Antworten auf Fragen?

Die Antworten auf die AGBN Fragen werfen bei mir mehr Fragen auf, als beantwortet wurden.

Kassenantwort: gleich im ersten Absatz: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht konkret auf die einzelnen Fragestellungen eingehen können.

Meine Antwort: Nö, habe ich nicht. Es waren ganz klare Fragen, deren Beantwortung vielleicht etwas Licht in unser WirrWarr bringen hätten können. Oder wenigstens Transparenz.

ZAST-Antwort: Die ZAST GmbH will mit Ihrer Antwort Übersicht und Transparenz schaffen. Jedenfalls sagt sie das zu Beginn. Deswegen fehlen konkrete Zahlen und deswegen sind auch Inhalte der Schiedsgerichtsverfahrens geschwärzt. Hmm. Ist das logisch? Und wieso weiß die ZAST von den Inhalten des Schiedsgerichtsurteils? Immerhin bezieht sich die Antwort in Teilen darauf. Gerüchtehalber kursiert das Schiedsgerichtsurteil ja auch in BRK Kreisen – ach ja, nun verstehe ich, das Schiedsgericht tagt ja in den Räumen der ZAST GmbH und außerdem hat der Gesellschafter BRK ja auch 50% Anteil an der ZAST GmbH. Immerhin eine aufschlußreiche Antwort habe ich gefunden: seit 1980 wird die Bereitschaftspauschale für uns Notärzte gleichbleibend mit 51€ honoriert. Da war ich noch in der Schule, nun bin ich seit 1995 aktiv im Notarztdienst. Heute schreiben wir 2013. Wie die Zeit vergeht… Wer hat Lust, den Inflationsverlust zu berechnen? Was sind die 100 DM von damals heute in Euro konkret noch wert? Tip: Die Wiesn-Maß lag unter 5 Mark und eine Brezel gabs für 30-35 Pfennig.

Innenministeriums-Antwort: Die Form des von Ihnen vorgelegten Fragebogens mit „Ja“/„Nein“ Antwortmöglichkeiten wird u.E.der komplexen Materie nicht gerecht. Eine Beantwortung in einem solchermaßen vorgegebenen, starren Schema lässt eine Darstellung der Problematik in ihren Zusammenhängen aus meiner Sicht nicht ausreichend zu.

Nun ja, ein wenig mehr Transparenz hätte da auch nicht geschadet. Statt dessen wird der Notarztdienst als wesentlicher Teil des Rettungsdienstes umschrieben. Das freut mich und zeigt doch wenigstens verbal eine Wertschätzung unseres Dienstes. Nach der Historie der Genese der BayRGD Novelle und weiterer Schilderungen von Honorar- und Ermächtigungsproblematik warte ich vergeblich auf konkrete Antworten auf konkrete Fragen.

Sehr verehrte Politiker: Seit 2009 ist das BayRDG gültig, seit 2009 eskalieren die Probleme. Ist es zu naheliegend, hierin einen Zusammenhang zu vermuten? Die Legislative liegt in politischer Hand, diese Hand kann auch Gesetze, die sich in der Praxis nicht bewährt haben oder mehr Probleme verursachen denn lösen auch ändern.

KVB-Antwort: Immerhin, fast jede Frage konkret beantwortet. Transparenz ist da. Aber ohne Vergleich, was die Kassen zahlten, was die ZAST bekam und was weitergeleitet wurde, hilft mir das nicht weiter.

Wir brauchen keine Streiks…

…die Notärzte gehen uns auch so schon aus. Was wir aus den zähen Bemühungen, spätestens seit dem Versuch, die Besetzung der August-Dienstpläne sicherzustellen wissen, wird nun endlich auch für die Öffentlichkeit erkennbar. Das Problem wird jetzt nicht mehr nur in Blogs und Fachkreisen diskutiert sondern sehr öffentlich z.B. in den Nürnberger Nachrichten präsentiert. Uns gehen die Notärzte in der Fläche aus.

Es ist nicht mehr die Frage, ob Notärzte sich zu einem Streik einfinden, es ist die Frage, ob sich noch welche zum Dienst einfinden. Irgendwann wird jeder mürbe, wenn er gegen Windmühlen rennt und gleichzeitig allzeit bereit zu Diensten sein soll. Irgendwann will niemand mehr ohne Wertschätzung arbeiten, denn was nix kost is nix wert. Dabei ist Gesundheit doch unser wertvollstes gut. Manche bewerben halt lieber Klangschalentherapie oder übernehmen die Kosten für Ayurveda-, Chelat-, Licht- und Eigenbulttherapie oder Irisdiagnsotik als den Notarztdienst zu sichern. ABER: es sei den Kassen kein Vorwurf gemacht, denn die halten sich wie ZAST und KVB brav an ihre gesetzlichen Vorgaben und das ist Recht so. Vielleicht sollte man aber doch überlegen, ob das Recht auch geRecht ist und ob das Volk auch will, was es bekommt. Vielleicht solte der gegenwärtige oder / und der kommende Gesetzgeber überlegen, was da gerade passiert und ob er das wirklich so will, wie er es in friedlicher Harmonie einstimmiger Landtagsbeschlüsse gestaltet hat. Ich kann nur konstatieren: Wir hatten ein funktionsfähiges System bis 2009. Dann kam das BayRDG und mit ihm  emDoc und das ganze DeZASTer. Früher war nicht alles besser, das aber schon. Schade, dass es für politisch-administrative Vorgänge kein Qualitätsmanagement gibt. Das sieht in solchen Fällen ein “Rollback” der afunktionalen Änderungen vor.

Wenn mich heute ein Auto überfährt, oder der dank ungesunder Lebensgestaltung zu erwartende Infarkt ereilt, wird erstmal keiner kommen, denn an dem Ort, von dem aus ich diese Zeilen schreibe ist der Notarzt leider auch – ganz natürlich – ausgefallen. Ich selbst kann nicht einspringen, denn dies ist mein erstes freies Wochenende seit 3 Wochen und meine Familie hat nur noch ein sehr begrenztes Verständnis für meine Leidenschaften. Bin ich zu Beden gegangen und schaftt es der Hubschrauber oder der Nachbarnotarzt dann nicht schnell genug zu mir, dann gibt es halt noch einen Notarzt weniger.

Übrigens: irgendwann werde auch ich mürbe Aktionen zu schmieden, Druckwerk und Websites zu füllen, nächtelang zu tippen, zu Sykpen, zu telefonieren, Reden zu halten und sonstwo hinzufahren um irgendjemanden, der sich zumindest selbst als Entscheider fühlt sprechen zu dürfen. Wenn die in Aussicht gestellte, für uns akzeptable Einigung nicht in den nächsten Tagen kommt, werde ich doch noch streiken. Vielleicht nicht gleich als Notarzt aber zumindest erstmal als Wähler. Vorher hab’ ich aber noch einige Aktionen in petto, die je nach Lage der Dinge auf Umsetzung warten – Versprochen. (Versprechen gehalten: es gibt erstmal einen neuen Flyer)

Obama ist überall

Dass Herr Obama gerne Post liest, ohne Adressat der Sendung zu sein ist weithin bekannt. Dass auch die Post an die agbn auch von Dritten gelesen und nach Belieben publiziert wird, obwohl sie weder als Adressat noch als nachrichtlicher Empfänger benannt sind, ist neu.

Wir empfehlen zukünftig doch bitte zur Einfachheit alle Briefe zwischen agbn, ZAST, KVB, Ausführenden im Rettungsdienst, Kassen, Ministerien, und Staatskanzlei zu publizieren, das wäre sicher aufschlussreich. Ein Anruf unter 001(240)373-4163 sollte genügen, die beim NSA Commercial Solutions Center können das sicher einrichten. Wir wären nicht böse, denn Transparenz ist in der Regel durchsichtig.

Dass uns ÄLR-Leaks zudem den Brief des BRK an Frau Stewens (CSU) und an Herrn Aiwanger (Freie Wähler) präsentiert ist wirklich toll. Wir hätten nie gewagt so private Zeilen zu publizieren. Wie hatte Herr Deinert (BRK) bei der Landtagsanhörung formuliert: “Ich bin neutral und – wie Ihnen jeder bestätigen wird – völlig unverdächtig. Ich will mich als Außenstehender zu den Problemen äußern…”. Meinungsbildung durch Originaldokumente – sehr lesenswert.

Merke: wer Transparenz fordert muss mit Durchblick rechnen. Der kommt wie angekündigt morgen, falls die Notärzte bei der Abstimmung zu den Eilanträgen von SPD und Freien Wählern die Rote Karte bekommen.

Sparen wir uns noch mehr!

Was soll das ewige Herumgehacke auf KVB, ZAST und Kassen? Alle bayerischen Bürger – auch die Notärztinnen und Notärzte – sollten geschlossen für innovative Ansätze zur Kosteneinsparung im Gesundheitswesen eintreten! Welche andere Neuerung, als das mit dem BayRDG eingeführte Abrechnungsverfahren, hat je geholfen mehr Geld im Notarztdienst einzusparen?

Nun gut, das Bayerische Landessozialgericht hat im Sinne der Gleichbehandlung von Notärzten und niedergelassenen Ärzten geurteilt, dass die Ermächtigung zur Berufsausübung beider Berufsgruppen gleichgeteuert werden muss. So birgt auch diese Regelung ein gewisses Einsparungspotenzial, denn ein ohnermächtigter Notarzt kostet ja auch nix.

Wir wollen diese Sparideen konsequent weiterentwickeln! Im Sinne der Gleichbehandlung regen wir an, doch den im BayRDG angeregten Datenabgleich zwischen Rettungs- und Notarztdienst per Gesetzesnovelle um einen Datenabgleich zwischen Notarzt- und Rettungsdienst zu erweitern. Heute wird ein Notarzteinsatz, der vom Rettungsdienst nicht dokumentiert wurde nicht vergütet. Ein noch größeres Einsparungspotenzial eröffnet sich, wenn im Rahmen der Gleichbehandlung fortan auch nur noch Rettungsdiensteinsätze vergütet werden, die vom Notarzt dokumentiert wurden.

Wir sind zuversichtlich, dass alle, die sich gegenwärtig für die vorgenannten ersten beiden Einsparungsmodelle stark machen, unsere konsequent weitergedachte Bürokratie-Hürde aufs herzlichste begrüßen. So könnte fortan so richtig Geld in der Notfallversorgung gespart werden: Ganz und gar abgeglichen und ganz und gar gleichbehandelt. Während sich dann erwartungsgemäß die Aktiven des Rettungsdienstes in die Haare bekommen, weil einer dem Anderen vorwirft etwas wegdokumentiert zu haben, gibt es einen wiehernden Dritten: den Amtsschimmel. Im Folgeprojekt 2014 kann das dann nur noch getoppt werden, wenn wir uns einfach den ganzen Notarzt- und Rettungsdienst sparen. Zurück zur natürlichen Selektion – es überlebt nur, wer es noch selbst zum Arzt schafft.

Wer sich mit dieser Denkweise nicht anfreunden kann, der ist herzlich eingeladen in den Bayerischen Landtag zu kommen um dem „Fachgespräch zur Situation der notärztlichen Versorgung in Bayern“ in öffentlicher Sitzung beizuwohnen: Donnerstag 13.6. ab 13.00 Uhr im Konferenzsaal des Bayerischen Landtages.

Formulare…..

heute bekam ich ein Schreiben der AOK.

Ich hatte mit dem regulären RTW am 17.05.2013 notärztlich eine belgische Urlauberin behandelt. Diese Patientin wurde über die AOK Bayern via EmDoc von mir abgerechnet und kann noch gar nicht von der KVB zur ZAST gewandert sein.

Im Rahmen der ZAST-Abrechnung hat wohl die RTW-Besatzung Kopien an die AOK-SoFa (Sozialversicherungsfachangestellte) geschickt:

Kopie europäische Krankenversicherungskarte, Kopie Ausweis, Kopie Formular 80. Doch, o weh, Formular 81 wurde vergessen!!!!

wenns nicht so traurig wäre….

http://intern.walross-gelandet.de/wp-content/uploads/2013/05/Auslandspatient-AOK-Nachfrage.pdf

Wie zu erwarten, war bei der Durchwahl der angegebenen Telefonnummer um 14:15 niemand mehr da (außer der Direktverbindung zur Hausmeisterwohnung, da konnte man mir nicht weiterhelfen)…

Es ist ja Freitag! Und Brückentag!

hat mich sofort daran erinnert:

http://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk

und an Reinhard Mey:

Einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars
Zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars
Dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt
Zum Behuf der Vorlage beim zuständ’gen Erteilungsamt?

Konsequenz – mal schauen, wer wie antwortet

1.)   Widerruf für Qu 4 2012, falls noch nicht erfolgt
a) Völlig ausreichend in Stufe 1: Muster der agbn (vielleicht wird’s für gleichlautende Widerrufe auch billiger??). Abrufbar unter:
http://bayern-ohne-notarzt.de/?p=159
b)
FAX oder Mail eine Kopie des Widerspruches an die agbn (auch wenn bereits Wi­derspruch eingelegt wurde, aber noch keine Benachrichtigung an agbn erfolgt ist):
info@agbn.de oder FAX 0931-284746)

2.)   ZAST-„Abgleich“: nachfragen, wer was tut und Handeln einfordern
a) von der KVB ist zu fordern, konkrete Schritte für die Geltendmachung der Ansprü­che bei verweigerter Einsatzbezahlung nachzuweisen
(Bitte teilen Sie mir mit, welche konkreten Schritte von der KVB eingeleitet wurden, um bei folgenden Fällen zu erreichen, dass die ZAST bei den Kostenträgern eine Rechnung stellt:
– Datum xx.yy.zzemDoc Nr. XX, Patientennummer
– Datum xx.yy.zzemDoc Nr. XX, Patientennummer
………)

b) von der ZAST ist einzufordern, die von den NAs angegebenen Einsatznummern der „nicht abgleichbaren“ Fälle abgleichbar zu machen
(„Bitte überprüfen Sie folgende Notarzteinsätze anhand der von der ILS XY zugeteil­ten Patienten-Nummer …. vom xx.yy.zzzz und teilen mir und der KVB mit, warum Sie diesen NA-Einsatz bisher nicht abgleichbar war mit den von dem NA/der KVB zur Verfügung gestellten Daten“)

3.)   Das Thema Ermächtigung/Berechtigung bleibt dringlich
Bis zum agbn-Kongress sollte eine vernünftige Lösung darstellbar sein

4.)   Eine Notarztvertretung mit Entscheidungsbefugnis bei der KVB ist zwingend er­forderlich
(NADO, ZAST-Abgleich ohne Abgleichskonsequenz, 25% Abschlag auf konkrete Leistungen (wir haben keine Praxis, wo der Umsatz prospektiv geschätzt wird; die KVB kürzt bekannte Leistungen, 6% Kürzung ohne Etatnachweis – braucht’s noch mehr Stichworte ???)…….

5.)   Wohlüberlegt Alternativen zum gegenwärtigen NA-System überprüfen
Die KVB ist mit der Durchführung des NAD in Bayern beauftragt – es mehren sich die Stimmen, die ihr die Fähigkeit dazu absprechen. Eine klare Alternative bietet sich (noch) nicht an …………..

?? Die Artisten in der Zirkuskuppel …….

Der Kampf geht weiter. Was jetzt „geliefert“ wurde mit der gemeinsamen Erklärung gestern, ist eine „guter-Wille-Bekundung“ bzgl. des Honorars und Rettung in Atemholen bzgl. Er­mächtigungsproblematik.
Ein Anfang?
Abgleichsprobleme gibt es bei der KVB nicht – kein Wunder, wenn der „Abgleich“ im Ver­gleich steckenbleibt. Konsequenzen ergeben sich durch das Nicht-Handeln nur für die Ärzte, für die KVB-Verwaltung bleibt Nicht-Handeln ohne Haftung.
Wichtigste Erkenntnis: weiter kämpfen – und hier vielen Dank an Alle, die vor und hin­ter den Kulissen die Interessen der Notärzte und der Notarztversorgung vertreten.

I Die „Gemeinsame Erklärung“ (kursiv:Originaltext)

Gemeinsame Erklärung
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (StMI),
des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG),
der AOK Bayern für die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bayern (ARGE)
und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)

Einigung zum Notarztdienst in Bayern
München, 28. Mai 2013:
Nach einem heute in München geführten Spitzengespräch zur not­ärztlichen Versorgung in Bayern erklären die Teilnehmer, Innenminister Joachim Herrmann, Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber, KVB-Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Krombholz und der zuständige Ressortdirektor der AOK Bayern, Peter Krase:

„Wir haben heute im Rahmen einer intensiven Diskussion nach Wegen gesucht, um die ak­tuellen Probleme im Bereich des Notarztdienstes zu lösen. Die Lösungen werden wir — nach endgültiger und noch notwendiger Abstimmung mit allen an der Finanzierung des Notarzt-dienstes Beteiligten — in den nächsten Tagen1 vorstellen. Dabei haben alle an dem Spitzen­gespräch Beteiligten ihre Bereitschaft gezeigt, dazu einen Beitrag zu leisten, damit künftig2 die Vergütung ohne Abschläge ausbezahlt werden kann.
Kommentar:

1.)    In den nächsten Tagen“ wäre bei gutem Sprachverständnis innerhalb von 14 Tagen ; al­les darüber hinaus wäre “in den nächste Wochen”

2.)    „Künftig“?? Wurde hier nur aus Nachlässigkeit Quartal 4 2012 ausgespart??

3.)    Keine Rede von zu Unrecht nicht ausbezahlten Einsätzen bei konsequenzlos (nicht) durchgeführtem ZAST-Abgleich

Im Rahmen der nochmals verlängerten Übergangsregelung kann auch bis zum 31.03.2014 das bisher bei der KVB praktizierte Berechtigungsverfahren für die Teilnahme am Notarzt-dienst fortgesetzt werden. Dies schafft die notwendige Flexibilität in der Einsatzplanung und sichert so die hochwertige notärztliche Versorgung in ganz Bayern.
Darüber hinaus wird sich die Staatsregierung für Rechtsänderungen einsetzen, die auch in Zukunft möglichst unbürokratische Teilnahmeverfahren ermöglichen.”

Kommentar:
Ein Lösungsansatz ist weder bei der KVB noch bei Ministerien auch nur ansatzweise zu er­kennen – und das nach über 6 Monaten seit Bekanntwerden

Blick über den bayerischen Globus hinaus

vom Kollegen TomTom:

Zu den leidigen Themen Vergütung und Ermächtigung habe ich beim Blick über die Grenze unseres Bundeslandes interessante, bereits etablierte und gut funktionierende Konzepte entdeckt.

In SACHSEN und SACHSEN-ANHALT hatten die gleichen Probleme bei der Besetzung einsatzarmer NA-Standorte bestanden.

In SACHSEN-ANHALT ist – wie in Bayern – laut Rettungsdienstgesetz die Kassenärztliche Vereinigung (KV) für die Bereitstellung der Notärzte zuständig. Dort zahlt die KV pauschal nach Stunden: 700 Euro pro 24 Std. (Standorte mit weniger als 5 Einsätzen pro 24 Std.)  bzw. 825 Euro pro 24 Std. (Standorte mit 5 und mehr Einsätzen pro 24 Std.). Eine Ermächtigung durch den Zulassungsausschuss ist hier nicht notwendig. Bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (Approbation plus Zusatzbezeichnung Notfallmedizin oder Fachkunde Rettungsdienst) wird lediglich ein Honorarvertrag zwischen dem Notarzt und der KV geschlossen. Es fallen naturgemäß keinerlei Gebühren an.

In SACHSEN ist ein Zusammenschluss der Kostenträger (Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Krankenkassen und Verbände der Krankenkassen für die Notärztliche Versorgung – ARGE NÄV) für die Organisation/Finanzierung des Notarztdienstes zuständig. Diese ARGE hat mit der AGSN (Arbeitsgemeinschaft sächsischer Notärzte) eine neue Vergütungsvereinbarung getroffen. Es gibt eine akzeptable Grundpausche von 20/30 Euro (Tag/Nacht) pro Stunde plus 30 Euro pro tatsächlich gefahrenem Einsatz. Das entspräche für einen Standort mit durchschnittlichem Aufkommen von ca. 3 Einsätzen pro 24 Std. einem Honorar von 690 Euro für 24 Std., bei garantierter Grundvergütung von 600 Euro. Auch hier wird ein Honorarvertrag (“Einzelvereinbarung”) geschlossen. Abgerechnet wird in Sachsen über die Abrechnungsstelle der KV.

Ansonsten zahlen die Kommunen bzw. regionalen Träger des Rettungsdienstes im Rest der Republik derzeit nach meinen eigenen Erfahrungen zwischen 32 und 45 Euro pro Stunde Pauschalhonorar – und das in gerne als “strukturschwach” bezeichneten Flächenstaaten wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein. Es werden Honorarverträge geschlossen. Eine Privatliquidation ist (außer bei der Leichenschau) dort allerdings nicht möglich.

Der Blick über die Landesgrenzen würde sich für die Verantwortlichen also lohnen. Und es soll mir bitte keiner sagen, dass die KVen in Sachsen-Anhalt und Sachsen oder die regionalen Träger des Rettungsdienstes im Rest der Republik mit finanziellen Mitteln besser ausgestattet sind als die Bayern/KVB

 

Bayern nicht mehr oben ohne?

Spitzengespräche geben ja nicht immer Anlass zur Freude, zumal dort ja in der Regel bis nach Mitternacht bei Wasser und Brot getagt wird, dann spricht man irgendjemandem, der daraufhin sofort entlassen wird das Vertrauen aus und abschließend lallen verschwitzte Promis von kleinen, gemeinen Nennern.

Heute soll es ganz anders gewesen sein. “Einigung zum Notarztdienst in Bayern” heißt es. Bayerns oberste Notarzteinflussgrößen haben getagt und verbreiten die Stimmung, den eierlegenden Wollmilchlöwen geboren zu haben. Gibt die Presseerklärung von Ministerien, Kassen und KVB Anlass zur Hoffnung für den Bayerischen Notarztdienst? Gemach Gemach: wer nichts erwartet hat, freut sich über manches leicht zu früh. Wir lesen die Presseerklärung zwar mit einer nicht zu verhehlenden (ich bin versucht zu schreiben “klammheimlichen”) Freude, scheint man doch zumindest erkannt zu haben, dass Bewegung – wie wir Ärzte ja stetig predigen – jedem gut tut. Wir aber bleiben schon alleine aus beruflicher Erfahrung heraus kritisch. Selbst ein erfolgreich reanimierter Patient stirbt manchmal noch auf dem Transport und in diesem Reanimationsprotokoll steht noch nicht zu lesen WIE der Patient überlebt haben soll.

Sollte es also möglich sein, dass die Obersten ihren Job heute gut gemacht haben und statt “oben ohne” alle miteinander – im Team? – mit Engagement, mit Wohlwollen und Hirn, d.h. “oben mit” getagt haben?

Wir wollen nicht gleich schon wieder unken und uns statt dessen gerne über jeden kleinen Fortschritt mit freuen, aber was heißt “Wir haben… nach Wegen gesucht, um die aktuellen Probleme im Bereich des Notarztdienstes zu lösen. Die Lösungen werden wir… in den nächsten Tagen vorstellen”. Das klingt sehr nach Juristendeutsch: Wir können uns vorstellen, dass es gelänge, wenn alles so käme, wie wir es nicht tun aber dem jeweils anderen abfordern werden um dabei selber unbefleckt und ungerupft bleiben. Ja nicht zu viel schreiben, damit jeder jederzeit noch jeden Rückzieher machen kann.

Eine Zulassungsverbesserungsinaussichtstellung begrüßen wir eigentlich herzlich, aber de facto steht da nur, dass die Übergangsregelung bis nach der Wahl verlängert wird und dass sich die “Staatsregierung für Rechtsänderungen einsetzen” wird. Dürfen wir nun lediglich erst ab März 2014 für unsere Einsatzbereitschaft zahlen, wenn die dann neue Regierung wieder Luft und Laune hat?

Aber bleiben wir erst mal bei der Überschrift der Presseerklärung: “Einigung zum Notarztdienst in Bayern“. Wir wollen hoffen, dass man sich in der Ausführung des subeuphorischen Papiers vor allem auch MIT den Notärzten einigt. Wir wollen dem freundlichen Tenor der Nachricht zwar vorerst mal glauben schenken, denn man darf nicht jedes Pflänzchen vernichten, bevor es seine Blüte zeigen durfte… doch die Qualitätskontrolle behalten wir uns noch vor, bevor wir auf dieser Seite ein Votivtäfelchen für die Organisationsgrößen stiften. Tenor ist gut, Bariton, Bass und Sopran sind aber das Salz in der Suppe und die Träger des Chors. Wir sind der Chor und unsere Patienten sind das Publikum und für die singen wir.

Blaulicht bleib wachsam! Jedes Qualitätsmanagement erwartet, dass man selbst mit einem (scheinbar) abgeschlossenen Prozess nie zufrieden sein darf. Nach der Problemlösung ist vor der Problemlösung. Plan-Do-Check-Act heißt es. Jetzt ist Check angesagt und dann kommt Act. Das kennen wir, das können wir. Daran werden wir in gewohnter Weise arbeiten – und zwar – weil wir uns gerade schon so gut aneinander gewöhnt haben – dauerhaft, gell!

Zusammenfassend gilt: Wir danken allen und unterstützen alle, die ernsthaft an einer Lösung der Notarzt-Misere arbeiten und bitten Sie, uns diese Lösung – so es sie gibt – so rasch wie möglich zur Kenntnis zu bringen. Wir sind sind Notfälle gewöhnt und hauptberufliche Zweckoptimisten, Aufgeben ist nicht unser Ding.

PS: Da uns am Tag der Veröffentlichung offenbar fälschlicherweise eine Vorab-Version der Presseerklärung erreichte, haben wir jetzt (31.5. 15Uhr) die endgültige Version eingestellt. In dieser Version fehlen erfreulicherweise zwei wirklich ungeschickte Formulierungen, inhaltlich steht aber nichts neues drin. In diesem Kommentar wurden daher zwar die nun nicht mehr gültigen Zitate entfernt,  inhaltlich bleibt aber auch hier alles beim “Alten”.

Wir fangen dann mal an – Nürnberger Notarztgruppe


06.05.2013 Nürnberger Notärzteschaft – Brief an die Gruppenmitglieder
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Seit Monaten müssen wir uns mit den unsäglichen Zuständen im bayerischen Notarztwesen beschäftigen.
Die Flut von eMails ist kaum mehr zu überblicken. Die dabei gebunden Arbeitskraft (Arbeitsaufwand) ist kaum mehr mess- und vertretbar – geschweige denn einzelnen Vertretern zumutbar.
Alle Anstrengungen haben bei Politik, KVB, ZAST und Krankenkassen keinen signifikanten Fortschritt gebracht. Vielmehr waren die Beteuerungen, dass jeder geleistete Notarzteinsatz auch vergütet wird, nur leere Worte. Dies zeigen zuletzt die aktuellen Honorarbescheide schmerzlich schwarz auf weiß.
Wir sind nun der Meinung, dass die Zeit reif ist, eine geeignete Kanzlei zu beauftragen, um unsere
absolut berechtigten Interessen juristisch vertreten zu lassen (Preißer & Kollegen).
Je mehr Kollegen sich aus unseren 4 Notarztgruppen (und vielleicht aus ganz Bayern) beteiligen, desto geringer werden die Kosten für den Einzelnen und desto größer ist die Außenwirkung.
Claus Heuschmid   –   Stefan Winkler   –   Matthias Weinmann   –   Heinz Giering
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