer glaubt, sein Standort gewinnt im Vergleich zu jetzt, soll bitte in nachfolgender Tabelle nachsehen. Dort habe ich alle Standorte in Bayern aufgelistet. Über die Hälfte der Standorte Bayerns sind in Gruppe 1 und 2 eingruppiert, fast 80% in Gruppe 1 bis Gruppe 3 und nur 3% in Gruppe 5.

Die Einsatzzahlen sind aus 2013, nach denen laut Kassen eingruppiert werden soll, in der Spalte “Kassenmodell” wird gelistet, was zukünftig zu “verdienen” ist. In “jetziges System” ist hochgerechnet, was es durchschnittlich anhand der Zahlen 2013, mittlerer Einsatzpauschalenauszahlung und höherer Bereitschaftsgruppierung der kleineren Standorte (rote Schrift) gab.

Folgen:

  • Das Morbiditätsrisiko/Einsatzrisiko wird komplett auf den Notarzt übertragen
  • Mehr Einsätze bedeuten erst in einem größeren Zeitraum eventuell ein Mehr-Honorar, wenn der Standort in eine höhere Gruppe eingruppiert wird.
  • Es stellt eine reine kassentypische Umverteilung innerhalb der Ärzteschaft dar, ohne daß wirklich eine spürbare Honorarsteigerung erfolgt
  • 21€ pro Stunde ohne daß ein Einsatz zusätzlich honoriert wird zeigt, was den Kassen notärztliche Arbeit wert ist.

Wollen wir das? Festangestellte bekommen Stundenlöhne und Arbeitgeberzuschüsse, ein Honorararzt fängt aber bei 70€/h an. Was sind wir? Subunternehmer mit Dumpinglohncharakter?

Dazu mit mehr Info das agbn-Newsletter und die darin erwähnte Tabelle (zusätzlich mit “Notarzt-Modell” als Vergleichsspalte )