Die Antworten auf die AGBN Fragen werfen bei mir mehr Fragen auf, als beantwortet wurden.
Kassenantwort: gleich im ersten Absatz: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht konkret auf die einzelnen Fragestellungen eingehen können.
Meine Antwort: Nö, habe ich nicht. Es waren ganz klare Fragen, deren Beantwortung vielleicht etwas Licht in unser WirrWarr bringen hätten können. Oder wenigstens Transparenz.
ZAST-Antwort: Die ZAST GmbH will mit Ihrer Antwort Übersicht und Transparenz schaffen. Jedenfalls sagt sie das zu Beginn. Deswegen fehlen konkrete Zahlen und deswegen sind auch Inhalte der Schiedsgerichtsverfahrens geschwärzt. Hmm. Ist das logisch? Und wieso weiß die ZAST von den Inhalten des Schiedsgerichtsurteils? Immerhin bezieht sich die Antwort in Teilen darauf. Gerüchtehalber kursiert das Schiedsgerichtsurteil ja auch in BRK Kreisen – ach ja, nun verstehe ich, das Schiedsgericht tagt ja in den Räumen der ZAST GmbH und außerdem hat der Gesellschafter BRK ja auch 50% Anteil an der ZAST GmbH. Immerhin eine aufschlußreiche Antwort habe ich gefunden: seit 1980 wird die Bereitschaftspauschale für uns Notärzte gleichbleibend mit 51€ honoriert. Da war ich noch in der Schule, nun bin ich seit 1995 aktiv im Notarztdienst. Heute schreiben wir 2013. Wie die Zeit vergeht… Wer hat Lust, den Inflationsverlust zu berechnen? Was sind die 100 DM von damals heute in Euro konkret noch wert? Tip: Die Wiesn-Maß lag unter 5 Mark und eine Brezel gabs für 30-35 Pfennig.
Innenministeriums-Antwort: Die Form des von Ihnen vorgelegten Fragebogens mit „Ja“/„Nein“ Antwortmöglichkeiten wird u.E.der komplexen Materie nicht gerecht. Eine Beantwortung in einem solchermaßen vorgegebenen, starren Schema lässt eine Darstellung der Problematik in ihren Zusammenhängen aus meiner Sicht nicht ausreichend zu.
Nun ja, ein wenig mehr Transparenz hätte da auch nicht geschadet. Statt dessen wird der Notarztdienst als wesentlicher Teil des Rettungsdienstes umschrieben. Das freut mich und zeigt doch wenigstens verbal eine Wertschätzung unseres Dienstes. Nach der Historie der Genese der BayRGD Novelle und weiterer Schilderungen von Honorar- und Ermächtigungsproblematik warte ich vergeblich auf konkrete Antworten auf konkrete Fragen.
Sehr verehrte Politiker: Seit 2009 ist das BayRDG gültig, seit 2009 eskalieren die Probleme. Ist es zu naheliegend, hierin einen Zusammenhang zu vermuten? Die Legislative liegt in politischer Hand, diese Hand kann auch Gesetze, die sich in der Praxis nicht bewährt haben oder mehr Probleme verursachen denn lösen auch ändern.
KVB-Antwort: Immerhin, fast jede Frage konkret beantwortet. Transparenz ist da. Aber ohne Vergleich, was die Kassen zahlten, was die ZAST bekam und was weitergeleitet wurde, hilft mir das nicht weiter.