Es tut sich was… fragt sich nur, ob sich auch was tut

Hier der ultimative Kalender für das bayerische Notarztdesaster:

Seit GESTERN (26.5.) sind Poster und Postkarten auf www.bayern-ohne-notarzt.de zum Ausdruck bereitgestellt. So können wir unsere Patienten endlich auf dem Laufenden halten und den einen oder anderen Abgeordneten vielleicht sogar zum Laufen bringen. Machen Sie Druck und drucken Sie sich was.

HEUTE (27.5.) endet die Frist, zu der die agbn KVB, Kassen, ZAST, Innenministerium und Landtag gebeten hat Fragebögen zu beantworten, die die Eckdaten der gegenwärtigen Misere transparent machen sollen. Wir vermuten zwar, dass vielleicht doch nicht alle Angefragten Auskunft geben, hoffen aber wie immer, dass wir uns täuschen.

MORGEN (28.5.) werden wir hoffentlich erfahren, wer geantwortet hat und uns fragen, wer warum wohl nicht geantwortet hat. Zudem gibt es, wie aus ministerialen Kreisen verlautet, offenbar ein ganz ganz geheimes 8-Augen-Gespräch zum Thema Zaubertrank für den Bayerischen Notarztdienst (im verlinkten Bild von links AOK Ressortchef Krase, Gesundheitsminister Huber, Innenminister Herrmann und im Vordergrund KVB-Chef Krombholz). Mal sehen, ob diese 8 Augen mehr Durchblick schaffen und ob Idefix was abkriegt. Wahrscheinlich gibt’s danach aber wieder nur die üblichen Verschwiegenheitsminen, Geheimniskrämerverständnisbitten und potenziell denkbar möglicherweise angedeuteten Silberstreifen zwar nicht am aber immerhin weit weit hinterm Horizont über die wir aber dennoch lobhudeln und in frömmelnder Dankbarkeit preisen sollen. Wir erwarten nichts, so freut man sich auch über das Geringste.

NÄCHSTE WOCHE (7.6.) findet dann dann einen parlamentarischer Abend der Freien Wähler, die sich unseres Problems im informellen Rahmen annehmen wollen, in München statt. Mal sehen, was die geladenen Redner alles so beizutragen haben. Wir werden detailliert berichten.

Dass auf dem Flyer der Veranstaltung ein Hamburger Notarztwagen abgebildet ist erklärt sich einfach: ein Bayerischer war offenbar kurzfristig nicht mehr aufzutreiben. Notarzt ist AUS.

Wirklich interessant wird’s aber ÜBERNÄCHSTE WOCHE (13.6.). Da gibt es ein Fachgespräch im Bayerischen Landtag. Letzteres wurde durch Frau Kollegin Dittmar (SPD) beantragt. Die Einladung erfolgte durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit Magerl (Die Grünen). Da werden (sollten zumindest) alle Fraktionen anwesend sein – mal sehen. Wir werden auf jeden Fall präsent sein und die Presse auch, denn dann wird nicht mehr über die stattgehabten Gewinne von Bayern München sondern über die kommenden Verlierer unter den Patienten berichtet.

UND: wenn wir das so sehen, schreiben sich offenbar SPD, Grüne und Freie Wähler das Notarztthema schon mit zunehmendem Fleiß auf ihre Fahnen. Mensch CSU, hallo FDP – Aufwachen! Ihr seid doch die Regierung?! Wollt Ihr Euch das alles aus der eigenen Hand herausregieren lassen? Wir hätten da so eine Idee: Vielleicht schafft Ihr es ja mal ausnahmsweise sogar alle zusammen, dem wiehernden Amtsschimmel endlich Einhalt zu gebieten. Vernunftifiziert die gesetzlich versinnfreiten Bestallungsriten der Notärzte und löst die ZAST(er)-Frage durch einen finalen Rettungs(be)sch(l)uss.

Wenn ihr das aber selbst beim Fachgespräch nicht schafft, was sollen wir denn dann machen? Das Notarztthema in den Wahlkampf tragen? Nee nee nee, das fänden wir nicht gut, gar nicht gut. Das ist niemals unsere Absicht, das muss Ihnen allen klar sein. Ganz ganz sicher ist das nicht unsere Absicht. Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort…

Fristen versäumen?

will ich nicht.

Heute habe ich per Post meinen Ho(h)norarbescheid bekommen. Um keine Fristen zu versäumen, bleibt mir nichts anderes übrig, als Widerspruch einzulegen. Cave: Bei nicht erfolgreichem Widerspruch behält sich die KVB das Recht vor, 100€ Widerspruchsgebühr zu verlangen.

Ich werde vermutlich folgendes schreiben, die ausführliche Begründung ist allerdings noch nicht ganz ausformuliert:

Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Honorarbescheid für das Quartal 4/2012 vom 15.05.2013 ein (Posteingang bei mir 16.05.2013). Aus dem Honorarbescheid ist nicht ersichtlich, ob es sich – wie im Schreiben des Vorstandes vom 02.05.2013 erwähnt – um eine Abschlagszahlung handelt, sondern im Bescheid wird diese Zahlung als “Restzahlung” bezeichnet. Ich kann also nicht davon ausgehen, dass ich auch ohne Widerspruch noch das komplette mir zustehende Geld des Quartals 4-2012 automatisch erhalte.
Eine weitere Begründung folgt.

Aufgemerkt!

Na das ist doch mal ‘was! Die bekannt eifrige Kämpferin in Sachen der bayerischen Notarzt-Misere-Entdesasterisierung, unsere ärztliche Kollegin und Landtagsabgeordnete Sabine Dittmar (SPD)*, hat im Bayerischen Landtag schon am 17.4. einen uns erst heute aufgefallenen und uns noch mehr gefallenden Antrag auf ein Fachgespräch zur Situation der notärztlichen Versorgung in Bayern gestelt:

“Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit führt zeitnah ein Fachgespräch zur Situation der notärztlichen Versorgung in Bayern, den Auswirkungen der Novellierung des BayRDG speziell auf die notärztliche Versorgung sowie dem daraus resultierenden Änderungsbedarf der Ausführungsverordnung zum BayRDG durch”.

Respekt Frau Dittmar! Und ausgerechnet auch noch der “Ausschuss für Umwelt und Gesundheit” und nicht wie bei dem Thema üblicherweise der Innenausschuss. Vielleicht treffen wir da ja eher auf patienten- und nicht ordnungspolitisch orientierte Zuhörer. Vielleicht – das wage ich als ewiger Optimist zu hoffen – treffen wir nicht nur bei Ihnen sondern sogar bei mehreren Fraktionen auf offene Ohren und – noch mehr Optimismus – vielleicht sogar auf Verständnis.

Wir sind gespannt, wer da geladen wird, wer da kommt, was da gesagt wird und was da bei rauskommt. Mal sehen, was das Parlament so denkt und tut und ob es für uns ein wenig in die Verwaltungskapriolen reinregiert. Aufgemerkt: Wir merken uns genau, wer sich für uns einsetzt. Dankeschön Frau Kollegin!

* Frau Dittmar ist bereits aus mehreren kritischen Landtags-Anfragen zum Thema, die hier vorgestellt wurden, bekannt

Ho(h)norarbescheid

Nachdem die Restzahlung bei keinem Notarzt dem erwarteten Honorar entspricht, ist es für mich aus mit der Totenstille.

Nun haben wohl alle Kollegen eine Restzahlung für das Quartal 4-2012 bekommen, einige können online den Honorarbescheid einsehen, der Rest muß auf die Post warten.

Ich gehöre zum Rest, habe aber Bescheide von Kollegen einsehen dürfen.

Einzelaufstellung:

  • Sachkonto 390070: Eurobetrag der Einsätze wie in den EmDoc Abrechnungsläufen der Monate des betreffenden Quartals
  • Sachkonto 390014: Bereitschaftshonorar
  • Sachkonto 390075: ZAST – Datenabgleich (das sind vermutlich die Summe der individuell nicht abgleichbaren Einsätze)
  • Sachkonto 390076: sonstiger Honorarabgleich NAD: pauschal 6% der Summe von Sachkonto 390070 (also alle Einsätze, die in Emdoc erschienen)

Dann macht die KVB folgendes:

Sachkonto 390070 plus Sachkonto 390014 minus Sachkonto 390075 minus Sachkonto 390076 = Gesamthonorar

von diesem Gesamthonorar werden abgezogen:

  • Sachkonto Verwaltungskosten 700020: 2,5 % vom Gesamthonorar
  • Sachkonto Abschlagszahlungen 397000 (müssten 4 sein)
  • Sonstige Verrechnungen (frühere Überzahlungen oder Unterzahlungen)

Dann hat man die Restzahlung.

Wenn ich bei mir meine vermuteten Nicht-Abgleichbaren-Einsätze hier hineinrechne, komme ich ziemlich genau bis auf 25€ an den Restzahlungsbetrag heran. Mir persönlich fehlen 9,19% vom erwarteten Honorar.

Folgende Fragen stelle ich mir gerade:

Warum bleibt unsere Notarzthonorierung entgegen der Erklärung unseres Herrn Innenminister vom 20.12.2012 nicht auf gleichem Niveau erhalten?

Warum dauert ein ZAST-Abgleich so lange? Immerhin sind die Einsätze zwischen 4 und 6 Monate her.

Werden die ZAST-Abgleich-Reinfälle mit 100% und nochmal 6% abgezogen, also mit 106%?

Wieso wird pauschal von allen Einsätzen 6% abgezogen?

Reicht das Geld nicht, selbst wenn ein ZAST Abgleich zu 100% erfolgreich wäre?

Wenn ein systemimmanenter Fehler entdeckt wird (ZASTAbgleich), dann muß man das System ändern, denn der Fehler bleibt bestehen, da er Teil des Systems ist. Wer den Fehler nicht ändern will, sind bekanntermaßen die Gesellschafter der ZAST, die ZAST selbst und die Krankenkassen.

Wieviel Geld und Zeit und Bürokratienergie will man noch im ZAST-Abgleich-System verbraten?

Wie lange will man den Geduldsfaden von uns Notärzten noch strapazieren? Plant man ein notarztfreies Bayern?

Angeblich soll eine individuelle Einzelaufstellung der Nicht-Abgleichbaren Fälle folgen. Wann? Vor Ablauf der Widerspruchsfrist? Die KVB kann den Bescheid auch längerfristig abändern, wir haben nur 1 Monat nach Bekanntgabe Frist.

Herr Innenminister, halten Sie Ihr Wort! das gleiche Niveau wie versprochen ist das mit Sicherheit nicht!

Alte Anfrage, neu nachgehakt

Liebe Kollegen,

Frau Dittmar hatte ja eine schriftliche Anfrage im Landtag gestellt (siehe hier im BLOG).

Die ZAST war im Gesetzentwurf wieder als Zwischenstation unserer notärztlichen Abrechnung herausgenommen und wurde nach Verbandsanhörungen wieder hereingenommen. Ich hatte Frau Kollegin Dittmar, MdL gebeten, nachzuhaken, warum und wer das wollte. Ein Dankeschön an dieser Stelle an die Kollegin Frau Dr. Dittmar. Hier die Antwort des Innenministers:

Die ZAST wieder herein wollten:

  • die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern
  • die Landesvereinigung der privaten Rettungsdienste in Bayern
  • das Bayerische Rote Kreuz sowie
  • die ZAST GmbH.

Die  Begründung ist:

  • ohne ZAST gebe es kaum abschätzbaren Folgewirkungen,
  • ohne ZAST gebe es erhebliche Kostensteigerungen,
  • ohne ZAST sei es ineffizient
  • ohne ZAST sei es intransparent,
  • ohne ZAST befürchte man erhebliche Auswirkungen auf die Grundstrukturen der kassenärztlichen Abrechnungssystematik
  • mit ZAST würde es einfacher, transparenter, effektiver

Vielleicht kann mir ein Kollege erklären, warum es transparenter, effektiver und billiger ist, wenn man eine zusätzliche Abrechnungsstelle zwischenschaltet und wieso es ohne ZAST zu nicht abschätzbaren Kostensteigerungen kommen muß und wieso die Grundstrukturen der kassenärztlichen Abrechnungssystematik erschüttert werden. Seltsamerweise wäre das ja nur in Bayern so.

ZAST

Liebe Kollegen,

hier finden sich im Handbuch Rettungsdienst zur Landrettung die Abrechnungskriterien, nach denen die RTW Besatzung Notarzteinsätze abrechnen kann.

Also 1-60 : abrechenbarer Notarzteinsatz Verkehrsunfall, 1-65 abrechenbarer Notarzteinsatz – internistischer Einsatz, etc. 1-67 abrechenbarer Notarzteinsatz internistisch ohne Transport.

Ich zitiere aus einer Mail des BRK: (Bezirk Schwaben)

Es existieren klare Abrechnungsrichtlinien der ZAST GmbH, an die wir uns ausnahmslos halten. Einsätze, bei denen ein Patienten angetroffen wird und an dem notärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, werden (sofern kein Transport stattfindet) als „Notarztversorgung“, Tarifzimmer 1/67 abgerechnet. Wenn aber kein Patient angetroffen wird, ist dies ein klarer „Fehlalarm“, der von unseren Besatzungen auch so dokumentiert werden muss (Einsatzart 9) – wenn hingegen ein Patient angetroffen wird, aber keine entsprechenden Maßnahmen durchgeführt werden, die eine Abrechnung zulassen, wird dieser Einsatz als 8/67 „Hilfeleistung ohne Abrechnung“ dokumentiert. ”

Auch Einsätze ohne Transport können z.B. als 1-67 (internistisch) oder 1-68 (chirurgisch) vom Rettungsdienst abgerechnet werden und werden dann auch von den Kassen über die ZAST an die KVB bezahlt.

Alte Anfrage, unveränderte Brisanz

Eine uns erst jetzt aufgefallene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD)  vom 07.08.2012 zu den Abrechnungsmodalitäten des Notarztdienstes, ist dank der Antworten der Staatsministeriums des Inneren aktuell interessanter denn je.

Frau Dittmar fragt u.A. nach den Hintergründen, warum in Bayern eine zentrale, privat organisierte Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst installiert wurde. Das Staatsministerium antwortet: “Die Einschaltung der ZAST GmbH in das Abrechnungsverfahren hat nicht nur aus Sicht der Staatsregierung zu einer Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens und zu einer erheblichen Transparenz der Gesamtkosten des Rettungsdienstes beigetragen.” provoziert die Nachfrage, wer außer der Staatsregierung bei der Notarztabrechnung eine “Vereinfachung” oder erhöhte “Transparenz” bemerkt hat? Die Notärzte nicht, die KVB nicht, die agbn nicht…?!

Interessanter wird im Zusammenhang mit der Einlassung des Ministeriums “dass eine der ZAST GmbH vergleichbare zwischengeschaltete Abrechnungsstelle – soweit sich dies überblicken lässt – in anderen Bundesländern nicht existiert” die Antwort auf die Frage “Bis wann plant die Staatsregierung das BayRDG mit dem Ziel zu korrigieren, Klarheit in die Finanzierung des Bayerischen Notarztdienstes zu bringen und den „Knoten zwischen KVB; ZAST; emDoc-Abrechnung“ zu entwirren?”. Diese lautet “Gleichwohl fließen in die aktuelle Diskussion zur Novellierung des BayRDG auch Überlegungen ein, künftig wieder zu einer unmittelbaren Abrechnung der Notarzteinsätze zwischen der KVB und den Sozialversicherungsträgern zurückzukehren. Dies vermindert zwar für keine der bisher beteiligten Seiten die Anforderungen an die Dokumentation der abzurechnenden Einsätze, beendet aber die aktuell unerfreuliche Auseinandersetzung über die Verantwortung für einen Datennachweis. Dieser ist künftig ausschließlich und qualifiziert von der KVB gegenüber den Sozialversicherungsträgern zu führen.”

In der Tat war in dem im September vorliegenden Änderungsentwurf zum BayRDG die ZAST nicht mehr als Zwischeninstanz für die Notarztabrechnung vorgesehen. Dieser Entwurf wurde dann in die sog. Verbandsanhörung geschickt. KVB, Notarztvertreter und agbn hatten die “Entfernung” des unnötig komplizierenden und kostentreibenden Zwischenschrittes über die ZAST im Rahmen der Verbandsanhörung begrüßt.

Erstaunlicherweise fand sich die ZAST dann in dem, dem Landtag zur Abstimmung vorgelegten Änderungsentwurf des BayRDG wieder am Ausgangsort in ungeliebter Stelle. Welcher Verband / welche Verbände haben denn da die ZAST wieder ins Gesetz geliftet? KVB, Notarztvertreter und agbn waren es nicht. Das Innenministerium hatte die ZAST ja im Entwurf für die Verbandsanhörung entfernt. Das Ministerium war es also auch nicht, zumindest nicht federführend.

Daher hier die Frage der Woche: Gibt es einen “Verband”, der ein Interesse hat, den Abrechnungswirrwarr mit der ZAST auch in Zukunft aufrecht zu erhalten? Gibt es einen “Verband”, dessen Interessen in Bezug auf die Notarztabrechnung vom Gesetzgeber vor die Interessen von Notärzten, KVB und agbn gestellt wird? Über die Antwort darf gerätselt werden. – Ich hätte da eine Idee: Liebe Frau Dittmar, fragen Sie doch noch mal nach?