Im folgenden hat mir Herr Kollege Klaus Kinzinger gestattet, seine Mail, die ursprünglich eine Antwort an einen Kollegen war, zu posten:
Es kann keinen Zweifel daran geben,
- daß ein angemessenes Honorar für jeden Notarzteinsatz gezahlt werden muß,
- daß alle Notarzteinsätze bezahlt werden müssen,
- daß die Behandlung eines Patienten in notärztlicher Funktion nicht grundsätzlich von der Anwesenheit eines Rettungswagens abhängen und schon gar nicht grundsätzlich von den Krankenkassen in Frage gestellt werden darf,
- daß ein Fond zur Verfügung stehen muß für Fehleinsätze oder für Sicherungseinsätze beispielsweise bei einem Brand, auch wenn dabei kein Patient behandelt wird.
Unerträglich ist die gerade scheibchenweise erfolgende Auszahlung der Notarzthonorare seit Mitte November.
Bei Ihrer Analyse der Ursachen und den daraus abzuleitenden Maßnahmen muß ich Ihnen aber doch in einigen Punkten widersprechen und meine Sicht erläutern:
1.
In der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums war zu lesen:”…Die Notarztversorgung in Bayern bleibt gesichert. ….Diese (Notarzthonorierung) bleibt auf gleichem Niveau erhalten.”
Wenn Sie daraus abgeleitet haben, daß alle Notarzteinsätze in voller Höhe honoriert werden, so war das blauäugig. Die Honorierung von Notarzteinsätzen in voller Höhe wird nicht durch die Zahlungen der Kassen gewährleistet, sondern allenfalls durch eine Querfinanzierung unter den Ärzten. Die Meldung des Staatsministeriums ist also durchaus zutreffend, verschweigt aber die Notwendigkeit, daß zur uneingeschränkten Honorarausschüttung für die Notärzte andere Geldtöpfe herangezogen werden müssen.
2.
Dieser untragbare Zustand mußte unterbrochen werden! Zielführende Maßnahme auf dem Weg zur Abstellung dieses Mißstandes war unter den Zwängen des Systems die Reduktion der Honorare pro Einsatz. Nur so konnte verhindert werden, daß wir Ärzte immer wieder Geld aus dem einen Topf nehmen und in den anderen Topf stecken müssen.
Obwohl ich selbst die Folgen dieser Regelung in Form verminderter Honorarzahlungen meiner Notarzteinsätze verschmerzen muß, habe ich in der Vertreterversammlung für diese Maßnahme gestimmt. Denn ich will auf Dauer nicht Teilzahlungen der Notarzthonorare durch Kürzungen bei hausärztlichen oder fachärztlichen Leistungen finanziert wissen!
3.
Die Honorare im Notarztdienst müssen in vollem Umfang von den Kassen zur Verfügung gestellt werden! Und von der Politik müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, daß für den “hoheitlichen Auftrag” der notärztlichen Versorgung angemessen Geld zur Verfügung steht.
Diesen originären Verpflichtungen müssen sich die beiden genannten Player im System nun endlich wieder gegenüber gestellt sehen!
Und dort sollten wir Kassen und Politik auch stehen lassen! Kritik an der KVB ist sicher in einigen Punkten berechtigt, sollte aber nicht dazu führen, daß die Schuld ungerechtfertigt verschoben und Politik und Kassen entlastet werden.
4.
Die Forderung nach einer Institution, die notärztliche Belange besser durchsetzt, kann ich durchaus verstehen. Wenn ich allerdings sehe, wie die Kassen mit einer relativ mächtigen Institution wie der KVB “Schlitten fahren”, wie Verhandlung auf Augenhöhe schon dort nicht möglich ist, dann fällt mir keine Institution oder Gruppierung ein, die ein annähernd vergleichbares Standing gegenüber den Kassen hat und die gewünschte uneingeschränkte Umsetzung der Ansprüche von Notärzten umsetzen könnte.
Mit den angestossenen Verhandlungen und der vom Ministerium eilig kommunizierten Einigung haben die (Not-)Ärzte einen kleinen Erfolg erzielt. Allerdings handelt es sich lediglich um eine Übergangslösung.
Ich würde mich freuen, wenn wir unsere Energie bündeln und gemeinsam um die Ziele, die ich im ersten Absatz genannt habe, kämpfen könnten.
Klaus Kinzinger